81/362/EGKS: Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 28. April 1981 über die Einleitung von Zollverhandlungen gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens
Amtsblatt Nr. L 137 vom 23/05/1981 S. 0038 - 0038
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 10 S. 0004
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 14 S. 0203
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 10 S. 0004
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 14 S. 0203
++++ BESCHLUSS DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL VOM 28 . APRIL 1981 ÜBER DIE EINLEITUNG VON ZOLLVERHANDLUNGEN GEMÄSS ARTIKEL XXIV ABSATZ 6 DES ALLGEMEINEN ZOLL - UND HANDELSABKOMMENS ( 81/362/EGKS ) DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL _ NACH KENNTNISNAHME DER MITTEILUNG DER KOMMISSION , IN DER ERWAEGUNG , DASS DIE ZOLLZUGESTÄNDNISSE DER REPUBLIK GRIECHENLAND INFOLGE DER ERWEITERUNG DER GEMEINSCHAFTEN GEGENSTAND VON NEUVERHANDLUNGEN NACH ARTIKEL XXIV ABSATZ 6 DES ALLGEMEINEN ZOLL - UND HANDELSABKOMMENS SEIN MÜSSEN _ BESCHLIESSEN : 1 . DIE KOMMISSION WIRD AUFGEFORDERT , VERHANDLUNGEN ÜBER DIE IN DIE ZUSTÄNDIGKEIT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL FALLENDEN WAREN GEMÄSS ARTIKEL XXIV ABSATZ 6 DES ALLGEMEINEN ZOLL - UND HANDELSABKOMMENS AUFZUNEHMEN . 2 . DIE KOMMISSION FÜHRT DIESE VERHANDLUNGEN MIT UNTERSTÜTZUNG DER VERTRETER DER MITGLIEDSTAATEN . GESCHEHEN ZU LUXEMBURG AM 28 . APRIL 1981 . DER PRÄSIDENT J . DE KONING