5.10.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 261/5


BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

vom 29. September 2010

zur Ernennung eines Richters beim Gerichtshof

(2010/592/EU)

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 253 und 255,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß den Artikeln 5 und 7 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Union und nach dem Ausscheiden von Herrn Pranas KŪRIS sollte für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 6. Oktober 2012, ein Richter beim Gerichtshof ernannt werden.

(2)

Der durch Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingerichtete Ausschuss hat eine Stellungnahme zur Eignung von Herrn Egidijus JARAŠIŪNAS für die Ausübung des Amts eines Richters beim Gerichtshof abgegeben —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Egidijus JARAŠIŪNAS wird für den Zeitraum vom 6. Oktober 2010 bis zum 6. Oktober 2012 zum Richter beim Gerichtshof ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 29. September 2010.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. DE RUYT