30.7.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 203/16


BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

vom 24. Juli 2013

zur Ernennung eines Richters beim Gericht

(2013/407/EU)

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 254 und 255,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß dem Vertrag über den Beitritt Kroatiens wurde Frau Vesna TOMLJENOVIĆ für den Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis zum 31. August 2013 zur Richterin beim Gericht ernannt.

(2)

Frau Vesna TOMLJENOVIĆ ist für eine weitere Amtszeit beim Gericht vorgeschlagen worden.

(3)

Der Ausschuss nach Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat eine Stellungnahme zur Eignung von Frau Vesna TOMLJENOVIĆ für die Ausübung des Amtes eines Richters beim Gericht abgegeben —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Frau Vesna TOMLJENOVIĆ wird für die Zeit vom 1. September 2013 bis zum 31. August 2019 zur Richterin beim Gericht ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 24. Juli 2013.

Der Präsident

R. KAROBLIS