|
15.9.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 247/18 |
BESCHLUSS (EU, Euratom) 2016/1657 DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN
vom 7. September 2016
zur Ernennung eines Richters beim Gericht
DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 254 und 255,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Gemäß den Artikeln 5 und 7 des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und infolge des Ausscheidens von Herrn Carl WETTER mit Wirkung vom 19. September 2016 sollte für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 31. August 2019, ein Richter beim Gericht ernannt werden. |
|
(2) |
Als Kandidat für die freigewordene Stelle ist Herr Ulf ÖBERG vorgeschlagen worden. |
|
(3) |
Der Ausschuss nach Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat eine Stellungnahme zur Eignung von Herrn Ulf ÖBERG für die Ausübung des Amts eines Richters beim Gericht abgegeben — |
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Ulf ÖBERG wird für den Zeitraum vom 19. September 2016 bis zum 31. August 2019 zum Richter beim Gericht ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 7. September 2016.
Der Präsident
P. JAVORČÍK