18.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 151/24


BESCHLUSS (EU, Euratom) 2015/934 DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

vom 12. Juni 2015

zur Ernennung eines Generalanwalts beim Gerichtshof

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 253 und 255,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Amtszeit von vierzehn Richtern und vier Generalanwälten des Gerichtshofs endet am 6. Oktober 2015. Außerdem wird die Zahl der Generalanwälte des Gerichtshofs gemäß dem Beschluss 2013/336/EU des Rates (1) mit Wirkung vom 7. Oktober 2015 auf elf erhöht. Für den Zeitraum vom 7. Oktober 2015 bis zum 6. Oktober 2021 sollten diese Ämter daher neu besetzt werden.

(2)

Für das Amt eines Generalanwalts beim Gerichtshof ist Herr Michal BOBEK vorgeschlagen worden.

(3)

Der durch Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingerichtete Ausschuss hat zur Eignung von Herrn Michal BOBEK für das Amt eines Generalanwalts beim Gerichtshof Stellung genommen —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Michal BOBEK wird für den Zeitraum vom 7. Oktober 2015 bis zum 6. Oktober 2021 zum Generalanwalt beim Gerichtshof ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. Juni 2015.

Die Präsidentin

I. JUHANSONE


(1)  Beschluss 2013/336/EU des Rates vom 25. Juni 2013 zur Erhöhung der Zahl der Generalanwälte des Gerichtshofs der Europäischen Union (ABl. L 179 vom 29.6.2013, S. 92).