21.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 233/82


BESCHLUSS (EU) 2023/1800 DES RATES

im Einvernehmen mit der Präsidentin der Kommission

vom 19. September 2023

zur Ernennung eines Mitglieds der Europäischen Kommission

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 246 Absatz 2,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 28. November 2019 hat der Europäische Rat den Beschluss (EU) 2019/1989 (2) zur Ernennung der Europäischen Kommission für die Zeit bis zum 31. Oktober 2024 angenommen.

(2)

Mit Schreiben vom 15. Mai 2023 hat die Präsidentin der Kommission, Frau Ursula VON DER LEYEN, den Rat davon unterrichtet, dass Frau Mariya GABRIEL von ihrem Amt als Mitglied der Kommission zurückgetreten war.

(3)

Gemäß Artikel 246 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist für ein zurückgetretenes Mitglied für die verbleibende Amtszeit ein neues Mitglied derselben Staatsangehörigkeit zu ernennen.

(4)

Daher sollte ein neues Mitglied der Kommission ernannt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Einvernehmen mit der Präsidentin der Kommission, Frau Ursula VON DER LEYEN, ernennt der Rat Frau Iliana IVANOVA für die verbleibende Amtszeit bis zum 31. Oktober 2024 zum Mitglied der Kommission.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 19. September 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. NAVARRO RÍOS


(1)  Stellungnahme vom 12. September 2023 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  Beschluss (EU) 2019/1989 des Europäischen Rates vom 28. November 2019 zur Ernennung der Europäischen Kommission (ABl. L 308 vom 29.11.2019, S. 100).