26.7.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 187/40


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/1538 DER KOMMISSION

vom 25. Juli 2023

mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2022/2379 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Statistiken über die pflanzliche Erzeugung

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/2379 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates (1), insbesondere auf, Artikel 4 Absatz 6, Artikel 5 Absatz 10, Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EU) 2022/2379 wird ein integrierter Rahmen dafür geschaffen, europäische Statistiken betreffend landwirtschaftliche Betriebsmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse zu entwickeln, zu erstellen und zu verbreiten.

(2)

Für die Erstellung von Statistiken über landwirtschaftliche Betriebsmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse in Bezug auf die pflanzliche Erzeugung müssen die Datenanforderungen festgelegt werden, damit zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbare Daten erstellt werden können und Harmonisierung erreicht wird.

(3)

Gemäß Artikel 5 Absatz 10 der Verordnung (EU) 2022/2379 werden in der vorliegenden Verordnung technische Elemente der bereitzustellenden Daten angegeben. Bei diesen Elementen handelt es sich um die Liste der Variablen, die Beschreibungen der Variablen, die Beobachtungseinheiten, die anzuwendenden Genauigkeitsanforderungen, die anzuwendenden methodischen Regeln und die Fristen für die Übermittlung der Daten.

(4)

Es müssen die Variablen festgelegt werden, für die die regionale Dimension und die ökologische/biologische Dimension vorgeschrieben ist, da diese nur für einige Variablen benötigt werden.

(5)

Der Erhebungsumfang der Datensätze sollte gegebenenfalls so festgelegt werden, dass er über die Anforderungen des Artikels 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/2379 hinausgeht, damit Inkohärenzen zwischen den Mitgliedstaaten vermieden werden.

(6)

Die in Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/2379 erwähnten Bezugszeiträume sollten näher bestimmt werden.

(7)

Die Ernteerträge sind wichtige Indikatoren für die landwirtschaftliche Erzeugung und sollten daher Teil der Daten sein. Die Kommission (Eurostat) sollte diesen Indikator jedoch auf der Grundlage der übermittelten Daten berechnen.

(8)

Der Feuchtigkeitsgehalt der erzeugten Kulturpflanzen und der Zuckergehalt von Zuckerrüben unterscheiden sich von Jahr zu Jahr erheblich, was den Vergleich von Erzeugungsmengen im Zeitverlauf und zwischen den Ländern behindert. Zur Erstellung vergleichbarer Statistiken sind daher Informationen über die nationale Standardfeuchtigkeit und den Zuckergehalt erforderlich.

(9)

Gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/2379 können die Mitgliedstaaten für vorab festgelegte Variablen von der Übermittlung von Daten zu bestimmten Fristen ausgenommen werden, falls die Auswirkungen ihrer Erzeugung auf den Gesamtwert dieser Variablen auf Unionsebene begrenzt sind. Dies ist der Fall, wenn ihre Erzeugung unterhalb bestimmter Schwellenwerte liegt. Es ist notwendig, diese Schwellenwerte, die zu ihrer Festlegung verwendete Methodik, die bei der Anwendung dieser Methodik herangezogenen Datenquellen sowie die Daten, für die diese Ausnahme gilt, zu spezifizieren.

(10)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) eingesetzten Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Datenanforderungen

Die Mitgliedstaaten stellen Daten zum Bereich der Statistiken über die pflanzliche Erzeugung gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2022/2379 in Form aggregierter Datensätze bereit. Die Daten über die Erzeugung insgesamt und im ökologischen/biologischen Landbau werden der Kommission (Eurostat) auf der vorgeschriebenen geografischen Ebene übermittelt.

Artikel 2

Datensätze

(1)   Der Dateninhalt der Datensätze ist festgelegt in:

1.

Anhang I für Themenbereich i) Anbaufläche und pflanzliche Erzeugung:

(1)

Ackerkulturen und Dauergrünland;

(2)

Gartenbau ohne Dauerkulturen;

(3)

Dauerkulturen.

2.

Anhang II für Themenbereich ii) Bilanzen für pflanzliche Erzeugnisse für die Einzelthemen:

(1)

Getreidebilanzen;

(2)

Ölsaatbilanzen.

3.

Anhang III für Themenbereich iii) Grünland für das Einzelthema:

(1)

Bewirtschaftung von Grünland.

(2)   Für jeden Datensatz enthält Abschnitt I Folgendes:

1.

eine Beschreibung des Dateninhalts;

2.

die auf nationaler und gegebenenfalls auf regionaler Ebene bereitzustellenden Variablen;

3.

die für den ökologischen/biologischen Landbau bereitzustellenden Variablen;

4.

die Fristen für die Übermittlung der Daten an die Kommission (Eurostat);

5.

die Bezugszeiträume.

(3)   Für jeden Datensatz enthält Abschnitt II gegebenenfalls Folgendes:

1.

eine Beschreibung der Maßeinheiten;

2.

technische Anforderungen in Bezug auf die Variablen;

3.

Schwellenwerte für Ausnahmen von den Datenübermittlungsfristen.

Artikel 3

Genauigkeitsanforderungen

Wenn Datensammlungen auf der Grundlage statistischer Stichproben durchgeführt werden, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die gewichteten Ergebnisse für die statistische Grundgesamtheit innerhalb der relevanten geografischen Einheit repräsentativ sind, und dass sie so konzipiert sind, dass sie die Genauigkeitsanforderungen gemäß Anhang IV erfüllen. Sind Genauigkeitsanforderungen — beispielsweise aufgrund anderer Quellen als statistischer Erhebungen — nicht anwendbar, so ist die Qualität der Statistiken so zu gewährleisten, dass sie für den von ihnen beschriebenen Anwendungsbereich repräsentativ sind und die in Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 festgelegten Qualitätskriterien erfüllen.

Artikel 4

Beschreibungen

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die Beschreibungen der Begriffe gemäß Anhang V.

Artikel 5

Methodik für Ausnahmen

(1)   Mitgliedstaaten können von bestimmten Fristen für die regelmäßige Datenübermittlung ausgenommen werden, wenn die Auswirkungen des Mitgliedstaats auf den Gesamtwert dieser Variablen auf Unionsebene begrenzt sind.

(2)   Ausnahmen von der Datenübermittlung werden für Variablen in Datensätzen des Themenbereichs „Anbaufläche und pflanzliche Erzeugung“ gewährt, sofern ihre Anwendung den Umfang der Informationen über den erwarteten Gesamtwert der jeweiligen Variablen auf Unionsebene nicht um mehr als 5 % verringert. Die Kommission (Eurostat) berechnet Referenzschwellenwerte für die Erzeugung jeder Kultur, für die Ausnahmen gelten. Diese Referenzschwellenwerte werden auf der Grundlage eines Dreijahresdurchschnitts aus statistischen Daten über Erzeugungsmengen berechnet.

(3)   Ein Mitgliedstaat, in dem die Erzeugung einer Kultur in drei aufeinanderfolgenden Jahren geringer oder gleich hoch wie der Referenzschwellenwert ist, wird von der Übermittlung von Daten für alle (Unter-)Variablen ausgenommen, die zu dieser Kultur für bestimmte Fristen gehören, wie jeweils in Abschnitt II bezüglich der Datensätze in Anhang I ausgeführt wird. Diese Ausnahme wird automatisch widerrufen, wenn der einschlägige Erzeugungswert des Mitgliedstaats den Referenzschwellenwert in drei aufeinanderfolgenden Jahren übersteigt. Die Datenübermittlung beginnt für das Bezugsjahr, das auf das dritte aufeinanderfolgende Jahr folgt, in dem der Referenzschwellenwert überschritten wird. Die Ausnahme wird automatisch wieder in Kraft gesetzt, wenn in dem Mitgliedstaat die Erzeugung der relevanten Kultur in drei aufeinanderfolgenden Jahren geringer als oder gleich hoch wie der Referenzschwellenwert ausfällt.

(4)   Die Referenzschwellenwerte sind in Anhang I jeweils in Abschnitt II festgelegt. Die Kommission kann die Werte abändern, falls der durchschnittliche Gesamtwert auf Unionsebene unter 90 % oder über 110 % des Gesamtwerts auf Unionsebene bleibt, der für die Berechnung des Referenzschwellenwerts in drei aufeinanderfolgende Jahre herangezogen wird.

Artikel 6

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2025.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 25. Juli 2023

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 315 vom 7.12.2022, S. 1.

(2)  Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164).


ANHANG I

ANBAUFLÄCHE UND PFLANZLICHE ERZEUGUNG

DATENSATZ i.1

Ackerkulturen und Dauergrünland

Bereich:

b.

Statistik über die pflanzliche Erzeugung

Themenbereich:

i.

Anbaufläche und pflanzliche Erzeugung

Einzelthema:

i.1

Ackerkulturen und Dauergrünland

ABSCHNITT I

Dateninhalt

Die Daten umfassen die frühen Schätzungen und die endgültigen Statistiken über die Flächen, die Erzeugung und die Erträge der landwirtschaftlichen Feldkulturen und des Dauergrünlands, die zur Ernte vorwiegend im Bezugszeitraum in den landwirtschaftlichen Betrieben der Mitgliedstaaten angebaut werden, einschließlich der nach ökologischen/biologischen Grundsätzen angebauten Kulturen.

 

 

Daten auf nationaler Ebene

Daten auf regionaler Ebene

Daten zum ökologischen/biologischen Landbau

Kulturen

Datenübermittlungsfristen

31. Januar Jahr N (1)

30. Juni Jahr N (1)

31. August Jahr N (1)

30. September Jahr N

30. November Jahr N

31. März Jahr N+1

30. September Jahr N+1

30. September Jahr N+1

30. September Jahr N+1

Landwirtschaftlich genutzte Fläche ohne Haus- und Nutzgärten (2)

 

 

 

 

 

 

MA

MA

OMU, OMC, OMA

 

Ackerland (3)

 

 

 

 

 

 

MA

MA

OMU, OMC, OMA

 

 

Getreide zur Körnergewinnung (einschl. Saatguterzeugung)

 

 

 

 

 

 

MA, SA, PR

SA, PR

 

 

 

 

Weizen und Spelz

 

SA

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

 

 

 

 

 

 

Weichweizen und Spelz

 

SA

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

OF, OP

 

 

 

 

 

Winterweichweizen und Spelz

SA

SA

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Sommerweichweizen und Spelz

 

SA

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

 

 

 

 

 

 

Hartweizen

SA

SA

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

OF, OP

 

 

 

Roggen

SA

SA

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

OF, OP

 

 

 

Gerste

 

SA

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

OF, OP

 

 

 

 

Wintergerste

SA

SA

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

 

 

 

 

 

 

Sommergerste

 

SA

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

 

 

 

 

 

Hafer

 

SA

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

 

OF, OP

 

 

 

Körnermais und Corn-Cob-Mix

 

SA

 

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

OF, OP

 

 

 

Triticale

SA

SA

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

 

OF, OP

 

 

 

Sorghum

 

SA

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

 

OF, OP

 

 

 

Reis

 

SA

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

 

OF, OP

 

 

 

 

Indica-Reis

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

 

 

Japonica-Reis

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

 

Wintermenggetreide

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

 

Sommermenggetreide

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

OF, OP

 

 

 

Sonstiges Getreide zur Körnergewinnung a. n. g. (Rispenhirse, Kanariensaat usw.)

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

 

Pseudogetreide

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

 

 

Buchweizen

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

 

 

Quinoa

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

 

 

Sonstiges Pseudogetreide a. n. g.

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten)

 

 

 

 

 

 

MA, SA, PR

SA, PR

 

 

 

 

Futtererbsen

 

SA

 

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

 

OF, OP

 

 

 

Puff- und Ackerbohnen

 

SA

 

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

 

OF, OP

 

 

 

Süßlupinen

 

 

 

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

 

OF, OP

 

 

 

Linsen

 

 

 

SA

SA

SA, PR

SA, PR

 

OF, OP

 

 

 

Wicken

 

 

 

SA

SA

SA, PR

SA, PR

 

OF, OP

 

 

 

Kichererbsen

 

 

 

SA

SA

SA, PR

SA, PR

 

OF, OP

 

 

 

Sonstige trocken geerntete Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen a. n. g.

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

Hackfrüchte

 

 

 

 

 

 

MA, SA, PR

 

 

 

 

 

Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/-erdäpfel)

 

SA

 

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

 

OF, OP

 

 

 

Zuckerrüben (ohne Saatgut)

 

SA

 

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

OF, OP

 

 

 

Sonstige Hackfrüchte a. n. g.

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

Handelsgewächse

 

 

 

 

 

 

MA, SA

 

 

 

 

 

Ölsaaten

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

 

 

Raps und Rübsen zur Körnergewinnung

 

SA

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

OF, OP

 

 

 

 

 

Winterraps und -rübsen zur Körnergewinnung

SA

SA

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Sommerraps und -rübsen zur Körnergewinnung

 

SA

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

 

 

 

 

 

 

Sonnenblumenkerne

 

SA

 

 

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

OF, OP

 

 

 

 

Soja

 

SA

 

 

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

OF, OP

 

 

 

 

Leinsamen (Öllein)

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

 

 

Baumwollsamen

 

 

 

 

 

 

PR

 

 

 

 

 

 

Sonstige Ölfrüchte zur Körnergewinnung a. n. g.

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

 

Faserpflanzen

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

 

 

Flachs

 

 

 

SA

SA

SA, PR

SA, PR

 

 

 

 

 

 

Hanf

 

 

 

SA

SA

SA, PR

SA, PR

 

 

 

 

 

 

Baumwolle

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

 

 

Sonstige Faserpflanzen a. n. g.

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

 

Tabak

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

 

Hopfen

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

 

Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen

 

 

 

 

 

 

SA

 

OF

 

 

 

Energiepflanzen a. n. g.

 

 

 

 

 

 

MA, PR

 

 

 

 

 

Sonstige Handelsgewächse a. n. g.

 

 

 

 

 

 

SA

 

 

 

 

Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland

 

 

 

 

 

 

MA, PR

MA

 

 

 

 

Ackerwiesen und -weiden

 

 

 

 

 

 

MA, PR

MA

OMA

 

 

 

Leguminosen zur Ganzpflanzenernte

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

OF, OP

 

 

 

 

Luzerne

 

 

 

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

 

 

 

 

 

 

Gemenge aus Leguminosen und Gras

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

 

 

Sonstige Leguminosen zur Ganzpflanzenernte a. n. g.

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

 

Grünmais/Silomais

 

SA

 

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

SA, PR

OF, OP

 

 

 

Sonstiges Getreide zur Ganzpflanzenernte (ohne Grünmais/Silomais)

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

 

Sonstige Pflanzen zur Grünernte a. n. g.

 

 

 

 

 

 

SA, PR

 

 

 

 

Saat- und Pflanzgut

 

 

 

 

 

 

MA

 

OMA

 

 

Brachflächen

 

 

 

 

 

 

MA

MA

 

 

 

Sonstige Kulturen auf dem Ackerland a. n. g.

 

 

 

 

 

 

MA

 

 

 

Dauergrünland

 

 

 

 

 

 

MA, PR

MA

OMU, OMC, OMA

 

 

Dauerwiesen und -weiden (ohne ertragsarmes Dauergrünland)

 

 

 

 

 

 

MA, PR

 

 

 

 

Ertragsarmes Dauergrünland

 

 

 

 

 

 

MA, PR

 

 

 

 

Dauergrünland, das nicht mehr zu Produktionszwecken genutzt wird und beihilfefähig ist

 

 

 

 

 

 

MA

 

 

N ist das Jahr, auf das sich die Daten beziehen.

MA

=

Hauptfläche insgesamt (1 000 ha), einschließlich ökologischer/biologischer Flächen

SA

=

Aussaatfläche insgesamt (1 000 ha), einschließlich ökologischer/biologischer Flächen

OF

=

Zertifizierte ökologische/biologische Aussaatfläche (1 000 ha)

OMC

=

Zertifizierte ökologische/biologische Hauptfläche

OMU

=

In Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau befindliche Hauptfläche (1 000 ha)

OMA

=

In Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau befindliche zertifizierte Hauptfläche (1 000 ha)

PR

=

Geerntete Erzeugung insgesamt (1 000 Tonnen), einschließlich ökologischen/biologischen Landbaus

OP

=

Zertifizierte ökologische/biologische geerntete Erzeugung (1 000 Tonnen)

Bezugszeitraum: Erntejahr

ABSCHNITT II

Beschreibung der Maßeinheiten

Aussaatfläche: Bezieht sich auf die Gesamtfläche, auf der eine Kultur ausgesät oder gepflanzt wurde, deren Ernte im Bezugskalenderjahr beginnt, unabhängig davon, wann die Pflanzung erfolgt ist. Wird die Kultur im Laufe eines Jahres mehr als einmal auf derselben Parzelle ausgesät oder gepflanzt, so wird die Fläche mit der Anzahl der Pflanzungen multipliziert.

Hauptfläche: Bezieht sich auf die physisch vorhandene Fläche der Parzelle(n), unabhängig davon, ob sie während des Erntejahrs nur eine einzige Kultur oder mehrere Kulturen trug. Bei einjährigen Kulturen entspricht die Hauptfläche der Aussaatfläche; bei vergesellschafteten Kulturen entspricht sie der Fläche, auf der diese gleichzeitig angebaut werden; bei aufeinanderfolgenden Aussaaten oder Kulturen wird die Fläche nur einmal berücksichtigt; bei Dauerkulturen werden zusätzlich zur Erzeugungsfläche auch nichtproduktive junge Pflanzungen und vorübergehend aufgegebene Flächen einbezogen. Auf diese Art und Weise wird die Fläche nur einmal aufgeführt.

Geerntete Erzeugung: Bezieht sich auf die geerntete Erzeugung insgesamt, aus der Ernteverluste eliminiert wurden.

Die Erzeugung von Getreide, Hülsenfrüchten und Ölsaaten ist als Trockengewicht der gereinigten Körner mit dem konstanten, markt- und landesüblichen Standardfeuchtigkeitsniveau zu melden. Reis wird als Rohreis gemeldet.

Die Daten über die Erzeugung von Hackfrüchten sollten als Gewicht in gereinigtem Zustand, d. h. ohne Laub und Blätter, Erde und Schlamm, gemeldet werden.

Die Erzeugung von Pflanzen zur Grünernte auf Ackerland und Dauergrünland schließt das durch Schnitt und Beweidung geerntete Volumen ein. Die Daten sind als Trockenmasse zu melden.

Die Erzeugung anderer Kulturen ist mit dem konstanten Standardfeuchtigkeitsniveau zu melden, das in dem Land, in dem sich Feuchtigkeit auf die Vermarktung auswirkt, marktüblich ist, wobei die für den Handel hauptsächlich verwendete Form anzugeben ist.

Die Länder übermitteln der Kommission (Eurostat) Informationen über das konstante, markt- und landesübliche Standardfeuchtigkeitsniveau, wie oben ausgeführt, aus denen Eurostat die Erzeugung in der EU-Standardfeuchtigkeit zwecks Vereinheitlichung neu berechnet.

Im Fall der Zuckerrübe übermitteln die Länder der Kommission (Eurostat) Daten über den Zuckergehalt der geernteten Erzeugung des Erntejahres zusammen mit den endgültigen Erzeugungsdaten, aus denen Eurostat die Erzeugung mit dem EU-Standardzuckergehalt (16 %) zwecks Vereinheitlichung neu berechnet.

Zertifizierte ökologische/biologische Fläche: Bezieht sich auf Flächen, ausgenommen Flächen während des Umstellungszeitraums gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2018/848, die unter Einhaltung der Anforderungen an die ökologische/biologische Produktion nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) oder gegebenenfalls der neuesten Rechtsvorschriften bewirtschaftet werden.

In Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau befindliche Fläche: Bezieht sich auf Flächen während des Umstellungszeitraums gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2018/848 oder gegebenenfalls den aktuellsten Rechtsvorschriften, die unter Einhaltung der Anforderungen an die ökologische/biologische Produktion bewirtschaftet werden.

Zertifizierte oder in Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau befindliche Fläche: Bezieht sich auf Flächen, bei denen es sich entweder um zertifizierte ökologische/biologische Flächen oder um sich in der Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau befindliche Flächen handelt.

Zertifizierte ökologische/biologische geerntete Erzeugung: Bezieht sich auf die auf zertifizierten ökologischen/biologischen Flächen gemäß der vorstehenden Definition geerntete Erzeugung.

Ökologische/biologische Flächen und ökologischer/biologischer Landbau sind in den Gesamtwerten für Flächen und Erzeugung enthalten.

Technische Anforderungen in Bezug auf die Variablen

Der Ernteertrag wird berechnet, indem die geerntete Erzeugung insgesamt durch die Aussaatfläche insgesamt dividiert wird. Eurostat wird die Ernteerträge auf der Grundlage der übermittelten Daten berechnen. Wetterereignisse, die erhebliche Auswirkungen auf die geerntete Erzeugung haben, sind der Kommission (Eurostat) zu melden.

Referenzschwellenwerte für Ausnahmen von der Datenübermittlung

Die in Artikel 5 Absatz 2 festgelegten Referenzschwellenwerte sind nachstehend aufgeführt:

Referenzvariable:

Erzeugung von

Referenzschwellenwert (1 000 Tonnen)

Ausnahme von der Übermittlung

Weichweizen und Spelz

1 700

31. Januar Jahr N

30. Juni Jahr N

31. August Jahr N

Hartweizen

170

Roggen

80

Gerste

500

Hafer

70

Körnermais und Corn-Cob-Mix

1 100

Triticale

120

Sorghum

15

Reis

65

Futtererbsen

25

Puff- und Ackerbohnen

15

Kartoffeln/Erdäpfel

350

Zuckerrüben

1 500

Raps und Rübsen zur Körnergewinnung

300

Sonnenblumenkerne

150

Soja

60

Grünmais/Silomais

2 000

DATENSATZ i.2

Gartenbau ohne Dauerkulturen

Bereich:

b.

Statistik über die pflanzliche Erzeugung

Themenbereich:

i.

Anbaufläche und pflanzliche Erzeugung

Einzelthema:

i.2

Gartenbau ohne Dauerkulturen

ABSCHNITT I

Dateninhalt

Die Daten umfassen die frühen Schätzungen und die endgültigen Statistiken über die Flächen, die Erzeugung und die Erträge der Gartenbaukulturen, die zur Ernte im Bezugszeitraum in den landwirtschaftlichen Betrieben der Mitgliedstaaten angebaut werden, einschließlich der nach ökologischen/biologischen Grundsätzen angebauten Kulturen.

 

Daten auf nationaler Ebene

Daten zum ökologischen/biologischen Landbau

Kulturen

Datenübermittlungsfristen

30. Juni Jahr N (5)

30. September Jahr N (5)

31. Mai Jahr N+1

30. September Jahr N+1

30. September Jahr N+1

 

 

Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren

 

 

HA, PR

MA

OH, OP

 

 

 

Frischgemüse (einschließlich Melonen)

 

 

HA, PR

 

OH, OP

 

 

 

 

Kohlarten

 

 

HA, PR

 

OH, OP

 

 

 

 

 

Blumenkohl/Karfiol und Brokkoli

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Rosenkohl/Kohlsprossen

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Kohl

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Kohlarten a. n. g.

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

Blatt- und Stängelgemüse (ohne Kohlarten)

 

 

HA, PR

 

OH, OP

 

 

 

 

 

Porree

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Sellerie

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Salate

 

 

HA, PR, PRG

 

 

 

 

 

 

 

Endivien

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Spinat

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Spargel

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Zichorie

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Artischocken

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges Blatt- und Stängelgemüse a. n. g.

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

Fruchtgemüse (einschließlich Melonen)

 

 

HA, PR

 

OH, OP

 

 

 

 

 

Tomaten/Paradeiser

HA

HA, PR

HA, PR, PRG

 

OH, OP

 

 

 

 

 

Gurken und Cornichons

 

 

HA, PR, PRG

 

 

 

 

 

 

 

Auberginen/Melanzani

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Gartenkürbisse (Zucchini)

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Moschus- und Riesenkürbisse

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Zuckermelonen

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Wassermelonen

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Gemüse- und Pfefferpaprika/Peperoni

 

 

HA, PR, PRG

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges Fruchtgemüse a. n. g.

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse

 

 

HA, PR

 

OH, OP

 

 

 

 

 

Möhren/Karotten

 

 

HA, PR

 

OH, OP

 

 

 

 

 

Speisezwiebeln und Schalotten

 

 

HA, PR

 

OH, OP

 

 

 

 

 

Rote Rüben

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Knollensellerie

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Garten-Rettiche

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Knoblauch

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse a. n. g.

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

Frische Hülsenfrüchte

 

 

HA, PR

 

OH, OP

 

 

 

 

 

Frische Speiseerbsen

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Frische Speisebohnen

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige frische Hülsenfrüchte a. n. g.

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

 

Sonstiges Frischgemüse a. n. g.

 

 

HA, PR

 

 

 

 

 

Erdbeeren

 

 

HA, PR, PRG

 

OH, OP

 

 

Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen)

 

 

 

MA

 

Zuchtpilze (Speisepilze)

 

 

PR

 

OP

 

Champignons

 

 

PR

 

 

 

Sonstige Zuchtpilze (Speisepilze) a. n. g.

 

 

PR

 

 

N ist das Jahr, auf das sich die Daten beziehen.

MA

=

Hauptfläche insgesamt (1 000 ha)

HA

=

Erntefläche insgesamt (1 000 ha)

OH

=

Zertifizierte ökologische/biologische Erntefläche (1 000 ha)

PR

=

Geerntete Erzeugung insgesamt (1 000 Tonnen)

PRG

=

Erntemenge insgesamt aus Kulturen unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung (1 000 Tonnen)

OP

=

Zertifizierte ökologische/biologische geerntete Erzeugung (1 000 Tonnen)

Bezugszeitraum: Erntejahr

ABSCHNITT II

Beschreibung der Maßeinheiten

Erntefläche: Bezieht sich auf die Anbaufläche einer bestimmten Kultur, die im Bezugserntejahr geerntet wird. Wird auf derselben Fläche im Bezugszeitraum mehrmals ausgesät oder gepflanzt, so wird die Fläche mit der Anzahl der jährlichen Ernten multipliziert.

Hauptfläche: Siehe Datensatz i.1, Abschnitt II.

Geerntete Erzeugung: Siehe Datensatz i.1, Abschnitt II.

Zertifizierte ökologische/biologische Fläche: Siehe Datensatz i.1, Abschnitt II.

Zertifizierte ökologische/biologische geerntete Erzeugung: Siehe Datensatz i.1, Abschnitt II.

Technische Anforderungen in Bezug auf die Variablen

Der Ernteertrag wird berechnet, indem die geerntete Erzeugung insgesamt durch die Erntefläche insgesamt dividiert wird. Eurostat wird die Ernteerträge auf der Grundlage der übermittelten Daten berechnen. Wetterereignisse, die erhebliche Auswirkungen auf die geerntete Erzeugung haben, sind der Kommission (Eurostat) zu melden.

Referenzschwellenwerte für Ausnahmen von der Datenübermittlung

Die in Artikel 5 Absatz 2 festgelegten Referenzschwellenwerte sind nachstehend aufgeführt:

Referenzvariable

Referenzschwellenwert (1 000 Tonnen)

Ausnahme von der Übermittlung

Erzeugung von Tomaten/Paradeisern

250

30. Juni Jahr N

30. September Jahr N

DATENSATZ i.3

Dauerkulturen

Bereich:

b.

Statistik über die pflanzliche Erzeugung

Themenbereich:

i.

Anbaufläche und pflanzliche Erzeugung

Einzelthema:

i.3

Dauerkulturen

ABSCHNITT I

Dateninhalt

Die Daten umfassen die frühen Schätzungen und die endgültigen Statistiken über die Flächen, die Erzeugung und die Erträge der landwirtschaftlichen Dauerkulturen, die zur Ernte vorwiegend im Bezugszeitraum in den landwirtschaftlichen Betrieben der Mitgliedstaaten angebaut werden, einschließlich der nach ökologischen/biologischen Grundsätzen angebauten Kulturen.

Kulturen

 

Daten auf nationaler Ebene

Daten auf regionaler Ebene

Daten zum ökologischen/biologischen Landbau

Datenübermittlungsfristen

30. November Jahr N (6)

31. März Jahr N+1

30. September Jahr N+1

30. September Jahr N+1

30. September Jahr N+1

 

Dauerkulturen

 

 

MA

MA

OMC, OMU, OMA

 

 

Dauerkulturen für den menschlichen Verzehr

 

PA, PR

MA, PA, PR

 

 

 

 

 

Baum- und Beerenobst, Nüsse (ohne Zitrusfrüchte, Trauben und Erdbeeren)

 

PA, PR

MA

MA

OPA, OP

 

 

 

 

Obst der gemäßigten Klimazonen

 

PA, PR

 

 

OPA

 

 

 

 

 

Kernobst

 

PA, PR

 

 

OPA

 

 

 

 

 

 

Äpfel

PA, PR

PA, PR

 

 

OPA, OP

 

 

 

 

 

 

Birnen

PA, PR

PA, PR

 

 

OPA, OP

 

 

 

 

 

 

Sonstiges Kernobst a. n. g.

 

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

 

Steinobst

 

PA, PR

 

 

OPA

 

 

 

 

 

 

Pfirsiche

PA, PR

PA, PR

 

 

OPA, OP

 

 

 

 

 

 

Nektarinen

PA, PR

PA, PR

 

 

OPA, OP

 

 

 

 

 

 

Aprikosen/Marillen

 

PA, PR

 

 

OPA, OP

 

 

 

 

 

 

Kirschen

 

PA, PR

 

 

OPA, OP

 

 

 

 

 

 

 

Süßkirschen

 

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sauerkirschen/Weichseln

 

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pflaumen

 

PA, PR

 

 

OPA, OP

 

 

 

 

 

 

Sonstiges Steinobst a. n. g.

 

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen

 

PA, PR

 

 

OPA

 

 

 

 

 

Feigen

 

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

 

Kiwis

 

PA, PR

 

 

OPA, OP

 

 

 

 

 

Avocados

 

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

 

Bananen

 

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen a. n. g.

 

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Beerenobst (ohne Erdbeeren)

 

PA, PR

 

 

OPA, OP

 

 

 

 

 

Schwarze Johannisbeeren/Ribiseln

 

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

 

Rote Johannisbeeren/Ribiseln

 

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

 

Himbeeren

 

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

 

Heidelbeeren

 

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges Beerenobst a. n. g.

 

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Nüsse

 

PA, PR

 

 

OPA, OP

 

 

 

 

 

Walnüsse

 

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

 

Haselnüsse

 

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

 

Mandeln

 

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

 

Esskastanien

 

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Nüsse a. n. g.

 

PA, PR

 

 

 

 

 

 

Zitrusfrüchte

 

PA, PR

MA, PA, PR

MA

OPA, OP

 

 

 

 

Orangen

PA, PR

PA, PR

PA, PR

 

OPA, OP

 

 

 

 

Kleine Zitrusfrüchte

 

PA, PR

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Satsumas

PA, PR

PA, PR

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Clementinen

PA, PR

PA, PR

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige kleine Zitrusfrüchte und Mandarinenhybriden a. n. g.

 

PA, PR

PA, PR

 

 

 

 

 

 

Zitronen und Limetten

 

PA, PR

PA, PR

 

 

 

 

 

 

Pampelmusen und Grapefruits

 

PA, PR

PA, PR

 

 

 

 

 

 

Sonstige Zitrusfrüchte a. n. g.

 

PA, PR

PA, PR

 

 

 

 

 

Trauben

 

PA, PR

MA, PA, PR

MA

OPA, OP

 

 

 

 

Keltertrauben

 

PA, PR

PA, PR

 

OPA, OP

 

 

 

 

 

Keltertrauben für Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

 

PA, PR

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Keltertrauben für Weine mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

 

PA, PR

PA, PR

 

 

 

 

 

 

 

Keltertrauben für andere Weine a. n. g. (ohne g. U./g. g. A.)

 

PA, PR

PA, PR

 

 

 

 

 

 

Tafeltrauben

 

PA, PR

PA, PR

 

 

 

 

 

 

Trauben für Rosinen

 

PA, PR

PA, PR

 

 

 

 

 

 

Trauben für sonstige Zwecke a. n. g.

 

PA, PR

PA, PR

 

 

 

 

 

Oliven

PA, PR

PA, PR

MA, PA, PR

MA

OPA, OP

 

 

 

 

Tafeloliven

PA

PA, PR

PA, PR

 

 

 

 

 

 

Oliven zur Ölherstellung

PA

PA, PR

PA, PR

 

 

 

 

 

Sonstige Dauerkulturen für den menschlichen Verzehr a. n. g.

 

PA, PR

MA

 

 

 

 

Baumschulen

 

 

MA

 

 

 

 

Sonstige Dauerkulturen

 

 

MA

 

 

N ist das Jahr, auf das sich die Daten beziehen.

MA

=

Hauptfläche insgesamt (1 000 ha)

PA

=

Erzeugungsfläche insgesamt (1 000 ha)

OPA

=

Zertifizierte ökologische/biologische Erzeugungsfläche (1 000 ha)

OMC

=

Zertifizierte ökologische/biologische Hauptfläche

OMU

=

In Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau befindliche Hauptfläche (1 000 ha)

OMA

=

In Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau befindliche zertifizierte Hauptfläche (1 000 ha)

PR

=

Geerntete Erzeugung insgesamt (1 000 Tonnen)

OP

=

Zertifizierte ökologische/biologische geerntete Erzeugung (1 000 Tonnen)

Bezugszeitraum: Erntejahr

ABSCHNITT II

Beschreibung der Maßeinheiten

Erzeugungsfläche: Bezieht sich auf die Fläche, die hauptsächlich im Bezugserntejahr potenziell abgeerntet werden kann.

Hauptfläche: Siehe Datensatz i.1, Abschnitt II.

Geerntete Erzeugung: Siehe Datensatz i.1, Abschnitt II.

Zertifizierte ökologische/biologische Fläche: Siehe Datensatz i.1, Abschnitt II.

Zertifizierte oder in Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau befindliche Hauptfläche: Siehe Datensatz i.1, Abschnitt II.

Zertifizierte ökologische/biologische geerntete Erzeugung: Siehe Datensatz i.1, Abschnitt II.

Technische Anforderungen in Bezug auf die Variablen

Der Ernteertrag wird berechnet, indem die geerntete Erzeugung insgesamt durch die Erzeugungsfläche insgesamt dividiert wird. Eurostat wird die Ernteerträge auf der Grundlage der übermittelten Daten berechnen. Wetterereignisse, die erhebliche Auswirkungen auf die geerntete Erzeugung haben, sind der Kommission (Eurostat) zu melden.

Referenzschwellenwerte für Ausnahmen von der Datenübermittlung

Die in Artikel 5 Absatz 2 festgelegten Referenzschwellenwerte sind nachstehend aufgeführt:

Referenzvariable:

Erzeugung von

Referenzschwellenwert (1 000 Tonnen)

Ausnahme von der Übermittlung

Äpfel

150

30. November Jahr N

Birnen

40

Pfirsiche

90

Nektarinen

80

Orangen

300

Clementinen

140

Satsumas

120

Oliven

700


(1)  Ausnahmeregelungen bezüglich der Datenübermittlung siehe Abschnitt II.

(2)  Die Flächen in den Datensätzen i.2 und i.3 sind — mit Ausnahme der Fläche für Zuchtpilze (Speisepilze) in Datensatz i.2 — in der landwirtschaftlich genutzten Fläche enthalten.

(3)  Die Flächen in Datensatz i.2 sind in der Fläche des Ackerlands enthalten.

(4)  Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 1).

(5)  Ausnahmeregelungen bezüglich der Datenübermittlung siehe Abschnitt II.

(6)  Ausnahmeregelungen bezüglich der Datenübermittlung siehe Abschnitt II.


ANHANG II

BILANZEN FÜR PFLANZLICHE ERZEUGNISSE

DATENSATZ ii.1

Getreidebilanzen

Bereich:

b.

Statistik über die pflanzliche Erzeugung

Themenbereich:

ii.

Bilanzen für pflanzliche Erzeugnisse

Einzelthema:

ii.1

Getreidebilanzen

ABSCHNITT I

Dateninhalt

Die Daten umfassen das Angebot an den, die Verwendung der und die Lagerbestände der wichtigsten Getreidearten und der sich daraus ergebenden Erzeugnisse der ersten Verarbeitungsstufe in den Mitgliedstaaten während des Bezugszeitraums.

Kulturen

Weichweizen und Spelz

Hartweizen

Roggen

Gerste

Hafer

Triticale

Körnermais und Corn-Cob-Mix

Datenübermittlungsfrist

Ende des Wirtschaftsjahres + 11 Monate

Merkmale der Bilanzen

Angebot

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Q

 

Geerntete Erzeugung

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Q

 

 

Verluste und Schwund in landwirtschaftlichen Betrieben

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Q

 

Einfuhren

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Q

 

 

Intra-EU-Einfuhren

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Q

 

 

Extra-EU-Einfuhren

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Q

 

Anfangsbestände zu Beginn des Wirtschaftsjahres

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Verwendung

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Q

 

Verwendungen im Inland

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Q

 

 

Verwendungen im Inland — menschlicher Verzehr

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Q

 

 

Verwendungen im Inland — industrielle Verwendung

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Q

 

 

 

Verwendungen im Inland — Verwendung als industrielles Bioethanol, sonstiger Biokraftstoff oder Biogas

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Q

 

 

Verwendungen im Inland — im Ganzen für Futtermittel verwendet

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Q

 

 

Verwendungen im Inland — Saatgut

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Q

 

 

Verwendungen im Inland — Verluste

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Q

 

Ausfuhren

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Q

 

 

Intra-EU-Ausfuhren

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Q

 

 

Extra-EU-Ausfuhren

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Q

 

Endbestände am Ende des Wirtschaftsjahres

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Q

Q

=

Menge (1 000 Tonnen) auf nationaler Ebene

Bezugszeitraum: Wirtschaftsjahr N (1. Juli Jahr N — 30. Juni Jahr N+ 1)

ABSCHNITT II

Beschreibung der Maßeinheiten

Menge: Bezieht sich auf die Menge der Kultur oder das Äquivalent in Körnern, die bzw. das für die Bilanzposition im konstanten, landesüblichen Standardfeuchtigkeitsniveau verwendet wird.

DATENSATZ ii.2

Ölsaatenbilanzen

Bereich:

b.

Statistik über die pflanzliche Erzeugung

Themenbereich:

ii.

Bilanzen für pflanzliche Erzeugnisse

Einzelthema:

ii.2

Ölsaatenbilanzen

ABSCHNITT I

Dateninhalt

Die Daten umfassen das Angebot an den, die Verwendung der und die Lagerbestände der wichtigsten Ölsaaten während des Bezugszeitraums in den Mitgliedstaaten.

Kulturen

Raps und Rübsen zur Körnergewinnung

Sonnenblumenkerne

Soja

Datenübermittlungsfrist

Ende des Wirtschaftsjahres + 11 Monate

Merkmale der Bilanzen

Angebot

Q

Q

Q

 

Geerntete Erzeugung

Q

Q

Q

 

 

Verluste und Schwund in landwirtschaftlichen Betrieben

Q

Q

Q

 

Einfuhren

Q

Q

Q

 

 

Intra-EU-Einfuhren

Q

Q

Q

 

 

Extra-EU-Einfuhren

Q

Q

Q

 

Anfangsbestände zu Beginn des Wirtschaftsjahres

Q

Q

Q

Verwendung

Q

Q

Q

 

Verwendungen im Inland

Q

Q

Q

 

 

Verwendungen im Inland — menschlicher Verzehr

Q

Q

Q

 

 

Verwendungen im Inland — im Ganzen für Futtermittel verwendet

Q

Q

Q

 

 

Verwendungen im Inland — Zerkleinerung

Q

Q

Q

 

 

 

Zerkleinerung für Öle — menschlicher Verzehr

Q

Q

Q

 

 

 

Zerkleinerung für Öle — Biokraftstoffe

Q

Q

Q

 

 

 

Zerkleinerung für Öle — andere industrielle Verwendungen

Q

Q

Q

 

 

Verwendungen im Inland — Saatgut

Q

Q

Q

 

 

Verwendungen im Inland — Verluste

Q

Q

Q

 

Ausfuhren

Q

Q

Q

 

 

Intra-EU-Ausfuhren

Q

Q

Q

 

 

Extra-EU-Ausfuhren

Q

Q

Q

 

Endbestände am Ende des Wirtschaftsjahres

Q

Q

Q

Q

=

Menge (1 000 Tonnen) auf nationaler Ebene

Bezugszeitraum: Wirtschaftsjahr N (1. Juli Jahr N – 30. Juni Jahr N+ 1)

ABSCHNITT II

Beschreibung der Maßeinheiten

Menge: Bezieht sich auf die Menge der Kultur oder das Äquivalent in Saatgut, die bzw. das für die Bilanzposition im konstanten, landesüblichen Standardfeuchtigkeitsniveau verwendet wird.


ANHANG III

GRÜNLAND

DATENSATZ iii.1

Bewirtschaftung beweideter Flächen

Bereich:

b.

Statistik über die pflanzliche Erzeugung

Themenbereich:

iii.

Grünland

Einzelthema:

iii.1

Bewirtschaftung von Grünland

ABSCHNITT I

Dateninhalt

Die Daten umfassen die Flächen an Dauergrünland und Wechselgrünland, unterteilt nach Alter, Bedeckung und Bewirtschaftung, in den Mitgliedstaaten während des Bezugszeitraums.

 

Gesamtfläche

Davon bewirtschaftet

Bewirtschaftet, davon gedüngt

Datenübermittlungsfrist

30. September Jahr N+1

Kultur

 

Dauergrünland (20 Jahre und mehr)

MA, MAR

MA

MA

Dauergrünland (11 bis 19 Jahre)

MA, MAR

MA

MA

Dauergrünland (6 bis 10 Jahre)

MA, MAR

MA

MA

Ackerwiesen und -weiden

MA, MAR

 

 

 

Alter 1-3 Jahre

MA, MAR

 

 

 

Alter 4-5 Jahre

MA, MAR

 

 

Anteil des Dauergrünlands insgesamt mit

 

 

 

 

Baum-/Strauchbestand

MA, MAR

 

 

 

Bewirtschaftete Agrarforstwirtschaftsflächen

MA, MAR

 

 

Maßeinheiten

MA

=

Hauptfläche insgesamt (1 000 ha)

MAR

=

Hauptfläche auf regionaler Ebene

Häufigkeit

:

Jahre, die mit 0, 3 oder 6 enden

Bezugszeitraum

:

Kalenderjahr

ABSCHNITT II

Beschreibung der Maßeinheiten

Hauptfläche: Siehe Datensatz i.1.


ANHANG IV

GENAUIGKEITSANFORDERUNGEN

Die für eine Stichprobe erfassten und auf die gesamte statistische Grundgesamtheit eines Datensatzes extrapolierten Daten erfüllen die Genauigkeitsanforderungen in Tabelle 1.

Die Genauigkeitsanforderungen gelten für die endgültige Übermittlung der nationalen Schätzungen für spezifische, zu den in Tabelle 1 aufgeführten Datensätzen gehörende Variablen.

Die Variablen beziehen sich auf die Hauptflächen auf nationaler Ebene.

Die betreffenden Grundgesamtheiten sind in der ersten Spalte von Tabelle 1 definiert.

Tabelle 1

Genauigkeitsanforderungen

Betreffende Grundgesamtheit

Variable, für die Genauigkeitsanforderungen gelten

Relative Standardabweichung

Datensatz: Ackerkulturen und Dauergrünland

Die landwirtschaftlichen Betriebe mit der betreffenden Variable

Hauptflächen mit Getreide zur Körnergewinnung

3  %

Hauptflächen mit Hülsenfrüchten und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung

Hauptflächen mit Hackfrüchten

Hauptflächen mit Handelsgewächsen

Hauptflächen mit Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland

Hauptflächen mit Dauergrünland

Datensatz: Gartenbau ohne Dauerkulturen

Die landwirtschaftlichen Betriebe mit Gartenbauerzeugnissen ohne Dauerkulturen

Hauptflächen mit Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren

3  %

Datensatz: Dauerkulturen

Die landwirtschaftlichen Betriebe mit Dauerkulturen

Hauptflächen mit Dauerkulturen

3  %


ANHANG V

BESCHREIBUNGEN

Erntejahr

Kalenderjahr, in dem die Ernte beginnt, einschließlich des Zeitraums, in dem alle Vorbereitungsmaßnahmen (z. B. Bodenbearbeitung, Anpflanzung und Ausbringen von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln) zur Sicherung dieser Ernte — auch während des vorangegangenen Kalenderjahres — ergriffen wurden


Landwirtschaftlich genutzte Fläche ohne Haus- und Nutzgärten

Die Gesamtheit der Flächen an Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturen

Ackerland

Land, das regelmäßig bearbeitet (gepflügt oder bestellt) und/oder bepflanzt wird und im Allgemeinen einer Fruchtfolge unterliegt

Winterkulturen

Vor dem oder im Winter ausgesäte Kulturen

Sommerkulturen

Im Frühjahr ausgesäte Kulturen

Getreide zur Körnergewinnung (einschl. Saatguterzeugung)

Sämtliche Getreidearten, trocken zur Körnergewinnung geerntet, unabhängig von der Verwendung

Weizen und Spelz

Triticum aestivum L. emend. Fiori et Paol., Triticum spelta L., Triticum monococcum L. und Triticum durum Desf.

Weichweizen und Spelz

Triticum aestivum L. emend. Fiori et Paol., Triticum spelta L. und Triticum monococcum L. und andere wegen ähnlicher Eigenschaften angebaute Arten der Familie Triticum

Hartweizen

Triticum durum Desf.

Roggen

Secale cereale L.

Wintermenggetreide

Gemenge von Roggen und anderen Getreidearten und anderen Gemengen von vor oder im Winter ausgesäten Getreidearten (Wintermenggetreide)

Gerste

Hordeum vulgare L.

Hafer

Avena sativa L.

Sommermenggetreide

Getreidearten, die im Frühjahr eingesät und in einem Gemenge angebaut werden

Körnermais und Corn-Cob-Mix

Zea mays L., der zur Körnergewinnung geerntet wird, als Saatgut oder Corn-Cob-Mix

Triticale

x Triticosecale Wittmack

Sorghum

Sorghum bicolor (L.) Conrad Moench oder Sorghum x sudanense (Piper) Stapf

Reis

Oryza sativa L.

Indica-Reis

Oryza sativa ssp. indica

Japonica-Reis

Oryza sativa ssp. japonica

Sonstiges Getreide a. n. g.

Getreide, trocken zur Körnergewinnung geerntet, das unter den vorherigen Positionen nicht erfasst wurde, wie Rispenhirse (Panicum miliaceum L.), Kanariensaat (Phalaris canariensis L.) und sonstiges Getreide

Pseudogetreide

Pflanzen zur Erzeugung von Früchten oder Saatgut, die als Körner verwendet und verbraucht werden, obwohl diese botanisch weder Gräser noch echte Getreidekörner sind

Buchweizen

Fagopyrum esculentum Mill.

Quinoa

Chenopodium quinoa Willd.

Sonstiges Pseudogetreide a. n. g.

Sonstiges Pseudogetreide

Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung

Alle getrockneten Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen, trocken zur Körnergewinnung geerntet, unabhängig von der Verwendung

Futtererbsen

Alle Sorten von Futtererbsen (Pisum sativum L. convar. sativum oder Pisum sativum L. convar. arvense L. oder convar. speciosum), trocken geerntet

Puff- und Ackerbohnen

Alle Sorten von Puff- oder Ackerbohnen (Vicia faba L. (partim)), trocken geerntet

Süßlupinen

Alle Süßlupinen (Lupinus sp.), trocken zur Körnergewinnung geerntet

Linsen

Lens culinaris Medikus

Kichererbsen

Cicer arietinum L.

Wicken

Vicia sativa subsp. sativa L., trocken zur Körnergewinnung geerntet

Sonstige trocken geerntete Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen a. n. g.

Trocken zur Körnergewinnung geerntete Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen, die unter den vorherigen Positionen nicht erfasst wurden

Hackfrüchte

Wegen ihrer Wurzeln, Knollen oder ihrem veränderten Stiel angebaute Feldfrüchte. Ausgenommen ist Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse, wie Karotten, Rote Rüben oder Kohlrüben

Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/-erdäpfel)

Solanum tuberosum L.

Zuckerrüben (ohne Saatgut)

Beta vulgaris L. subsp. vulgaris var. altissima Döll, hauptsächlich für die Zuckerindustrie und zur Alkoholerzeugung

Sonstige Hackfrüchte a. n. g.

Futterrüben (Beta vulgaris L.) und Pflanzen der Familie Brassicae, die hauptsächlich zur Verwendung als Futtermittel geerntet werden, unabhängig davon, ob Wurzel oder Stiel verfüttert werden sollen, sowie sonstige hauptsächlich wegen ihrer Wurzeln als Futtermittel angebaute Pflanzen, anderweitig nicht genannt

Handelsgewächse

Kulturpflanzen, die normalerweise nicht zum Direktverbrauch verkauft werden, da sie vor der letzten Verwendung industriell verarbeitet werden müssen

Ölsaaten

Hauptsächlich wegen ihres Ölgehalts angebaute Kulturen

Raps und Rübsen zur Körnergewinnung

Raps (Brassica napus L.) und Rübsen (Brassica rapa L. var. oleifera (Lam.)), zur Ölerzeugung angebaut und als Trockenkörner geerntet

Sonnenblumenkerne

Helianthus annuus L., als Trockenkörner geerntet

Soja

Glycine max L. Merril, als Trockenkörner geerntet, unabhängig von der Verwendung

Leinsamen (Öllein)

Leinsamen- bzw. Ölleinsorten (Linum usitatissimum L.), hauptsächlich zur Ölerzeugung angebaut und als Trockenkörner geerntet

Sonstige Ölfrüchte zur Körnergewinnung a. n. g.

Sonstige hauptsächlich wegen ihres Ölgehalts angebaute und als Trockenkörner geerntete Kulturen, anderweitig nicht genannt

Faserpflanzen

Hauptsächlich wegen ihres Fasergehalts angebaute Kulturen

Flachs

Leinsamen- bzw. Ölleinsorten (Linum usitatissimum L.), hauptsächlich zur Faserherstellung angebaut

Hanf

Cannabis sativa L. für die Erzeugung von Stroh und andere industrielle Verwendungen

Baumwolle

Gossypium spp., wegen der Faser und/oder wegen der Ölsaaten geerntet

Sonstige Faserpflanzen a. n. g.

Sonstige hauptsächlich wegen ihres Fasergehalts angebaute Pflanzen, anderweitig nicht genannt, wie Jute (Corchorus capsularis L.), Abaca oder Manilahanf (Musa textilis Née), Sisal (Agave sisalana Perrine) und Kenaf (Hibiscus cannabinus L.)

Tabak

Nicotiana tabacum L., angebaut wegen der Blätter

Hopfen

Humulus lupulus L., angebaut wegen der Fruchtstände (Dolden)

Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen

Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen, angebaut für pharmazeutische Zwecke, zur Parfümherstellung oder für den menschlichen Verzehr

Energiepflanzen a. n. g.

Energiepflanzen, die ausschließlich zur Erzeugung von erneuerbarer Energie verwendet, anderweitig nicht genannt und auf Ackerland angebaut werden

Sonstige Handelsgewächse a. n. g.

Sonstige Handelsgewächse, anderweitig nicht genannt

Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland

Sämtliche grün geerntete Kulturen auf dem Ackerland, die hauptsächlich zur Verwendung als Futtermittel oder zur Erzeugung erneuerbarer Energie bestimmt sind, nämlich Getreide, Gräser, Leguminosen oder Handelsgewächse und sonstige Kulturen auf dem Ackerland, die grün geerntet und/oder verwendet werden

Ackerwiesen und -weiden

In einer normalen Fruchtfolge stehende Futtergräser zur Beweidung, Heu- oder Silageherstellung, die den Boden mindestens ein Jahr und normalerweise weniger als fünf Jahre beanspruchen und als Gras oder Grasgemisch ausgesät werden

Leguminosen zur Ganzpflanzenernte

Hauptsächlich für Futterzwecke oder zur Energieerzeugung angebaute und als ganze Pflanze grün geerntete Leguminosen. Gemenge aus einem überwiegenden Anteil von Leguminosen (in der Regel > 80 % Hülsenfrüchte) und Gräsern, die grün oder getrocknet als Heu geerntet werden, sind eingeschlossen

Luzerne

Medicago spp. Alleine oder mit hohem Prozentsatz in einem Gemenge angebaut

Gemenge aus Leguminosen und Gras

Wechselgrünland, mit einem Gemenge aus einem Anteil an Gras und Futterleguminosen (in der Regel < 80 % Hülsenfrüchte) eingesät, grün oder getrocknet als Heu geerntet

Sonstige Leguminosen zur Ganzpflanzenernte a. n. g.

Sonstige Leguminosen zur Ganzpflanzenernte für Futterzwecke oder zur Energieerzeugung

Grünmais/Silomais

Zea mays L., hauptsächlich zur Silage angebaut (ganzer Kolben, Teile der Pflanze oder ganze Pflanze) und nicht zur Körnergewinnung geerntet

Sonstiges Getreide zur Ganzpflanzenernte (ohne Grünmais/Silomais)

Sämtliche Getreidesorten (ausgenommen Mais), für Futterzwecke oder zur Erzeugung erneuerbarer Energie (Erzeugung von Biomasse) angebaut und als ganze Pflanze grün geerntet

Sonstige Pflanzen zur Grünernte a. n. g.

Sonstige ein- und mehrjährige (weniger als fünf Jahre) hauptsächlich für Futterzwecke angebaute und grün geerntete Pflanzen. Auch Reste von anderweitig nicht genannten Gewächsen bei Vernichtung der Haupternte und Verwertung der Reststoffe (als Futtermittel oder erneuerbare Energie)

Saat- und Pflanzgut

Flächen zur Erzeugung von Saatgut für Hackfrüchte (ausgenommen Kartoffeln/Erdäpfel und sonstige Gewächse, bei denen die Wurzeln auch als Saatgut verwendet werden), Futterpflanzen, Gräser, Handelsgewächse (ausgenommen Ölsaaten) sowie Saat- und Pflanzgut für Gemüse und Blumen

Brachflächen

Ackerland, das entweder der Fruchtfolge unterliegt oder in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) erhalten wird, bewirtschaftet oder nicht, auf dem jedoch für die Dauer eines Erntejahres keine Ernte erzeugt wird. Das wesentliche Merkmal von Schwarzbrache (einschließlich Grünbrache) ist, dass der Boden zur Regeneration normalerweise für eine gesamte Vegetationsperiode ruht. Schwarzbrache kann in folgenden Formen vorkommen:

i)

Flächen ohne jegliche Vegetation oder

ii)

Flächen mit zufälliger Vegetation, die als Futter oder zum Unterpflügen verwendet werden kann, oder

iii)

eingesäte Flächen, die ausschließlich Gründüngungszwecken dienen (Grünbrache)

Sonstige Kulturen auf dem Ackerland a. n. g.

Ackerlandkulturen, anderweitig nicht genannt

Dauergrünland

Flächen, die fortdauernd (mehrere aufeinanderfolgende Jahre, normalerweise mindestens fünf Jahre oder länger) dem Anbau von Grünfutterpflanzen, Futterpflanzen oder Energiepflanzen dienen, sei es durch künstliche Anlage (Einsaat) oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat), und die außerhalb der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs stehen. Das Grünland kann beweidet, zwecks Heu- oder Silageherstellung abgemäht oder zur Erzeugung von erneuerbarer Energie genutzt werden

Dauerwiesen und -weiden (ohne ertragsarmes Dauergrünland)

Dauerwiesen und -weiden auf Böden guter oder mittlerer Qualität, die normalerweise intensiv beweidet werden können

Ertragsarmes Dauergrünland

Ertragsarmes Dauergrünland, in der Regel auf Böden geringer Qualität, beispielsweise in Hanglagen und Höhenlagen, normalerweise nicht durch Düngung, Pflege, Einsaat oder Trockenlegung verbessert. Diese Flächen können normalerweise nur extensiv beweidet werden und werden in der Regel nicht oder nur extensiv gemäht, da sie sich nicht für eine hohe Tierbesatzdichte eignen

Dauergrünland, das nicht mehr zu Produktionszwecken genutzt wird und beihilfefähig ist

Dauergrünland, das nicht mehr zu Produktionszwecken genutzt und gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 oder gegebenenfalls neuerer Rechtsvorschriften in einem Zustand erhalten wird, der die Beweidung oder den Anbau ohne Vorbereitungsmaßnahmen, die über den Einsatz von in der Landwirtschaft üblichen Methoden und Maschinen hinausgehen, ermöglicht, und das ferner beihilfefähig ist


Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren

Alle Kohlarten, Blatt- und Stängelgemüse, Fruchtgemüse, Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse, frische Hülsenfrüchte, anderes Gemüse, frisch geerntet (nicht trocken) und Erdbeeren. Bezieht sich sowohl auf Gemüse als auch auf Erdbeeren, die auf Ackerflächen im Freiland in der Fruchtfolge mit anderen landwirtschaftlichen oder Gartenbaukulturen unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung angebaut werden

Frischgemüse (einschließlich Melonen)

Alle Kohlarten, Blatt- und Stängelgemüse, Fruchtgemüse, Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse, frische Hülsenfrüchte, anderes Gemüse, frisch geerntet (nicht trocken)

Kohlarten

Alle Kohlarten, die wegen der Blätter, Stiele, Blüten und Knospen angebaut werden, sowie Wurzel- und Knollengemüse, frisch geerntet (nicht trocken)

Blumenkohl/Karfiol und Brokkoli

Darunter fallen Blumenkohl/Karfiol (Brassica oleracea L. convar. Botrytis (L.)), Brokkoli (Brassica oleracea L. var. botrytis subvar. cymos), Grüner Blumenkohl (grüne Variante von Blumenkohl), Brokkolini, Chinesischer Brokkoli oder Kai-lan (Brokkoli-Kai-lan-Hybrid) (Brassica oleracea L. var. alboglabra)), Romanesco (Brassica oleracea convar. botrytis var. botrytis)

Rosenkohl/Kohlsprossen

Brassica oleracea L. var. gemmifera DC.

Kohl

Darunter fallen Weißkohl (Brassica oleracea L. var. oleracea), Spitzkohl (Brassica oleracea L. convar. capitata Alef. var. alba DC), Rotkohl (Brassica oleracea L. convar. capitata Alef. var. capitata L. f. rubra), Wirsingkohl (Brassica oleracea L. convar. capitata Alef. var. sabauda L.)

Sonstige Kohlarten a. n. g.

Sonstige Kohlarten, anderweitig nicht genannt

Blatt- und Stängelgemüse (ohne Kohlarten)

Sämtliche Blattgemüse und Stängelgemüse (ohne Kohlarten): Porree, Sellerie, Salate, Endivien, Spinat, Spargel, Zichorie, Artischocken und anderes Blatt- oder Stängelgemüse

Porree

Allium porrum L. und andere wegen ähnlicher Eigenschaften angebaute Arten der Familie Allium

Sellerie

Apium graveolens var. dulce (Mill.) Pers.

Salate

Lactuca spp.

Endivien

Krausblättrige Endivie (Cichorium endivia L. var. crispum Lam.) und Eskariol (Cichorium endivia L. var. latifolium Lam.)

Spinat

Spinacia oleracea L.

Spargel

Asparagus officinalis L.

Zichorie

Sorten der Zichorie (Cichorium intybus L.) als Salate, für die Inulingewinnung oder als Kaffeegetränk

Artischocken

Cynara scolymus L.

Sonstiges Blatt- und Stängelgemüse a. n. g.

Sonstiges Blattgemüse und Stielgemüse, anderweit nicht genannt

Fruchtgemüse (einschließlich Melonen)

Alle Fruchtgemüse: Tomaten/Paradeiser, Gurken, Cornichons, Auberginen/Melanzani, Gartenkürbisse (Zucchini), Moschus- und Riesenkürbisse, Zucker- und Wassermelonen, Gemüse- und Pfefferpaprika/Peperoni (Capsicum spp.) und sonstiges Fruchtgemüse

Tomaten/Paradeiser

Alle Tomaten/Paradeiser (Solanum lycopersicon L. syn. Lycopersicon lycopersicum (L.) H. Karst. syn. Lycopersicon esculentum Mill.)

Gurken und Cornichons

Gurken (Cucumis sativus L.), einschließlich der allgemein für Gewürzgurken (Cornichons) verwendeten besonderen Kultursorten. Antillengurken (Cucumis anguria L.) sind eingeschlossen

Auberginen/Melanzani

Solanum melongena L.

Gartenkürbisse (Zucchini)

Sorten von Gartenkürbissen (Zucchini) (Cucurbita pepo L. ssp. pepo)

Moschus- und Riesenkürbisse

Sorten von Moschuskürbissen (Cucurbita moschata Duchesne) und Riesenkürbissen (Curcubita maxima spp.), für den menschlichen Verzehr bestimmt

Zuckermelonen

Cucumis melo L.

Wassermelonen

Citrullus lanatus (Thunb.) Matsum. et Nakai

Gemüse- und Pfefferpaprika/Peperoni

Alle (Gemüse-)Paprika (Capsicum annuum L.) und Chilischoten (Capsicum frutescens L.)

Sonstiges Fruchtgemüse a. n. g.

Sonstiges, für den menschlichen Verzehr angebautes Gemüse, anderweitig nicht genannt

Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse

Alle Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse: Möhren/Karotten, Speisezwiebeln, Schalotten, Rote Rüben, Knollensellerie, Garten-Rettiche, Knoblauch und sonstiges Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse

Möhren/Karotten

Daucus carota L. ssp. sativus (Hoffm.) Hayek

Speisezwiebeln und Schalotten

Zwiebel (Allium cepa L.), Ackerlauch (Allium ampeloprasum L.), Winterzwiebel (Allium fistulosum L.) und Schalotte (Allium ascalonicum L.) sowie andere wegen ähnlicher Eigenschaften angebaute Arten der Familie Allium

Rote Rüben

Beta vulgaris L. var. conditiva Alef.

Knollensellerie

Apium graveolens L. var. rapaceum

Garten-Rettiche

Alle Garten-Rettiche (Raphanus sativus L.), die geerntet und als Gemüse verwendet werden

Knoblauch

Allium sativum L.

Sonstiges Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse a. n. g.

Wurzel-, Knollen- und Zwiebelgemüse für den menschlichen Verzehr, anderweitig nicht genannt

Frische Hülsenfrüchte

Alle frischen Hülsenfrüchte wie Erbsen, Bohnen und sonstige frische Hülsenfrüchte für den menschlichen Verzehr

Frische Speiseerbsen

Alle Erbsen (Pisum sativum L. (partim)), für den menschlichen Verzehr, frisch geerntet

Frische Speisebohnen

Gartenbohnen/Fisolen und Feuerbohnen (Phaseolus spp.) sowie Mungbohnen, Kuhbohnen und Urdbohnen (Vigna spp.), für den menschlichen Verzehr frisch geerntet

Sonstige frische Hülsenfrüchte a. n. g.

Frische Hülsenfrüchte für den menschlichen Verzehr, anderweitig nicht genannt

Sonstiges Frischgemüse a. n. g.

Alle sonstigen Frischgemüse für den menschlichen Verzehr, anderweitig nicht genannt

Erdbeeren

Fragaria spp.

Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen)

Alle Blumen und Zierpflanzen für den Verkauf als Schnittblumen, als Topf-, Beet- und Balkonpflanzen sowie als Zwiebel oder Knollenblumen und sonstige Zierpflanzen

Zuchtpilze (Speisepilze)

Zuchtpilze (Speisepilze), die sowohl in eigens für diesen Zweck erbauten oder eingerichteten Gebäuden als auch in Kellern, Grotten und Gewölben gezogen werden

Champignons

Zucht-Champignons (Agaricus bisporus L.)

Sonstige Zuchtpilze (Speisepilze) a. n. g.

Sonstige Zuchtpilze (Speisepilze), anderweitig nicht genannt


Dauerkulturen

Alle Obstbäume, alle Zitrusbäume, alle Nussbäume, alle Beerenobstanlagen, alle Rebanlagen, alle Olivenbäume und alle sonstigen Dauerkulturen, die für den menschlichen Verzehr (z. B. Tee, Kaffee, Johannisbrot) und für andere Zwecke (z. B. Baumschulen, Weihnachtsbäume oder Pflanzen für Korb- oder Flechtwaren wie Rattan oder Bambus) verwendet werden

Dauerkulturen für den menschlichen Verzehr

Alle Obstbäume, alle Zitrusfrüchte, alle Nussbäume, alle Beerenobstanlagen, alle Rebanlagen, alle Olivenbäume und alle sonstigen Dauerkulturen, die für den menschlichen Verzehr (z. B. Tee, Kaffee, Johannisbrot) verwendet werden

Baum- und Beerenobst, Nüsse (ohne Zitrusfrüchte, Trauben und Erdbeeren)

Obstanlagen mit Kernobst, Steinobst, Strauchbeerenobst, Nüssen und Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen

Obst der gemäßigten Klimazonen

Obstanlagen mit Kernobst, Steinobst, Strauchbeerenobst und Nüssen ohne Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen

Kernobst

Sämtliches Kernobst wie Äpfel (Malus spp.), Birnen (Pyrus spp.), Quitten (Cydonia oblonga Mill.) oder Mispeln (Mespilus germanica, L.)

Äpfel

Malus pumila Miller syn. Malus domestica (Borkh.) Borkh.

Birnen

Pyrus communis L.

Sonstiges Kernobst a. n. g.

Sonstiges Kernobst, anderweitig nicht genannt

Steinobst

Steinobst, wie Pfirsiche und Nektarinen (Prunus persica (L.) Batch), Aprikosen/Marillen (Prunus armeniaca L. und andere), Süßkirschen und Sauerkirschen/Weichseln (Prunus avium L., P. cerasus), Pflaumen (Prunus domestica L. und andere), sowie anderes Steinobst, anderweitig nicht genannt, wie Schlehdorn (Prunus spinosa L.) oder Japanische Wollmispeln (Eriobotrya japonica (Thunb.) Lindl.)

Pfirsiche

Prunus persica (L.) Batch.

Nektarinen

Prunus persica (L.) Batsch. var. nucipersica

Aprikosen/Marillen

Prunus armeniaca L.

Kirschen

Süßkirschen (Prunus avium L.) und Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus L.)

Süßkirschen

Prunus avium L.

Sauerkirschen/Weichseln

Prunus cerasus L.

Pflaumen

Prunus domestica L.

Sonstiges Steinobst a. n. g.

Sonstiges Steinobst, anderweitig nicht genannt

Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen

Alle Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen, wie Feigen (Ficus carica L.), Kiwis (Actinidia chinensis Planch.), Avocados (Persea americana Mill.) und Bananen (Musa spp.)

Feigen

Ficus carica L.

Kiwis

Actinidia chinensis Planch.

Avocados

Persea americana Mill.

Bananen

Musa spp.

Sonstige Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen a. n. g.

Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen, anderweitig nicht genannt

Beerenobst (ohne Erdbeeren)

Alle angebauten Strauchbeeren, wie schwarze Johannisbeeren/Ribiseln (Ribes nigrum L.), rote Johannisbeeren/Ribiseln (Ribes rubrum L.), Himbeeren (Rubus idaeus L.) und Heidelbeeren (Vaccinium corymbosum L.)

Schwarze Johannisbeeren/Ribiseln

Ribes nigrum L.

Rote Johannisbeeren/Ribiseln

Ribes rubrum L., einschließlich der weißen Sorte

Himbeeren

Rubus idaeus L.

Heidelbeeren

Vaccinium corymbosum L.

Sonstiges Beerenobst a. n. g.

Sonstiges Beerenobst, anderweitig nicht genannt

Nüsse

Alle Nussbäume: Walnüsse, Haselnüsse, Mandeln, Esskastanien und andere Nüsse

Walnüsse

Juglans regia L.

Haselnüsse

Corylus avellana L.

Mandeln

Prunus dulcis (Mill.) D. A. Webb

Esskastanien

Castanea sativa Mill.

Sonstige Nüsse a. n. g.

Nüsse, anderweitig nicht genannt

Zitrusfrüchte

Zitrusfrüchte (Citrus spp.): Orangen, kleine Zitrusfrüchte, Zitronen, Limetten, Pampelmusen und Grapefruits sowie andere Zitrusfrüchte

Orangen

Orangen, einschließlich Navel-, Blond- und Blutorangen (Citrus sinensis (L.) Osbeck) und Bitterorangen (Citrus aurantium L.)

Kleine Zitrusfrüchte

Alle kleinen Zitrusfrüchte

Clementinen

Citrus x clementina

Satsumas

Citrus unshiu var. owari, clausellina, planellina usw.

Sonstige kleine Zitrusfrüchte und Mandarinenhybriden a. n. g.

Alle anderen kleinen Zitrusfrüchte, anderweitig nicht genannt

Zitronen und Limetten

Citrus limon (L.) Burm.f., C. jambhiri Lush., C. meyeri Yu. Tanaka, C. pseudolimon Tanaka oder Hybriden mit einer davon als Elternpflanze

Pampelmusen und Grapefruits

Pampelmusen (Citrus maxima (Merr., Burm. f.)) und Grapefruits (Citrus paradisi (Macfad.))

Sonstige Zitrusfrüchte a. n. g.

Zitrusfrüchte, anderweitig nicht genannt

Trauben

Vitis vinifera L., für alle Zwecke verwendet

Keltertrauben

Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von Saft, Most und/oder Wein angebaut werden

Keltertrauben für Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.) angebaut werden, die den Vorschriften i) der Verordnung (EG) Nr. 491/2009 des Rates 2 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Bestimmungen entsprechen

Keltertrauben für Weine mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von Weinen mit geschützter geografischer Angabe angebaut werden, die den Vorschriften i) der Verordnung (EG) Nr. 491/2009 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Bestimmungen entsprechen

Keltertrauben für andere Weine a. n. g. (ohne g. U./g. g. A.)

Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von anderen Weinen als Weinen mit g. U. und Weinen mit g. g. A. angebaut werden

Tafeltrauben

Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von frischen Trauben angebaut werden

Trauben für Rosinen

Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von Rosinen angebaut werden

Trauben für sonstige Zwecke a. n. g.

Traubensorten für andere Zwecke, anderweitig nicht genannt (nicht für Wein, Saft, Most, Tafeltrauben oder Rosinen)

Oliven

Olivenbäume (Olea europea L.), die für die Erzeugung von Oliven angebaut werden

Tafeloliven

Olivenbäume für die Erzeugung von Tafeloliven

Oliven zur Ölherstellung

Olivenbäume für die Herstellung von Olivenöl

Sonstige Dauerkulturen für den menschlichen Verzehr a. n. g.

Dauerkulturen für den menschlichen Verzehr, anderweitig nicht genannt

Baumschulen

Flächen, auf denen junge verholzende Pflanzen (Holzpflanzen) im Freiland angebaut werden, die zum Auspflanzen bestimmt sind

Sonstige Dauerkulturen

Dauerkulturen, anderweit nicht genannt, Pflanzen für Korb- und Flechtwaren (normalerweise jährlich geerntet) und als Weihnachtsbäume auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche angepflanzte Bäume

Bilanzen für pflanzliche Erzeugnisse

Erzeugnisse der ersten Verarbeitungsstufe

Erzeugnisse, die sich aus einer ersten Verarbeitung eines unverarbeiteten (rohen) pflanzlichen Erzeugnisses in dessen erstem Stadium ergeben, wie Mehl

Verluste und Schwund in landwirtschaftlichen Betrieben

Verluste, zu denen es nach der Ernte kommt, d. h. während der Lagerung oder bei der Vorbereitung zum Verkauf, etwa beim Verlesen

Intra-EU-Einfuhren

Das Volumen der Intra-EU-Einfuhren der pflanzlichen Erzeugnisse

Extra-EU-Einfuhren

Das Volumen der Extra-EU-Einfuhren der pflanzlichen Erzeugnisse

Anfangsbestand

Alle pflanzlichen Erzeugnisse (Getreide und Ölsaaten in Getreideäquivalent), die zu Beginn des Wirtschaftsjahres (1. Juli Jahr N) im Betrieb oder auf dem Markt verfügbar sind

Endbestand

Alle pflanzlichen Erzeugnisse (Getreide und Ölsaaten in Getreideäquivalent), die sich am Ende des Wirtschaftsjahres (30. Juni Jahr N+1) im Bestand befinden, der mit dem Anfangsbestand des nächsten Bezugszeitraums identisch ist

Verwendungen im Inland

Die Summe aller möglichen Verwendungen pflanzlicher Erzeugnisse (ohne Ausfuhren und Endbestand) im Referenzgebiet während des Bezugszeitraums

Verwendungen im Inland — menschlicher Verzehr

Mengen an rohen oder verarbeiteten pflanzlichen Erzeugnissen, die für den menschlichen Verzehr im Referenzgebiet und im Bezugszeitraum verwendet werden, mit Ausnahme der Mengen an Ölsaaten, die zur Zerkleinerung für Öle für den menschlichen Verzehr verwendet werden

Verwendungen im Inland — industrielle Verwendung

Die Menge pflanzlicher Erzeugnisse, die von der Industrie zur Herstellung anderer industrieller Erzeugnisse als der für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnisse verwendet werden, mit Ausnahme der Mengen an Ölsaaten, die zur Zerkleinerung für Öle für den menschlichen Verzehr verwendet werden

Verwendungen im Inland — Verwendung als industrielles Bioethanol, sonstiger Biokraftstoff oder Biogas

Mengen an pflanzlichen Erzeugnissen, die von der Industrie zur Herstellung von Bioethanol bzw. sonstigen Biokraftstoffen oder Biogas verwendet werden

Verwendungen im Inland — im Ganzen für Futtermittel verwendet

Mengen an pflanzlichen Erzeugnissen (roh oder verarbeitet), die zur direkten Verfütterung im Betrieb oder von der Futtermittelindustrie verwendet werden, ausgenommen Nebenprodukte anderer industrieller Verfahren (z. B. Ölkuchen)

Verwendungen im Inland — Saatgut

Zur Aussaat während des nächsten Produktionszyklus verwendete Mengen an Saatgut

Verwendungen im Inland — Verluste

Verluste, zu denen es bei der Verwendung pflanzlicher Erzeugnisse für den menschlichen Verzehr, die industrielle Verwendung bzw. als Futtermittel und Saatgut kommt

Verwendungen im Inland — Zerkleinerung

Die Mengen an Ölsaaten, die für die Zerkleinerung (Verarbeitung) zur Herstellung von pflanzlichen Ölen und Ölkuchen verwendet werden

Zerkleinerung für Öle — menschlicher Verzehr

Die Mengen an Ölsaaten, die für die Zerkleinerung (Verarbeitung) zur Herstellung pflanzlicher Öle für den menschlichen Verzehr verwendet werden, mit Ausnahme der Mengen, die für den menschlichen Verzehr ohne Zerkleinerung verwendet werden

Zerkleinerung für Öle — Biokraftstoffe

Die Mengen an Ölsaaten, die für die Zerkleinerung (Verarbeitung) zur Herstellung pflanzlicher Öle für industrielle Verwendungen für Biokraftstoffe verwendet werden

Zerkleinerung für Öle — andere industrielle Verwendungen

Die Mengen an Ölsaaten, die für die Zerkleinerung (Verarbeitung) zur Herstellung pflanzlicher Öle für industrielle Verwendungen außer für Biokraftstoffe verwendet werden

Intra-EU-Ausfuhren

Das Volumen der Intra-EU-Ausfuhren der pflanzlichen Erzeugnisse

Extra-EU-Ausfuhren

Das Volumen der Extra-EU-Ausfuhren der pflanzlichen Erzeugnisse

Grünland und Weidehaltung

Grünland

Überwiegend mit Futtergräsern bedeckte landwirtschaftliche Flächen für den Anbau von Grünfutterpflanzen, Futterpflanzen oder Energiepflanzen, unabhängig vom Alter

Bewirtschaftetes Dauergrünland

Dauergrünland, das regelmäßig (nicht notwendigerweise jährlich) im Rahmen der langfristigen Betriebsbewirtschaftungspläne durch Einsaat bewirtschaftet, bewässert, gedüngt oder mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wird, einschließlich nicht mehr für Produktionszwecke genutzter und beihilfefähiger Flächen

Gedüngtes Dauergrünland

Bewirtschaftetes Dauergrünland, das im Rahmen der langfristigen Betriebsbewirtschaftungspläne regelmäßig (nicht notwendigerweise jährlich) mit anorganischen oder organischen Düngemitteln außer Exkrementen von Weidevieh gedüngt wird

Baum-/Strauchbestand (auf Grünland)

Grünlandflächen mit einer Pflanzendecke, die aus Pflanzenarten mit holzigen Stämmen (Bäumen und Sträuchern) besteht, mit Ausnahme von Agrarforstwirtschaftsflächen sowie Flächen, auf denen gleichzeitig agrarforstwirtschaftliche Tätigkeiten stattfinden (z. B. Montados und Dehesas)

Bewirtschaftete Agrarforstwirtschaftsflächen (auf Grünland)

Die Agroforstwirtschaft ist ein Landnutzungssystem und eine Landnutzungstechnologie besonderer Art, bei der holzige Pflanzen (Bäume, Sträucher usw.) absichtlich in derselben Landbewirtschaftungseinheit mit landwirtschaftlichen Kulturen und/oder Tieren genutzt werden. Nur Agrarforstwirtschaftsflächen auf Grünland werden berücksichtigt. Vorhandene Bäume und Sträucher, die nicht zu einem Agrarforstsystem gehören, sind ausgeschlossen

1

Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1).

2

Verordnung (EG) Nr. 491/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. L 154 vom 17.6.2009, S. 1).