41995D0005

95/5/EG, Euratom, EGKS: Beschluß der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vom 1. Januar 1995 zur Ernennung von Mitgliedern des Gerichts erster Instanz

Amtsblatt Nr. L 001 vom 01/01/1995 S. 0224 - 0224


BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN vom 1. Januar 1995 zur Ernennung von Mitgliedern des Gerichts erster Instanz (95/5/EG, Euratom, EGKS)

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 168a,

gestützt auf den Beschluß Nr. 88/591/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 24. Oktober 1988, insbesondere auf Artikel 2,

gestützt auf die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, insbesondere auf Artikel 157, in der Fassung des Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom 1. Januar 1995 zur Anpassung der Dokumente betreffend den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 10 und 31 -

BESCHLIESSEN:

Einziger Artikel

(1) Für die Zeit vom 1. Januar 1995 bis zum 31. August 1995 wird zum Richter beim Gericht erster Instanz ernannt:

Frau Pernilla LINDH.

(2) Für die Zeit vom 1. Januar 1995 bis zum 31. August 1998 werden zu Richtern beim Gericht erster Instanz ernannt:

Herr Josef AZIZI

Frau Virpi TIILI.

Geschehen zu Brüssel am 1. Januar 1995.

Der Präsident

P. DE BOISSIEU