23.5.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 135/118 |
BESCHLUSS (GASP) 2023/993 DES RATES
vom 22. Mai 2023
über die Einleitung der Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Moldau (EUPM Moldova)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2023/855 des Rates vom 24. April 2023 über eine Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Moldau (EUPM Moldova) (1),
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 24. April 2023 den Beschluss (GASP) 2023/855 angenommen. |
(2) |
Am 16. Mai 2023 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee übereingekommen, dass der Operationsplan (OPLAN) für die EUPM Moldova gebilligt werden sollte. |
(3) |
Die Mission sollte entsprechend der Empfehlung des Zivilen Operationskommandeurs der EUPM Moldova am 22. Mai 2023 eingeleitet werden. |
(4) |
In dem Beschluss (GASP) 2023/855 war ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag zur Deckung der Kosten der EUPM Moldova für die ersten vier Monate nach Inkrafttreten jenes Beschlusses vorgesehen. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag sollte so geändert werden, dass die Mission während ihrer Dauer, d. h. bis zum 21. Mai 2025 abgedeckt ist. Der Beschluss (GASP) 2023/855 sollte entsprechend geändert werden. |
(5) |
Die EUPM Moldova wird in einer Situation durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union behindern könnte — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der OPLAN für die EUPM Moldova wird gebilligt.
Artikel 2
Die EUPM Moldova wird am 22. Mai 2023 eingeleitet.
Artikel 3
Der Zivile Operationskommandeur der EUPM Moldova wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, mit der Durchführung der Mission zu beginnen.
Artikel 4
Artikel 13 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2023/855 erhält folgende Fassung:
„1. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPM Moldova für den Zeitraum vom 24. April 2023 bis zum 21. Mai 2025 beläuft sich auf 13 356 508,08 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für jeden darauf folgenden Zeitraum wird vom Rat festgelegt.“
Artikel 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 22. Mai 2023.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. BORRELL FONTELLES