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14.7.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 181/25 |
BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN
vom 8. Juli 2009
zur Ernennung eines Richters beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
(2009/541/EG, Euratom)
DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 224,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 140,
in Erwägung nachstehenden Grundes:
Nach den Artikeln 5 und 7 in Verbindung mit Artikel 47 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs ist nach dem Ausscheiden von Herrn Daniel ŠVÁBY für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 31. August 2010, ein Richter beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen —
BESCHLIESSEN:
Artikel 1
Herr Juraj SCHWARCZ wird für die Zeit vom 7. Oktober 2009 bis zum 31. August 2010 zum Richter des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 8. Juli 2009.
Der Präsident
C. DANIELSSON