51994PC0372

Geänderter Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 70/524/EWG über Zusatzstoffe in der Tierernährung /* KOM/94/372ENDG */

Amtsblatt Nr. C 242 vom 30/08/1994 S. 0012


Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 70/524/EWG über Zusatzstoffe in der Tierernährung (1) (94/C 242/08) (Text von Bedeutung für den EWR) KOM(94) 372 endg.

(Gemäß Artikel 189a Absatz 2 des EG-Vertrags von der Kommission vorgelegt am 3. August 1994)

Aufgrund der Stellungnahme des Europäischen Parlaments in der Plenarsitzung vom 18. bis 22. April 1994 zum Vorschlag für eine Richtlinie, der dem Rat am 12. Juli 1993 zur Änderung der Richtlinie 70/524/EWG betreffend Zusatzstoffe in der Tierernährung vorgelegt wurde, hat die Kommission ihren ursprünglichen Vorschlag gemäß Artikel 189a Absatz 2 EG-Vertrag wie folgt geändert:

1. Nach dem neunten Erwägungsgrund wird der nachstehende Erwägungsgrund eingefügt:

"Gemäß den Leitlinien der Richtlinie 87/153/EWG (1) ist insbesondere zu bestimmen, ob der Zusatzstoff zu einer Selektion von Resistenzfaktoren führen kann. Es empfiehlt sich deshalb, zu prüfen, ob die nachgewiesenen Resistenzfaktoren Träger einer Mehrfachresistenz oder übertragbar sind. Ausserdem ist die gegenüber Therapieantibiotika bestehende Kreuzresistenz zu untersuchen.

(1) ABl. Nr. L 64 vom 7. 3. 1987, S. 19."

2. In Artikel 9 l erhält der zweite Unterabsatz folgende Fassung:

"Dieser Zusatzstoff kann jedoch für höchstens ein weiteres Jahr zugelassen werden, wenn weiterhin zumindest die Bedingungen gemäß Artikel 8 Buchstaben b), c) und e) erfuellt sind."

(1) ABl. Nr. C 218 vom 12. 8. 1993, S. 6.