4.2.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 32/5


BESCHLUSS (EU, Euratom) 2019/163 DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

vom 1. Februar 2019

zur Ernennung von Richtern beim Gericht

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 254 und 255,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Amtszeit von dreiundzwanzig Richtern beim Gericht läuft am 31. August 2019 ab. Daher müssen diese Stellen für den Zeitraum vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2025 neu besetzt werden.

(2)

Herr Stéphane GERVASONI, Frau Mariyana KANCHEVA, Herr Alexander KORNEZOV, Herr Ulf ÖBERG, Frau Inga REINE und Herr Fredrik SCHALIN sind für eine weitere Amtszeit vorgeschlagen worden.

(3)

Darüber hinaus besteht das Gericht gemäß Artikel 48 des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates (1), ab dem 1. September 2019 aus zwei Richtern je Mitgliedstaat. In Artikel 2 Buchstabe c der genannten Verordnung wird die Dauer der Amtszeit der ab dem 1. September 2019 ernannten neun zusätzlichen Richter so festgelegt, dass das Ende der Amtszeit der teilweisen Neubesetzung des Gerichts entspricht, die am 1. September 2022 und am 1. September 2025 erfolgen wird.

(4)

Frau Mirela STANCU und Herr Laurent TRUCHOT sind für die zusätzlichen Richterstellen beim Gericht vorgeschlagen worden.

(5)

Der Ausschuss nach Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat eine Stellungnahme zur Eignung von Herrn Stéphane GERVASONI, Frau Mariyana KANCHEVA, Herrn Alexander KORNEZOV, Herrn Ulf ÖBERG, Frau Inga REINE, Herrn Fredrik SCHALIN, Frau Mirela STANCU und Herrn Laurent TRUCHOT für die Ausübung des Amts eines Richters beim Gericht abgegeben —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Für den Zeitraum vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2025 werden folgende Personen zu Richtern beim Gericht ernannt:

Herr Stéphane GERVASONI,

Frau Mariyana KANCHEVA,

Herr Alexander KORNEZOV,

Herr Ulf ÖBERG,

Frau Inga REINE,

Herr Fredrik SCHALIN,

Herr Laurent TRUCHOT.

(2)   Frau Mirela STANCU wird für den Zeitraum vom 1. September 2019 bis zum 31. August 2022 zur Richterin beim Gericht ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 1. Februar 2019.

Die Präsidentin

L. ODOBESCU


(1)  Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union (ABl. L 341 vom 24.12.2015, S. 14).