41997D0625(01)

Beschluß der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 2. Juni 1997 zur Bestimmung des Sitzes der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Amtsblatt Nr. C 194 vom 25/06/1997 S. 0004 - 0004


BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN vom 2. Juni 1997 zur Bestimmung des Sitzes der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (97/C 194/02)

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN -

gestützt auf Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1035/97 des Rates vom 2. Juni 1997 zur Einrichtung einer Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (1),

in der Erwägung, daß der Sitz der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu bestimmen ist -

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit hat ihren Sitz in Wien.

Artikel 2

Dieser Beschluß, der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wird, tritt am selben Tag wie die Verordnung (EG) Nr. 1035/97 in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 2. Juni 1997.

Der Präsident

Hans VAN MIERLO

(1) ABl. Nr. L 151 vom 10. 6. 1997, S. 1.