41995D0004

95/4/EG, Euratom, EGKS:Beschluß der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vom 1. Januar 1995 zur Ernennung von Richtern und Generalanwälten beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

Amtsblatt Nr. L 001 vom 01/01/1995 S. 0223 - 0223


BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN vom 1. Januar 1995 zur Ernennung von Richtern und Generalanwälten beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (95/4/EG, Euratom, EGKS)

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 32b,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 167,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 139,

gestützt auf die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, insbesondere auf die Artikel 17, 20, 21 und 157, in der Fassung des Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom 1. Januar 1995 zur Anpassung der Dokumente betreffend den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 10, 11, 12 und 31,

auf Antrag des Gerichtshofs,

gestützt auf Artikel 20 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge, gemäß dem der Gerichtshof von acht Generalanwälten unterstützt wird, wobei jedoch ein neunter Generalanwalt ab dem Zeitpunkt des Beitritts bis zum 6. Oktober 2000 ernannt wird; Herr Antonio Mario LA PERGOLA, derzeit Richter, hat seiner Ernennung zum Generalanwalt zugestimmt,

in der Erwägung, daß daher drei Richter und zwei Generalanwälte zu ernennen sind,

in der Erwägung, daß die Ernennung eines dritten Generalanwalts zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen muß -

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Für die Zeit vom 1. Januar 1995 bis zum 6. Oktober 1997 wird zum Richter beim Gerichtshof ernannt:

Herr Leif SEVÓN.

Artikel 2

Für die Zeit vom 1. Januar 1995 bis zum 6. Oktober 2000 werden zu Richtern beim Gerichtshof ernannt:

Herr Peter JANN

Herr Hans RAGNEMALM.

Artikel 3

Für die Zeit vom 1. Januar 1995 bis zum 6. Oktober 1997 wird zum Generalanwalt beim Gerichtshof ernannt:

Herr Dàmaso RUIZ-JARABO COLOMER.

Artikel 4

Für die Zeit vom 1. Januar 1995 bis zum 6. Oktober 2000 wird zum Generalanwalt beim Gerichtshof ernannt:

Herr Antonio Mario LA PERGOLA.

Geschehen zu Brüssel am 1. Januar 1995.

Der Präsident

P. DE BOISSIEU