41981D0362

81/362/EGKS: Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 28. April 1981 über die Einleitung von Zollverhandlungen gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens

Amtsblatt Nr. L 137 vom 23/05/1981 S. 0038 - 0038
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 10 S. 0004
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BESCHLUSS DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL

VOM 28 . APRIL 1981

ÜBER DIE EINLEITUNG VON ZOLLVERHANDLUNGEN GEMÄSS ARTIKEL XXIV ABSATZ 6 DES ALLGEMEINEN ZOLL - UND HANDELSABKOMMENS

( 81/362/EGKS )

DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL _

NACH KENNTNISNAHME DER MITTEILUNG DER KOMMISSION ,

IN DER ERWAEGUNG , DASS DIE ZOLLZUGESTÄNDNISSE DER REPUBLIK GRIECHENLAND INFOLGE DER ERWEITERUNG DER GEMEINSCHAFTEN GEGENSTAND VON NEUVERHANDLUNGEN NACH ARTIKEL XXIV ABSATZ 6 DES ALLGEMEINEN ZOLL - UND HANDELSABKOMMENS SEIN MÜSSEN _

BESCHLIESSEN :

1 . DIE KOMMISSION WIRD AUFGEFORDERT , VERHANDLUNGEN ÜBER DIE IN DIE ZUSTÄNDIGKEIT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL FALLENDEN WAREN GEMÄSS ARTIKEL XXIV ABSATZ 6 DES ALLGEMEINEN ZOLL - UND HANDELSABKOMMENS AUFZUNEHMEN .

2 . DIE KOMMISSION FÜHRT DIESE VERHANDLUNGEN MIT UNTERSTÜTZUNG DER VERTRETER DER MITGLIEDSTAATEN .

GESCHEHEN ZU LUXEMBURG AM 28 . APRIL 1981 .

DER PRÄSIDENT

J . DE KONING