19.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 393/15


Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 27. November 2012 über die Teilhabe und soziale Inklusion von jungen Menschen, insbesondere jenen mit Migrationshintergrund

2012/C 393/05

DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

UNTER HINWEIS AUF DEN POLITISCHEN HINTERGRUND, DER IM ANHANG DARGELEGT IST, INSBESONDERE ABER AUF FOLGENDE ASPEKTE:

1.

Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union bezeichnet die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, als die Werte, auf die sich die Union gründet. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet (1).

2.

Nach Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die Tätigkeit der Europäischen Union die verstärkte Beteiligung der Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa zum Ziel.

3.

In der Entschließung über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) (2) wird auf die Förderung des gesellschaftlichen Engagements und der sozialen Inklusion Jugendlicher als allgemeine Ziele Bezug genommen und die Teilhabe und die soziale Inklusion als zwei der acht Aktionsfelder benannt. In der Entschließung wird dargelegt, dass die Anerkennung aller jungen Menschen als Bereicherung für die Gesellschaft und der Einsatz für ihr Recht, an der Gestaltung der sie betreffenden politischen Strategien mitzuwirken, und zwar mittels eines ständigen strukturierten Dialogs mit der Jugend und Jugendorganisationen, zu den Leitgrundsätzen gehören, die bei allen Strategien und Maßnahmen, die junge Menschen betreffen, zu beachten sind;

4.

In der Strategie Europa 2020 werden drei sich gegenseitig verstärkende Prioritäten vorgeschlagen, die auf intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum beruhen. Sie beinhaltet die Leitinitiative „Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung“, in der ausdrücklich auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, den sozialen und territorialen Zusammenhalt zu gewährleisten, damit die Vorteile von Wachstum und Beschäftigung allen zugute kommen und Menschen, die unter Armut und sozialer Ausgrenzung leiden, in Würde leben und sich aktiv am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Ferner wird das Thema Jugend als ein Schlüsselbereich genannt, in dem der Initiative „Jugend in Bewegung“ die Aufgabe zufällt, die formalen wie nicht-formalen Bildungssysteme leistungsfähiger zu machen und den Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu erleichtern;

UND UNTER HINWEIS DARAUF, DASS:

5.

diese Schlussfolgerungen auf alle jungen Menschen abzielen, insbesondere jene mit Migrationshintergrund (3);

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG FOLGENDER FAKTOREN:

6.

Die aktive Teilhabe junger Menschen erstreckt sich auf alle Bereiche, die sich auf das Leben junger Menschen auswirken, sowie auf die aktive Mitwirkung am demokratischen Prozess.

7.

Die soziale Inklusion junger Menschen beinhaltet den Zugang zu Dienstleistungen in Bereichen wie Gesundheit, formale Bildung sowie nicht-formales und informelles Lernen, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Kultur, Wohnen, soziale Dienste und Beschäftigung, und zwar unabhängig von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung.

8.

Die rassische, ethnische, kulturelle und religiöse Vielfalt zählt zu den grundlegenden Merkmalen der Europäischen Union. Mobilität und Migration haben erheblich zur Vielfalt beigetragen; 2011 lebten 20,5 Millionen Drittstaatsangehörige, die im EU-Kontext üblicherweise als Einwanderer bezeichnet werden, in der EU und machten rund 4 % der EU-Gesamtbevölkerung aus; 12,8 Millionen EU-Bürger lebten nicht in ihrem eigenen, sondern in einem anderen Mitgliedstaat, was 2,5 % der Bevölkerung der EU-27 entspricht (4).

9.

Das Durchschnittsalter der Einwanderer unterscheidet sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. 2011 waren mehr als die Hälfte von ihnen zwischen 20 und 34 Jahre alt (5).

10.

Die negativen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf Wachstum und Beschäftigung belasten ganz besonders benachteiligte junge Menschen. Insbesondere die Jugendarbeitslosenquote in der Europäischen Union hat das besorgniserregende Niveau von mehr als 20 % erreicht und steigt bei den unter 25-Jährigen noch weiter an. 21,1 % der jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 24 sind von Armut bedroht.

11.

Die Ereignisse im südlichen Mittelmeerraum seit Ende 2010 haben erhebliche Migrationsbewegungen junger Menschen mit unmittelbaren Folgen für die Grenzen der EU ausgelöst.

12.

Mit dem Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen soll die europäische Zusammenarbeit gefördert und darauf hingearbeitet werden, dass alle vergleichbare Rechte, Pflichten und Chancen haben (6);

IN ANBETRACHT FOLGENDER ERWÄGUNGEN:

13.

Die formale Bildung ebenso wie das nicht formale und informelle Lernen sind für die uneingeschränkte Integration und den sozialen Zusammenhalt von größter Bedeutung. Alle jungen Menschen sollten gleichberechtigt Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung und zum Arbeitsmarkt haben. Wenn junge Menschen mit Migrationshintergrund in das Bildungssystem des Aufnahmelandes integriert werden, können sie ihr Wissen, ihre Fähigkeiten und ihre Kompetenzen erweitern, was ihnen bei der Arbeitssuche in hohem Maße zugute kommt.

14.

Nicht formales und informelles Lernen unterstützt die formale Bildung und kann die soziale und wirtschaftliche Inklusion junger Menschen fördern. In diesem Zusammenhang ist die von jungen Menschen, insbesondere jenen mit Migrationshintergrund, mit ihnen und für sie geleistete Arbeit der Jugendorganisationen und Jugendbetreuer von großer Bedeutung.

15.

Über Finanzierungsprogramme der EU werden zahlreiche Aktivitäten im Bereich des nicht formalen und informellen Lernens gefördert. Bestimmte Programme, wie spezielle Jugendprogramme, sind auf die Bedürfnisse der Jugendlichen zugeschnitten und allen jungen Menschen ungeachtet ihres Bildungsniveaus, Hintergrunds und ihrer Wahlmöglichkeiten zugänglich.

16.

Immer mehr Studien zeigen, dass junge Frauen und Männer mit Migrationshintergrund im Bildungswesen, auf dem Arbeitsmarkt und beim Übergang von der Schule ins Erwerbsleben nach wie vor erheblich benachteiligt werden, obwohl viele von ihnen in ihrem Wohnsitzland sozialisiert oder geboren wurden (7). Ferner geht aus den Erhebungen hervor, dass junge Frauen mit Migrationshintergrund stärker von Arbeitslosigkeit und sozialer Exklusion betroffen sind als junge Männer.

17.

Eine erfolgreiche Integration von Migranten ist nicht nur für den Wohlstand, das gegenseitige Verständnis und die Kommunikation einzelner Migranten und der Gemeinschaft vor Ort von grundlegender Bedeutung, sondern auch für die EU ganz allgemein, da sie sowohl zum Wirtschaftswachstum als auch zum kulturellen Reichtum beiträgt.

18.

Die Befähigung mobiler junger EU-Bürger und junger Menschen mit Migrationshintergrund zur Ausschöpfung ihres Potenzials im Hinblick auf eine aktive Teilhabe auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene ist unerlässlich für eine umfassendere soziale Inklusion und für ein ordnungsgemäßes, nachhaltiges und demokratisches Funktionieren und die Weiterentwicklung von Gesellschaften.

19.

Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und andere Formen der Intoleranz, auch gegenüber jungen Menschen mit Migrationshintergrund, geben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis in der EU. Jedes Handeln, das auf junge Menschen, auch jene mit Migrationshintergrund, ausgerichtet ist, muss die EU-Charta der Grundrechte einhalten, insbesondere die Förderung der Nichtdiskriminierung, die Rechte des Kindes und den Schutz personenbezogener Daten, und darf nicht zu einer Stigmatisierung einer bestimmten Gruppe führen.

20.

Strategien zur Förderung der sozialen Inklusion sollten die Teilhabe junger Menschen mit Migrationshintergrund am demokratischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben erleichtern —

BENENNEN DIE FOLGENDEN PRIORITÄTEN ZUR FÖRDERUNG DER TEILHABE UND SOZIALEN INKLUSION VON JUNGEN MENSCHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND:

Es ist unbedingt notwendig, die umfassende Teilhabe und soziale Inklusion aller jungen Menschen, vor allem junger Menschen mit Migrationshintergrund insbesondere durch Folgendes zu fördern:

21.

Mitwirkung aller jungen Menschen an der Ausarbeitung, Umsetzung und Bewertung aller sie betreffenden politischen Maßnahmen;

22.

Förderung des interkulturellen Dialogs und der interkulturellen Verständigung, insbesondere durch aktive Einbeziehung von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft in die Gesellschaft als Maßnahme gegen Diskriminierung, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und andere Formen der Intoleranz;

23.

Förderung der Gleichheit zwischen jungen Frauen und Männern, insbesondere dadurch, dass ihnen der gleiche Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung gewährt wird, sowie Erleichterung eines reibungslosen Übergangs von der Schule ins Erwerbsleben;

24.

Anerkennung der wichtigen Rolle des nicht formalen und informellen Lernens und der Validierung der Lernergebnisse;

25.

Anerkennung der Rolle von Jugendorganisationen, einschließlich jener von und für Migranten, und anderer Akteure der Zivilgesellschaft bei der Förderung der Inklusion junger Menschen;

26.

aktive Zusammenarbeit mit örtlichen, regionalen und nationalen Behörden bei der Umsetzung der Politik zur sozialen Inklusion und Förderung ihrer Zusammenarbeit bei Fragen mit Migrationsbezug, einschließlich der Förderung der Teilhabe und sozialen Inklusion junger Menschen;

27.

Anerkennung der Bedeutung des Erlernens der Amtssprache(n) des Aufnahmelandes sowie weiterer Fremdsprachen;

ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER WAHRUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS:

28.

bei der Entwicklung politischer Maßnahmen und der Bereitstellung von Dienstleistungen den besonderen Bedürfnissen junger Menschen mit Migrationshintergrund und den Schwierigkeiten, mit denen sie konfrontiert sind, Rechnung zu tragen; leicht zugängliche Dienste für Jugendliche, die Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus erfahren haben oder erfahren könnten, bereitzustellen; dabei anzuerkennen, dass die aktive Bürgerschaft junger Menschen gleichermaßen auf ihrer Verantwortung und auf ihrem Engagement für eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft beruht;

29.

eine Jugendarbeit und Jugendpolitik zu unterstützen, die es vermag, aktive Teilhabe, soziale Inklusion, Solidarität und den interkulturellen Dialog junger Menschen zu fördern und dadurch zu Akzeptanz der zunehmenden Diversität durch alle jungen Menschen führt; innovative Methoden zu entwickeln, um Jugendarbeit an Orten durchzuführen, an denen junge Menschen zusammenkommen;

30.

die persönliche Entwicklung und das Wohlbefinden aller jungen Menschen durch Arbeitsmöglichkeiten für Jugendliche zu fördern, so dass sie ihr Potenzial ausschöpfen und aktive und engagierte Mitglieder der Gesellschaft werden können;

31.

die aktive Mitwirkung und Teilhabe junger Menschen mit Migrationshintergrund an ihren lokalen Gemeinschaften zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf nicht formales und informelles Lernen;

32.

die Zugänglichkeit von Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten zu verbessern, da sie wichtige Instrumente für die soziale Inklusion junger Menschen mit Migrationshintergrund und junger mobiler EU-Bürger sind;

33.

die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auszubauen und Lehrern Möglichkeiten zur Fortbildung und zur Aneignung der erforderlichen Kompetenzen zu geben, um den besonderen, individuellen Bedürfnissen der einzelnen Lernenden gerecht zu werden, nicht zuletzt dadurch, dass junge Menschen mit Migrationshintergrund beim Lernen besser unterstützt werden;

34.

die Mehrsprachigkeit mobiler junger EU-Bürger und junger Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern und den Erwerb der Amtssprache(n) des Landes, in dem sie leben, zu unterstützen, damit sie sich Wissen aneignen und uneingeschränkt an Bildungsangeboten und kulturellen und sozialen Aktivitäten teilnehmen können;

35.

bei der Entwicklung, Förderung und Unterstützung zugänglicher Peer-Learning-Aktivitäten mit Jugendbetreuern und Jugendorganisationen, einschließlich jener von und für Migranten, zusammenzuarbeiten, um gegenseitigen Respekt, Toleranz und interkulturelles Verständnis zu fördern;

36.

die soziale Inklusion in der Informationsgesellschaft zu fördern, indem beispielsweise die Medienkompetenz junger Menschen mit Migrationshintergrund verbessert wird,

37.

mobile junge EU-Bürger und junge Menschen mit Migrationshintergrund beim Übergang von der Schule oder Ausbildung ins Erwerbsleben zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass alle jungen Menschen im Einklang mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und entsprechend dem innerstaatlichen Recht gleichberechtigten Zugang zur Jugendgarantie-Regelung haben;

38.

die Einbeziehung mobiler junger EU-Bürger und junger Menschen mit Migrationshintergrund in den Entscheidungsprozess und ihre tatsächliche Mitwirkung an politischen Maßnahmen und Programmen, die sie betreffen, sowie ihre Beiträge dazu zu fördern;

39.

Netze und strategische Partnerschaften zwischen Jugendorganisationen, einschließlich jener von und für Migranten, Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie dem Privatsektor zu unterstützen bzw. anzuregen, damit unter der Federführung junger Menschen Projekte und Veranstaltungen organisiert werden können, die Vielfalt anerkennen und Inklusion fördern;

ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER WAHRUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS:

40.

alle jungen Menschen an der Ausarbeitung, Umsetzung und Bewertung aller sie betreffenden politischen Maßnahmen mitwirken zu lassen;

41.

die sich nach Geschlechtszugehörigkeit unterschiedlich darstellende Situation junger Frauen und junger Männer mit Migrationshintergrund zu analysieren und Maßnahmen für mehr Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter festzulegen;

42.

die wichtige Rolle der lokalen Gemeinschaft anzuerkennen, die jungen Menschen mit Migrationshintergrund dabei hilft, ihr Wissen, ihre Fähigkeiten und ihre Kompetenzen durch formale Bildung sowie nicht formales und informelles Lernen zu erweitern;

43.

das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013) optimal zu nutzen, um die Freizügigkeit und die uneingeschränkte Beteiligung mobiler junger EU-Bürger an der europäischen Gesellschaft in den Vordergrund zu rücken, das Bewusstsein für die Rechte und Pflichten mobiler junger EU-Bürger und junger Menschen mit Migrationshintergrund zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Verständnis füreinander zu fördern;

44.

die sektorenübergreifende Zusammenarbeit und die Synergien der verschiedenen Akteure, die sich mit Migrationsfragen beschäftigen, auf nationaler, regionaler und auf EU-Ebene zu fördern;

45.

Programme und Aktivitäten zu unterstützen, die mittels Berufsberatung und Informationen über Beschäftigungs-, Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten den Zugang zur Beschäftigung erleichtern und die Beschäftigungsfähigkeit mobiler junger EU-Bürger und junger Menschen mit Migrationshintergrund verbessern;

46.

Möglichkeiten zu prüfen, spezielle Informations- und Beratungsdienste für junge Menschen mit Migrationshintergrund einzurichten, um ihnen — im persönlichen Gespräch ebenso wie online — maßgeschneiderte und innovative Informationen und Beratung anzubieten;

47.

die Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen, einschließlich jener von und für Migranten, und Medien zwecks einer unvoreingenommenen Darstellung junger Menschen mit Migrationshintergrund anzuregen und zu unterstützen, um auf diese Weise ihre soziale Inklusion zu fördern;

48.

die Annahme der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates zur Validierung des nicht formalen und informellen Lernens zu begrüßen und die Rolle der Jugendorganisationen unter anderem als wichtige Anbieter nicht formalen und informellen Lernens, das für junge Menschen mit Migrationshintergrund von grundlegender Bedeutung ist, anzuerkennen;

49.

nach besten Kräften dafür zu sorgen, dass die Umsetzung der nächsten Generation von EU-Programmen und andere auf junge Menschen ausgerichtete Instrumente zugänglich und an die Bedürfnisse aller jungen Menschen angepasst sind, und für eine bessere Unterstützung und Finanzierung von Aktivitäten für Jugendliche auf allen Ebenen zu sorgen, die auf die soziale Inklusion und den interkulturellen Dialog junger Menschen aus EU- und Nicht-EU-Staaten ausgerichtet sind;

ERSUCHT DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER ZUSTÄNDIGKEIT:

50.

bewährte Praktiken im Bereich der sozialen Inklusion mobiler junger EU-Bürger und junger Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern und sich dabei auf einschlägige Studien, etwa den Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle über IKT für benachteiligte Jugendliche oder die Studie über den Wert von Jugendarbeit zu stützen, die verschiedene Aktivitäten im Bereich der Jugendarbeit und ihren Wert für junge Menschen in der EU aufzeigen;

51.

Synergien zwischen einschlägigen Politikbereichen zu fördern, insbesondere die Verbindung zwischen der EU-Strategie für die Jugend und der Priorität „integratives Wachstum“ im Rahmen der Strategie Europa 2020;

52.

weitere Erkenntnisse und weiteres Wissen über Fragen der Teilhabe und der sozialen Inklusion junger Menschen mit Migrationshintergrund und mobiler junger EU-Bürger zusammenzutragen.


(1)  Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union.

(2)  ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1.

(3)  Für die Zwecke dieser Schlussfolgerungen bezeichnet der Begriff „junge Menschen mit Migrationshintergrund“ junge Drittstaatsangehörige, die sich — unabhängig von ihrem Geburtsort — rechtmäßig in der EU aufhalten, sowie junge Menschen, die Staatsangehörige des Aufnahmemitgliedstaates geworden sind, deren Eltern jedoch außerhalb der EU geboren wurden. Für die Zwecke dieser Schlussfolgerungen bezeichnet der Begriff „mobile junge EU-Bürger“ alle EU-Bürger, die in einem EU-Land leben, das nicht ihr Geburtsland bzw. nicht das ihrer Eltern ist, die also ihr Recht auf Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit nach dem Vertrag ausüben. Der Rechtsrahmen, der für Drittstaatsangehörige gilt, unterscheidet sich deutlich von dem, der für EU-Bürger gilt, welche ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen. Anzumerken ist, dass alle Maßnahmen zur Integration für Drittstaatsangehörige gelten, während die Inklusion und aktive Teilhabe an der lokalen Gemeinschaft sowohl für junge mobile EU-Bürger als auch für junge Menschen mit Migrationshintergrund gilt.

(4)  Eurostat: Statistik kurz gefasst 31/2012.

(5)  Quelle: Eurostat (migr_pop2ctz).

(6)  Entscheidung 2007/435/EG des Rates vom 25. Juni 2007 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ (ABl. L 168 vom 28.6.2007, S. 18).

(7)  Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte: „Migranten, Minderheiten und Beschäftigung“ (2011).


ANHANG

Politischer hintergrund

1.

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 28. Juni 2001 zur Förderung der Eigeninitiative, des Unternehmergeistes und der Kreativität junger Menschen: von der Ausgrenzung zur Lebenstüchtigkeit (1).

2.

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 22. Mai 2008 über die Beteiligung junger Menschen mit geringeren Möglichkeiten (2).

3.

Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2009 zur Bildung von Kindern mit Migrationshintergrund (3).

4.

Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) (4).

5.

Schlussfolgerungen des Rates vom 18. November 2010 zur Rolle des Sports als Grundlage und Antrieb für aktive soziale Eingliederung (5).

6.

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Jugendarbeit (6).

7.

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur aktiven Eingliederung von jungen Menschen: Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut (7).

8.

Schlussfolgerungen des Rates zur Bekämpfung der Kinderarmut und Förderung des Wohlergehens des Kindes, angenommen am 17. Juni 2011 (8).

9.

Schlussfolgerungen des Rates vom 28. November 2011 über Sprachenkompetenz zur Förderung der Mobilität (9).

10.

Schlussfolgerungen des Rates und der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Europäischen Agenda für die Integration von Drittstaatsangehörigen, angenommen vom Rat (Justiz und Inneres) im Dezember 2011 (10).

11.

Mitteilung der Kommission über eine gemeinsame Integrationsagenda — Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union (11).

12.

EUROPA 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (12).


(1)  ABl. C 196 vom 12.7.2001, S. 2.

(2)  ABl. C 141 vom 7.6.2008, S. 1.

(3)  ABl. C 301 vom 11.12.2009, S. 5.

(4)  ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1.

(5)  ABl. C 326 vom 3.12.2010, S. 5.

(6)  ABl. C 327 vom 4.12.2010, S. 1.

(7)  ABl. C 137 vom 27.5.2010, S. 1.

(8)  Dok. 11844/11.

(9)  ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 27.

(10)  Dok. 18296/11.

(11)  COM(2011) 455 final.

(12)  COM(2010) 2020 final.