28.5.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 141/76


BESCHLUß (EU, Euratom) 2016/846 DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

vom 24. Mai 2016

zur Ernennung von Richtern beim Gericht

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 254 und 255,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 48 des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates (1), setzt sich das Gericht seit dem 25. Dezember 2015 aus 40 Richtern zusammen. In Artikel 2 Buchstabe a der genannten Verordnung wird die Dauer des Mandats der zwölf zusätzlichen Richter so festgelegt, dass das Ende des Mandats der teilweisen Neubesetzung des Gerichts entspricht, die am 1. September 2016 und am 1. September 2019 erfolgen wird.

(2)

Frau Inga REINE, Herr Fredrik SCHALIN und Herr Peter George XUEREB wurden als Kandidaten für die zusätzlichen Richterstellen beim Gericht vorgeschlagen.

(3)

Der mit Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingerichtete Ausschuss hat eine Stellungnahme zur Eignung von Frau Inga REINE, Herrn Fredrik SCHALIN und Herrn Peter George XUEREB für die Ausübung des Amts eines Richters beim Gericht abgegeben —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Für den Zeitraum vom Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses bis zum 31. August 2019 werden zu Richtern beim Gericht ernannt:

Frau Inga REINE,

Herr Fredrik SCHALIN,

Herr Peter George XUEREB.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 24. Mai 2016.

Der Präsident

P. DE GOOIJER


(1)  Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union (ABl. L 341 vom 24.12.2015, S. 14).