13.12.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 319/4


Entwurf einer Entschließung des Rates vom 21. November 2008 und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einer besseren Integration lebensumspannender Beratung in die Strategien für lebenslanges Lernen

(2008/C 319/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:

1.

Die zunehmende Globalisierung der Geschäftswelt und die Verlängerung der Lebensarbeitszeit erfordern vom Einzelnen zunehmend eine ständige Anpassung seiner Fähigkeiten, damit er mit vorhersehbaren oder notwendigen Veränderungen Schritt halten und so seine Berufslaufbahn sichern kann.

2.

Die Erweiterung der Europäischen Union bewirkt ein größeres Potenzial für Mobilität im Bereich von Bildung und Ausbildung wie auch auf dem Arbeitsmarkt; daher müssen ihre Bürger darauf vorbereitet werden, ihre Bildungs- und Berufslaufbahn innerhalb eines erweiterten geografischen Rahmens zu entwickeln.

3.

Das Leben der Bürger wird in immer stärkerem Maße durch vielfache Übergänge geprägt: insbesondere von der Schule zur Berufsausbildung und -fortbildung, zur höheren Bildung oder ins Berufsleben, von einer Beschäftigung zu Arbeitslosigkeit oder einer weiteren Ausbildung oder aber dem Verlassen des Arbeitsmarktes. Beratung spielt eine maßgebliche Rolle bei wichtigen Entscheidungen, vor denen der Einzelne im Laufe seines Lebens immer wieder steht. Sie kann dabei zur Stärkung der Fähigkeit des Einzelnen beitragen, seine Laufbahn im Rahmen des heutigen Arbeitsmarktes sicherer zu gestalten und ein besseres Gleichgewicht zwischen Privat- und Berufsleben zu erreichen.

4.

Der Arbeitsmarkt ist zudem paradoxerweise dadurch gekennzeichnet, dass es bei anhaltender Arbeitslosigkeit in manchen Bereichen Schwierigkeiten gibt, Personal zu finden, und Beratung ist ein Mittel, um effizienter auf den Bedarf des Arbeitsmarkts zu reagieren.

5.

Soziale Eingliederung und Chancengleichheit stellen nach wie vor große Herausforderungen für die Bildungs- und Ausbildungspolitik sowie für die Beschäftigungspolitik dar —

BESTÄTIGEN:

die Definition der Beratung als einen kontinuierlichen Prozess, der den Bürgern jeden Alters in jedem Lebensabschnitt ermöglicht, ihre Fähigkeiten, Kompetenzen und Interessen zu erkennen, Bildungs-, Ausbildungs- und Berufsentscheidungen zu treffen und selbst ihren persönlichen Werdegang zu gestalten, sei es bei der Ausbildung, im Beruf oder in anderen Situationen, in denen diese Fähigkeiten und Kompetenzen erworben und/oder eingesetzt werden. Die Beratung umfasst ein Spektrum von individuellen und kollektiven Maßnahmen und beinhaltet Information, Ratschläge, Beurteilung von Fähigkeiten, Unterstützung sowie Vermittlung der für Entscheidungsfindung und Laufbahngestaltung erforderlichen Kompetenzen;

WEISEN AUF FOLGENDES HIN:

1.

In der Entschließung des Rates vom 28. Mai 2004 (1) über den Ausbau der Politiken, Systeme und Praktiken auf dem Gebiet der lebensbegleitenden Beratung in Europa sind die zentralen Ziele einer Politik einer lebensumspannenden Beratung für alle Bürger der Europäischen Union festgelegt.

2.

Die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 (2) zu den Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen nennt in Bezug auf verschiedene Schlüsselkompetenzen als für die persönliche Entfaltung, die berufliche Entwicklung und die soziale Integration des Einzelnen wesentliche Komponente die Fähigkeit, die verfügbaren Bildungs- und/oder Berufsbildungsmöglichkeiten sowie die entsprechende Beratung und Unterstützung ausfindig zu machen.

3.

In der Entschließung des Rates vom 15. November 2007„Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen“ (3) werden die Mitgliedstaaten und die Kommission aufgefordert, die Menschen für neue Beschäftigungen in der Wissensgesellschaft zu rüsten, u.a. durch Berufsberatung, die für Arbeit Suchende im Fall von Qualifikationsdefiziten die Kompetenzmodule aufzeigt, die für einen Wechsel zu einer neuen Beschäftigung erforderlich sind.

4.

In dem gemeinsamen Fortschrittsbericht 2008 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms „Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen“ (4) wird darauf hingewiesen, dass „besonderes Augenmerk auf die lebenslange Bildungsberatung gerichtet werden muss.“

5.

Die Schlussfolgerungen des Rates vom 25. Mai 2007 betreffend einen kohärenten Rahmen von Indikatoren und Benchmarks zur Beobachtung der Fortschritte im Hinblick auf die Lissabonner Ziele im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (5) sind ein wichtiges Instrument, mit dem der Stand der Umsetzung der in der Lissabon-Strategie festgelegten Ziele beurteilt und somit verfolgt werden kann, welche Fortschritte die Mitgliedstaaten bei ihren Strategien für lebenslanges Lernen im Hinblick auf die Beratung erzielen.

6.

Die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (6) schafft einen gemeinsamen Referenzrahmen als Übersetzungsinstrument zwischen verschiedenen Qualifikationssystemen und deren Niveaus. Dieser Rahmen sollte die Mobilität der Erwerbstätigen erleichtern und dazu beitragen, dass die Beratung ein fester Bestandteil von Politik und Praxis der Mitgliedstaaten im Bereich der Bildung und der Beschäftigung wird.

7.

In den Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 zur Erwachsenenbildung (7) wird auf die wirtschaftlichen, sozialen und individuellen Vorteile einer Verstärkung der Erwachsenenbildung hingewiesen und betont, dass die staatlichen Stellen qualitativ hoch stehende Informations- und Beratungssysteme schaffen müssen, stärker auf die Menschen ausgerichtet sind, so dass diese in gerechter Weise im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung aktiver und unabhängiger werden.

STELLEN FOLGENDES FEST:

1.

In den jüngsten Evaluierungsberichten, insbesondere im Bericht des Europäisches Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) aus dem Jahre 2008 über die Umsetzung der Entschließung von 2004, wird hervorgehoben, dass zwar Fortschritte erzielt worden sind, jedoch noch weitere Anstrengungen unternommen müssen, um Beratungsdienste von besserer Qualität bereitzustellen, einen gerechteren, auf die Bedürfnisse und Wünsche der Bürger ausgerichteten Zugang anzubieten sowie die bestehenden Beratungsdienste und deren Angebote zu koordinieren und Partnerschaften zwischen ihnen herzustellen.

2.

2007 haben die Mitgliedstaaten ein Europäisches Netzwerk für die Politik der lebensbegleitenden Beratung (European Lifelong Guidance Policy Network — ELGPN) errichtet, das Vertreter aller teilnehmenden Mitgliedstaaten umfasst, was für die Mitgliedstaaten verstärkt die Möglichkeit bietet, voneinander zu lernen und bei der Entwicklung von Politiken, Systemen und Praktiken im Bereich der lebensumspannenden Beratung zusammenzuarbeiten.

3.

Die Prioritäten für die aktive Gestaltung der Beratungspolitik im Rahmen der nationalen Strategien für lebenslanges Lernen müssen konsolidiert werden. Dabei gilt es, diese Prioritäten in die Praxis umzusetzen und die europäischen Instrumente und Werkzeuge zu nutzen;

FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN AUF:

die Rolle der lebensumspannenden Beratung im Rahmen der nationalen Strategien für lebenslanges Lernen im Einklang mit der Lissabon-Strategie und mit dem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verstärken,

gegebenenfalls Überprüfungen der Beratungsstrategien und -praktiken auf nationaler Ebene vorzunehmen,

zur Unterstützung der Bürger bei den Übergängen im Rahmen ihrer lebenslangen Laufbahn im Einklang mit den nationalen Gepflogenheiten und Rechtsvorschriften die nachstehenden Leitprinzipien anzuwenden (die in der Anlage unter den „Schwerpunktbereichen“ näher ausgeführt sind):

1.

Förderung der Fähigkeit zur Planung der beruflichen Laufbahn in jedem Lebensabschnitt;

2.

Erleichterung des Zugangs aller Bürger zu den Beratungsdiensten;

3.

Entwicklung der Qualitätssicherung in den Beratungsdiensten;

4.

Förderung von Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene,

die Möglichkeiten, die das Programm für lebenslanges Lernen und die Europäischen Strukturfonds bieten, je nach ihren Prioritäten zu nutzen.

FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN:

1.

die europäische Zusammenarbeit im Bereich der lebensbegleitenden Beratung zu intensivieren, insbesondere im Rahmen des Netzwerks ELGPN, das durch das Programm für lebenslanges Lernen unterstützt wird, und in Verbindung mit dem Cedefop, und

insbesondere:

den Austausch zwischen den Mitgliedstaaten über ihre jeweilige Politik und Praxis sowie deren Beurteilung zu erleichtern, damit alle von den Erfolgen anderer profitieren können,

die Verfolgung der Umsetzung der vier Handlungsschwerpunkte dieser Entschließung auf nationaler und europäischer Ebene durch Umfragen, Studien, Berichte und Maßnahmen des kollegialen Lernens, einschließlich Fallstudien und Konferenzen auf europäischer Ebene, zu gewährleisten,

danach zu streben, dass mehr Kohärenz und ein stärkeres Zusammenwirken der lebensumspannenden Beratung mit den verschiedenen Bereichen der europäischen Politik, insbesondere mit den Bereichen Beschäftigung und soziale Eingliederung, sichergestellt wird,

zu prüfen, ob auf europäischer Ebene eine stärker faktengestützte Beratungsstrategie entwickelt werden sollte;

2.

den Bürgern und den Akteuren der Beratung speziell über das Netzwerk „Euroguidance“ zuverlässige Informationsmittel bereitzustellen, die alle Bildungs- und Ausbildungssysteme und alle Beratungsdienste der Mitgliedstaaten erfassen;

3.

die Entwicklung der lebensumspannenden Beratung in Drittländern gemäß den vier Schwerpunkten dieser Entschließung zu fördern, besonders im Rahmen der Tätigkeiten der Europäischen Stiftung für Berufsbildung.


(1)  FDok. 9286/04.

(2)  ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.

(3)  ABl. C 290 vom 4.12.2007, S. 1.

(4)  Dok. 5723/08.

(5)  ABl. C 311 vom 21.12.2007, S. 13.

(6)  ABl. C 111 vom 6.5.2008, S. 1.

(7)  ABl. C 140 vom 6.6.2008, S. 10.


ANLAGE

SCHWERPUNKTBEREICHE

SCHWERPUNKTBEREICH 1: FÖRDERUNG DER FÄHIGKEIT ZUR PLANUNG DER BERUFLICHEN LAUFBAHN IN JEDEM LEBENSABSCHNITT

Die Fähigkeit zur Planung der beruflichen Laufbahn spielt eine entscheidende Rolle dafür, die Bürger in die Lage zu versetzen, ihren Werdegang bei Bildung, Ausbildung und Eingliederung sowie ihre berufliche Laufbahn selbst zu gestalten. Diese Fähigkeit, die während des gesamten Lebens erhalten werden sollte, beruht auf Schlüsselkompetenzen, insbesondere auf der Lernkompetenz, auf sozialer Kompetenz und Bürgerkompetenz — einschließlich interkultureller Kompetenzen — sowie auf Eigeninitiative und Unternehmersinn. Zur Fähigkeit zur Planung der beruflichen Laufbahn gehört — insbesondere in den Übergangsphasen — Folgendes:

Erwerb von Wissen über wirtschaftliches Umfeld, Unternehmen und Berufe,

Fähigkeit zur Selbstbeurteilung, richtige Selbsteinschätzung und Fähigkeit zur Beschreibung der im Rahmen von formaler, informeller und nicht formaler Bildung erworbenen Kompetenzen,

Verständnis der Bildungs-, Ausbildungs- und Qualifikationssysteme.

Um in diesem Schwerpunktbereich Fortschritte zu erzielen, sollten die Mitgliedstaaten je nach ihrer besonderen Situation folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:

Aufnahme von Lehrtätigkeiten und Lernmaßnahmen für die Herausbildung von Fähigkeiten zur Planung der beruflichen Laufbahn in die Bildungs-, Berufsbildungs- und Hochschulbildungsprogramme,

Vorbereitung der Lehrkräfte und Ausbilder auf diese Tätigkeiten und Unterstützung bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe,

Ermutigung der Eltern, sich mit Fragen der Beratung zu befassen,

stärkere Einbeziehung der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner,

Erleichterung des Zugangs zu Informationen über Ausbildungsgänge und ihr Verhältnis zu den jeweiligen Berufen sowie über den voraussichtlichen Qualifikationsbedarf in einem bestimmten Gebiet,

Entwicklung von Fähigkeiten zur Planung der beruflichen Laufbahn in den Programmen für Erwachsenenbildung,

Aufnahme der Beratung in die Zielsetzungen von Schulen, Berufsbildungsanbietern und Hochschulen. Besondere Berücksichtigung verdienen die berufliche Eingliederung und die Funktionsweise des Arbeitsmarkts auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene.

SCHWERPUNKTBEREICH 2: ERLEICHTERUNG DES ZUGANGS ALLER BÜRGER ZU DEN BERATUNGSDIENSTEN

Als Dienste von allgemeinem Interesse müssen die Beratungsdienste allen Bürgern unabhängig von ihrem Informationsstand und ihren Ausgangsfähigkeiten Zugang bieten und leicht verständlich und sachdienlich sein.

Dabei sind besondere Anstrengungen zu unternehmen, um den Zugang der schwächsten Bevölkerungsgruppen und von Personen mit besonderen Bedürfnissen zu diesen Diensten zu verbessern. Um in diesem Schwerpunktbereich Fortschritte zu erzielen, sollten die Mitgliedstaaten je nach ihrer besonderen Situation folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:

aktive Öffentlichkeitsarbeit zur Erhöhung des Bekanntheitsgrads der Beratungsdienste unter Einsatz aller Informations- und Kommunikationsmittel,

Bereitstellung eines transparenten und leicht zugänglichen Angebots an Diensten ausgehend von einer Analyse der Wünsche und Bedürfnisse der Bürger unter Berücksichtigung ihres Lebens- und Arbeitsumfelds,

Hilfeangebote für die Bürger in Bezug auf die Validierung und Anerkennung von Ergebnissen des formalen, nicht formellen und informellen Lernens auf dem Arbeitsmarkt zum Erhalt ihrer Beschäftigung und ihrer Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere in der zweiten Hälfte des Berufslebens,

Förderung des freien Zugangs zu Dokumentationsmitteln, der Hilfe bei der Suche nach Informationen, der individuellen Beratung und der Beratung in Institutionen.

SCHWERPUNKTBEREICH 3: ENTWICKLUNG DER QUALITÄTSSICHERUNG IN DEN BERATUNGSDIENSTEN

Die Entwicklung hochwertiger Beratungsdienste ist ein gemeinsames Ziel der Mitgliedstaaten.

Um Fortschritte in diesem Schwerpunktbereich zu erzielen, sollten die Mitgliedstaaten je nach ihrer besonderen Situation folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:

Verbesserung der Qualität der Informationen und der Beratung über berufliche Laufbahnen und Gewährleistung von deren Objektivität, wobei den Erwartungen der Nutzer und den Gegebenheiten auf dem Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen ist,

Gewährleistung, dass Information, Beratung und Hilfe auf die Bedürfnisse der jeweiligen Adressaten zugeschnitten sind,

Entwicklung von Instrumenten zur Prognostizierung des Beschäftigungsangebots und der Qualifikationslücken gestützt auf die nationalen Ressourcen wie auch auf die gemeinsamen Ressourcen der Europäischen Union, insbesondere auf das Cedefop,

Ausrichtung der Information über das Ausbildungsangebot und die Funktionsweise des Arbeitsmarktes auf die jeweilige Region,

Verbesserung des Berufsprofils und der Standardqualifikation des Beratungspersonals, unter anderem durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, und Erweiterung von dessen Kompetenzen und Fähigkeiten, insbesondere in den Bereichen Information, Beratung und Hilfe, damit den Bedürfnissen und Erwartungen der Bürger wie auch der politischen Entscheidungsträger besser entsprochen wird,

Messung der Wirksamkeit der Beratung, gegebenenfalls durch Sammlung zuverlässiger Daten über die Wahrnehmung dieser Dienste durch die Nutzer als auch über den Nutzen, den diese mittelfristig daraus ziehen,

Festlegung von Qualitätsstandards für die Beratungsdienste, in denen das Angebot definiert und sowohl auf die Ziele und Ergebnisse für die Empfänger als auch auf die Methoden und Verfahren eingegangen wird.

SCHWERPUNKTBEREICH 4: FÖRDERUNG VON KOORDINIERUNG UND ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN VERSCHIEDENEN AKTEUREN AUF NATIONALER, REGIONALER UND LOKALER EBENE

Die Beratung richtet sich an verschiedene Zielgruppen in der Bevölkerung: Schüler, Studienanfänger an Hochschulen, Arbeitssuchende, Personen in Berufsausbildung und Beschäftigte, was zu unterschiedlichen Systemen führt.

Die verschiedenen Bereiche sollten einander stärker ergänzen und besser koordiniert werden, wobei die nationalen und die lokalen Behörden, die Unternehmen, die für diesen Bereich zuständigen Stellen, die Sozialpartner und die örtlichen Gemeinschaften zusammenarbeiten sollten, damit die Effizienz der allen Zielgruppen zugänglichen Angebotsnetze verbessert wird. Um Fortschritte bei diesem Schwerpunkt zu erzielen, sollten die Mitgliedstaaten je nach ihrer besonderen Situation folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:

Entwicklung von wirksamen und langfristig angelegten Mechanismen zur Koordinierung und Kooperation zwischen den Hauptakteuren der lebensumspannenden Beratung auf nationaler und regionaler Ebene,

Erleichterung einer solchen Koordinierung und Zusammenarbeit durch die Aufnahme eines die Beratung betreffenden Teils in die nationalen Strategien für lebenslanges Lernen und für den Arbeitsmarkt entsprechend den von den einzelnen Mitgliedstaaten gewählten Konzepten,

Förderung einer partnerschaftlichen Politik und der lokalen Vernetzung der Dienste für lebensumspannende Beratung u. a. durch Zusammenfassung von Diensten, wenn auf diese Weise der Zugang für die Nutzer vereinfacht werden kann,

Entwicklung einer gemeinsamen Kultur innerhalb der verschiedenen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zuständigen Dienste, auch mittels Qualitätssicherung.