41994D0503

94/503/EGKS, EG, Euratom: Beschluß der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Juli 1994 zur Benennung der Persönlichkeit, die sie zum Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigen

Amtsblatt Nr. L 203 vom 06/08/1994 S. 0020 - 0020
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 3 S. 0160
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 1 Band 3 S. 0160


BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN vom 26. Juli 1994 zur Benennung der Persönlichkeit, die sie zum Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigen (94/503/EGKS, EG, Euratom)

DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl,

gestützt auf Artikel 158 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf Artikel 127 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 21. Juli 1994 -

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Herr Jacques SANTER wird als die Persönlichkeit benannt, die die Regierungen der Mitgliedstaaten zum Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu ernennen beabsichtigen.

Artikel 2

Dieser Beschluß, der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wird, tritt am heutigen Tag in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 26. Juli 1994.

Der Präsident

D. von KYAW