30.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 403/61


Im gegenseitigen Einvernehmen gefasster Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten

vom 11. Dezember 2006

über die Festlegung des Sitzes des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen

(2006/996/EG)

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

gestützt auf Artikel 289 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags vom 10. März 2005 in der geänderten Fassung vom 8. Mai 2006 soll ein Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen errichtet werden.

(2)

Der Sitz dieses Instituts sollte bestimmt werden —

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen hat seinen Sitz in Vilnius.

Artikel 2

Dieser Beschluss, der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird, wird am Tag des Inkrafttretens der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 11. Dezember 2006.

Der Präsident

E. TUOMIOJA