30.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 140/7


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/1046 DES RATES

Vom 30. Mai 2023

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,

gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen.

(2)

Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.

(3)

Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass zwei Personen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.

(4)

Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung qtritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 30. Mai 2023.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

J. ROSWALL


(1)   ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6.


ANHANG

Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgenommen:

 

Personen

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

„1500.

Aleksandr KALININ

(Александр КАЛИНИН)

Funktion: Politiker, Vorsitzender der Partei der Regionen Moldaus, Vorsitzender der interregionalen öffentlichen Organisation „Kongress der moldauischen Diaspora“

Geburtsdatum: 16.2.1977

Geburtsort: Balti, ehemalige UdSSR (jetzt Republik Moldau)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: moldauisch, russisch

Aleksandr Kalinin ist ein moldauischer Politiker und Vorsitzender der Partei der Regionen Moldaus. Er ist seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine durch die besetzten Gebiete der Ostukraine gereist und hat den russischen Streitkräften Unterstützung geleistet. Darüber hinaus hat er öffentlich zur Verbreitung der russischen Symbole für die Invasion in die Ukraine und für die Handlungen Russlands in der Ostukraine beigetragen.

Daher ist er für die Unterstützung von Handlungen und politischen Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

30.5.2023

1501.

Grigore CARAMALAC

alias

Grigory Ivanovich KARAMALAK

(Григорий Иванович КАРАМАЛАК)

Funktion: Unternehmer, Präsident der IFAVIS-Stiftung, Vizepräsident des Russischen Wrestlingverbands, Berater des Senators der Region Kursk, Alexander Bryksin

Geburtsdatum: 21.5.1965

Geburtsort: Taraclia, ehemalige UdSSR (jetzt Republik Moldau)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: moldauisch, russisch

Verbundene Personen: Alexander Yuryevich Bryksin

Grigore Caramalac ist ein russischer/moldauischer Unternehmer. Über die IFAVIS-Stiftung (Russische Föderation), die unter seiner Kontrolle steht, hat er sich mit der Unterstützung der Besatzungsbehörden an der Ausrichtung von patriotischen und sportlichen Veranstaltungen in den besetzten Gebieten der Ostukraine beteiligt. Zudem ist er der Assistent von Alexander Bryksin, des russischen Senators für die Region Kursk.

Daher ist er für die Unterstützung von Handlungen und politischen Maßnahmen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Grigore Caramalac ist auch mit Alexander Bryksin verbunden.

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