82/534/EWG: Beschluß des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 28. Juli 1982 zur Genehmigung des fünften Programms für die mittelfristige Wirtschaftspolitik
Amtsblatt Nr. L 236 vom 11/08/1982 S. 0010 - 0012
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 10 Band 1 S. 0090
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 10 Band 1 S. 0090
***** BESCHLUSS DES RATES UND DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN vom 28. Juli 1982 zur Genehmigung des fünften Programms für die mittelfristige Wirtschaftspolitik (82/534/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf seine Präambel und die Artikel 6, 105 und 145, gestützt auf die Entscheidung 74/120/EWG des Rates vom 18. Februar 1974 zur Erreichung eines hohen Grades an Konvergenz der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1), insbesondere auf Artikel 6, gestützt auf die Mitteilung der Kommission betreffend den Entwurf eines fünften Programms für die mittelfristige Wirtschaftspolitik, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2), in Erwägung nachstehender Gründe: Der Wirtschafts- und Sozialausschuß, dem der Kommissionsvorschlag zur Stellungnahme vorgelegt worden ist, hat seine Stellungnahme nicht innerhalb der ihm vom Rat nach Artikel 198 des Vertrages gesetzten Frist abgegeben. Das Fehlen der Stellungnahme kann daher unberücksichtigt bleiben. Die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten muß den Zielsetzungen des Artikels 104 des Vertrages entsprechen - BESCHLIESSEN: Einziger Artikel (1) Das im Anhang enthaltene fünfte Programm für die mittelfristige Wirtschaftspolitik wird genehmigt. Die Mitgliedstaaten bekunden ihre Absicht, gemäß den darin enthaltenen Leitlinien zu handeln. (2) Dieses Programm wird im Laufe seiner Durchführung ständig verfolgt und überprüft. Geschehen zu Brüssel am 28. Juli 1982. Der Präsident O. MÖLLER (1) ABl. Nr. L 63 vom 5. 3. 1974, S. 16. (2) ABl. Nr. C 66 vom 15. 3. 1982, S. 37. ANHANG FÜNFTES PROGRAMM FÜR DIE MITTELFRISTIGE WIRTSCHAFTSPOLITIK 1. Das fünfte Programm entwickelt und definiert eine mittelfristige Strategie zur Erreichung einer Reihe wirtschaftspolitischer Ziele. Dieses Programm ist kein qualifizierter Plan, sondern eine Art Orientierungsrahmen für die nationale Politik und für die Aktionen auf Gemeinschaftsebene. Er definiert die verschiedenen Elemente einer Strategie. Die konkreten Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung hängen jedoch von der nach Mitgliedstaaten recht unterschiedlichen wirtschaftlichen Lage und Struktur ab. 2. Weitgehende Übereinstimmung besteht über die im Vorentwurf des Ausschusses für Wirtschaftspolitik vom 21. Mai 1981 enthaltenen mittelfristigen Hauptziele: dauerhaftes und ausgewogenes Wachstum und höhere Beschäftigung - namentlich über höhere Investitionen und Förderung des Strukturwandels - sowie weitere Fortschritte in der Inflationsbekämpfung und damit einhergehend in der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten. 3. Unterschiedliche Auffassungen ergaben sich jedoch bei den Zielprioritäten und bei der Beurteilung der zeitlichen Staffelung der Maßnahmen zur Verbesserung von Beschäftigung und Stabilität. Einige Mitgliedstaaten waren der Ansicht, daß mittelfristig die Beschäftigungslage nur durch eine konsequente Stabilisierungspolitik (Geld-, Haushalts- und Einkommenspolitik) verbessert werden kann. Unter den gegebenen Umständen würden nämlich globale nachfragestimulierende Maßnahmen zum Zweck der kurzfristigen Verbesserung der Beschäftigungslage die Erreichung der mittelfristigen Zielsetzungen eher erschweren. Andere Mitgliedstaaten vertraten dagegen die Auffassung, daß eine gezielte Stützung der Inlandsnachfrage für eine raschere Besserung der Beschäftigungslage ratsam sei und zugleich eine wichtige Voraussetzung für die Wiederbelebung der Investitionen darstelle; nach ihrer Meinung sei eine solche Politik der gezielten Nachfragebelebung im Zuge der Verwirklichung der mittelfristigen Strategie ohne Verzicht auf die anstrebende Wiederherstellung der grossen Gleichgewichte möglich. Ausserdem sollten nach Auffassung dieser Mitgliedsstaaten die Bemühungen um eine wirtschaftliche Wiederbelebung durch eine aktive Strukturpolitik ergänzt werden; dies gilt insbesondere für Maßnahmen zur Anpassung der industriellen Strukturen sowie für die Maßnahmen zur Umverteilung der verfügbaren Arbeit mit dem Ziel, die Verteilung von Einkommen und Beschäftigung zu verbessern. 4. In dem seit der Vorlage des Programmentwurfs verflossenen Jahr hat sich das internationale wirtschaftliche Umfeld weiter verschlechtert, auch ist der konjunkturelle Erholungsprozeß nur zögernd in Gang gekommen. Die wirtschaftliche Entwicklung in der Gemeinschaft bleibt für das Wachstum und die Investitionen sehr unbefriedigend und wird zunehmend besorgniserregend für die Beschäftigung und die Arbeitslosigkeit. Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, daß seit der Erstellung des Programmentwurfs: - bei der Verringerung der Inflationsraten gewisse Fortschritte erzielt worden sind, wenn auch gleichzeitig die Divergenzen in der Preis- und Kostenentwicklung zwischen den Mitgliedstaaten grösser geworden sind. Ohne eine Reduzierung dieser Divergenzen ist eine dauerhafte Währungsstabilität innerhalb der Gemeinschaft nicht zu erzielen. Um häufige Leitkursanpassungen zu vermeiden - die die Glaubwürdigkeit des Europäischen Währungssystems beeinträchtigen würden - ist die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen in den Ländern wichtig, in denen der Preis- und Kostenanstieg weiterhin hoch ist; - die Energieabhängigkeit verringert werden konnte; der Rückgang der Erdöleinfuhren ist teilweise auf die Abschwächung der Wirtschaftstätigkeit, teilweise aber auch auf die mit der strukturellen Anpassung einhergehenden realen Energieeinsparung und, in einigen Ländern, auf eine dynamische Politik zur Erhöhung des inländischen Energieangebots zurückzuführen. Die Gemeinschaft darf jedoch wegen der Entwicklung der Rohölpreise nicht in ihren Bemühungen um eine weitere Verringerung des Erdölverbrauchs nachlassen; - das Leistungsbilanzdefizit der Gemeinschaft sich, zum Teil aufgrund der Verminderung der Erdöleinfuhren, günstiger als erwartet entwickelt hat. Angesichts der stark unterschiedlichen Entwicklung in den Mitgliedstaaten können sich allerdings Konvergenzprobleme ergeben. 5. Die tatsächliche Ausrichtung der Wirtschaftspolitik in den Mitgliedstaaten seit Mitte letzten Jahres hielt sich weitgehend im Rahmen der Grundlinien des Programmentwurfs. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang insbesondere: - die Maßnahmen zur Förderung der Investitionstätigkeit und Beschäftigung, - die Bemühungen zur Mässigung des Lohnanstiegs und - die Anstrengungen der Länder mit sehr hohen Haushaltsdefiziten zur Begrenzung dieser Defizite und zur Verminderung des Ausgabenzuwachses. Bei der Umstrukturierung der öffentlichen Haushalte wurden indessen in einigen Fällen bisher nur unzureichende Ergebnisse erzielt. 6. Im Hinblick auf die derzeitigen wirtschaftlichen Aussichten sind Anzeichen für eine konjunkturelle Besserung zu erkennen; allerdings kommt der Aufschwung nur langsam in Gang und ist durch hohe Zinsen und übermässige strukturelle Haushaltsdefizite gefährdet. Besorgniserregend sind vor allem der weitere Anstieg der Arbeitslosenzahl, der erst im Verlauf einer nachhaltigen Wirtschaftsbelebung zurückgehen dürfte, sowie die anhaltend hohen Inflationsraten in einigen Ländern. 7. In dieser Situation kommt es in erster Linie darauf an, die Wachstumskräfte zu stärken und grössere Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Wirtschaftspolitik sollte die Wirtschaftsentwicklung und die unterschiedliche Lage in den Mitgliedstaaten berücksichtigen, dabei aber die gemeinsamen Ziele zu beachten und eine grössere Konvergenz zu erreichen suchen. Die Koordinierung der einzelstaatlichen Politiken auf Gemeinschaftsebene und die verschiedenen Aktionen der Gemeinschaft müssen zur strukturellen Anpassung und Verringerung der Unterschiede zwischen den Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten beitragen. Insbesondere sollte ein sozio-ökonomisches Klima geschaffen werden, das der Förderung eine Wiederbelebung der Investitionstätigkeit und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften dienlich ist. Dringlich sind auch spezifische beschäftigungspolitische Maßnahmen, insbesondere zur Förderung der Berufsausbildung der Jugendlichen. Die Kommission legt demnächst einen ersten Bericht über zweckdienliche Maßnahmen oder Initiativen zur Förderung der Investitionen vor, zu denen der Ausschuß für Wirtschaftspolitik zum geeigneten Zeitpunkt Stellung nehmen wird. 8. Die wesentlichen Elemente dieser Strategie sollten die Grundlage einer mittelfristigen Wirtschaftspolitik sein. Unter den gegenwärtigen Umständen messen die Mitgliedstaaten zwar den einzelnen wirtschaftspolitischen Grundzielen unterschiedliche Priorität bei. Trotzdem sollten jedoch die gemeinsamen mittelfristigen Hauptziele gebührend berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere für die Notwendigkeit zur Stärkung der Wachstumskräfte auf der Grundlage weiterer Stabilitätsfortschritte, für die Schaffung besserer Bedingungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung sowie für das Erfordernis einer stärkeren Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik beabsichtigt, in regelmässigen Zeitabständen die mittelfristige Entwicklung und Problematik zu erörtern und dem Rat darüber zu berichten. Im Zuge der notwendigen Fortschritte im Bereich der Inflation, der Ausgewogenheit der öffentlichen Finanzen und der Zahlungsbilanz wird der Ausschuß insbesondere die geeignete Dosierung der vorgeschlagenen Strategie aufmerksam prüfen.