1.5.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 169/23 |
BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION
vom 1. Mai 2004
über die Ernennung von Richtern beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
(2004/490/EG, Euratom)
DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 224,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 140,
gestützt auf die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge („Beitrittsakte von 2003“), insbesondere auf Artikel 46 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe b),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Artikel 46 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe b) der Beitrittsakte von 2003 sieht die Ernennung von zehn Richtern beim Gericht erster Instanz vor. Die Amtszeit von fünf der Richter endet am 31. August 2004. Diese Richter werden durch das Los bestimmt. Die Amtszeit der anderen Richter endet am 31. August 2007. |
(2) |
Es ist daher angezeigt, gemäß dem genannten Artikel nach der darin vorgeschriebenen Auslosung zehn zusätzliche Richter des Gerichts erster Instanz zu ernennen. |
(3) |
Die Ernennung des zehnten Richters kann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen — |
BESCHLIESSEN:
Artikel 1
Für die Zeit vom 1. Mai 2004 bis zum 31. August 2004 werden zu Richtern beim Gericht erster Instanz ernannt:
|
Küllike JÜRIMÄE |
|
Savvas S. PAPASAVVAS |
|
Ottó CZÚCZ |
|
Irena WISZNIEWSKA-BIAŁECKA |
|
Daniel ŠVÁBY. |
Artikel 2
Für die Zeit vom 1. Mai 2004 bis zum 31. August 2007 werden zu Richtern beim Gericht erster Instanz ernannt:
|
Irena PELIKÁNOVÁ |
|
Ingrīda LABUCKA |
|
Vilenas VADAPALAS |
|
Ena CREMONA. |
Artikel 3
Dieser Beschluss wird am 1. Mai 2004 wirksam.
Artikel 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 1. Mai 2004.
Die Präsidentin
A. ANDERSON