BESCHLUSS DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN vom 15. Juli 1991 über die Eröffnung eines Zollkontingents zum Zollsatz Null für Spezialwalzdraht zur Herstellung von Federventilen (91/381/EGKS) -
Amtsblatt Nr. L 204 vom 27/07/1991 S. 0052 - 0052
BESCHLUSS DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN vom 15. Juli 1991 über die Eröffnung eines Zollkontingents zum Zollsatz Null für Spezialwalzdraht zur Herstellung von Federventilen (91/381/EGKS) DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL - BESCHLIESSEN: Einziger Artikel Für den Zeitraum vom 1. Juli 1991 bis zum 30. Juni 1992 kann Frankreich, den Benelux-Ländern und Deutschland für Einfuhren aus Drittländern folgendes Zollkontingent zum Zollsatz Null gewährt werden: 1 430 Tonnen, 1 380 Tonnen bzw. 1 200 Tonnen Spezialwalzdraht zur Herstellung von Federventilen, mit einem Durchmesser von 5,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 13 mm, der KN-Codes ex 7213 50 00 und ex 7227 90 80. Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 1991. Der Präsident P. BUKMAN