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27.7.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 188/38 |
BESCHLUSS (EU) 2023/1549 DES RATES
vom 10. Juli 2023
zur Ernennung eines stellvertretenden Exekutivdirektors von Europol
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates (1), insbesondere auf die Artikel 54 und 55,
in seiner Eigenschaft als Behörde, die zur Ernennung des Exekutivdirektors und der stellvertretenden Exekutivdirektoren von Europol befugt ist,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Amtszeit eines der derzeitigen stellvertretenden Exekutivdirektoren von Europol läuft am 31. Juli 2023 aus. Deshalb ist es erforderlich, einen neuen stellvertretenden Exekutivdirektor von Europol zu ernennen. |
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(2) |
In dem Beschluss des Verwaltungsrats von Europol vom 1. Mai 2017 sind die Regeln für die Auswahl des Exekutivdirektors und der stellvertretenden Exekutivdirektoren von Europol, die Verlängerung ihrer Amtszeit und ihre Amtsenthebung festgelegt. |
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(3) |
Eine der Stellen eines stellvertretenden Exekutivdirektors von Europol gilt seit dem 1. November 2022 als unbesetzt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses des Verwaltungsrats von Europol vom 1. Mai 2017. Eine Stellenausschreibung für die Stelle eines stellvertretenden Exekutivdirektors von Europol wurde am 31. Oktober 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union (2) veröffentlicht. |
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(4) |
Der vom Verwaltungsrat eingesetzte Auswahlausschuss (im Folgenden „Auswahlausschuss“) hat gemäß Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/794 eine Auswahlliste von Bewerbern erstellt. Der Auswahlausschuss hat einen ordnungsgemäß mit Gründen versehenen Bericht verfasst und am 13. März 2023 dem Verwaltungsrat vorgelegt. |
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(5) |
Gestützt auf den Bericht des Auswahlausschusses hat der Verwaltungsrat gemäß der Verordnung (EU) 2016/794 und dem Beschluss des Verwaltungsrats vom 1. Mai 2017 am 22. März 2023 eine begründete Stellungnahme zur Ernennung eines neuen stellvertretenden Exekutivdirektors von Europol vorgelegt, in der dem Rat eine Auswahlliste mit drei für die Stelle geeigneten Bewerbern vorgeschlagen wird. |
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(6) |
Der Rat hat am 24. April 2023 Herrn Ștefan-Andrei LINȚĂ als neuen stellvertretenden Exekutivdirektor von Europol ausgewählt und den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments (im Folgenden „LIBE Ausschuss“) als den zuständigen Ausschuss für die Zwecke des Artikels 54 Absatz 2 Unterabsatz 4 der Verordnung (EU) 2016/794 von dieser Wahl in Kenntnis gesetzt. |
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(7) |
Am 23. Mai 2023 erschien Herr Ștefan-Andrei LINȚĂ vor dem LIBE Ausschuss. Am 1. Juni 2023 hat der LIBE Ausschuss seine Stellungnahme gemäß Artikel 54 Absatz 2 Unterabsatz 4 der Verordnung (EU) 2016/794 abgegeben — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Ștefan-Andrei LINȚĂ wird für den Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2027 zum stellvertretenden Exekutivdirektor von Europol in der Besoldungsgruppe AD 14 ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 10. Juli 2023.
Im Namen des Rates
Der Präsident
P. NAVARRO RÍOS