5.6.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 144/58


BESCHLUSS (EU) 2023/1081 DES RATES

vom 15. Mai 2023

über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Japan über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Japans an Programmen der Union und über die Assoziierung Japans mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 186 und 212 in Verbindung mit Artikel 218 Absätze 3 und 4,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Japan erfüllt die Kriterien des Artikels 16 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates (1),

(2)

Es sollten Verhandlungen zum Abschluss eines Abkommens mit Japan über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Japans an Programmen der Union und über die Assoziierung Japans mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027), aufgenommen werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Union Verhandlungen mit Japan über ein Abkommen über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Japans an Programmen der Union und über die Assoziierung Japans mit „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027), aufzunehmen.

Artikel 2

Die Verhandlungsrichtlinien sind im Addendum dieses Beschlusses aufgeführt.

Artikel 3

Diese Verhandlungen werden für Angelegenheiten im Zusammenhang mit den allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme Japans an Programmen der Union im Benehmen mit der Gruppe „Asien-Ozeanien“ und für Angelegenheiten im Zusammenhang mit den spezifischen Bedingungen für die Teilnahme Japans an „Horizont Europa“ im Benehmen mit der Gruppe „Forschung“ geführt.

Artikel 4

Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 15. Mai 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. FORSSMED


(1)  Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1290/2013 und (EU) Nr. 1291/2013 (ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 1).