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Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 9. Dezember 1999 über die Zusammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen Bewerberländern und Zypern im Bereich des Katastrophenschutzes

Amtsblatt Nr. C 373 vom 23/12/1999 S. 0002 - 0002


ENTSCHLIESSUNG DES RATES UND DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

vom 9. Dezember 1999

über die Zusammenarbeit mit den mittel- und osteuropäischen Bewerberländern und Zypern im Bereich des Katastrophenschutzes

(1999/C 373/02)

DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN -

im Zusammenhang mit dem Prozeß des Beitritts der mittel- und osteuropäischen Bewerberländer (MOE) und Zyperns,

unter Hinweis auf die Entschließung vom 31. Oktober 1994 über den Ausbau der gemeinschaftlichen Zusammenarbeit im Bereich des Katastrophenschutzes(1),

unter Zugrundelegung der Beratungen auf der Tagung des Rates (Katastrophenschutz) von 1996,

in Anbetracht der auf der vierten und fünften Tagung der Generaldirektoren für Katastrophenschutz vertretenen Standpunkte,

in der Erwägung, daß zur Vorbereitung auf den Beitritt der MOE-Bewerberländer und Zyperns bereits jetzt Schritte unternommen werden sollten, um im Bereich des Katastrophenschutzes zu diesen Ländern geeignete Beziehungen aufzubauen, damit die Katastrophenschutzeinrichtungen beider Seiten im Bedarfsfall in der Lage sind, sofort zusammenzuarbeiten,

unter Hervorhebung der Tatsache, daß die Zusammenarbeit im Bereich des Katastrophenschutzes die Standpunkte der Europäischen Union in den Beitrittsverhandlungen nicht berührt,

in der Erwägung, daß bei geeigneten Gelegenheiten jede Möglichkeit des Kontakts und des Erfahrungsaustauschs zwischen der Europäischen Union und den MOE-Bewerberländern und Zypern gefördert werden sollte,

angesichts der diesbezüglich bereits von einigen Mitgliedstaaten bilateral und in verschiedenen internationalen Gremien ergriffenen Maßnahmen, an denen viele Bewerberländer in unterschiedlichem Umfang beteiligt sind und mit denen bezweckt wird, die Einführung bewährter Verfahren sicherzustellen, die auf der Grundlage von im Rahmen der gemeinschaftlichen Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz entwickelten Grundsätzen festgelegt wurden,

in der Erwägung, daß die obengenannten Aktionen unter anderem dazu beitragen, die Fähigkeiten der MOE-Bewerberländer und Zyperns hinsichtlich des Katastrophenschutzmanagements und den Stand ihrer Vorbereitungen für den Fall von Naturkatastrophen und/oder technischen Katastrophen im Hinblick auf ihren Beitritt zur Europäischen Union zu verbessern -

ersuchen die Kommission, im Hinblick auf eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und den MOE-Bewerberländern und Zypern im Bereich des Katastrophenschutzes

- den Umfang und die Art der derzeitigen Zusammenarbeit zu ermitteln;

- den Informationsaustausch zwischen der Gemeinschaft und den MOE-Bewerberländern und Zypern, auch hinsichtlich der praxisbezogenen Handbücher, zu verbessern;

- geeignete Vorschläge zu unterbreiten.

(1) ABl. C 313 vom 10.11.1994, S. 1.