41995D0579

95/579/EG, Euratom, EGKS: Beschluß der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1995 zur Ernennung eines Mitglieds des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften

Amtsblatt Nr. L 327 vom 30/12/1995 S. 0014 - 0014


BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN vom 21. Dezember 1995 zur Ernennung eines Mitglieds des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (95/579/EG, Euratom, EGKS)

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 168a,

gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 32d,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 140a,

gestützt auf den Beschluß 88/591/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 24. Oktober zur Errichtung eines Gerichtshofs erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (1),

gestützt auf den Beschluß 95/1/EG, Euratom, EGKS des Rates der Europäischen Union vom 1. Januar 1995 zur Anpassung der Dokumente betreffend den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Union (2), insbesondere auf Artikel 10 zur Neufassung von Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses 88/591/EGKS, EWG, Euratom und auf Artikel 31 zur Neufassung von Artikel 157 Absatz 2 der Beitrittsakte,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Herr Donal P. M. Barrington, Richter am Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, ist durch Schreiben vom 15. Dezember 1995 von seinem Amt zurückgetreten.

Gemäß den Artikeln 44 und 8 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, den Artikeln 44 und 7 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Artikeln 45 und 7 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Atomgemeinschaft ist ein Richter für die verbleibende Amtszeit von Herrn Donal P. M. Barrington, d. h. bis zum 31. August 2001, zu ernennen -

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Zum Richter des Gerichts erster Instanz wird für die Zeit bis zum 31. August 2001 ernannt:

Herr John D. Cooke.

Artikel 2

Dieser Beschluß wird am 10. Januar 1996 wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 1995.

Der Präsident

F. J. ELORZA CAVENGT

(1) ABl. Nr. L 319 vom 25. 11. 1988, S. 1. Berichtigter Wortlaut im ABl. Nr. L 241 vom 17. 8. 1989, S. 4. Beschluß geändert durch den Beschluß 93/350/Euratom, EGKS, EWG (ABl. Nr. L 144 vom 16. 6. 1993, S. 21), geändert durch den Beschluß 94/149/EGKS, EG vom 17. März 1994 (ABl. Nr. L 66 vom 10. 3. 1994, S. 29).

(2) ABl. Nr. L 1 vom 1. 1. 1995, S. 1.