51995AC0574

STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES zu dem Vorschlag fuer eine Richtlinie des Rates zur AEnderung der Richtlinie 77/388/EWG ueber das Gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Besteuerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse)

Amtsblatt Nr. C 236 vom 11/09/1995 S. 0010


Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG über das Gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Besteuerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse) (95/C 236/02)

Der Rat beschloß am 4. April 1995, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 99 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Wirtschafts-, Finanz- und Währungsfragen nahm ihre Stellungnahme am 16. Mai 1995 an. Alleinberichterstatter war Herr Giacomelli.

Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 326. Plenartagung am 31. Mai und 1. Juni 1995 (Sitzung vom 31. Mai) einstimmig folgende Stellungnahme.

1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß stellt fest, daß gemäß dem Bericht der Kommission, der dem zu prüfenden Richtlinienvorschlag vorangestellt ist, die Schlußfolgerung gezogen werden kann, "daß es gegenwärtig - da keine unabweisbaren Anzeichen dafür vorliegen, daß die Wettbewerbsstellung von am innergemeinschaftlichen Handelsverkehr beteiligten Steuerpflichtigen durch Mehrwertsteuersatzunterschiede erheblich verzerrt wird - keinen Grund zu der Annahme gibt, der Binnenmarkt funktioniere nicht zufriedenstellend".

1.1. Nichtsdestoweniger ist es im Hinblick auf die Mehrwertsteuer wichtig, das im Interesse des Funktionierens des Binnenmarkts in Artikel 99 des Vertrags festgelegte Ziel der Harmonisierung nicht aus dem Auge zu verlieren.

1.2. Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, daß die sich aus den Erfahrungen der neuen Mitgliedstaaten (Österreich, Finnland, Schweden) ergebenden Daten in der von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie, deren Schlußfolgerung der vorstehenden Schlußfolgerung ähnelt, zum Zeitpunkt ihrer Erstellung (August 1994) noch nicht berücksichtigt werden konnten.

2. Trotz der im großen und ganzen positiven Schlußfolgerung des Kommissionsberichts treten jedoch Probleme bei bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Blumen, andere Pflanzen usw. sowie Wolle, Holz zum gewerblichen Gebrauch und Brennholz) auf, bei denen es zu Handelsbeeinträchtigungen kommt, weil einige Mitgliedstaaten ermäßigte Steuersätze oder Nullsätze anwenden, auf die die übrigen Mitgliedstaaten nicht mit Gegenmaßnahmen antworten können, da es ihnen seit der Verabschiedung der Richtlinie 92/77/EWG vom 19. Oktober 1992 () nicht mehr gestattet ist, ihre Steuersätze nachträglich zu senken (Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe d) der Richtlinie 77/388/EWG). Mit dem zu prüfenden Richtlinienvorschlag soll das in Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe d) festgelegte Verbot aufgehoben werden und dem zufolge allen Mitgliedstaaten für zwei weitere Jahre das Recht eingeräumt werden, ermäßigte Sätze für die genannten landwirtschaftlichen Erzeugnisse anzuwenden bzw. einzuführen.

3. Infolgedessen billigt der Ausschuß den Richtlinienvorschlag, der die für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes erforderlichen Vorschriften ergänzt.

Geschehen zu Brüssel am 31. Mai 1995.

Der Präsident

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Carlos FERRER

() Stellungnahme des WSA, ABl. Nr. C 332 vom 31. 12. 1990, S. 121; Richtlinie 92/77/EWG, ABl. Nr. L 366 vom 31. 10. 1991, S. 1.