11.9.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 228/1


BESCHLUSS (EU, Euratom) 2018/1223 DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

vom 5. September 2018

zur Ernennung eines Generalanwalts beim Gerichtshof

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 253 und 255,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Amtszeit von vierzehn Richtern und fünf Generalanwälten des Gerichtshofs endet am 6. Oktober 2018. Daher müssen diese Stellen ab dem 7. Oktober 2018 neu besetzt werden.

(2)

Die Richter und Generalanwälte werden für sechs Jahre ernannt.

(3)

Herr Gerard HOGAN ist für das Amt eines Generalanwalts beim Gerichtshof vorgeschlagen worden.

(4)

Der Ausschuss nach Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat eine Stellungnahme zur Eignung von Herrn Gerard HOGAN für die Ausübung des Amts eines Generalanwalts beim Gerichtshof abgegeben —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Gerard HOGAN wird für den Zeitraum vom 7. Oktober 2018 bis zum 6. Oktober 2024 zum Generalanwalt beim Gerichtshof ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 5. September 2018.

Der Präsident

N. MARSCHIK