7.1.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 4/17


Nur die von der UN/ECE verabschiedeten Originalfassungen sind international rechtsverbindlich. Der Status dieser Regelung und das Datum ihres Inkrafttretens ist der neuesten Fassung des UN/ECE-Statusdokuments TRANS/WP.29/343 zu entnehmen, das von folgender Website abgerufen werden kann:

http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/wp29fdocstts.html

2010 vorgenommene Änderungen an der Regelung Nr. 4 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern

Änderungen an der im ABl. L 31 vom 31.1.2009, S. 35, veröffentlichten Regelung Nr. 4.

Einschließlich:

Ergänzung 15 zur Regelung in ihrer ursprünglichen Fassung — Tag des Inkrafttretens: 9. Dezember 2010

Änderungen des Hauptteils der Regelung

Es wird ein neuer Absatz 5.5.3 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

„5.5.3.

Ein Lichtquellenmodul ist so zu gestalten, dass es auch mit Werkzeugeinsatz mechanisch nicht gegen eine andere genehmigte Lichtquelle auswechselbar ist.“