19.9.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 244/58


BESCHLUSS (EU, EURATOM) 2015/1566 DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

vom 16. September 2015

zur Ernennung von vier Richtern und eines Generalanwalts beim Gerichtshof

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 253 und 255,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Amtszeit von vierzehn Richtern und vier Generalanwälten des Gerichtshofs endet am 6. Oktober 2015. Außerdem wird die Zahl der Generalanwälte des Gerichtshofs gemäß dem Beschluss 2013/336/EU des Rates (1) mit Wirkung vom 7. Oktober 2015 auf elf erhöht. Für den Zeitraum vom 7. Oktober 2015 bis zum 6. Oktober 2021 sollten diese Stellen daher neu besetzt werden.

(2)

Herr Marko ILEŠIČ und Frau Camelia TOADER sind für eine weitere Amtszeit als Richter beim Gerichtshof vorgeschlagen worden. Herr Eugene REGAN und Herr Michail VILARAS sind für das Amt als Richter beim Gerichtshof vorgeschlagen worden. Ferner ist Herr Manuel CAMPOS SÁNCHEZ-BORDONA für das Amt eines Generalanwalts beim Gerichtshof vorgeschlagen worden.

(3)

Der mit Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingerichtete Ausschuss hat eine Stellungnahme zur Eignung von Herrn Marko ILEŠIČ, Frau Camelia TOADER, Herrn Eugene REGAN und Herrn Michail VILARAS für die Ausübung des Amts eines Richters beim Gerichtshof sowie zur Eignung von Herrn Manuel CAMPOS SÁNCHEZ-BORDONA für die Ausübung des Amts eines Generalanwalts beim Gerichtshof abgegeben —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Für den Zeitraum vom 7. Oktober 2015 bis zum 6. Oktober 2021 werden folgende Personen zu Richtern beim Gerichtshof ernannt:

Herr Marko ILEŠIČ,

Herr Eugene REGAN,

Frau Camelia TOADER,

Herr Michail VILARAS.

Artikel 2

Herr Manuel CAMPOS SÁNCHEZ-BORDONA wird für den Zeitraum vom 7. Oktober 2015 bis zum 6. Oktober 2021 zum Generalanwalt beim Gerichtshof ernannt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 16. September 2015.

Der Präsident

C. BRAUN


(1)  Beschluss 2013/336/EU des Rates vom 25. Juni 2013 zur Erhöhung der Zahl der Generalanwälte des Gerichtshofs der Europäischen Union (ABl. L 179 vom 29.6.2013, S. 92).