29.3.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 91/17


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2023/695 DER KOMMISSION

vom 27. März 2023

zur Festlegung des Formats des Berichts über den Zustand und die Tendenzen wild lebender Vogelarten gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Vogelschutzrichtlinie)

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 1889)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1 Unterabsatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie 2009/147/EG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission alle sechs Jahre einen Bericht über die gemäß jener Richtlinie getroffenen Maßnahmen und über die wichtigsten Auswirkungen dieser Maßnahmen zu übermitteln.

(2)

Dieser Bericht enthält insbesondere Informationen über den Zustand und die Tendenzen der durch die Richtlinie 2009/147/EG geschützten wildlebenden Vogelarten, die Bedrohungen und Belastungen, denen sie ausgesetzt sind, die getroffenen Erhaltungsmaßnahmen und den Beitrag des Netzes besonderer Schutzgebiete zu den Zielen gemäß Artikel 2 dieser Richtlinie.

(3)

Das Format dieses Berichts wird an das Format des in Artikel 17 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates (2) genannten Berichts angeglichen.

(4)

Unterstützende Unterlagen zur Erleichterung einer konsistenten Verwendung des Berichtsformats in der gesamten Union, einschließlich Codelisten, technischer Anleitungen und Dateiformaten für die Übermittlung der Informationen, stehen den Mitgliedstaaten über ein von der Europäischen Umweltagentur verwaltetes Online-Referenzportal für Artikel 12 zur Verfügung.

(5)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2009/147/EG eingesetzten Ausschusses für die Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das in Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie 2009/147/EG genannte Format des Berichts ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 27. März 2023

Für die Kommission

Virginijus SINKEVIČIUS

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7.

(2)  Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7).


ANHANG

BERICHTSFORMAT GEMÄẞ ARTIKEL 12 DER RICHTLINIE 2009/147/EG (VOGELSCHUTZRICHTLINIE)

Das Berichtsformat gemäß Artikel 12 besteht aus zwei Hauptteilen:

Teil A – Berichtsformat für den allgemeinen Berichtsteil mit einem Überblick über Informationen zur Durchführung und zu den gemäß der Richtlinie 2009/147/EG ergriffenen allgemeinen Maßnahmen.

Teil B – Berichtsformat für die Berichterstattung über den Zustand und die Trends der Vogelarten, einschließlich Informationen über Belastungen, Erhaltungsmaßnahmen und die Abdeckung durch besondere Schutzgebiete.

Das Berichtsformat ist entsprechend den Anweisungen in den Erläuterungen auszufüllen. Weitere Hinweise können im Online-Referenzportal für Artikel 12 abgerufen werden.

Hauptabschnitte des Berichtsformats nach Artikel 12

Teil A – Format des allgemeinen Berichtsteils

Dieser Abschnitt muss einmal für den Mitgliedstaat als Ganzen ausgefüllt werden.

1.

Wichtigste Erfolge im Rahmen der Richtlinie 2009/147/EG

2.

Allgemeine Informationsquellen zur Durchführung der Richtlinie 2009/147/EG

3.

Forschungen und Arbeiten als Grundlage für den Schutz, die Regulierung und die nachhaltige Nutzung von Vogelpopulationen (Artikel 10 der Richtlinie 2009/147/EG)

4.

Nicht heimische Vogelarten (Artikel 11 der Richtlinie 2009/147/EG)

Teil B – Format des Berichts über Zustand und Trends der Vogelarten

Dieser Abschnitt ist für alle relevanten Vogelarten eines Mitgliedstaats gemäß den Hinweisen in den Erläuterungen und den entsprechenden Checklisten im Referenzportal für Artikel 12 auszufüllen.

1.

Angaben zur Art

2.

Saison

3.

Populationsgröße

4.

Populationstrend

5.

Karte der Brutverbreitung und Größe des Verbreitungsgebiets

6.

Trend der Brutverbreitung

7.

Wichtigste Belastungen und Bedrohungen

8.

Erhaltungsmaßnahmen

9.

Abdeckung durch Natura 2000 (besondere Schutzgebiete (Special Protection Areas, SPA))

10.

Fortschritte bei Arbeiten im Zusammenhang mit internationalen Artenaktionsplänen (Species Action Plans, SAP), Bewirtschaftungsplänen (Management Plans, (MP) und Kurzdarstellungen zur Bewirtschaftung (Brief Management Statements, BMS)

11.

Informationen zu den in Anhang II der Richtlinie 2009/147/EG genannten Arten

TEIL A – FORMAT DES ALLGEMEINEN BERICHTSTEILS

MITGLIEDSTAAT

Bitte verwenden Sie den Code entsprechend der Liste im Referenzportal

1

Wichtigste Erfolge bei der Anwendung der Richtlinie 2009/147/EG

Frei zu formulieren

Die wichtigsten Erfolge

Beschreiben Sie kurz die wichtigsten Erfolge bei der Durchführung der Richtlinie 2009/147/EG im Berichtszeitraum, unter besonderer Berücksichtigung des Netzwerks besonderer Schutzgebiete (SPA).

Beispiel für eine Erfolgsgeschichte

Falls verfügbar, beschreiben Sie bitte kurz mindestens eine Erfolgsgeschichte. Sie kann eine beliebige wildlebende Vogelart betreffen, bei der im Berichtszeitraum eine echte Verbesserung zu beobachten war, d. h. ein zunehmender kurzfristiger Populationstrend (Vermehrung oder Überwinterung) ungeachtet ihres langfristigen Trends oder ein konstanter/fluktuierender kurzfristiger Populationstrend vor dem Hintergrund langfristig rückläufiger Trends.

Die beschriebenen Verbesserungen sollten auf Erhaltungsmaßnahmen zurückzuführen sein, sie sollten den aktuellen Berichtszeitraum betreffen, können jedoch auch Maßnahmen einschließen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt ergriffen wurden.

Wenn ein Mitgliedstaat neben den in diesem Format verlangten Unterlagen zusätzliches Material übermitteln möchte, sind diese Unterlagen als Anlagen mit ihren Dateinamen am Ende dieses Abschnittes aufzuführen. Bitte laden Sie die entsprechenden Dateien zusammen mit den anderen Teilen des Berichts über den EUA-Berichterstattungsmechanismus hoch. Falls möglich, liefern Sie eine Übersetzung ins Englische mit.

1.1

Text in der nationalen Sprache

Höchstens 2–3 Seiten

1.2

Übersetzung ins Englische

Optional

 

1.3

Name und Code der Arten/Unterarten in den Erfolgsgeschichten sowie betrachtete Saison

a)

Code und Name der Vogelarten

b)

Saison


2

Allgemeine Informationsquellen zur Durchführung der Richtlinie 2009/147/EG

Geben Sie für nationale Informationsquellen einen Link zu den Internet-Adressen an, unter denen die verlangten Informationen zu finden sind, oder erläutern Sie, wo diese Informationen abrufbar sind.

2.1

Allgemeine Informationen über die Richtlinie 2009/147/EG

URL/Text

2.2

Informationen über das Natura-2000-Netzwerk (besondere Schutzgebiete (SPA))

URL/Text

2.3

Monitoringprogramme (Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 10 der Richtlinie 2009/147/EG)

URL/Text

2.4

Artenschutz (Artikel 5–8 der Richtlinie 2009/147/EG)

URL/Text

2.5

Umsetzung der Richtlinie (Rechtstexte)

URL/Text


3

Als Grundlage für den Schutz, die Regulierung und die nachhaltige Nutzung von Vogelbeständen erforderliche Forschungen und Arbeiten (Artikel 10 der Richtlinie 2009/147/EG)

Listen Sie bitte die jüngsten Tätigkeiten unten auf. Ergänzende relevante Informationen mit Bezug zur Anwendung des Artikels 10 können in Abschnitt 1 (wichtigste Erfolge) frei formuliert angegeben werden.

3.1

Nationaler Vogelatlas

3.1.1

Titel

 

3.1.2

Jahr der Veröffentlichung

 

3.1.3

Weblink und/oder bibliografische Angabe

URL/Text

3.2

Überblick über das nationale Vogelmonitoring

Bei Veröffentlichung von mehr als einem Überblick in den Feldern 3.2.1 bis 3.2.3. mehrere Einträge vornehmen

3.2.1

Titel o. ä. und kurze Beschreibung

Erfasste Arten, wichtigste Ergebnisse usw.

3.2.2

Jahr der Veröffentlichung

 

3.2.3

Weblink und/oder bibliografische Angabe

URL/Text

3.3

Nationale Rote Liste der Vogelarten

3.3.1

Titel

 

3.3.2

Jahr der Veröffentlichung

 

3.3.3

Weblink und/oder bibliografische Angabe

URL/Text

3.4

Sonstige Veröffentlichungen von EU-weiter Bedeutung (z. B. nationaler Überblick über die Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten)

Bei mehr als einer Veröffentlichung in den Feldern 3.4.1 bis 3.4.3. mehrere Einträge vornehmen; höchstens zehn Veröffentlichungen anführen.

3.4.1

Titel o. ä. und kurze Beschreibung

Erfasste Arten, wichtigste Ergebnisse usw.

3.4.2

Jahr der Veröffentlichung

 

3.4.3

Weblink und/oder bibliografische Angabe

URL/Text


4

Nicht heimische Vogelarten (Artikel 11 der Richtlinie 2009/147/EG)

Melden Sie im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten nicht wildlebend vorkommende Vogelarten, die im Berichtszeitraum angesiedelt wurden. In den Feldern 4.1 bis 4.5 für jede Vogelart einen Eintrag vornehmen.

4.1

Wissenschaftlicher Name der Vogelart

 

4.2

Unterart

Falls zutreffend

4.3

Wichtigste Bestimmungen des rechtlichen Beschlusses zur Ansiedlung

Frei zu formulieren; einschließlich Begründung, Anzahl der Individuen und Geltungsdauer der etwaigen Genehmigung an.

4.4

Konsultation der Kommission

Datum

4.5

Zusätzliche Angaben

Optional

Sonstige relevante Angaben, ergänzend zu den in den Feldern 4.1–4.4 anzugebenden Daten.

Frei zu formulieren

TEIL B – FORMAT DES BERICHTS ÜBER ZUSTAND UND TRENDS DER VOGELARTEN

1

Angaben zu den Arten

1.1

Mitgliedstaat

Bitte verwenden Sie den Code entsprechend der Liste im Referenzportal

1.2

Artencode

Verwenden Sie den Code aus der Vogelarten-Checkliste im Referenzportal

1.3

EURING-Code

Verwenden Sie den Code aus der Vogelarten-Checkliste im Referenzportal

1.4

Wissenschaftlicher Name der Vogelart

Wählen Sie die Art aus der Vogelarten-Checkliste im Referenzportal aus.

1.5

Population einer Unterart

Wählen Sie gegebenenfalls eine gesonderte Population (entsprechend der Vogelarten-Checkliste im Referenzportal).

1.6

Alternativer wissenschaftlicher Name der Art

Optional

Auf nationaler Ebene verwendeter wissenschaftlicher Name, sofern abweichend von 1.4.

1.7

Gemeinsprachlicher Name

Optional

In der Sprache des Mitgliedstaats


2

Saison

2.1

Saison

Geben Sie die Saison an, in der die Daten, die Sie melden, erhoben wurden: Brutzeit/Überwinterung/Durchzug (entsprechend der Vogelarten-Checkliste).

2.2

Erstmalige Berichterstattung

Bitte geben Sie an, ob dies die erste Berichtsrunde über diese Art ist (außer bei Änderungen des Artennamens oder Artencodes zwischen Berichtszeiträumen).

JA

NEIN

2.3

Zusätzliche Angaben

Bitte geben Sie die Art der erstmaligen Berichterstattung an. Die Angabe sonstiger zusätzlicher Informationen ist optional.


3

Populationsgröße

3.1

Jahr oder Zeitraum

Jahr oder Zeitraum, in dem die Populationsgröße zuletzt bestimmt wurde.

3.2

Populationsgröße

a)

Einheit

Brutpaare/Individuen/sonstige (entsprechend der Vogelarten-Checkliste im Referenzportal).

b)

Minimum

Anzahl (unbearbeitet, d. h. nicht gerundet). Geben Sie entweder ein Intervall (b, c) und/oder den besten Einzelwert (d) an.

c)

Maximum

Anzahl (unbearbeitet, d. h. nicht gerundet). Geben Sie entweder ein Intervall (b, c) und/oder den besten Einzelwert (d) an.

d)

Bester Einzelwert

Anzahl (unbearbeitet, d. h. nicht gerundet). Geben Sie entweder ein Intervall (b, c) und/oder den besten Einzelwert (d) an.

3.3

Art der Schätzung

Beste Schätzung/Mehrjahresmittel/95%-Konfidenzintervall/Minimum

3.4

Populationsgröße/

Angewendete Methode

Wählen Sie eine der folgenden Methoden:

a)

Gesamterhebung oder statistisch abgesicherte Schätzung

b)

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten

c)

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten

d)

unzureichende oder gar keine Daten verfügbar

3.5

Quellen

Bibliografische Angaben, Links auf Internetseiten, Kontaktdaten von Sachverständigen usw.

Frei zu formulieren

3.6

Veränderung und Ursache der Veränderung (seit dem letzten Bericht)

Hat sich etwas verändert zwischen den Berichtszeiträumen? Falls ja, können mehr als eine der Möglichkeiten b bis f angegeben werden.

a)

nein, es hat sich nichts verändert

b)

ja, aufgrund einer tatsächlichen Veränderung

c)

ja, aufgrund besseren Wissens/einer genaueren Datenlage

d)

ja, aufgrund der Anwendung einer anderen Methode

e)

ja, aber die Eigenart der Veränderung ist unbekannt

f)

ja, aus anderen Gründen

Die Veränderung ist hauptsächlich zurückzuführen auf (einen der folgenden Gründe auswählen):

a)

tatsächliche Veränderung

b)

besseres Wissen oder genauere Daten

c)

Anwendung einer anderen Methode

d)

unbekannt

e)

sonstige Gründe

3.7

Zusätzliche Angaben

Optional

Sonstige relevante Angaben, ergänzend zu den in den Feldern 3.1–3.6 anzugebenden Daten.

Frei zu formulieren


4

Populationstrend

4.1

Kurzzeittrend (letzte zwölf Jahre)

4.1.1

Kurzzeittrend

Zeitraum

Gleitendes Zeitfenster von 12 Jahren oder Zeitraum, der dem Zeitfenster am nächsten kommt, z. B. für den Berichtszeitraum 2019–2024 ist dies der Zeitraum 2013–2024

4.1.2

Kurzzeittrend

Entwicklung

Wählen Sie eine der folgenden Kategorien aus:

a)

konstant

b)

fluktuierend

c)

zunehmend

d)

abnehmend

e)

unsicher

f)

unbekannt

4.1.3

Kurzzeittrend

Stärke

a)

Minimum

Prozentuale Veränderung in dem in Feld 4.1.1 angegebenen Zeitraum. Geben Sie entweder ein Intervall (a, b) und/oder den besten Einzelwert (c) an.

b)

Maximum

Prozentuale Veränderung in dem in Feld 4.1.1 angegebenen Zeitraum. Geben Sie entweder ein Intervall (a, b) und/oder den besten Einzelwert (c) an.

c)

Bester Einzelwert

Prozentuale Veränderung in dem in Feld 4.1.1 angegebenen Zeitraum. Geben Sie entweder ein Intervall (a, b) und/oder den besten Einzelwert (c) an.

4.1.4

Kurzzeittrend

Angewendete Methode

Wählen Sie eine der folgenden Methoden:

a)

Gesamterhebung oder statistisch abgesicherte Schätzung

b)

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten

c)

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten

d)

unzureichende oder gar keine Daten verfügbar

4.1.5

Quellen

Bibliografische Angaben, Links auf Internetseiten, Kontaktdaten von Sachverständigen usw.

Frei zu formulieren.

4.2

Langzeittrend (seit ca. 1980)

4.2.1

Langzeittrend

Zeitraum

Zeitraum von etwa 1980 bis zum Ende des Berichtszeitraums

4.2.2

Langzeittrend

Entwicklung

Wählen Sie eine der folgenden Kategorien aus:

a)

konstant

b)

fluktuierend

c)

zunehmend

d)

abnehmend

e)

unsicher

f)

unbekannt

4.2.3

Langzeittrend

Stärke

a)

Minimum

Prozentuale Veränderung in dem in Feld 4.2.1 angegebenen Zeitraum. Geben Sie entweder ein Intervall (a, b) und/oder den besten Einzelwert (c) an.

b)

Maximum

Prozentuale Veränderung in dem in Feld 4.2.1 angegebenen Zeitraum. Geben Sie entweder ein Intervall (a, b) und/oder den besten Einzelwert (c) an.

c)

Bester Einzelwert

Prozentuale Veränderung in dem in Feld 4.2.1 angegebenen Zeitraum. Geben Sie entweder ein Intervall (a, b) und/oder den besten Einzelwert (c) an.

4.2.4

Langzeittrend

Angewendete Methode

Wählen Sie eine der folgenden Methoden:

a)

Gesamterhebung oder statistisch abgesicherte Schätzung

b)

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten

c)

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten

d)

unzureichende oder gar keine Daten verfügbar

4.2.5

Quellen

Bibliografische Angaben, Links auf Internetseiten, Kontaktdaten von Sachverständigen usw.

Frei zu formulieren

4.3

Zusätzliche Angaben

Optional

Sonstige relevante Angaben, ergänzend zu den in den Feldern 4.1 und 4.2 erfragten Daten.

Frei zu formulieren


5

Karte der Brutverbreitung und Größe des Brutgebiets

5.1

Empfindliche Arten

Die räumlichen Angaben beziehen sich auf eine Art (oder die Population einer Unterart), die als „empfindlich“ einzustufen ist.

JA

NEIN

5.2

Jahr oder Zeitraum

Jahr oder Zeitraum, in dem die Brutverbreitung zuletzt bestimmt wurde.

5.3

Karte der Brutverbreitung

Übermitteln Sie eine Karte mit relevanten Metadaten entsprechend den technischen Spezifikationen in den Erläuterungen. Der Standard für die Verbreitung der Arten sind 10 x 10 km ETRS-89-Gitterzellen, LAEA (EPSG:3035) Projektion.

5.4

Größe des Brutgebiets

Gesamtfläche der Brutverbreitung in km2

5.5

Brutverbreitung

Angewendete Methode

Wählen Sie eine der folgenden Methoden:

a)

Gesamterhebung oder statistisch abgesicherte Schätzung

b)

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten

c)

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten

d)

unzureichende oder gar keine Daten verfügbar

5.6

Zusätzliche Karten

Optional

Der Mitgliedstaat kann eine weitere Karte, die vom Standard in Feld 5.3 abweicht, und/oder eine Karte des Verbreitungsgebiets übermitteln.

5.7

Quellen

Bibliografische Angaben, Links auf Internetseiten, Kontaktdaten von Sachverständigen usw.

5.8

Zusätzliche Angaben

Optional

Sonstige relevante Angaben, ergänzend zu den in den Feldern 5.1–5.7 erforderlichen Daten

Frei zu formulieren


6

Trend der Brutverbreitung

6.1

Kurzzeittrend (letzte zwölf Jahre)

6.1.1

Kurzzeittrend

Zeitraum

Gleitendes Zeitfenster von 12 Jahren oder Zeitraum, der dem Zeitfenster am nächsten kommt, z. B. für den Berichtszeitraum 2019–2024 ist dies der Zeitraum 2013–2024

6.1.2

Kurzzeittrend

Entwicklung

Wählen Sie eine der folgenden Kategorien aus:

a)

konstant

b)

fluktuierend

c)

zunehmend

d)

abnehmend

e)

unsicher

f)

unbekannt

6.1.3

Kurzzeittrend

Stärke

a)

Minimum

Prozentuale Veränderung in dem in Feld 6.1.1 angegebenen Zeitraum. Geben Sie entweder ein Intervall (a, b) und/oder den besten Einzelwert (c) an.

b)

Maximum

Prozentuale Veränderung in dem in Feld 6.1.1 angegebenen Zeitraum. Geben Sie entweder ein Intervall (a, b) und/oder den besten Einzelwert (c) an.

c)

Bester Einzelwert

Prozentuale Veränderung in dem in Feld 6.1.1 angegebenen Zeitraum. Geben Sie entweder ein Intervall (a, b) und/oder den besten Einzelwert (c) an.

6.1.4

Kurzzeittrend

Angewendete Methode

Wählen Sie eine der folgenden Methoden:

a)

Gesamterhebung oder statistisch abgesicherte Schätzung

b)

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten

c)

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten

d)

unzureichende oder gar keine Daten verfügbar

6.1.5

Quellen

Bibliografische Angaben, Links auf Internetseiten, Kontaktdaten von Sachverständigen usw.

Frei zu formulieren

6.2

Langzeittrend (seit ca. 1980)

6.2.1

Langzeittrend

Zeitraum

Zeitraum von etwa 1980 bis zum Ende des Berichtszeitraums

6.2.2

Langzeittrend

Entwicklung

Wählen Sie eine der folgenden Kategorien aus:

a)

konstant

b)

fluktuierend

c)

zunehmend

d)

abnehmend

e)

unsicher

f)

unbekannt

6.2.3

Langzeittrend

Stärke

a)

Minimum

Prozentuale Veränderung in dem in Feld 6.2.1 angegebenen Zeitraum. Geben Sie entweder ein Intervall (a, b) und/oder den besten Einzelwert (c) an.

b)

Maximum

Prozentuale Veränderung in dem in Feld 6.2.1 angegebenen Zeitraum. Geben Sie entweder ein Intervall (a, b) und/oder den besten Einzelwert (c) an.

c)

Bester Einzelwert

Prozentuale Veränderung in dem in Feld 6.2.1 angegebenen Zeitraum. Geben Sie entweder ein Intervall (a, b) und/oder den besten Einzelwert (c) an.

6.2.4

Langzeittrend

Angewendete Methode

Wählen Sie eine der folgenden Methoden:

a)

Gesamterhebung oder statistisch abgesicherte Schätzung

b)

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten

c)

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten

d)

unzureichende oder gar keine Daten verfügbar

6.2.5

Quellen

Bibliografische Angaben, Links auf Internetseiten, Kontaktdaten von Sachverständigen usw. bereit.

Frei zu formulieren

6.3

Zusätzliche Angaben

Optional

Sonstige relevante Angaben, ergänzend zu den in den Abschnitten 6.1 und 6.2 erfragten Daten.

Frei zu formulieren


7

Wichtigste Belastungen und Bedrohungen

7.1

Kennzeichnung der Belastungen

a)

Belastung

Führen Sie unter Verwendung der im Referenzportal bereitgestellten Codeliste maximal 20 Belastungen auf und füllen Sie b) bis g) für jede der Belastungen aus.

b)

Dauer

in der Vergangenheit, aber infolge von Maßnahmen nicht mehr relevant

andauernd

andauernd, wahrscheinlich auch in Zukunft wirkend

nur in der Zukunft

c)

Tragweite (Anteil der betroffenen Population)

Angeben für „andauernd“ und „andauernd, wahrscheinlich auch in Zukunft wirkend“:

Gesamtheit >90 %

Mehrheit 50–90 %

Minderheit <50 %

d)

Einfluss (auf Population oder Lebensraum der Art)

Angeben für „andauernd“ und „andauernd, wahrscheinlich auch in Zukunft wirkend“:

starker Einfluss

mittelstarker Einfluss

geringer Einfluss

e)

Ort (an dem sich die Belastung vorwiegend auswirkt)

innerhalb des Mitgliedstaates

anderswo in der EU

außerhalb der EU

innerhalb und außerhalb der EU

unbekannt

f)

Invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung

Angeben, wenn die Belastung „invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung“ ausgewählt wurde. Wählen Sie bitte aus der entsprechenden Artenliste (siehe Referenzportal für Artikel 12) aus.

g)

Andere invasive gebietsfremde Arten

Optional

Angeben, wenn die Belastung „andere invasive gebietsfremde Arten als Arten von unionsweiter Bedeutung“ ausgewählt wurde. Wählen Sie bitte aus der entsprechenden EASIN-Datenbank (siehe Referenzportal für Artikel 12) aus.

7.2

Angewendete Methoden

Optional

Wählen Sie eine der folgenden Methoden:

a)

Gesamterhebung oder statistisch abgesicherte Schätzung

b)

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten

c)

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten

d)

unzureichende oder gar keine Daten verfügbar

7.3

Informationsquellen

Optional

Wenn verfügbar, Angabe von Informationsquellen(URL, Metadaten), mit denen sich die Belastungen belegen lassen.

7.4

Zusätzliche Angaben

Optional

Sonstige relevante Angaben, ergänzend zu den in Feld 7.1 anzugebenden Daten

Frei zu formulieren


8

Erhaltungsmaßnahmen

8.1

Stand von Maßnahmen

Sind Maßnahmen erforderlich?

JA

NEIN

Falls JA, geben Sie den Stand an (nur eine Angabe möglich):

a)

Maßnahmen wurden ermittelt, aber noch nicht ergriffen

b)

Maßnahmen sind erforderlich, können aber nicht ermittelt werden

c)

Die ermittelten Maßnahmen wurden teilweise durchgeführt

d)

Die meisten/sämtliche ermittelten Maßnahmen wurden durchgeführt

8.2

Reichweite der ergriffenen Maßnahmen

Angabe, wenn „c) Die ermittelten Maßnahmen wurden teilweise durchgeführt“ oder „d) Die meisten/sämtliche ermittelten Maßnahmen wurden durchgeführt“ (8.1) ausgewählt wurde:

Haben diese Maßnahmen Auswirkungen auf (nur eine Angabe ist möglich)

a)

<50 %

b)

50–90 % oder

c)

>90 %

der Population?

8.3

Hauptzweck der ergriffenen Maßnahmen

A.

Geben Sie den/die Hauptzweck(e) der ergriffenen Maßnahmen an:

a)

Erhaltung der gegenwärtigen Verbreitung, der Population und/oder des Lebensraums für die Art

b)

Ausweitung der gegenwärtigen Verbreitung der Art

c)

Erhöhung der Populationsgröße und/oder Verbesserung der Bestandsdynamik (Fortpflanzungserfolg verbessern, Sterblichkeit senken, Alters-/Geschlechtsstruktur verbessern)

d)

Wiederherstellung des Lebensraums der Art

B.

Wenn Sie mehr als eine Option gewählt haben, geben Sie hier den Hauptzweck (übergeordneten Zweck) an (nur eine Option):

Erhaltung des gegenwärtigen Zustands/Ausweitung des Verbreitungsgebiets/Vergrößerung der Population und Verbesserung ihres Erhaltungszustands/Wiederherstellung des Lebensraums

8.4

Ort der Maßnahmen

Geben Sie den Ort der ergriffenen Maßnahmen an (nur eine Angabe möglich):

a)

nur innerhalb von Natura-2000-Gebieten

b)

innerhalb und außerhalb von Natura-2000-Gebieten

c)

nur außerhalb von Natura-2000-Gebieten

8.5

Reaktion auf die Maßnahmen

(wenn die Maßnahmen beginnen, die Belastung(en) zu neutralisieren und positive Wirkungen zu entfalten)

Geben Sie den zeitlichen Rahmen der Reaktion auf Maßnahmen an (in Bezug auf ihren in Feld 8.3 angegebenen Hauptzweck) – (nur eine Angabe):

a)

kurzfristige Reaktion (innerhalb des laufenden Berichtszeitraums, z. B. 2019–2024)

b)

mittelfristige Reaktion (innerhalb der nächsten zwei Berichtszeiträume, z. B. 2025–2036)

c)

langfristige Reaktion (z. B. nach 2036)

8.6

Liste der wichtigsten Erhaltungsmaßnahmen

Geben Sie unter Verwendung der im Referenzportal für Artikel 12 bereitgestellten Codeliste maximal 20 Maßnahmen an.

8.7

Zusätzliche Angaben

Optional

Sonstige relevante Angaben, ergänzend zu den in den Feldern 8.1–8.6 anzugebenden Daten.

Frei zu formulieren


9

Abdeckung durch Natura-2000-Gebiete (besondere Schutzgebiete (SPA))

Anzugeben für alle in Anhang I und nicht in Anhang I der Richtlinie 2009/147 /EG aufgeführten Arten, die Anlass für eine Schutzgebietsausweisung waren (unter Verwendung der Vogelarten-Checkliste vom Referenzportal).

9.1

Populationsgröße innerhalb des Natura-2000-Netzes (Netz besonderer Schutzgebiete (SPA))

(auf nationaler Ebene, einschließlich aller Gebiete, in denen die Art vorkommt)

a)

Einheit

Dieselbe Einheit wie in Feld 3.2.a

b)

Minimum

Anzahl (unbearbeitet, d. h. nicht gerundet). Geben Sie entweder ein Intervall (b, c) und/oder den besten Einzelwert (d) an.

c)

Maximum

Anzahl (unbearbeitet, d. h. nicht gerundet). Geben Sie entweder ein Intervall (b, c) und/oder den besten Einzelwert (d) an.

d)

Bester Einzelwert

Anzahl (unbearbeitet, d. h. nicht gerundet). Geben Sie entweder ein Intervall (b, c) und/oder den besten Einzelwert (d) an.

9.2

Art der Schätzung

Beste Schätzung/Mehrjahresmittel/95%-Konfidenzintervall/Minimum

9.3

Populationsgröße innerhalb des Netzes

Angewendete Methode

Wählen Sie eine der folgenden Methoden:

a)

Gesamterhebung oder statistisch abgesicherte Schätzung

b)

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten

c)

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten

d)

unzureichende oder gar keine Daten verfügbar

9.4

Kurzfristiger Trend der Populationsgröße innerhalb des Netzes

Entwicklung

Kurzfristiger Trend der Populationsgröße innerhalb des Netzwerks in dem in Feld 4.1.1 angegebenen Zeitraum. Wählen Sie eine der folgenden Kategorien aus:

a)

konstant

b)

fluktuierend

c)

zunehmend

d)

abnehmend

e)

unsicher

f)

unbekannt

9.5

Kurzfristiger Trend der Populationsgröße innerhalb des Netzes

Angewendete Methode

Wählen Sie eine der folgenden Methoden:

a)

Gesamterhebung oder statistisch abgesicherte Schätzung

b)

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten

c)

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten

d)

unzureichende oder gar keine Daten verfügbar

9.6

Zusätzliche Angaben

Optional

Sonstige relevante Angaben, ergänzend zu den in den Feldern 9,1–9,5 erforderlichen Daten

Frei zu formulieren


10

Fortschritte bei Arbeiten im Zusammenhang mit internationalen Artenaktionsplänen (Species Action Plans, SAP), Bewirtschaftungsplänen (Management Plans, MP) und Kurzdarstellungen zur Bewirtschaftung (Brief Management Statements, BMS)

Auszufüllen auf der Ebene der Arten/Unterarten

10.1

Art des internationalen Plans

SAP/MP/BMS (unter Verwendung der Liste der Arten mit SAP/MP/BMS im Referenzportal), es können mehrere Pläne ausgewählt werden.

10.2

Wurde ein nationaler Plan verabschiedet, der mit dem internationalen Artenaktionsplan (SAP)/dem Bewirtschaftungsplan (MP)/der Kurzdarstellung zur Bewirtschaftung (BMS) verbunden ist?

JA

NEIN

10.3

Bewertung der Wirksamkeit von Artenaktionsplänen (SAP) für weltweit bedrohte Arten

Angabe, ob der nationale Zustand einer Art (in Bezug auf Anzahl und Verbreitungsgebiet) (nur eine Angabe):

a)

sich dem Zweck/dem Ziel (den Zielen) des Plans annähert

b)

unverändert ist

c)

sich weiter verschlechtert und sich von dem Zweck/dem Ziel (den Zielen) des Plans entfernt

10.4

Bewertung der Wirksamkeit der Bewirtschaftungspläne (MP) für bejagbare Arten in nicht gesichertem Erhaltungszustand

Angabe, ob der nationale Zustand einer Art (in Bezug auf Anzahl und Verbreitungsgebiet) (nur eine Angabe):

a)

sich verbessert

b)

unverändert ist

c)

sich weiter verschlechtert

10.5

Weitergehende Informationsquellen

Weblinks (z. B. zum nationalen Plan), veröffentlichte Berichte usw.

Frei zu formulieren


11

Informationen über in Anhang II der Richtlinie 2009/147/EG genannte Arten

Auszufüllen auf der Ebene der Arten/Unterarten

11.1

Wird die Art im betreffenden Land bejagt?

Wird die Art im betreffenden Land bejagt?

JA

NEIN

Wenn ja, mit den Feldern 11.2 bis 11.4 fortfahren.

11.2

Jagdstrecke

Geben Sie statistische Daten über nationale Jagdstrecken für den Berichtszeitraum an.

a)

Einheit

Individuen

b)

Saison

(optional)

Angabe, ob sich diese Informationen auf eine Überwinterungs- oder eine Durchzugspopulation beziehen (bei Fehlen dieser Angabe wird davon ausgegangen, dass zwischen Überwinterungs- und Durchzugspopulationen nicht unterschieden wird).

c)

Statistik/Anzahl (an Individuen)

Angabe statistischer Daten je Jagdsaison oder je Jahr (wenn die Jagdsaison nicht als Zeiteinheit zugrundegelegt wird) für den Berichtszeitraum

 

Saison/Jahr 1

Saison/Jahr 2

Saison/Jahr 3

Saison/Jahr 4

Saison/Jahr 5

Saison/Jahr 6

Min. (unbearbeitet, d. h. nicht gerundet)

 

 

 

 

 

 

Max. (unbearbeitet, d. h. nicht gerundet)

 

 

 

 

 

 

Unbekannt

 

 

 

 

 

 

11.3

Jagdstrecke

Angewendete Methode

Wählen Sie eine der folgenden Methoden:

a)

Gesamterhebung oder statistisch abgesicherte Schätzung

b)

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten

c)

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten

d)

unzureichende oder gar keine Daten verfügbar

11.4

Zusätzliche Angaben

Optional

Sonstige relevante Angaben, ergänzend zu den in den Feldern 11,1–11,3 erforderlichen Daten

Frei zu formulieren

Erläuterungen

zum Berichtsformat gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie)

INHALTSVERZEICHNIS

Einleitung 33

TEIL A

FORMAT DES ALLGEMEINEN BERICHTSTEILS 34
Mitgliedstaat 34

1.

Wichtigste Erfolge bei der Durchführung der Richtlinie 2009/147/EG 34

1.1.

Text in der Sprache des Mitgliedstaats 34

1.2.

Übersetzung ins Englische (optional) 35

1.3.

Name und Code der Arten/Unterarten in den Erfolgsgeschichte sowie betrachtete Saison 35

2.

Allgemeine Informationsquellen zur Durchführung der Richtlinie 2009/147/EG 35

2.1.

Allgemeine Informationen über die Richtlinie 2009/147/EG 35

2.2.

Informationen über das Natura-2000-Netz (besondere Schutzgebiete (SPA)) 35

2.3.

Monitoringprogramme (Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 10 der Richtlinie 2009/147/EG) 35

2.4.

Artenschutz (Artikel 5–8 der Richtlinie 2009/147/EG) 35

2.5.

Übernahme der Richtlinie ins nationale Recht (Rechtstexte) 35

3.

Forschungen und Arbeiten als Grundlage für den Schutz, die Regulierung und die nachhaltige Nutzung von Populationen bestimmter Vogelarten (Artikel 10 der Richtlinie 2009/147/EG) 36

3.1.

Nationaler Vogelatlas 36

3.2.

Überblick über das nationale Vogelmonitoring 36

3.3.

Nationale Rote Liste der Vogelarten 36

3.4.

Sonstige Veröffentlichungen von EU-weiter Bedeutung (z. B. nationaler Überblick über Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten) 36

4.

Nicht heimische Vogelarten (Artikel 11 der Richtlinie 2009/147/EG) 36

4.1.

Wissenschaftlicher Name der Art 36

4.2.

Unterart 36

4.3.

Wichtigste Bestimmungen des rechtlichen Beschlusses zur Ansiedlung 37

4.4.

Konsultation der Kommission 37

4.5.

Zusätzliche Angaben (optional) 37

TEIL B

BERICHTSFORMAT FÜR DEN ZUSTAND UND DIE TRENDS DER VOGELARTEN (ARTIKEL 12 DER RICHTLINIE 2009/147/EG) 37
Der Berichtspflicht unterliegende Arten 37
Erläuterungen zum Ausfüllen des Berichtsformats für den Zustand und die Trends der Vogelarten 40

1.

Angaben zu den Arten 42

1.1.

Mitgliedstaat 42

1.2.

Artencode 42

1.3.

EURING-Code 42

1.4.

Wissenschaftlicher Name der Art 42

1.5.

Population einer Unterart 43

1.6.

Alternativer wissenschaftlicher Name einer Art (optional) 43

1.7.

Gemeinsprachlicher Name (optional) 43

2.

Saison 43

2.1.

Saison 43

2.2.

Erstmalige Berichterstattung 43

2.3.

Zusätzliche Angaben 43

3.

Populationsgröße 43

3.1.

Jahr oder Zeitraum 43

3.2.

Populationsgröße 43

3.3.

Art der Schätzung 44

3.4.

Angewendete Methode 45

3.5.

Quellen 45

3.6.

Veränderung und Ursache der Veränderung (seit dem vorherigen Bericht) 45

3.7.

Zusätzliche Angaben (optional) 46

4.

Populationstrend 46

4.1.

Kurzzeittrend (letzte zwölf Jahre) 46

4.1.1.

Zeitraum des Kurzzeittrends 46

4.1.2.

Entwicklung des Kurzzeittrends 46

4.1.3.

Stärke des Kurzzeittrends 47

4.1.4.

Kurzzeittrend – Angewendete Methode 48

4.1.5.

Quellen 48

4.2.

Langzeittrend (seit ca. 1980) 48

4.2.1.

Zeitraum des Langzeittrends 48

4.2.2.

Entwicklung des Langzeittrends 48

4.2.3.

Stärke des Langzeittrends 49

4.2.4.

Kurzzeittrend – Angewendete Methode 49

4.2.5.

Quellen 49

4.3.

Zusätzliche Angaben (optional) 49

5.

Karte der Brutverbreitung und Größe des Brutgebiets 49

5.1.

Empfindliche Arten 49

5.2.

Jahr oder Zeitraum 49

5.3.

Karte der Brutverbreitung 49

5.4.

Größe des Brutgebiets 50

5.5.

Angewendete Methode 50

5.6.

Zusätzliche Karten (optional) 50

5.7.

Quellen 51

5.8.

Zusätzliche Angaben (optional) 51

6.

Trend der Brutverbreitung 51

6.1.

Kurzzeittrend (letzte zwölf Jahre) 51

6.1.1.

Zeitraum des Kurzzeittrends 51

6.1.2.

Entwicklung des Kurzzeittrends 51

6.1.3.

Stärke des Kurzzeittrends 51

6.1.4.

Kurzzeittrend – Angewendete Methode 52

6.1.5.

Quellen 52

6.2.

Langzeittrend (seit ca. 1980) 52

6.2.1.

Zeitraum des Langzeittrends 52

6.2.2.

Entwicklung des Langzeittrends 53

6.2.3.

Stärke des Langzeittrends 53

6.2.4.

Kurzzeittrend – Angewendete Methode 53

6.2.5.

Quellen 53

6.3.

Zusätzliche Angaben (optional) 53

7.

Wichtigste Belastungen und Bedrohungen 53

7.1.

Charakterisierung von Belastungen 54

7.2.

Angewendete Methoden (optional) 55

7.3.

Informationsquellen (optional) 56

7.4.

Zusätzliche Angaben (optional) 56

8.

Erhaltungsmaßnahmen 56

8.1.

Stand der Maßnahmen 56

8.2.

Reichweite der ergriffenen Maßnahmen 56

8.3.

Hauptzweck der ergriffenen Maßnahmen 56

8.4.

Ort der Maßnahmen 57

8.5.

Reaktion auf die Maßnahmen 57

8.6.

Liste der wichtigsten Erhaltungsmaßnahmen 57

8.7.

Zusätzliche Angaben (optional) 57

9.

Abdeckung durch Natura-2000-Gebiete (besondere Schutzgebiete) 57

9.1.

Populationsgröße innerhalb des Natura-2000-Netzes (Netz besonderer Schutzgebiete ) 58

9.2.

Art der Schätzung 58

9.3.

Populationsgröße innerhalb des Netzes – Angewendete Methode 58

9.4.

Kurzfristiger Trend der Populationsgröße innerhalb des Netzes – Entwicklung 58

9.5.

Kurzfristiger Trend der Populationsgröße innerhalb des Netzes – Angewendete Methode 59

9.6.

Zusätzliche Angaben (optional) 59

10.

Fortschritte bei Arbeiten im Zusammenhang mit internationalen Artenaktionsplänen (Species Action Plans, SAP), Bewirtschaftungsplänen (Management Plans, MP) und Kurzdarstellungen zur Bewirtschaftung (Brief Management Statements, BMS) 59

10.1.

Typ des internationalen Plans 59

10.2.

Wurde ein nationaler Plan verabschiedet, der mit dem internationalen Artenaktionsplan (SAP)/Bewirtschaftungsplan (MP)/der Kurzdarstellung zur Bewirtschaftung (BMS) verbunden ist? 60

10.3.

Bewertung der Wirksamkeit von Artenaktionsplänen (SAP) für weltweit bedrohte Arten 60

10.4.

Bewertung der Wirksamkeit des Bewirtschaftungsplans (MP) für bejagbare Arten in einem nicht gesicherten Erhaltungszustand 60

10.5.

Weitere Informationsquellen 61

11.

Informationen über in Anhang II aufgeführte Arten (Artikel 7 der Richtlinie 2009/147/EG) 61

11.1.

Wird die Art im betreffenden Land bejagt? 61

11.2.

Jagdstrecke 61

11.3.

Jagdstrecke – Angewendete Methode 61

11.4.

Zusätzliche Angaben (optional) 61
Quellen 61

Einleitung

Eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung und den Erfolg der Richtlinie 2009/147/EG sind ausreichende Informationen über den Zustand und die Trends der Vogelarten, wie in Artikel 12 dieser Richtlinie festgelegt. Daten und Informationen müssen in einem strukturierten und vergleichbaren Format vorliegen, damit die Kommission die Daten zusammenführen und analysieren kann. Die Rechtsgrundlage für die Bereitstellung von Daten in einem strukturierten Format ist Artikel 12 Absatz 1 Unterabsatz 2.

Dieser Anhang enthält Informationen und Hinweise zum Ausfüllen der verschiedenen Datenfelder des Berichtsformats nach Artikel 12 (Teil A und Teil B). Er enthält in erster Linie Beschreibungen der in den einzelnen Feldern zu machenden Angaben und die grundlegenden Anforderungen an die gemeldeten Informationen.

Eingehendere Beschreibungen der Konzepte und Methoden für gemeldete Informationen sind Leitlinien zu entnehmen, die nicht Bestandteil dieses Durchführungsrechtsakts sind. Darüber hinaus werden zusätzliche Unterlagen, die zum korrekten Ausfüllen des Berichtsformats herangezogen werden sollten, über das „Referenzportal für Artikel 12“ online bereitgestellt.

Das Referenzportal für Artikel 12

Das Referenzportal enthält Unterlagen zu den Informationen, die in den Berichtsformaten gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2009/147/EG bereitgestellt werden.

Es umfasst im Einzelnen:

das Berichtsformat sowie die Erläuterungen und die Leitlinien;

Referenzmaterial, z. B. Vogelarten-Checklisten, Liste der Belastungen und Bedrohungen, Liste von Erhaltungsmaßnahmen und das europäische ETRS-Raster (10×10 km), das für die Kartierung der Verbreitung verwendet werden sollte;

Veranschaulichende Beispiele zu den Leitlinien.

TEIL A

FORMAT DES ALLGEMEINEN BERICHTSTEILS

Der allgemeine Berichtsteil ist ein kurzes strukturiertes Format, in dem die wichtigsten Fakten und Zahlen zur allgemeinen Durchführung der Richtlinie 2009/147/EG, einschließlich Links zu detaillierteren Informationsquellen, zusammengefasst werden.

Jeder Mitgliedstaat muss einen allgemeinen Bericht erstellen, der das gesamte europäische Gebiet des Mitgliedstaats abdeckt.

In den Feldern für frei zu formulierende Antworten kann jede beliebige Amtssprache der EU verwendet werden. Die Verwendung der englischen Sprache wird jedoch empfohlen.

Alle Internetadressen in den Berichtsfeldern sind vollständig anzugeben, einschließlich der Abkürzung für das Protokoll am Anfang „http://“ oder gegebenenfalls „https://“.

Mitgliedstaat

Mitgliedstaaten sollten den zweistelligen Buchstabencode für ihren Mitgliedstaat aus der ISO 3166 entsprechend der im Referenzportal für Artikel 12 bereitgestellten Liste verwenden. Übermitteln Sie bitte keine gesonderten allgemeinen Berichte für subnationale Einheiten.

1.   WICHTIGSTE ERFOLGE BEI DER DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIE 2009/147/EG

In diesem Abschnitt soll über die wichtigsten Erfolge bei der Durchführung der Richtlinie 2009/147/EG, einschließlich des Netzes der besonderen Schutzgebiete, informiert werden, die in dem Mitgliedstaat während des Berichtszeitraums erzielt wurden. Die Informationen sollten in erster Linie in der Sprache des Mitgliedstaats (Feld 1.1) bereitgestellt werden, falls möglich mit einer Übersetzung ins Englische (optionales Feld 1.2).

1.1.   Text in der Sprache des Mitgliedstaats

Wichtigste Erfolge:

Beschreiben Sie in Kurzform die wichtigsten Erfolge bei der Durchführung der Vogelschutz-Richtlinie im Berichtszeitraum, unter besonderer Berücksichtigung des Netzes besonderer Schutzgebiete (SPA). Hierzu können zum Beispiel zählen:

nachgewiesener Nutzen für verschiedene Arten;

Erfahrungen mit neuen oder verbesserten Bewirtschaftungstechniken;

positive Veränderungen in der öffentlichen Akzeptanz des Schutzes der biologischen Vielfalt;

bessere Zusammenarbeit zwischen Behörden, Naturschützern und anderen Interessengruppen;

wichtige Fälle von Rechtsdurchsetzung;

Initiativen zur Verknüpfung der Ausweisung von Natura-2000-Gebieten mit der lokalen Wirtschaft;

ergriffene Maßnahmen, mit denen die Auswirkung invasiver Arten auf heimische Vogelarten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten (1) minimiert werden sollen;

ergänzende Informationen zu den Angaben in Abschnitt 3 über Forschungen und Arbeiten als Grundlage für den Schutz, die Regulierung und die nachhaltige Nutzung von Vogelpopulationen. Dazu können Vorschläge für dringend benötigte Forschungsarbeiten zählen, die eine Koordinierung auf EU-Ebene erfordern (z. B. über eine Finanzierung im Rahmen von LIFE);

ergriffene Maßnahmen und deren Auswirkungen (Erfolge);

Erfolgsfaktoren, Ausblick und die Rolle von Natura 2000.

Beispiel für eine Erfolgsgeschichte

Die Beschreibung einer „Erfolgsgeschichte“ (sofern vorhanden) ermöglicht es dem Mitgliedstaat, ein Beispiel für die Durchführung der Richtlinie in seinem Land zu liefern. Jede Erfolgsgeschichte sollte auf einem Taxon beruhen, das im Berichtszeitraum eine echte Verbesserung erkennen lässt, d. h. eine Zunahme beim kurzfristigen Populationstrend (Vermehrung oder Überwinterung) ungeachtet ihres langfristigen Trends oder einen konstanten/fluktuierenden kurzfristigen Populationstrend vor dem Hintergrund langfristiger rückläufiger Trends. Die beschriebenen Verbesserungen sollten auf Erhaltungsmaßnahmen zurückzuführen sein und den aktuellen Berichtszeitraum betreffen, können jedoch auch Maßnahmen einschließen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt ergriffen wurden.

Vorgeschlagene Struktur:

Angabe der Art/Saison

Hintergrundinformationen zur Art, vorangegangene Entwicklungen und deren Ursachen (Belastungen usw.), Herausforderungen der Erhaltung

Ergriffene Maßnahmen und deren Auswirkungen (Erfolge)

Rolle des Natura-2000-Netzes (gegebenenfalls)

Erfolgsfaktoren

Ausblick

Der Text sollte höchstens zwei bis drei Seiten umfassen. Wenn ein Mitgliedstaat neben den verlangten Unterlagen zusätzliches Material übermitteln möchte, sollte er diese Anlagen und ihre Dateinamen am Ende dieses Feldes angeben und die entsprechenden Dateien zusammen mit den anderen Teilen des Berichts über den EUA-Berichterstattungsmechanismus hoch.

1.2.   Übersetzung ins Englische (optional)

In dieses Feld kann die optionale Übersetzung der in Feld 1.1 gemachten Angaben ins Englische eingetragen werden (sofern diese in einer anderen Sprache abgefasst wurden).

1.3.   Name und Code der Arten/Unterarten in den Erfolgsgeschichte sowie betrachtete Saison

Dieses Feld ist auszufüllen, wenn mit einer Erfolgsgeschichte die wichtigsten, in Feld 1.1. beschriebenen Erfolge der Richtlinie veranschaulicht werden sollen. Mehrere Arten können gewählt werden.

Bitte tragen Sie ein:

a)

Code und Name der Vogelarten

b)

Saison

2.   ALLGEMEINE INFORMATIONSQUELLEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIE 2009/147/EG

In diesem Abschnitt soll die interessierte Öffentlichkeit auf Informationsquellen zur Richtlinie 2009/147/EG und zum Netz besonderer Schutzgebiete des betreffenden Mitgliedstaats hingewiesen werden. Grundsätzlich sind nur Links zu Internetadressen erforderlich. Es kann aber auch frei formuliert werden, wenn erklärt werden muss, wie auf die Informationsquelle zugegriffen werden kann, z. B. wenn es verschiedene Informationsquellen gibt. Dabei sollten alle folgenden Felder ausgefüllt werden.

2.1.   Allgemeine Informationen über die Richtlinie 2009/147/EG

Geben Sie Links zu Seiten mit allgemeinen Informationen über die Richtlinie an (z. B. zu einem nationalen Portal, in dem die EU-Naturschutzrichtlinien Umweltschutz vorgestellt werden).

2.2.   Informationen über das Natura-2000-Netz (besondere Schutzgebiete (SPA))

Geben Sie bitte Links zu Seiten mit allgemeinen Informationen über das Netz besonderer Schutzgebiete an (z. B. Online-Datenbanken zu Natura-2000-Gebieten, Veröffentlichungen, in denen das Netz vorgestellt wird).

2.3.   Monitoringprogramme (Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 10 der Richtlinie 2009/147/EG)

Geben Sie bitte Links zu Seiten mit allgemeinen Informationen über das Monitoring an (z. B. ein Portal, in dem nationale Monitoringprogramme, Leitlinien zum Monitoring vorgestellt werden).

2.4.   Artenschutz (Artikel 5–8 der Richtlinie 2009/147/EG)

Geben Sie bitte Links zu Seiten mit allgemeinen Informationen über den Artenschutz an.

2.5.   Übernahme der Richtlinie ins nationale Recht (Rechtstexte)

Geben Sie bitte Links zu Seiten mit allgemeinen Informationen über die übernahmen der Richtlinie ins nationale Recht an.

3.   FORSCHUNGEN UND ARBEITEN ALS GRUNDLAGE FÜR DEN SCHUTZ, DIE REGULIERUNG UND DIE NACHHALTIGE NUTZUNG VON POPULATIONEN BESTIMMTER VOGELARTEN (ARTIKEL 10 DER RICHTLINIE 2009/147/EG)

Dieser Abschnitt bezieht sich auf die Verpflichtung der Mitgliedstaaten nach Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2009/147/EG, der Kommission alle notwendigen Informationen zu übermitteln, damit sie entsprechende Maßnahmen zur Koordinierung der Forschungen und Arbeiten als Grundlage für den Schutz, die Regulierung und die Nutzung heimischer Vogelpopulationen ergreifen kann. Ergänzende frei formulierte Informationen von Belang können unter Bezugnahme auf die Anwendung des Artikels 10 der Richtlinie 2009/147/EG in Abschnitt 1 (wichtigste Erfolge) übermittelt werden. Die verlangten Informationen beschränken sich auf Folgendes:

3.1.   Nationaler Vogelatlas

Titel des jüngsten nationalen Vogelatlas (Feld 3.1.1), Jahr der Veröffentlichung (Feld 3.1.2) und Weblink oder bibliografische Angabe (Feld 3.1.3)

3.2.   Überblick über das nationale Vogelmonitoring

Titel oder vergleichbare Bezeichnung sowie Kurzbeschreibung der Überblicke über das nationale Vogelmonitoring an, die im Berichtszeitraum veröffentlicht wurden, einschließlich der erfassten Arten, der wichtigsten Ergebnisse usw. (Feld 3.2.1), höchstens 500 Zeichen. Jahr der Veröffentlichung (Feld 3.2.2) und Weblink oder bibliografische Angabe (Feld 3.2.3). Wenn mehr als ein Überblick veröffentlicht wurde, nehmen Sie in den Feldern 3.2.1 bis 3.2.3 mehrere Einträge vor.

3.3.   Nationale Rote Liste der Vogelarten

Titel der jüngsten nationalen Roten Liste der Vogelarten (Feld 3.3.1), einschließlich Jahr der Veröffentlichung (Feld 3.3.2) und Weblink oder bibliografische Angabe (Feld 3.3.3)

3.4.   Sonstige Veröffentlichungen von EU-weiter Bedeutung (z. B. nationaler Überblick über Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten)

Titel oder vergleichbare Bezeichnung sonstiger Veröffentlichungen von EU-weiter Bedeutung (z. B. nationaler Überblick über die Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten), die entweder im Berichtszeitraum oder in jüngster Zeit veröffentlicht wurden, einschließlich der erfassten Arten, der wichtigsten Ergebnisse usw. (Feld 3.4.1), höchstens 500 Zeichen. Geben Sie das Jahr der Veröffentlichung (Feld 3.4.2) und den Weblink oder die bibliografische Angabe (Feld 3.4.3) an. Wenn mehr als ein Überblick veröffentlicht wurde, nehmen Sie in den Feldern 3.4.1 bis 3.4.3 mehrere Einträge vor; es sollten höchstens zehn Veröffentlichungen aufgeführt werden.

Allgemeinere Informationen über die Anwendung des Artikels 10 der Richtlinie 2009/147/EG können in einer frei formulierten Antwort unter „Wichtigste Erfolge im Rahmen der Richtlinie 2009/147/EG“ in Abschnitt 1 übermittelt werden.

4.   NICHT HEIMISCHE VOGELARTEN (ARTIKEL 11 DER RICHTLINIE 2009/147/EG)

Dieser Abschnitt bezieht sich auf die Verpflichtung nach Artikel 11 der Richtlinie 2009/147/EG: „Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass sich die etwaige Ansiedlung wildlebender Vogelarten, die im europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht heimisch sind, nicht nachteilig auf die örtliche Tier- und Pflanzenwelt auswirkt. Sie konsultieren dazu die Kommission.“

Dieser Abschnitt ist nicht auszufüllen, wenn keine Ansiedlungen nach Artikel 11 im Berichtszeitraum Gegenstand von Konsultationen oder Beschlüssen waren oder vorgenommen wurden.

Für jede Art sind folgende Angaben zu machen:

4.1.   Wissenschaftlicher Name der Art

Geben Sie den wissenschaftlichen Namen der Art an.

4.2.   Unterart

Gegebenenfalls Beschreibung der Population.

4.3.   Wichtigste Bestimmungen des rechtlichen Beschlusses zur Ansiedlung

Geben Sie die wichtigsten Bestimmungen des rechtlichen Beschlusses zur Ansiedlung an (frei zu formulieren; höchstens 250 Zeichen), einschließlich Informationen über die Begründung, Anzahl der Individuen und Geltungsdauer der etwaigen Genehmigung.

4.4.   Konsultation der Kommission

Geben Sie das Datum der Konsultation der Kommission an.

4.5.   Zusätzliche Angaben (optional)

Zusätzliche Angaben mit Bezug zu Abschnitt 4 können in dem optionalen Feld 4.5 gemacht werden.

TEIL B

BERICHTSFORMAT FÜR DEN ZUSTAND UND DIE TRENDS DER VOGELARTEN (ARTIKEL 12 DER RICHTLINIE 2009/147/EG)

Der Berichtspflicht unterliegende Arten

Taxonomie und Nomenklatur

Die Taxonomie und Nomenklatur, die in der Vogelarten-Checkliste für Artikel 12 (abrufbar im Referenzportal) zu verwenden sind, entsprechen der in der Liste der Vogelarten in der Europäischen Union (im Folgenden „EU-Liste der Vogelarten“  (2)) verwendeten Taxonomie und Nomenklatur. In die im August 2015 veröffentlichte und 2018 aktualisierte Fassung der EU-Liste der Vogelarten wurden die von del Hoyo und Collar (2014) (3) vorgeschlagenen taxonomischen und nomenklatorischen Änderungen sowie die relevanten Änderungen von del Hoyo und Collar (2016) aufgenommen. Taxonomische Aktualisierungen werden vorgenommen, um die Entsprechung mit den von der Weltnaturschutzunion (IUCN) verwendeten taxonomischen Referenzen zu wahren.

Im Allgemeinen soll die Berichterstattung in erster Linie auf der Ebene der Arten erfolgen, da diese taxonomische Einheit im gesamten Text der Vogelschutzrichtlinie verwendet wird und auch in früheren umfassenden Bewertungen des Zustandes der Vogelarten in der EU zugrundegelegt wurde. In einigen wenigen Fällen werden Daten über Unterarten bzw. eigenständige Populationen verlangt, deren Zustand von besonderem Interesse und/oder strategisch relevant ist (z. B. im Zusammenhang mit den Listungen auf Unterarten-Ebene in den Anhängen der Richtlinie). Eine eingehendere Begründung, der zu entnehmen ist, über welche Unterarten-Populationen gesondert zu berichten ist, ist den Leitlinien mit technischen Anweisungen zu Konzepten und Definitionen zu entnehmen. Der Einfachheit halber wird der Begriff „Art“ nachfolgend in den meisten Fällen verwendet, auch wenn er sich auf eine Unterart bezieht.

Regelmäßig auftretende Arten

Die Mitgliedstaaten sollten über alle „regelmäßig auftretenden“ brütenden Arten berichten (selbst wenn deren Populationen klein sind oder als „marginal“ eingestuft werden), um die Erstellung eines EU-weiten Bildes ihrer Populationsgröße und -trends zu ermöglichen. Eine Art kann als regelmäßig auftretend eingestuft werden, wenn sie, zum Beispiel, in vier oder mehr der sechs Jahre des Berichtszeitraums gebrütet hat. Über seltener auftretende Arten als diese sollte ebenfalls berichtet werden, wenn deren Population in dem Mitgliedstaat in den Jahren ihres Auftretens u. U. einen erheblichen Anteil (z. B. >1 %) der gesamten EU-Population ausmachte oder wenn sie früher häufiger auftraten (siehe auch „Ausgestorbene Arten“ unten). Ähnliche Kriterien sind für relevante (siehe unten) überwinternde und durchziehende Arten anzuwenden. Regelmäßig auftretende Arten tragen den Code „PRE“ in der Vogelarten-Checkliste im Referenzportal für Artikel 12 gekennzeichnet.

Vogelarten, die regelmäßig als Überwinterer und Durchzügler auftreten

Wichtigste überwinternde Arten

Zusätzlich sollten die Mitgliedstaaten über bestimmte wichtige überwinternde Arten berichten – insbesondere über ziehende Wasservögel, etwa Entenvögel (Enten, Gänse und Schwäne) und Watvögel (Küstenvögel), die in der EU in der Winterzeit wesentlich häufiger auftreten und/oder deren Populationsgröße und -trend sich im Winter besser überwachen lassen (wenn sie sich in großer Zahl in relativ wenigen Gebieten versammeln). Die Bewertung des Zustands der Population in der EU kann für diese Arten überwiegend (oder in manchen Fällen sogar vollständig) auf Daten für deren überwinternde Populationen beruhen, sodass von allen Mitgliedstaaten, in denen sie regelmäßig überwintern, Winterberichte verlangt werden (siehe auch „Regelmäßig auftretende Arten“ oben). Weitere Informationen über die Begründung zur Untergruppe von Arten, für die eine Winterberichterstattung verpflichtend ist, sind den technischen Anweisungen zu Konzepten und Definitionen zu entnehmen.

Arten, die Anlass zur Ausweisung von besonderen Schutzgebieten geben, (einschließlich in Anhang I aufgeführte Arten) sowie in Anhang II der Richtlinie 2009/147/EG aufgeführte Arten, die regelmäßig während der Überwinterung und auf dem Durchzug auftreten

Darüber hinaus sind für die im Winter national vorgenommene Ausweisungen von Schutzgebieten Winterberichte für eine Reihe anderer regelmäßig überwinternder Arten vorgeschrieben, die die vorgenannten Kriterien zwar nicht erfüllen, aber in Anhang I der Richtlinie aufgeführt sind oder von dem Mitgliedstaaten als sogenannte Triggerarten ermittelt wurden. In allen diesen Fällen liefern Winterberichte wichtige Informationen über die Durchführung der Richtlinie in dem Mitgliedstaat, auch wenn die gemeldeten Daten über die Populationsgröße und -trends nicht immer für eine Bewertung der überwinternden Population in der EU insgesamt genutzt werden können.

Im Allgemeinen sind die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, über die Populationsgröße oder den Populationstrend durchziehender Vogelarten zu berichten (d. h. während der Wanderung zu/von ihren Brut- und Überwinterungsgebieten), da sich nationale Daten über die Populationsgröße und den Populationstrend schwer auf EU-Ebene aggregieren lassen, wenn keine detaillierten ergänzenden Informationen vorliegen, die die für die Berücksichtigung von Doppelzählungen erforderliche Auslegung ermöglichen würden.

Berichte über die Saison des Durchzugs sind jedoch für bestimmte wichtige Zugvögel, für die ansonsten wertvolle Informationen nicht gemeldet würden, vorgeschrieben. Dazu gehören:

die in Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG aufgeführten Arten;

andere Zugvögel, deren Auftreten auf dem Durchzug in dem Mitgliedstaat Ausweisungen als besonderes Schutzgebiet (4) auslöst (wie in der Vogelarten-Checkliste im Referenzportal angegeben).

In diesen Fällen liefern die (vereinfachten) Berichte über den Durchzug wichtige Informationen etwa über die Populationsgröße durchziehender Triggerarten für die Ausweisung besonderer Schutzgebiete, nationale Belastungen und Bedrohungen für wichtige Zugvogelarten, die sonst nirgends erfasst würden.

Die Mitgliedstaaten sind gehalten, über die in Anhang II aufgeführten überwinternden Arten zu berichten, wobei Standvogelarten ausgenommen sind, für die nur ein Brutbericht zu erstellen ist. Vereinfachte Berichte über den Durchzug sind auch für die in Anhang II aufgeführten durchziehenden Arten vorgeschrieben, die nicht in dem Land überwintern oder brüten.

Für weitere Informationen über die Berichterstattung bezüglich dieser bestimmten Artengruppen siehe

Tabelle 2: Abschnitte des Berichtsformats, die für die Brut-, Überwinterungs- und Durchzugssaison für verschiedene Kategorien von Vogelarten auszufüllen sind

Umherziehende und gelegentlich auftretende Arten

Umherziehende Vögel oder „Irrgäste“ sind Vögel, die weit entfernt von ihren üblichen Brutarealen, Überwinterungsgebieten oder Zugwegen erscheinen. In der EU-Liste der Vogelarten sind im Abschnitt „umherziehend“ der Kategorie A über 300 Arten aufgeführt, und einige andere treten in Teilen der EU regelmäßig auf, in anderen aber nur als umherziehende Arten. Da das Auftreten umherziehender Arten unvorhersehbar und wahrscheinlich weitgehend auf extrinsische Faktoren zurückzuführen ist (klimatische Bedingungen während der wichtigsten Wanderzeiträume, Entwicklungen außerhalb der EU usw.), unterliegen sie nicht der Berichtspflicht nach Artikel 12. Gleiches gilt für „Irrgäste“, die sich näher an ihrem üblichen Verbreitungsgebiet aufhalten können, in dem Mitgliedstaat und/oder in der fraglichen Saison jedoch nicht regelmäßig oder konstant auftreten (siehe „Regelmäßig auftretende Arten“ oben).

Neu auftretende Arten

Es kann vorkommen, dass eine Art noch nicht regelmäßig in einem Gebiet brütet oder überwintert, es aber wahrscheinlich ist, etwa aufgrund jüngerer Muster des Auftretens oder ähnlicher Trends in Nachbarländern, dass sie beginnt, sich in einem Gebiet anzusiedeln oder sich dort allmählich als regelmäßiger Besucher zu etablieren. In diesen Fällen wird den Mitgliedstaaten nahegelegt, die betreffenden Arten in ihren Bericht aufzunehmen, selbst wenn es nicht möglich ist, in allen nachstehenden relevanten Abschnitten und Feldern Angaben zu machen. Für in der nationalen Checkliste geführte Arten mit dem Auftreten „ARR“, was bedeutet, dass sie den Mitgliedstaat im Zeitraum des Kurzzeittrends kolonisiert haben, werden QA/QC-Checks für bestimmte Felder gelockert (z. B. Feld 4.2.1 „Zeitraum des Langzeittrends“). Wenn die Art noch nicht in der Vogelarten-Checkliste für den Mitgliedstaat aufgenommen ist, kann sie bei der Übermittlung des nationalen Berichts über den Berichterstattungsmechanismus hinzugefügt werden.

Siehe auch Feld 4.1.3 „Stärke des Kurzzeittrends“ für eine Anleitung für das spezielle Problem der Meldung von Trendstärken, die von einer anfänglichen Populationsgröße von Null anzugeben ist (d. h. neu auftretende Arten).

Ausgestorbene Arten

Arten, die in dem Mitgliedstaat vor 1980 ausgestorben sind (d. h. etwa im Zeitraum der Verabschiedung/des Inkrafttretens der Richtlinie 2009/147/EG) sind nicht in den Bericht aufzunehmen, es sei denn, ein Wiederansiedlungsprojekt würde durchgeführt. Es ist jedoch über alle Arten zu berichten, die früher regelmäßig auftraten, aber in dem Mitgliedstaat seit 1980 ausgestorben sind (d. h. solche, die in der nationalen Vogelarten-Checkliste mit dem Auftreten „EXBA“ geführt werden). Das schließt Arten ein, für die die letzte Angabe (selbst wenn sie nur ein einzelnes Individuum betraf) nach dem Datum des Inkrafttretens der Richtlinie in dem Mitgliedstaat vermerkt wurde; diese Arten traten früher in dem Mitgliedstaat dauerhaft/regelmäßig auf.

Im konkreten Fall früherer Brutvogelarten, die nicht mehr regelmäßig brüten, aber noch während der Brutsaison auftreten (z. B. als nicht verpaarte Individuen), sollten Mitgliedstaaten diese weiterhin als „regelmäßig auftretend“  (5) behandeln, insbesondere wenn ihr Status (z. B. Auflistung in Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG und/oder allgemeine Rarität) bedeutet, dass das fortdauernde Vorkommen einer kleinen Anzahl von Individuen weiterhin von einem breiteren Interesse sein könnte.

Arten, die ein Gebiet zwar in kleiner Zahl kolonisiert, sich aber dort nicht etabliert haben und daher in dem Mitgliedstaat wieder ausgestorben sind, alle seit 1980, sollten als gelegentlich auftretende Arten behandelt werden; über sie muss nicht berichtet werden.

Auch wenn es nicht immer möglich ist, alle relevanten Abschnitte und Felder für eine als „EXBA“ aufgeführte Art auszufüllen, ist es wichtig, das Jahr, in dem sie in dem Mitgliedstaat ausgestorben ist (oder nicht mehr regelmäßig auftrat, falls dies nicht eindeutig war (6)), und die ungefähre Größe ihrer Population in dem Mitgliedstaat (und gegebenenfalls ihr Brutgebiet) um das Jahr 1980 zu erfassen, sodass das Ausmaß und die Rate des Rückgangs berücksichtigt werden können (siehe auch Feld 4.1.3 „Stärke des Kurzzeittrends“ für weiterführende Erläuterungen zur Angabe von Informationen über die Trendstärken für Arten, die während des Berichtszeitraums ausgestorben sind).

Nicht heimische Populationen

Neben den wildlebenden heimischen Vogelarten nach Artikel 1 der Richtlinie fallen auch sämtliche Populationen der drei in Anhang II der Richtlinie aufgelisteten, in großem Umfang angesiedelten Arten (Branta canadensis  (7), Meleagris gallopavo und Phasianus colchicus  (8)) sowie die wild lebenden Populationen der Columba livia unter die Berichterstattungspflicht. Die Berichterstattung über andere nicht heimische Arten (einschließlich solcher, die in Kategorie C der EU-Liste der Vogelarten (9) aufgeführt sind) ist optional, wird aber empfohlen, wenn in Mitgliedstaaten eine nicht heimische Population einer Art auftritt, die andernorts in der EU heimisch ist (und daher in Kategorie A „heimisch“/„regelmäßig“ der EU-Liste der Vogelarten aufgeführt ist) oder wenn die Art eine Bedrohung für heimische Populationen/Arten darstellt (z. B. auf der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (10) aufgeführt ist: Oxyura jamaicensis, Alopochen aegyptiaca, Threskiornis aethiopicus, Corvus splendens, Pycnonotus cafer und Acridotheres tristis).

Tabelle 1

Übersicht über die Arten, die entsprechend den Kategorien ihres Auftretens und Artencodes in der Vogelarten-Checkliste nach Artikel 12 zu melden sind

Code des Auftretens/Artencode (aus der Checkliste für Artikel 12 im Referenzportal)

Beschreibung

Berichtspflicht

PRE

Regelmäßig vorkommend

Zu melden

ARR

Neu auftretend

Nicht verpflichtend, aber empfohlen

EXBA

Arten, die nach 1980 ausgestorben sind

Zu melden

z.B.A115-X

X bezeichnet eine nicht heimische Teilpopulation einer Art

Nicht verpflichtend, aber empfohlen.

Berichterstattungspflicht NUR für die Arten A044-X Branta canadensis, A115-X Phasianus colchicus, A460-X Meleagris gallopavo (nicht heimische Populationen) und A206-X Columba livia (wildlebende Populationen).

Erläuterungen zum Ausfüllen des Berichtsformats für den Zustand und die Trends der Vogelarten

Das Berichtsformat ist für jede Art und für jede Saison, die unter die Kriterien in Tabelle 2 fallen, auszufüllen. Die zu meldenden Arten sind in der Checkliste für Artikel 12 aufgeführt.

Für manche Mitgliedstaaten sollte für gesonderte subnationale Gebietseinheiten separat Bericht erstattet werden. Dies gilt für die Azoren (Portugal), Madeira (Portugal) und die Kanarischen Inseln (Spanien). Frühere Bewertungen auf EU-Ebene haben ergeben, dass viele makaronesische Vogelpopulationen sich hinsichtlich ihres Zustands und ihrer Trends sehr von denen der Iberischen Halbinsel unterscheiden, daher erfolgt seit dem Berichtszeitraum 2008–2012 eine getrennte Berichterstattung für subnationale Gebietseinheiten.

Das Berichtsformat für den Zustand und die Trends der Vogelarten („Artenbericht“) umfasst die folgenden elf Abschnitte:

Saisonberichterstattung

(1)

Angaben zur Art

(2)

Saison

(3)

Populationsgröße

(4)

Populationstrend

(5)

Karte der Brutverbreitung und Größe des Brutgebiets

(6)

Trend der Brutverbreitung

(7)

Wichtigste Belastungen und Bedrohungen

(8)

Erhaltungsmaßnahmen

(9)

Abdeckung durch Natura 2000 (besondere Schutzgebiete (Special Protection Areas, SPA))

Berichterstattung auf Ebene der Arten/Unterarten

(10)

Fortschritte bei Arbeiten im Zusammenhang mit internationalen Artenaktionsplänen (Species Action Plans, SAP), Bewirtschaftungsplänen (Management Plans, MP) und Kurzdarstellungen zur Bewirtschaftung (Brief Management Statements, BMS)

(11)

Informationen über in Anhang II der Richtlinie 2009/147/EG aufgeführte Arten

Tabelle 2

Abschnitte des Berichtsformats, die für die Brut-, Überwinterungs- und Durchzugssaison der verschiedenen Kategorien von Vogelarten (einschließlich der Arten nach Anhang I und Anhang II der Richtlinie 2009/147/EG und anderer wandernder Triggerarten, die die Ausweisung besonderer Schutzgebiete auslösen) auszufüllen sind

 

Anhang I und SPA-Triggerarten Brut (einschl. ortsgebunden)

Anhang I und SPA-Triggerarten Überwinterung

Anhang I und SPA-Triggerarten Durchzug

Anhang II Brut (einschl. ortsgebunden)

Anhang II Überwinterung

Anhang II Durchzug

Sonstige Brut

Sonstige wichtige überwinternde Arten

Saisonberichterstattung

1.

Angaben zur Art

X

X

X

X

X

X

X

X

2.

Saison

X

X

X

X

X

X

X

X

3.

Populationsgröße

X

X

X

X

X

wenn SPA-Triggerart (*1)

X

X

4.

Populationstrend

X

X

optional

X

X

optional

X

X

5.

Karte der Brutverbreitung und Größe des Brutgebiets

X

-

-

X

-

-

X

-

6.

Trend der Brutverbreitung

X

-

-

X

-

-

X

-

7.

Wichtigste Belastungen und Bedrohungen

X

X

X

X

X

wenn SPA-Triggerart (*1)

-

-

8.

Erhaltungsmaßnahmen

X

X

X

X

X

wenn SPA-Triggerart (*1)

-

-

9.

Natura-2000-SPA-Abdeckung

X

X

X

Wenn SPA-Triggerart

Wenn SPA-Triggerart

Wenn SPA-Triggerart

-

-

Artenberichterstattung

10.

Fortschritt bei Aktions- und Bewirtschaftungsplänen

falls zutreffend

falls zutreffend

falls zutreffend

falls zutreffend

falls zutreffend

falls zutreffend

falls zutreffend

falls zutreffend

11.

Informationen zu Anhang II

wenn in Anhang II aufgeführt

wenn in Anhang II aufgeführt

wenn in Anhang II aufgeführt

X

X

X

-

-

Berichte über „Brut“, „Überwinterung“ und „Durchzug“ in Tabelle 2 entsprechen der in Abschnitt 2 des Berichtsformats ausgewählten Saison.

Siehe vorstehenden Abschnitt über „Der Berichtspflicht unterliegende Arten“ für weitere Erläuterungen zum Auftreten der der Berichtspflicht unterliegenden Arten.

Für ortsgebundene Arten des Anhangs I der Richtlinie 2009/147/EG wird nur ein auf Daten über die Brutsaison beruhender Bericht verlangt (Brutbericht). Belastungen, Bedrohungen und Erhaltungsmaßnahmen (gemeldet in den Abschnitten 7 und 8) sollten für das ganze Jahr statt nur für die Brutsaison gemeldet werden.

Für in Anhang I aufgeführte Arten und andere SPA-Triggerarten der Richtlinie 2009/147/EG mit unterschiedlichen Brut-, Überwinterungs- und/oder Durchzugspopulationen innerhalb des Mitgliedstaats sind separate Berichte für Brut-, Überwinterungs- und eine Auswahl an Durchzugsarten zu erstellen, wie in der Checkliste für Artikel 12 angegeben.

Für in Anhang II aufgeführte Standvogelarten ist nur ein Bericht für die Brutsaison zu übermitteln.

Abschnitt 10 ist für Arten mit internationalen (11) Artenaktionsplänen (SAP), Bewirtschaftungsplänen (MP) oder Kurzdarstellungen zur Bewirtschaftung (BMS) auszufüllen (wie in der Vogelarten-Checkliste im Referenzportal spezifiziert).

Auch wenn nicht alle in dem Bericht verwendeten Daten während des Berichtszeitraums erhoben werden, sollte der Bericht für den Berichtszeitraum (z. B. 2019–2024) relevante Informationen enthalten. Zudem wird dringend geraten, selbst wenn nicht alle Abschnitte des Berichtsformats für jeden Anhang und jede Saison verpflichtend auszufüllen sind, auch diese Informationen, soweit verfügbar, zu übermitteln.

Es wird empfohlen, die frei zu formulierenden Antworten in englischer Sprache zu verfassen, um deren Verwendung für Analysen auf EU-Ebene zu erleichtern und eine breitere Leserschaft zu erreichen.

1.   ANGABEN ZU DEN ARTEN

Abschnitt 1 ist für alle regelmäßig auftretenden Arten auszufüllen, die in der Vogelarten-Checkliste für Artikel 12 im Referenzportal aufgeführt sind.

1.1.   Mitgliedstaat

Die Mitgliedstaaten sollten den entsprechenden Ländercode aus der Liste im Referenzportal verwenden. In den meisten Fällen ist dies der aus zwei Buchstaben zusammengesetzte ISO-3166-Code für Ihren Mitgliedstaat. Für eine kleine Zahl von Mitgliedstaaten gilt eine gesonderte Berichterstattungspflicht für subnationale Gebietseinheiten (bezugnehmend auf den Zustand bestimmten Arten oder Populationen in abgegrenzten geografischen Gebieten), und im Fall der Azoren (Portugal), Madeira (Portugal) und der Kanarischen Inseln (Spanien) ist der entsprechende, aus vier Buchstaben bestehende subnationale Code zu verwenden, der im Referenzportal angegeben ist.

1.2.   Artencode

Die Mitgliedstaaten sollten die in der Vogelarten-Checkliste (und der Codeliste) im Referenzportal abrufbaren Artencodes verwenden. Neue Codes können bei Bedarf zugewiesen werden. Nähere Informationen über die Vogelarten-Codeliste und mögliche Änderungen sind im Referenzportal verfügbar.

1.3.   EURING-Code

Die Mitgliedstaaten sollten die in der Vogelarten-Checkliste (und der Codeliste) im Referenzportal abrufbaren EURING-Codes verwenden. Fast allen Vogelarten (und einigen Unterarten), die in Europa heimisch sind, wurden für die Zwecke der Koordinierung der europäischen Beringung eindeutige EURING-Codes zugewiesen, von denen umfassend Gebrauch gemacht wird. (12)

1.4.   Wissenschaftlicher Name der Art

Die Mitgliedstaaten sollten die in der Vogelarten-Checkliste im Referenzportal vorgegebenen wissenschaftlichen Namen verwenden, die mittlerweile weitgehend der Nomenklatur und Taxonomie der jüngsten Fassung der Liste der Vogelarten in der Europäischen Union  (13) entsprechen. In einigen wenigen Fällen findet sich im Eintrag für den wissenschaftlichen Namen der englische Zusatz „all others“ als Hinweis darauf, dass die betreffende taxonomische Einheit auch alle sonstigen (heimischen) Unterarten umfasst, die nicht ausdrücklich in den Anhängen der Richtlinie aufgeführt sind (z. B. „ Accipiter gentilis all others“, vgl. „ Accipiter gentilis arrigonii “ in Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG). Taxonomische Aktualisierungen werden vorgenommen, um die Entsprechung mit den von der Weltnaturschutzunion (IUCN) verwendeten taxonomischen Referenzen zu wahren.

1.5.   Population einer Unterart

Gegebenenfalls sollten die Mitgliedstaaten auf die Beschreibungen der Populationen einer Unterart zurückgreifen, die in der Vogelarten-Checkliste im Referenzportal angegeben sind. In vielen Fällen stammen die Namen der Unterarten aus den Kurzbeschreibungen separater Flugroutenpopulationen von Arten des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (AEWA). In anderen Fällen dienen sie der Präzisierung einer in der Checkliste angewendeten taxonomischen oder nomenklatorischen Einordnung oder helfen bei der Unterscheidung der angesiedelten Populationen von Arten, die andernorts in der EU heimisch sind.

1.6.   Alternativer wissenschaftlicher Name einer Art (optional)

Weicht der in Feld 1.4 angegebene wissenschaftliche Name von dem allgemeinen landesüblichen Gebrauch ab, können die Mitgliedstaaten hier einen alternativen Namen eingeben.

1.7.   Gemeinsprachlicher Name (optional)

Wenn Mitgliedstaaten den landesüblichen gemeinsprachlichen Namen der Art (oder Unterart) eingeben wollen, können sie das hier tun. Dies könnte hilfreich sein, wenn der Berichtsentwurf für Anmerkungen an Personen weitergeleitet wird, die mit dem wissenschaftlichen Namen möglicherweise nicht vertraut sind, oder wenn der Bericht der Öffentlichkeit vorgestellt wird.

2.   SAISON

2.1.   Saison

Geben Sie bitte die Saison an, in der die meisten der im Bericht verwendeten Daten erhoben wurden, wobei die Optionen „Brut“, „Überwinterung“ und „Durchzug“ zur Verfügung stehen.

2.2.   Erstmalige Berichterstattung

Wenn über die Art in dem Mitgliedstaat erstmalig berichtet wird, ist dies hier anzugeben. Das Feld „erstmalige Berichterstattung“ kann genutzt werden, wenn über eine Art erstmals oder in einer Saison berichtet wird, in der dies früher nicht der Fall war. Dieses Feld ist nicht für die Fälle bestimmt, in denen der taxonomische Name einer Art aktualisiert wird. Manche Felder im Berichtsformat sind möglicherweise für Arten, über die erstmals berichtet wird, nicht zutreffend, z. B. wenn sie die Veränderung und die Ursache für die Veränderung seit dem letzten Berichtszeitraum betreffen. Ob es sich um eine erstmalige Berichterstattung handelt, kann durch die Eingabe von „Ja“ in diesem Feld angegeben werden.

2.3.   Zusätzliche Angaben

In dieses Feld kann ein Mitgliedstaat sämtliche Informationen, die er für relevant hält, frei formuliert eintragen. Wenn über eine Art erstmals berichtet wird, legen Sie bitte den Grund dar (d. h. eine neue festgestellte Art liegt vor oder ein anderer Grund). Die Angabe sonstiger zusätzlicher Informationen in diesem Abschnitt ist optional.

3.   POPULATIONSGRÖẞE

3.1.   Jahr oder Zeitraum

Geben Sie bitte das Jahr oder den Zeitraum an, in dem die Populationsgröße zuletzt bestimmt wurde: JJJJ (für das Jahr) und JJJJ–JJJJ (für den Zeitraum, Jahr–Jahr).

In vielen Berichten werden Zeiträume angegeben, da die Populationsgröße vieler Arten üblicherweise im Rahmen nationaler Atlasprojekte geschätzt wird, die in der Regel auf eine mehrere Jahre dauernde Feldarbeit gestützt sind. In vielen Fällen erstreckt sich die Feldarbeit über die Grenzen des laufenden Berichtszeitraums hinweg. Das Berichtsjahr oder der Berichtszeitraum sollte den tatsächlichen Zeitraum abdecken, in dem die Daten erhoben wurden.

In manchen Fällen wird die Populationsgröße auf der Grundlage einer vollständigen Zählung oder eines Inventars von Arten geschätzt, die in einem früheren Berichtszeitraum durchgeführt wurden, aber auf der Grundlage von Ergebnissen des regelmäßigen Monitorings oder mithilfe von Daten aus Online-Systemen für die Erhebung von Felddaten aktualisiert wurden. Das Berichtsjahr oder der Berichtszeitraum sollte dem Jahr oder Zeitraum entsprechen, auf das/den sich die gemeldete Schätzung der Populationsgröße bezieht.

3.2.   Populationsgröße

Die Mitgliedstaaten sollten die in der Vogelarten-Checkliste aufgeführten Populationseinheiten (Feld 3.2.a „Einheit“) für jede Kombination von „Art“ und „Saison“ nutzen. Um eine Berechnung der gesamten EU-Populationsgröße für jede Art zu ermöglichen, sollten die Mitgliedstaaten ihre nationalen Daten unter Verwendung derselben Populationseinheit melden. Für die große Mehrheit der Brutvogelarten sind die Zahlen in Einheiten von Brutpaaren („p“) zu melden, wobei davon ausgegangen wird, dass die Schätzungen bei vielen, auch bei vielen häufigen und weitverbreiteten Arten in der Praxis oft auf der Zahl der besetzten Territorien in der Brutsaison (z. B. singende Männchen) beruhen. Wenn die Größe der Brutpopulationsgröße als Anzahl von Brutpaaren gemeldet wird, die Zahlen aber aus Primärdaten abgeleitet wurden, die unter Verwendung einer anderen Einheit erfasst wurden (z. B. der offenbar besetzten Nester für bestimmte Seevögel), kann diese Information in Feld 3.7 „Zusätzliche Angaben“ übermittelt werden.

In einer kleinen Minderheit von Fällen, die Arten mit einer untypischen/komplexen Fortpflanzungsbiologie oder einem Tarnverhalten umfassen, sind andere Einheiten – etwa brütende Weibchen („bWeibchen“) oder singende Männchen („sMännchen“) – für die Meldung der Populationsgröße angemessener als Paare. Solche Arten umfassen bestimmte Habichtartige, Wachtelkönige, Trappen und Raufußhühner. Die Einheiten, die für die Meldung der Populationsgröße solcher Arten zu verwenden sind, sind der Vogelarten-Checkliste im Referenzportal zu entnehmen.

Für die Berichte über die Saisons „Überwinterung“ und Durchzug“ sollte die Populationsgröße gegebenenfalls mithilfe der Einheit „Individuen“ („i“) gemeldet werden.

Es stehen drei Felder für die Meldung der Populationsgrößen zur Verfügung: „b) Minimum“; „c) Maximum“; und „d) bester Einzelwert“. Die Zahl der verwendeten Felder variiert je nach den für die betreffende Art verfügbaren Informationen über die Populationsgröße (siehe unten), sollte aber einer der nachstehenden logischen Kombinationen folgen: b) und c); nur d); oder b), c) und d).

Wenn eine genaue Schätzung der Populationsgröße nicht vorliegt und die Schätzungen stattdessen nur als eine Spanne verfügbar sind (d. h. Minimum–Maximum), sind diese beiden Werte in die Felder b und c einzugeben. Den Mitgliedstaaten wird nahegelegt, nachvollziehbare minimale und maximale Populationsgrößen auch für wenig bekannte Arten anzugeben, um die in die Schätzung der EU-weiten Populationsgröße und Trends (die ein Gewichten nach nationalen Populationsgrößen beinhaltet) übertragene Unsicherheit so gering wie möglich zu halten; wenn dies nicht möglich ist, kann eine untere Grenze in das Feld 3.2.d eingetragen werden (vorzugsweise mit einer ergänzenden Anmerkung in Feld 3.7, z. B. „Maximale Populationsgröße wahrscheinlich nicht größer als 100 000 Paare“) wobei in Feld 3.3 „Art der Schätzung“ „Minimum“ anzugeben ist.

Wird die Population sehr genau überwacht (und ist sie oft, aber nicht immer, relativ klein), ist möglicherweise ein einzelner genauer Wert verfügbar; in diesem Fall kann dieser in Feld d angegeben werden. In anderen Fällen kann eine Spanne (Minimum–Maximum) und ein Mittelwert oder „höchstwahrscheinlicher“ Wert verfügbar sein; in diesen Fällen können diese in den Feldern b, c und d angegeben werden.

Wenn nur ein minimaler (oder maximaler) Wert für die Populationsgröße bekannt ist (z. B. über eine Sachverständigeneinschätzung), ist dieser in Feld d „Bester Einzelwert“ und NICHT in die Felder b „Minimum“ oder c „Maximum“ einzugeben. Dies kann in Feld 3.7 (Zusätzliche Angaben) erläutert werden.

Soweit Rohdaten und/oder präzise Schätzungen vorhanden sind, sollten diese vor der Meldung nicht auf mitgliedstaatlicher Ebene auf- oder abgerundet werden; die geschieht gegebenenfalls später auf EU-Ebene.

Sind die Arten auf nationaler Ebene nach 1980 ausgestorben (d. h. ihr Auftreten ist als „EXBA“ in der nationalen Checkliste aufgeführt), ist „0“ in Feld d einzugeben; zudem sollte idealerweise der ungefähre Zeitpunkt des Aussterbens (z. B. „ Letztes gemeldetes Brutvorkommen im Jahr 1998 “) in Feld 3.7. angegeben werden. Wenn keine eindeutige Aussage dazu getroffen werden kann, ob die Art im Mitgliedstaat ausgestorben ist oder noch in sehr kleiner Zahl fortbesteht, können die Werte „0“ und zum Beispiel „1“ in die Felder b bzw. c eingegeben werden.

3.3.   Art der Schätzung

Wählen Sie bitte die angemessenste Beschreibung der Art der Schätzung der Populationsgröße, die in Feld 3.2 angegeben wird. Wurden in jedem der Felder 3.2. b, c und d Werte angegeben, wählen Sie bitte die Kategorie, die die Daten am besten beschreibt (oft das „Mehrjahresmittel“ oder das „95%-Konfidenzintervall“). Die Optionen werden im Folgenden näher erläutert:

Bei der „besten Schätzung“ handelt es sich um die beste verfügbare einzelne Zahl (einschließlich in Fällen, in denen nur ein maximaler Wert der Populationsgröße verfügbar ist) oder ein Intervall, das zum Beispiel aus einer Zählung der Population, einer Zusammenstellung von Zahlen aus bestimmten Gegenden, einer Schätzung anhand der Populationsdichte und Verbreitungsdaten oder einer Sachverständigeneinschätzung abgeleitet wurde, für das aber keine Grenzen des 95%-Konfidenzintervalls berechnet wurden. Ob eine beste Schätzung auf Monitoringdaten, eine Extrapolation oder eine Sachverständigeneinschätzung gestützt ist, kann in Feld 3.4 angegeben werden;

unter dem „Mehrjahresmittel“ ist ein Durchschnittswert (und Intervall, d. h. Schätzungen der schlechtesten und besten Jahre) zu verstehen, der (das) aufgrund von Schätzungen der Populationsgröße über mehrere Jahre im Berichtszeitraum gebildet wurde (wie durch den Eintrag in Feld 3.1 angegeben);

das „95%-Konfidenzintervall“ bezeichnet Schätzungen, die aus Stichprobenerhebungen oder einem Modell abgeleitet wurden, für die (in den Feldern 3.2. b und 3.2. c angegebenen) 95%-Konfidenzgrenzen für den (in Feld 3.2. d angegebenen) besten einzelnen Wert berechnet werden konnten;

„Minimum“ beschreibt den Fall, in dem selbst für eine ungefähre Schätzung keine ausreichenden Daten vorliegen, aber bekannt ist, dass eine Populationsgröße über einem bestimmten Wert liegt, oder in dem die gemeldeten Intervallschätzwerte aus einer Stichprobenerhebung oder einem Monitoringprojekt stammen und die tatsächliche Populationsgröße wahrscheinlich zu niedrig geschätzt wurden.

Wenn sowohl Intervalle (Felder 3.2. b „Minimum“ und 3.2. c „Maximum“) als auch Einzelwerte (Feld 3.2. d „Bester einzelner Wert“) angegeben werden, sollte Feld 3.3 „Art der Schätzung“ der genauesten Schätzung entsprechen. Dies ist in Feld 3.7 „Zusätzliche Angaben“ anzugeben.

3.4.   Angewendete Methode

In diesem Feld wird die für die Schätzung der Populationsgröße in Feld 3.2 angewendete Methode beschrieben. Wählen Sie eine der folgenden Kategorien:

a)

Gesamterhebung oder statistisch abgesicherte Schätzung (z. B. auf der Grundlage von Stichprobenerhebungen für die Mehrheit der bekannten Verbreitung);

b)

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten (z. B. von Stichprobenerhebungen für einem kleinen Teil des Verbreitungsgebiets, unter Verwendung von Modellen auf der Grundlage von Daten über Dichte/Vorkommen und Verbreitung, oder von einer bestehenden Schätzung, die mittels Daten über den Trend aktualisiert wurde);

c)

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten;

d)

unzureichende oder gar keine Daten verfügbar.

Wenn sowohl Intervalle (Felder 3.2. b „Minimum“ und 3.2. c „Maximum“) als auch Einzelwerte (Feld 3.2. d „Bester einzelner Wert“) angegeben werden, sollte die angewendete Methode der genaueren Schätzung entsprechen. Dies ist in Feld 3.7 „Zusätzliche Angaben“ anzugeben.

3.5.   Quellen

Zur Erstellung des erforderlichen Prüfpfades für die in den vorstehenden Feldern 3.1 bis 3.4 gemeldeten Daten, geben Sie bitte die für das Ausfüllen dieser Felder genutzten wichtigsten Referenzen oder anderen Informationsquellen ein. Diese Quellen können zum Beispiel veröffentlichte Artikel, unveröffentlichte Daten aus Datenbanken, Websites und Sachverständigen-Arbeitsgruppen sein. Es sollten möglichst so viele Informationen bereitgestellt werden, dass bei Prüfungen des Berichts (oder Aktualisierungen in sechs oder zwölf Jahren) die Herkunft der gemeldeten Daten nachvollziehbar ist.

3.6.   Veränderung und Ursache der Veränderung (seit dem vorherigen Bericht)

In diesem Feld wird angegeben, ob die Populationsgröße sich seit dem letzten Berichtszeitraum verändert hat, und, falls ja, inwiefern.

Wenn eine Veränderung beobachtet wurde, geben Sie bitte an, welche der folgenden Optionen b bis f zutreffen (Sie können mehr als eine der Optionen b bis f mit „Ja“ beantworten (14):

a)

nein, es hat sich nichts verändert

b)

ja, aufgrund einer tatsächlichen Veränderung

c)

ja, aufgrund besseren Wissens oder genauerer Daten

d)

ja, aufgrund der Anwendung einer anderen Methode (15) (einschließlich einer taxonomischen Veränderung)

e)

ja, aber die Eigenart der Veränderung ist unbekannt

f)

ja, aus anderen Gründen

Abschließend ist anzugeben, auf welche Ursachen etwaige Abweichungen hauptsächlich zurückzuführen sind (wählen Sie bitte eine Option aus):

a)

tatsächliche Veränderung

b)

besseres Wissen oder genauere Daten

c)

Anwendung einer anderen Methode

d)

unbekannt

e)

sonstige Gründe

Wenn ein Mitgliedstaat weitere Angaben machen möchte, kann er dafür Feld 3.7 „Zusätzliche Angaben“ nutzen. Wurde das Feld „Ja, aus anderen Gründen“ angekreuzt, sind unter „Zusätzliche Informationen“ nähere Angaben zu machen. Dieses Feld sollte nur in sehr wenigen Fällen genutzt werden.

3.7.   Zusätzliche Angaben (optional)

Dieses optionale Feld kann genutzt werden, um frei formulierte ergänzende Angaben zu der Bewertung der Populationsgröße in den Feldern 3.1 bis 3.6 zu machen, etwa zu Umrechnungsfaktoren für die Umrechnung einer vor Ort geschätzten Populationsgröße in Brutpaare (siehe Text zu Feld 3.2) oder zu sonstigen Gründen für eine Änderung (Feld 3.6). Beispiel: Wenn ein Mitgliedstaat aufgrund geänderter Methoden die gleiche Populationsgröße wie im vorherigen Bericht meldet, obwohl eine tatsächliche Veränderung zu verzeichnen ist, kann dies auch hier angegeben werden.

4.   POPULATIONSTREND

4.1.   Kurzzeittrend (letzte zwölf Jahre)

Felder 4.1.1 bis 4.1.5 werden verwendet, um Informationen über einen Kurzzeittrend in einer Populationsgröße zu übermitteln, der auf einem zwölfjährigen Zeitraum beruht.

4.1.1.   Zeitraum des Kurzzeittrends

Der Zeitraum für Kurzzeittrends beträgt zwölf Jahre (annähernd zwei Berichtszeiträume). Für die Berichte von 2019–2024 bedeutet dies, dass der Zeitraum 2013–2024 ist oder diesem möglichst nahekommt. Ein gewisser Spielraum wird eingeräumt, sodass, obwohl Trends idealerweise für 2013–2024 gemeldet würden, beispielsweise auch Daten aus dem Zeitraum 2010–2021 akzeptiert werden, wenn die besten verfügbaren Daten aus Erhebungen in diesen Jahren stammen oder wenn die Verwendung eines früheren Endes des Beobachtungszeitraums eine fristgerechte Übermittlung des nationalen Berichts nach Artikel 12 ermöglicht. Zu beachten ist dennoch, dass, da nationale Trends kombiniert werden müssen, um den gesamten Trend auf EU-Ebene einzuschätzen, nicht für den „idealen“ Zeitraum gemeldete Trends gegebenenfalls auf Extrapolation oder Trunkierung beruhen (weitere Informationen siehe technische Anweisungen zu Konzepten und Definitionen). Für neu auftretende Arten werden die Trends idealerweise beginnend mit dem Jahr gemeldet, in dem die Art erstmals brütete/auftrat; wenn z. B. die Art erstmals im Jahr 2018 als brütend beobachtet wurde, läge der Kurzzeittrend im Zeitraum 2018–2024 für den Berichtszeitraum 2019–2024.

4.1.2.   Entwicklung des Kurzzeittrends

Geben Sie an, wie sich der Populationstrend in dem in Feld 4.1.1 angegebenen Zeitraum entwickelte (nur eine Option ist möglich):

a)

konstant

b)

fluktuierend

c)

zunehmend

d)

abnehmend

e)

unsicher

f)

unbekannt

Die Unterscheidung zwischen „konstanten“ Trends und leicht „zunehmenden“ oder „abnehmenden“ Trends hängt von der Eigenart der für die betreffende Art verfügbaren Informationen über den Trend ab. Soweit statistisch zuverlässige Monitoringdaten verfügbar sind, sollte es möglich sein, relativ leichte, aber statistisch signifikante Zunahmen oder Abnahmen (wenn z. B. die 95%-Konfidenzintervalle der Veränderung null nicht überschneiden) zu unterscheiden (und folglich zu melden). Wenn andererseits die Zuweisung einer Kategorie der Trendentwicklung auf weniger zuverlässigen Daten (oder einer Sachverständigeneinschätzung) beruht, ist ein Schwellenwert (eine Gesamtveränderung von 10 % im Trendzeitraum) festzulegen, um „konstante“ von „zunehmenden“ oder „abnehmenden“ Trends abzugrenzen. In beiden Fällen wird den Mitgliedstaaten nahegelegt, in Feld 4.3 „Zusätzliche Angaben“ relevante erläuternde/ergänzende Informationen zu übermitteln (z. B. „Kurzzeittrend laut nationalem Monitoring für häufige Vögel für den Zeitraum 2013–2024 war -0,4 % (mit 95%-Konfidenzintervall: [-1,1 %; +0,4 %] pro Jahr), die Veränderung für den gesamten Zeitraum betrug also -4 % (95%-Konfidenzintervall: [-11 %; +4 %]; daher als ‚konstant‘ eingestuft.“). Weitere Erläuterungen sind den technischen Anweisungen zu Konzepten und Definitionen zu entnehmen.

Die Kategorie „fluktuierend“ wird für Arten verwendet, deren durchschnittliches Populationsniveau sich im Trendzeitraum nicht signifikant verändert hat, deren Abundanz aber von einem Jahr zum nächsten stark variierte, manchmal um ein oder zwei Größenordnungen. Arten, für die eine solche Dynamik typisch ist, sind u. a. boreale und arktische Brutvogelarten, wie bestimmte Eulen und Kreuzschnäbel, deren Abundanz stark vom Nahrungsangebot mit seinen zyklischen Höhen und Tiefen abhängt; die Kategorie kann aber auch auf Arten angewendet werden, die besonders von abträglichen oder variablen Klimabedingungen betroffen sind. Die Mitgliedstaaten sollten die Verwendung dieser Kategorie Arten vorbehalten, die jährliche Zunahmen/Abnahmen ihrer Population von ≥ 50 % aufweisen. Dazu gehören Arten, die im Allgemeinen als „regelmäßig“ (z. B. häufig) brütende oder überwinternde Arten gelten, aber möglicherweise trotzdem nicht jedes Jahr auftreten.

Die Kategorie „unsicher“ ist in Fällen anzuwenden, in denen zwar einige Monitoringdaten vorliegen, die aber nicht ausreichen, um zuverlässig zwischen zwei oder mehr Trendentwicklungen zu differenzieren, z. B. zwischen „fluktuierend“ oder „abnehmend“. Das kann darauf zurückzuführen sein, dass die Stichprobengröße klein ist und/oder Monitoringprogramme erst vor relativ kurzer Zeit eingerichtet wurden. Weitere Informationen, z. B. über die verfügbaren Daten und/oder die Sachverständigeneinschätzung zum wahrscheinlich „tatsächlichen“ Trend können in Feld 4.3 „Zusätzliche Angaben“ eingegeben werden. Trends aus den nationalen Monitoringprogrammen für häufige Vögel, die beispielsweise von TRIM (16) als „unsicher“ eingestuft wurden, sollten unter Verwendung dieser Kategorie gemeldet werden (nicht als „fluktuierend“). Weitere Erläuterungen sind den technischen Anweisungen zu Konzepten und Definitionen zu entnehmen.

Die Trendkategorie „unbekannt“ ist nur in Fällen zu verwenden, in denen weder quantitative noch qualitative Informationen über den nationalen Trend der Art verfügbar sind. Selbst in diesen Fällen haben nationale Sachverständige oft eine Einschätzung über wahrscheinlichere Trendszenarien oder zumindest über die plausiblen „Grenzen“ einer potenziellen Zunahme oder Abnahme; es könnte für Bewertungen des Populationszustands auf EU-Ebene sehr hilfreich sein, diese Einschätzung (17) anzugeben.

Weiterführende Erläuterungen über Populationstrends sind den technischen Anweisungen zu Konzepten und Definitionen zu entnehmen.

4.1.3.   Stärke des Kurzzeittrends

Wurde in Feld 4.1.2 „zunehmend“, „abnehmend“ oder „unsicher“ angegeben, ist die gesamte prozentuale Veränderung der Populationsgröße über den in Feld 4.1.1 angegebenen Trendzeitraum zu nennen.

Wählen Sie bitte eine der folgenden Optionen aus:

a)

Minimum

b)

Maximum

c)

Bester Einzelwert

Ist eine Trendstärke nur als Spanne verfügbar (z. B. 20–30 %), sind diese beiden Werte in „a) Minimum“ und „b) Maximum“ anzugeben.

Ist eine genaue Zahl (z. B. 27 %) verfügbar, ist diese in „c) Bester Einzelwert“ einzugeben.

Ist außer den 95%-Konfidenzgrenzen ein Mittelwert oder „wahrscheinlichster“ Trend verfügbar, können diese drei Werte in a) und b) bzw. c) entsprechend eingetragen werden.

Wenn nur ein minimaler (oder maximaler) Wert bekannt ist (z. B. über eine Sachverständigeneinschätzung), ist dieser in Feld „Bester Einzelwert“ und NICHT in die Felder „a) Minimum“ oder „b) Maximum“ einzugeben.

Negative Werte für die Trendstärke (d. h. einschließlich des Minuszeichens „-“) sollten für alle negativen Trendstärken gemeldet werden, einschließlich der Fälle, in denen für die Entwicklung bereits „abnehmend“ angegeben ist. Um unnötigen Aufwand bei der Dateneingabe zu vermeiden, ist es jedoch nicht erforderlich, positive Trends mit Pluszeichen zu kennzeichnen (d. h. eine Trendstärke von „15“ wird als „+15 %“ ausgelegt). Bei negativen Trends ist zu beachten, dass die „Minimum“- und „Maximum“-Felder auf Minimum- und Maximumwerte im mathematischen Sinne verweisen (nicht auf Minimum- und Maximumrückgänge).

In dem speziellen Fall von Arten, die ein Gebiet während des Trendzeitraums kolonisiert oder sich dort etabliert haben (z. B. die in der nationalen Vogelarten-Checkliste als „neu auftretend“ [„ARR“] aufgeführt sind), sollte die Stärke der Zunahme in der Population auf der Grundlage der Populationsgröße im Anfangsjahr berechnet werden. (18) Für den Berichtszeitraum 2019–2024 zum Beispiel ist, wenn eine Vogelart erstmals im Jahr 2018 brütete (ein Paar), der Brutbestand im Jahr 2024 aber acht Paare umfasst, in Feld 4.1.1 „2018–2024“ einzugeben, in Feld 4.1.2 „zunehmend“ auszuwählen und in Feld 4.1.3. c „700“ (d. h. die prozentuale Zunahme von einem auf acht Paare) einzugeben. Idealerweise sollten in einer ergänzenden Anmerkung in Feld 4.3 „Zusätzliche Angaben“ das Jahr der Kolonisierung und die anfängliche Populationsgröße (z. B. „Vogelart brütete erstmals 2018 (ein Paar)“) angegeben werden.

Bei Arten, die im Trendzeitraum ausgestorben sind, können mit der einfachen Meldung einer Abnahme von 100 % nicht alle Informationen übermittelt werden, die erforderlich sind, um die relative Bedeutung des Rückgangs zu bewerten (Wenn eine Population mit 1 Individuum und eine Population mit 100 Individuen auf Null zurückgeht, beträgt der Rückgang in beiden Fällen 100 %). In dem Beispiel einer Art mit einem Brutbestand von 10 Paaren im Jahr 2014, die im Jahr 2021 als Brutvogel ausgestorben ist, sollte in Feld 4.1.1 „2014–2021“ eingegeben, in Feld 4.1.2 „abnehmend“ gewählt, in Feld 4.1.3.c „-100“ angegeben und in Feld 4.3 „Zusätzliche Informationen“ eine ergänzende Anmerkung mit Angabe der Populationsgröße im Jahr 2014 (z. B. „ Die Zahl der Brutpaare dieser Art ist von 10 im Jahr 2014 zurückgegangen; 2021 ist sie als Brutvogelart ausgestorben “) hinzugefügt werden.

Obwohl die Trendstärken keine verpflichtende Angabe bei Trends sind, die als „konstant“ oder „fluktuierend“  (19) gemeldet werden, können sie in Feld 4.1.3 eingetragen werden. Zusätzliche relevante erläuternde/ergänzende Informationen, wie etwa die Konfidenzintervalle „konstanter“ Trends oder weitere Erläuterungen zu Fluktuationen, können in Feld 4.3 „Zusätzliche Angaben“ eingetragen werden.

4.1.4.   Kurzzeittrend – Angewendete Methode

Wählen Sie eine der folgenden Kategorien:

a)

Gesamterhebung oder statistisch gesicherte Schätzung (z. B. Vergleich von zwei Schätzungen der Populationsgröße, die auf vollständigen Zählungen beruhen, oder ein spezielles Populationsmonitoring mit hoher statistischer Aussagekraft);

b)

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten (z. B. Trends, die von Daten aus einer relativ kleinen Stichprobe der Population abgeleitet wurden, oder auf der Grundlage einer unzureichenden Stichprobengröße oder Trends, die aus anderen Messungen extrapoliert wurden);

c)

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten;

d)

unzureichende oder gar keine Daten verfügbar.

Nur eine Kategorie kann gewählt werden; wenn Daten aus einer Vielzahl von Quellen zusammengestellt wurden, wählen Sie bitte die Kategorie für die wichtigste Datenquelle.

Das Feld „Angewendete Methode“ gilt sowohl für die Entwicklung des Kurzzeittrends (Feld 4.1.2) als auch für die Trendstärke (Feld 4.1.3), da diese beiden Felder Teile einer gesamten Bewertung sind und beide an dieser Stelle zu berücksichtigen sind.

4.1.5.   Quellen

Zur Erstellung des erforderlichen Prüfpfades für die in den Feldern 4.1.1 bis 4.1.4 angegebenen Daten, geben Sie bitte die für das Ausfüllen dieser Felder genutzten wichtigsten Referenzen oder anderen Informationsquellen ein. Diese Quellen können zum Beispiel veröffentlichte Artikel, unveröffentlichte Daten aus Datenbanken, Websites und Sachverständigen-Arbeitsgruppen sein. Es sollten möglichst so viele Informationen bereitgestellt werden, dass bei Prüfungen des Berichts (oder Aktualisierungen in sechs oder zwölf Jahren) die Herkunft der gemeldeten Daten nachvollziehbar ist.

4.2.   Langzeittrend (seit ca. 1980)

4.2.1.   Zeitraum des Langzeittrends

Der ideale Zeitraum für die Berichterstattung über einen Langzeittrend erstreckt sich etwa vom Jahr 1980 (als die Richtlinie 2009/147/EG verabschiedet wurde/in Kraft trat) bis ca. zum letzten Jahr des Berichtszeitraums. Es wird hier aber ein gewisser Spielraum eingeräumt – wenn ein Mitgliedstaat beispielsweise nationale Zählungen in den Jahren 1980, 1995, 2015 und 2020 durchgeführt hat, sollte daher der Trend zwischen 1980 und 2020 für den Berichtszeitraum 2019–2024 gemeldet werden. Für Arten, die in der Zeit seit 1980 ein Gebiet kolonisiert haben, würden die Trends idealerweise beginnend mit dem Jahr gemeldet, in dem die Art erstmals brütete/auftrat; wenn die Art z. B. erstmals im Jahr 2000 als brütend beobachtet wurde, würde der Zeitraum des Langzeittrends mit dem Jahr 2000 beginnen. Für neu auftretende Arten würde das Anfangsdatum in die letzten beiden Berichtszeiträume fallen (d. h. 2013–2024 für den Berichtszeitraum 2019–2024, siehe dazu auch den Text für Feld 4.1.1).

Mitgliedstaaten, die nicht über Daten aus Monitoringprogrammen für eine Population aus der Zeit vor dem Jahr 2000 verfügen, wird empfohlen, andere mögliche Quellen von Trendinformationen heranzuziehen, etwa die beiden Ausgaben der Studie „Birds in Europe“  (20), die Intervallschätzungen nationaler Populationstrends (sowie begleitendes Referenzmaterial) für die meisten Arten für die Zeiträume 1970–1990 und 1990–2000 enthalten.

4.2.2.   Entwicklung des Langzeittrends

Siehe oben Feld 4.1.2 Entwicklung des Kurzzeittrends.

Wenn die Zuweisung einer Trendentwicklungskategorie auf weniger zuverlässigen Daten (oder einer Sachverständigeneinschätzung) beruht, ist ein Schwellenwert (eine Gesamtveränderung von 20 % im Langzeittrendzeitraum) festzulegen, um zwischen „konstanten“ und „zunehmenden“ oder „abnehmenden“ Trends zu differenzieren (der Schwellenwert von 10 % wird für den Kurzzeittrend in Feld 4.1.2 verwendet).

Weiterführende Erläuterungen über Populationstrends sind den technischen Anweisungen zu Konzepten und Definitionen zu entnehmen.

4.2.3.   Stärke des Langzeittrends

Siehe oben Feld 4.1.3 zur Stärke des Kurzzeittrends.

4.2.4.   Kurzzeittrend – Angewendete Methode

Siehe oben Feld 4.1.4 zum Kurzzeittrend – Angewendete Methode.

4.2.5.   Quellen

Siehe Feld 4.1.5 oben.

4.3.   Zusätzliche Angaben (optional)

In diesem Abschnitt können frei formulierte ergänzende Informationen zu den der Bewertung der Populationstrends in den Abschnitten 4.1. und 4.2 zugrunde liegenden Daten übermittelt werden (siehe Text für die vorherigen Felder für Vorschläge).

5.   KARTE DER BRUTVERBREITUNG UND GRÖẞE DES BRUTGEBIETS

Es gibt bereits nationale Brutvögelatlanten für die meisten EU-Mitgliedstaaten, und im Jahr 2020 wurde ein neuer Europäischer Brutvogelatlas („EBBA2“) veröffentlicht. (21) Nur wenige Länder dagegen haben nationale Atlanten der überwinternden Vogelarten herausgegeben, und viele Vogelarten sind im Winter ohnehin wesentlich mobiler. Es werden daher keine Daten über die Winterverbreitung verlangt.

5.1.   Empfindliche Arten

Einige Arten sind besonders gefährdet, verfolgt, illegal getötet oder gefangen zu werden. Für ihre Erhaltung und Bewirtschaftung könnten daher deutlich höheren Risiken bestehen, wenn genauere Informationen über ihre Verbreitung öffentlich zugänglich gemacht würden. In einigen wenigen Fällen können Mitgliedstaaten eine Art als gefährdet ansehen, wenn deren Verbreitung in dem vorgeschriebenen standardmäßigen 10x10-km-Raster (siehe Abschnitt 5.3) öffentlich zugänglich gemacht wird. Bei der Berichterstattung nach den Vorgaben in Feld 5.3 können Informationen über die Verbreitung einer als „empfindlich“ einzustufenden Art durch Eingabe von „JA“ in dieses Feld kenntlich gemacht werden.

Wird eine Art als „empfindlich“ kenntlich gemacht, geben die Kommission und die EUA deren Verbreitung nicht öffentlich bekannt (z. B. durch Angabe dieser Information in einer öffentlich zugänglichen Datenbank oder auf einer Internetseite).

5.2.   Jahr oder Zeitraum

Geben Sie das Jahr (z. B. 2021) oder den Zeitraum (z. B. 2019–2023) der letzten Bestimmung der Brutverbreitung an. In vielen Berichten werden Zeiträume angegeben, da die Verbreitung der meisten Arten üblicherweise im Rahmen nationaler Atlasprojekte kartografisch dargestellt wird, die in der Regel auf mehrere Jahre dauernde Feldarbeit gestützt sind. Das Berichtsjahr oder der Berichtszeitraum sollte den tatsächlichen Zeitraum abdecken, in dem die Daten erhoben wurden.

Liegen keine Informationen aus einem unlängst erschienenen Atlas vor, wird den Mitgliedstaaten empfohlen, aktuellere Zahlen zu übermitteln, indem die nationale Verbreitung anhand anderer Daten, etwa den Ergebnissen nationaler Monitoringprogramme, Daten aus dem Internet und nationalen oder regionalen Erhebungen neu kartiert wird. In solchen Fällen wird die Verbreitungskarte auf der Grundlage von Daten aus dem vorherigen Berichtszeitraum oder unter Verwendung älterer Verbreitungsdaten erstellt, die anhand der Ergebnisse des regelmäßigen Monitorings oder unter Verwendung von Daten aus Systemen für die Online-Erhebung von Daten aktualisiert wurden. Das Berichtsjahr oder der Berichtszeitraum sollte das Jahr oder der Zeitraum sein, auf das/den sich die gemeldete Verbreitung bezieht.

5.3.   Karte der Brutverbreitung

Übermitteln Sie bitte eine Verbreitungskarte zusammen mit den relevanten Metadaten (Projektion, Datum, Maßstab). Der Standard sind 10x10 km ETRS89-Gitterzellen, LAEA (EPSG:3035) Projektion. (22) Der Verbreitungsdatensatz besteht aus 10 km-Gitterzellen, in denen Brutvorkommen erfasst oder wahrscheinlich ist (siehe Erläuterung zur Kartierung der Verbreitung von Arten unten); die Verwendung von Attributdaten für die Angabe der Anwesenheit oder Abwesenheit einer Art in einer Gitterzelle ist nicht zulässig. Der Zeitraum, über den die Verbreitungsdaten erhoben wurden, ist entsprechend den INSPIRE-Leitlinien in die Metadaten einzubinden. (23) Die technischen Spezifikationen für die kartografische Darstellung der Verbreitung sind im Referenzportal abrufbar.

Mitgliedstaaten oder kleine Gebiete wie die Kanarischen Inseln, Madeira oder die Azoren können kartografische Darstellungen auf der Grundlage von 1x1-km-Gittern verwenden. Diese werden für die Visualisierung auf europäischer Ebene zu 10x10 km aggregiert.

Die Gitter für die einzelnen Mitgliedstaaten können im Referenzportal heruntergeladen werden.

In der Karte sollte das Brutvorkommen (d. h. Vorhandensein oder Fehlen) der Art in jeder Gitterzelle dargestellt werden. Im Allgemeinen sind nur Gitterzellen aufzunehmen, in denen ein Brutvorkommen „bestätigt“, „wahrscheinlich“ oder „möglich“ ist; Definitionen der Kategorien des Brutvorkommens und Codes sind Tabelle 2 in der Methodik für den neuen Europäischen Brutvogelatlas (24) zu entnehmen. Sind jedoch die Gebietsabdeckung der Erhebung und die Datenverfügbarkeit bekanntermaßen unzureichend, können Zellen, in denen ein Brutbestand als wahrscheinlich gilt (insbesondere häufige Arten), auch auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung oder Modellierung aufgenommen werden. In diesen Fällen können weitergehende Informationen zur Zuverlässigkeit der Daten in Feld 5.8 „Zusätzliche Angaben“ eingegeben werden.

5.4.   Größe des Brutgebiets

Geben Sie die Gesamtfläche des aktuellen Brutgebiets in dem Mitgliedstaat in km2 an. In den meisten Fällen wird diese der Anzahl der besetzten 10×10-km-Felder multipliziert mit 100 entsprechen. Die Verbreitungsfläche ist durch Gitter darzustellen (10x10 km oder 1x1 km), die vollständig oder teilweise innerhalb des Mitgliedstaats gelegen sind (d. h. Gitter, die von den Grenzen des Mitgliedstaats durchschnitten werden, sind vollständig zu zählen).

Für nur lokal vorkommende Arten kann die Verbreitungsfläche in einer feineren Auflösung übermittelt werden; so ist z. B. bei Arten, die nur in einem Gebiet vorkommen, die Verbreitungsfläche die Fläche des Gebiets, in dem die Art vorkommt, die einige Hektar groß sein kann.

5.5.   Angewendete Methode

In diesem Feld wird die für die Berechnung der Fläche des Brutgebiets in Feld 5.4 angewendete Methode dargelegt. Wählen Sie eine der folgenden Kategorien:

a)

Gesamterhebung oder statistisch gesicherte Schätzung

b)

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten

c)

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten

d)

unzureichende oder gar keine Daten verfügbar

Wenn Daten aus einer Vielzahl von Quellen zusammengestellt wurden, verwenden Sie bitte die Kategorie für die wichtigste Datenquelle.

Unter „Angewendete Methode“ sollte „d) Unzureichende oder gar keine Daten verfügbar“ gemeldet werden, wenn die Karte des Brutgebiets, auf der die geschätzte Verbreitungsfläche beruht (gewonnen durch umfassende Kartierung, Modellierung oder Extrapolation oder, in Ausnahmefällen, auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung), weniger als 75 % der angenommenen tatsächlichen Verbreitung einer Art abdeckt und keine anderen Daten verwendet wurden, um diese Lücke bei der Schätzung der Verbreitungsfläche zu füllen (d. h. die erstellte Karte ist unvollständig im Verhältnis zur angenommenen Verbreitung der Art und die Schätzung der Verbreitungsfläche ist infolgedessen zu niedrig).

5.6.   Zusätzliche Karten (optional)

Dieses Feld ist für Fälle vorgesehen, in denen ein Mitgliedstaat eine zusätzliche Karte übermitteln möchte, die von der standardmäßig übermittelten Karte unter Feld 5.3 abweicht. Beachten Sie, dass dieses Feld optional ist und die Karte nicht anstelle der Karte von Feld 5.3 übermittelt werden.

Karten in einer anderen Auflösung als 10×10 km oder mit Gitterzellen, die nicht ETRS89-Gitterzellen, LAEA (EPSG:3035) sind, können hier übermittelt werden.

5.7.   Quellen

Zur Erstellung des erforderlichen Prüfpfades für die in den Feldern 5.1 bis 5.6 angegebenen Daten, geben Sie bitte die für das Ausfüllen dieser Felder genutzten wichtigsten Referenzen oder anderen Informationsquellen ein. Diese Quellen können zum Beispiel veröffentlichte Artikel, unveröffentlichte Daten aus Datenbanken, Websites und Sachverständigen-Arbeitsgruppen sein. Es sollten möglichst so viele Informationen bereitgestellt werden, dass bei Prüfungen des Berichts (oder Aktualisierungen in sechs oder zwölf Jahren) die Herkunft der gemeldeten Daten nachvollziehbar ist.

5.8.   Zusätzliche Angaben (optional)

In diesem Abschnitt können ergänzende Informationen frei formuliert werden (höchstens 500 Zeichen), die sich auf die für die Bewertung der Brutverbreitung in den Feldern 5.1–5.7 übermittelten Daten beziehen.

6.   TREND DER BRUTVERBREITUNG

6.1.   Kurzzeittrend (letzte zwölf Jahre)

Felder 6.1.1 bis 6.1.5 werden verwendet, um Informationen über Kurzzeittrends bei der Brutverbreitung zu übermitteln, die auf einem zwölfjährigen Beobachtungszeitraum beruhen. Wenn bei einem Kurzzeittrend Daten fehlen oder nicht bekannt sind, empfiehlt es sich im Allgemeinen, eine Sachverständigeneinschätzung oder andere Datenquellen zu nutzen, z. B. wenn jüngere Studien über bestimmte Arten Einblicke in aktuellere Trends bieten oder wenn bei sehr seltenen/nur lokal vorkommenden Brutvögeln Kenntnisse über frühere/aktuelle Brutstandorte einen einfachen Vergleich ermöglichen (war z. B. ein Brutbestand 2013 in drei Gebieten bekannt und wurde er im Jahr 2024/um 2024 in denselben drei Gebieten beobachtet, ist der kurzfristige Verbreitungstrend im Wesentlichen konstant), kann die Trendentwicklung auf der Grundlage dieser Information und einer Sachverständigeneinschätzung bewertet werden.

6.1.1.   Zeitraum des Kurzzeittrends

Der Zeitraum für Kurzzeittrends beträgt zwölf Jahre (zwei Berichtszyklen). Für die Berichte von 2019–2024 bedeutet dies, dass der Zeitraum 2013–2024 ist oder diesem möglichst nahekommt. Ein gewisser Spielraum wird eingeräumt – auch wenn die Trends idealerweise für 2013–2024 gemeldet würden, werden daher Daten aus einem anderen, aber vergleichbaren Zeitraum (z. B. 2009–2023) akzeptiert, wenn die besten verfügbaren Daten auf Erhebungen aus diesen Jahren zurückgehen. Für neu auftretende Arten würden die Trends idealerweise beginnend mit dem Jahr gemeldet, in dem die Art erstmals brütete; wenn die Art z. B. erstmals im Jahr 2018 als brütend beobachtet wurde, wäre für den Berichtszeitraum 2019–2024 der Zeitraum des Kurzzeittrends 2018–2024. Geben Sie bitte den verwendeten Zeitraum in diesem Feld an.

6.1.2.   Entwicklung des Kurzzeittrends

Geben Sie an, wie der Verbreitungstrend in dem in Feld 6.1.1 angegebenen Zeitraum geartet war (nur eine Option ist möglich):

a)

konstant

a)

fluktuierend

b)

zunehmend

c)

abnehmend

d)

unsicher

e)

unbekannt

Siehe den Text für Feld 4.1.2 „Entwicklung des Kurzzeittrends“ für eine weitere Erläuterung der Auslegung und Verwendung dieser Kategorien der Trendentwicklung in der Population. Der Kategorie „fluktuierend“ werden wahrscheinlich weniger Verbreitungstrends als Populationstrends zuzuordnen sein, sie könnte aber dennoch zutreffend sein, etwa in Fällen, in denen die Verbreitung einer (regelmäßig auftretenden) Art in einem Mitgliedstaat stark von saisonalen Bedingungen andernorts beeinflusst wird (z. B. vom Austrocknen bevorzugter südlicher gelegener Feuchtgebiete).

6.1.3.   Stärke des Kurzzeittrends

Wurde in Feld 6.1.2 „zunehmend“, „abnehmend“ oder „unsicher“ angegeben, ist die gesamte prozentuale Veränderung der Verbreitung über den in Feld 6.1.1 festgelegten Trendzeitraum einzugeben.

Wählen Sie bitte aus den folgenden Optionen:

a)

Minimum

b)

Maximum

c)

Bester Einzelwert

Ist nur ein Intervall möglich (z. B. 20–30 %), sind diese beiden Werte in „a) Minimum“ und „b) Maximum“ anzugeben.

Ist eine genaue Zahl (z. B. 27 %) verfügbar, ist diese in „c) Bester Einzelwert“ einzugeben.

Ist außer den 95%-Konfidenzgrenzen ein Mittelwert oder „wahrscheinlichster“ Trend verfügbar, können diese drei Werte in a), b) und c) entsprechend eingetragen werden.

Wenn nur ein minimaler (oder maximaler) Wert bekannt ist (z. B. über eine Sachverständigeneinschätzung), ist dieser in Feld „Bester Einzelwert“ und NICHT in die Felder „a) Minimum“ oder „b) Maximum“ einzugeben. Negative Werte für die Trendstärke (d. h. einschließlich des Minuszeichens „-“) sollten für alle negativen Trendstärken gemeldet werden, einschließlich der Fälle, in denen für die Entwicklung bereits „abnehmend“ angegeben ist. Um unnötigen Aufwand bei der Dateneingabe zu vermeiden, ist es jedoch nicht erforderlich, positive Trends mit Pluszeichen zu kennzeichnen (d. h. eine Trendstärke von „15“ wird als „+15 %“ ausgelegt). Bei negativen Trends ist zu beachten, dass die „Minimum“- und „Maximum“-Felder auf Minimum- und Maximumwerte im mathematischen Sinne verweisen (nicht auf Minimum- und Maximumrückgänge).

Wenn verfügbar, kann die Trendstärke auch für „konstante“ oder „fluktuierende“ Trends gemeldet werden.

Siehe den diesbezüglichen Text für Feld 4.1.3 „Stärke des Kurzzeittrends“ für die Population als Erläuterung für spezielle Fälle, in denen Arten im Trendzeitraum ein Gebiet entweder kolonisiert haben oder in dem betreffenden Mitgliedstaat ausgestorben sind.

6.1.4.   Kurzzeittrend – Angewendete Methode

In diesem Feld wird die für die Berechnung der Stärke des Kurzzeittrends angewendete Methode beschrieben. Wählen Sie eine der folgenden Kategorien:

a)

Gesamterhebung oder statistisch gesicherte Schätzung (z. B. durch Vergleich zweier Verbreitungskarten auf der Grundlage genauer Verbreitungsdaten, oder ein spezielles Monitoring der Verbreitung einer Art mit hoher statistischer Aussagekraft);

b)

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten (z. B. Trends, die aus für andere Zwecke erhobenen Daten über das Vorkommen abgeleitet wurden oder aus Daten, die nur über einen Teil der geografischen Ausdehnung eines Lebensraums erhoben wurden, oder Trends, die auf der Messung anderer Prädiktoren des Verbreitungsgebiets des Lebensraums wie etwa Veränderungen der Bodenbedeckung beruhen);

c)

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung, mit sehr begrenzten Daten;

d)

unzureichende oder gar keine Daten verfügbar.

6.1.5.   Quellen

Zur Erstellung des erforderlichen Prüfpfades für die in den Feldern 6.1.1 bis 6.1.4 gemeldeten Daten, geben Sie bitte die für das Ausfüllen dieser Felder genutzten wichtigsten Referenzen und anderen Informationsquellen ein. Diese Quellen können zum Beispiel veröffentlichte Artikel, unveröffentlichte Daten aus Datenbanken, Websites und Sachverständigen-Arbeitsgruppen sein. Es sollten möglichst so viele Informationen bereitgestellt werden, dass bei Prüfungen des Berichts (oder Aktualisierungen in sechs oder zwölf Jahren) die Herkunft der gemeldeten Daten nachvollziehbar ist.

6.2.   Langzeittrend (seit ca. 1980)

6.2.1.   Zeitraum des Langzeittrends

Der ideale Zeitraum für die Berichterstattung über einen Langzeittrend erstreckt sich etwa vom Jahr 1980 (als die Vogelschutzrichtlinie verabschiedet wurde/in Kraft trat) bis ca. zum letzten Jahr des Berichtszeitraums. Es wird hier aber ein gewisser Spielraum eingeräumt – wenn ein Mitgliedstaat beispielsweise Erhebungen für den nationalen Atlas in den Jahren 1980, 1995, 2015 und 2020 durchgeführt hat, sollte daher der Trend von 1980 bis 2020 für den Berichtszeitraum 2019–2024 gemeldet werden.

Für Arten, die ein Gebiet seit 1980 kolonisiert haben, werden die Trends idealerweise beginnend mit dem Jahr gemeldet, in dem die Art erstmals brütete; Beispiel: Wenn die Art erstmals im Jahr 2000 als brütend beobachtet wurde, würde der Zeitraum des Langzeittrends mit dem Jahr 2000 beginnen. Für neu auftretende Arten würde das Anfangsdatum in die letzten beiden Berichtszeiträume fallen (d. h. 2013–2024 für den Berichtszeitraum 2019–2024, siehe dazu auch den Text für Feld 6.1.1).

Mitgliedstaaten, die nicht über Daten zum Verbreitungstrend aus der Zeit vor dem Jahr 2000 verfügen, können den ersten EBCC-Atlas (25) oder Birds in Europe  (26) heranziehen, die Intervallschätzungen von Trends der nationalen Verbreitung von Arten zwischen 1970 und 1990 enthalten.

6.2.2.   Entwicklung des Langzeittrends

Siehe oben Feld 6,1.2 Entwicklung des Kurzzeittrends.

6.2.3.   Stärke des Langzeittrends

Siehe Feld 6.1.3 zur Stärke des Kurzzeittrends.

6.2.4.   Kurzzeittrend – Angewendete Methode

Siehe Feld 6.1.4 zum Kurzzeittrend – Angewendete Methode.

6.2.5.   Quellen

Siehe Feld 6.1.5.

6.3.   Zusätzliche Angaben (optional)

In diesem Abschnitt können ergänzende Informationen frei formuliert werden (höchstens 500 Zeichen), die sich auf die für die Bewertung des Brutverbreitungstrends in den Abschnitten 6.1 und 6.2 angegebenen Daten beziehen. Beispiel: Ein Mitgliedstaat möchte möglicherweise Informationen über (kurzfristige oder langfristige) geografische Verlagerungen oder eine Fragmentierung der Verbreitung übermitteln, auch wenn in Bezug auf die Größenordnung der Verbreitung insgesamt keine Veränderungen gemeldet werden.

7.   WICHTIGSTE BELASTUNGEN UND BEDROHUNGEN

In diesem Abschnitt sollen Informationen über die grundlegenden Faktoren für den Rückgang einer bestimmten Art, ihre zahlenmäßige Zurückdrängung oder eine Begrenzung ihres Verbreitungsgebiets eingeholt werden. Er ist für alle regelmäßig auftretenden Arten (wie in der Vogelarten-Checkliste nach Artikel 12 im Referenzportal aufgeführt) der folgenden Gruppen auszufüllen:

in Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG aufgeführte Arten;

Brutvogelarten und überwinternde Vogelarten gemäß Anhang II der Richtlinie 2009/147/EG;

andere wandernde Arten, die auf nationaler Ebene die Ausweisung von Schutzgebieten auslösen.

Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, diese Informationen auch für jede weitere Art, für die Informationen verfügbar sind, zu übermitteln.

Für weitere Informationen über die saisonale Berichterstattung über Brut, Überwinterung oder Durchzug gemäß Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG und andere Triggerarten, die die Ausweisung als besondere Schutzgebiete (SPA) auslösen, siehe

Tabelle 2: Abschnitte des Berichtsformats, die für die Brut-, Überwinterungs- und Durchzugssaison für verschiedene Kategorien von Vogelarten auszufüllen sind

Im laufenden Berichtszeitraum waren Belastungen zu verzeichnen, die Auswirkungen auf die langfristige Lebensfähigkeit der Art(en) oder ihres Lebensraums/ihrer Lebensräume haben; Bedrohungen sind künftige/vorhersehbare Auswirkungen (innerhalb der nächsten beiden Berichtszeiträume), die wahrscheinlich die langfristige Lebensfähigkeit der Art(en) oder ihres Lebensraums/ihrer Lebensräume beeinträchtigen werden (siehe Tabelle 3). Bedrohungen werden nicht gesondert gemeldet; eine Belastung, die hinsichtlich ihrer zeitlichen Ausdehnung als „andauernd und wahrscheinlich auch in Zukunft bestehend“ gemeldet wird, gilt sowohl als Belastung als auch als Bedrohung, während eine Belastung mit zeitlicher Ausdehnung „nur in der Zukunft“ nur eine Bedrohung ist. Als Bedrohungen sollten die Probleme dargestellt werden, die nach vernünftigem Ermessen als wahrscheinlich einzustufen sind (z. B. aufgrund aktueller gemeldeter Belastungen oder vorhersehbarer Entwicklungsvorhaben). Die Begriffsbestimmung von Belastungen und Bedrohungen sind der nachstehenden Tabelle 3 zu entnehmen.

Tabelle 3

Begriffsbestimmung einer Belastung und Bedrohung (im Zusammenhang mit der Berichterstattung gemäß Artikel 12)

 

Zeitraum des Auftretens/Begriffsbestimmung

Zeitrahmen

Belastung

Derzeit und/oder während (eines Teils oder des gesamten) laufenden Berichtszeitraums wirkend.

Der laufende sechsjährige Berichtszeitraum.

Bedrohung

Faktoren, deren Wirken in der Zukunft nach dem laufenden Berichtszeitraum erwartet wird.

Die beiden künftigen Berichtszeiträume, d. h. innerhalb von zwölf Jahren nach dem Ende des laufenden Berichtszeitraums.

7.1.   Charakterisierung von Belastungen

Übermitteln Sie bitte eine Liste von Belastungen: Führen Sie maximal 20 Belastungen auf. Die Liste der Belastungen ist im Referenzportal verfügbar.

Für jedes Vogel-Taxon:

a)

Wählen Sie maximal 20 Einträge für Belastungen unter Verwendung des Codes auf der zweiten Ebene der hierarchischen Liste aus. Die Liste von Belastungen und Bedrohungen ist im Referenzportal verfügbar.

b)

Geben Sie bitte für jede Belastung die Zeit an, die den zeitlichen Rahmen darstellt, in dem sie wirkt.

Zeit

in der Vergangenheit, aber infolge von Maßnahmen nicht mehr relevant

Für die Meldung von Belastungen, die ab einem bestimmten Zeitpunkt des laufenden Berichtszeitraums nicht mehr relevant waren.

Wurde diese Kategorie gewählt, müssen die Felder zu Tragweite und Einfluss nicht ausgefüllt werden.

zurzeit wirkend

Für die Meldung von Belastungen, die während des Berichtszeitraums andauern, d. h. ihre Beseitigung durch Maßnahmen ist nicht belegt.

zurzeit und wahrscheinlich auch in Zukunft wirkend

Für die Meldung sowohl von Belastungen als auch von Bedrohungen.

Wurde diese Kategorie gewählt, müssen die Felder zu Tragweite und Einfluss für den Teil des Eintrags, der sich auf die Bedrohung bezieht, nicht ausgefüllt werden; auszufüllen ist nur der Teil, der die Belastung betrifft.

nur in der Zukunft

Für die Meldung von Bedrohungen.

Wurde diese Kategorie gewählt, müssen die Felder zu Tragweite und Einfluss nicht ausgefüllt werden.

c)

Geben Sie für jede den Anteil der von der Belastung betroffenen Population (Tragweite) an, – „Gesamtheit >90 %“, „Mehrheit 50–90 %“ oder „Minderheit <50 %“.

Tragweite (Anteil der betroffenen Population)*

[*Nur auszufüllen für „zurzeit wirkend“ und „zurzeit und wahrscheinlich auch in Zukunft wirkend“. Obwohl letzteres auch Bedrohungen einschließt, gelten die „Tragweite“ und der „Einfluss“ nur für Belastungen.]

Gesamtheit >90 %

Mehr als 90 % der gemeldeten Population in dem Mitgliedstaat sind von der Belastung betroffen.

Mehrheit 50–90 %

50–90 % der gemeldeten Population in dem Mitgliedstaat sind von der Belastung betroffen.

Minderheit <50 %

Weniger als 50 % der gemeldeten Population in dem Mitgliedstaat sind von der Belastung betroffen.

d)

Geben Sie den Einfluss auf die Population oder den Lebensraum der Art an – „starker Einfluss“, „mittelstarker Einfluss“ oder „geringer Einfluss“. Der Einfluss gibt an, in welchem Maße die Belastung den Rückgang einer Population oder eines Lebensraums der Art bewirkt.

Einfluss (auf Population oder Lebensraum einer Art)*

[*Nur auszufüllen für „zurzeit wirkend“ und „zurzeit und wahrscheinlich auch in Zukunft wirkend“. Obwohl letzteres auch Bedrohungen einschließt, gelten die „Tragweite“ und der „Einfluss“ nur für Belastungen.]

Starker Einfluss

Die aufgeführte Belastung ist ein in hohem Maße signifikanter Faktor für den Rückgang einer Population oder eines Lebensraums der Art. Sie hat einen großen direkten oder unmittelbaren Einfluss auf die Population.

Mittelstarker Einfluss

Die aufgeführte Belastung trägt zum Rückgang der Population oder des Lebensraums der Art bei, ist aber keine Belastung mit hohem Einfluss oder geringem Einfluss. Sie hat einen mittelstarken direkten/unmittelbaren oder indirekten Einfluss auf die Population.

Geringer Einfluss

Die aufgeführte Belastung trägt zum Rückgang der Population oder des Lebensraums der Art bei, ist aber nicht dessen Hauptursache und wirkt in Kombination mit anderen Belastungen und/oder Faktoren.

e)

Geben Sie den Ort ein, an dem die Belastung vorwiegend wirkt. Es sollte nur eine Option gewählt werden.

Ort*

[*Wählen Sie die Option, die dem Ort entspricht, an dem die Belastung hauptsächlich wirkt.]

Innerhalb des Mitgliedstaates

Auszuwählen für Belastungen, die innerhalb des Mitgliedstaates oder innerhalb und außerhalb des Mitgliedstaats wirken, aber annähernd gleiche Auswirkungen auf die nationale Vogelpopulation haben.

An einem anderen Ort in der EU

Wenn die Belastung vorwiegend andernorts in der EU wirkt (aber auch innerhalb des Mitgliedstaates wirken kann)

Außerhalb der EU

Wenn bekannt ist, dass die Belastung hauptsächlich außerhalb des EU-Mitgliedstaats wirkt

Sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU

Wenn die Belastung sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU-Mitgliedstaaten wirkt

Unbekannt

Der Ort, an dem die Belastung wirkt, ist nicht bekannt.

Die gesamte Auswirkung einer Belastung, wie in den Feldern „Zeit“, „Tragweite“ und „Einfluss“ erfasst, sollte den Einfluss der Belastung auf die Trends der Art wiedergeben.

Wenn unter den Belastungen invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung ausgewählt wurden, müssen die Namen dieser Arten in f) angegeben werden. Eine Auswahlliste für diese Arten ist verfügbar. Die Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung ist im Referenzportal für Artikel 12 abrufbar. Wenn eine Belastung „Sonstige invasive gebietsfremde Arten (die keine Arten von unionsweiter Bedeutung sind)“ betrifft, ist die Angabe der Namen dieser Arten in g) optional. Bitte aus der EASIN-Datenbank (siehe Referenzportal für Artikel 12) auswählen. Für beide Fälle kann mehr als eine Art angegeben werden.

Wenn ein Mitgliedstaat präzisere Angaben zur Eigenart einer bestimmten Belastung machen möchte, kann er dafür Feld 7.4 „Zusätzliche Informationen“ nutzen.

Weiterführende Erläuterungen zur Meldung von Belastungen/Bedrohungen werden in den Leitfäden und in Anmerkungen in der Liste der Belastungen und Bedrohungen bereitgestellt, die im Referenzportal abgerufen werden können.

7.2.   Angewendete Methoden (optional)

Im optionalen Feld „Angewendete Methoden“ können allgemeine Informationen über die Meldung von Belastungen angegeben werden; es muss nicht für spezifische Belastungen ausgefüllt werden. Wenn eine Methode für eine spezifische Belastung angewendet wird, kann diese Information in Feld 7.4 „Zusätzliche Angaben“ eingegeben werden.

Wählen Sie eine der folgenden Kategorien:

a)

Gesamterhebung oder statistisch gesicherte Schätzung;

b)

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten;

c)

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten;

d)

unzureichende oder gar keine Daten verfügbar.

Nur eine Kategorie kann gewählt werden; wenn Daten aus einer Vielzahl von Quellen zusammengestellt wurden, wählen Sie bitte die Kategorie für die wichtigste Datenquelle.

7.3.   Informationsquellen (optional)

Zur Erstellung des erforderlichen Prüfpfades für die in Feld 7.1 oben gemeldeten Daten können die Mitgliedstaaten die wichtigsten Referenzen und andere Quellen eingeben, die die gemeldeten Belastungen belegen. Diese Quellen können zum Beispiel veröffentlichte Artikel, unveröffentlichte Daten aus Datenbanken, Websites und Sachverständigen-Arbeitsgruppen sein. Wenn in Feld 7.2 „Sachverständigeneinschätzung“ angegeben wurde, kann dies in diesem Feld weiter ausgeführt werden. Es sollten möglichst so viele Informationen bereitgestellt werden, dass bei Prüfungen des Berichts (oder Aktualisierungen in sechs oder zwölf Jahren) die Herkunft der gemeldeten Daten nachvollziehbar ist.

7.4.   Zusätzliche Angaben (optional)

Wenn ein Mitgliedstaat zusätzliche Informationen über bestimmte Belastungen (z. B. Schätzungen der jährlichen Sterblichkeit durch eine bestimmte Belastung, beispielsweise illegale Tötung) oder eine Methode übermitteln möchte, können diese hier eingegeben werden.

8.   ERHALTUNGSMAẞNAHMEN

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die wichtigsten Erhaltungsmaßnahmen für die Arten zu beschreiben, für die diese Informationen verlangt werden (siehe

Tabelle 2: Abschnitte des Berichtsformats, die für die Brut-, Überwinterungs- und Durchzugssaison für verschiedene Kategorien von Vogelarten auszufüllen sind). Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, diese Informationen auch für jede weitere Art, soweit verfügbar, zu übermitteln.

8.1.   Stand der Maßnahmen

Geben Sie an, ob Maßnahmen erforderlich sind oder nicht. Wenn die Antwort „Ja“ ist, fahren Sie bitte mit der Auswahl aus folgenden Optionen fort (nur eine Option kann gewählt werden):

a)

Maßnahmen wurden ermittelt aber noch nicht ergriffen.

b)

Maßnahmen sind erforderlich, können aber nicht ermittelt werden.

c)

Die ermittelten Maßnahmen wurden teilweise ergriffen.

d)

Die meisten/sämtliche ermittelten Maßnahmen wurden ergriffen.

8.2.   Reichweite der ergriffenen Maßnahmen

Wenn ein Teil der ermittelten Maßnahmen (8.1.c) oder die meisten/sämtliche ermittelten Maßnahmen (8.1.d) ergriffen wurden, geben Sie die Reichweite dieser Maßnahmen an, d. h. den Anteil der Population, auf den sie sich auswirken:

a)

<50 %

b)

50–90 %

c)

>90 %

Die Bewertung sollte in allgemeiner Weise vorgenommen werden.

8.3.   Hauptzweck der ergriffenen Maßnahmen

A.

Geben Sie die Hauptzwecke der ergriffenen Maßnahmen an. Dieser Teil ist nur dann auszufüllen, wenn Erhaltungsmaßnahmen ergriffen wurden (in den Feldern 8.1.c „Die ermittelten Maßnahmen wurden teilweise ergriffen“ oder 8.1.d „Die meisten/sämtliche ermittelten Maßnahmen wurden ergriffen“ wurde „Ja“ angegeben). Es können mehrere Zwecke angegeben ermittelt werden:

a)

Erhaltung der gegenwärtigen Verbreitung, der gegenwärtigen Population und/oder des gegenwärtigen Lebensraums für die Art

b)

Ausweitung der gegenwärtigen Verbreitung der Art

c)

Erhöhung der Populationsgröße und/oder Verbesserung der Bestandsdynamik (Fortpflanzungserfolg verbessern, Sterblichkeit senken, Alters-/Geschlechtsstruktur verbessern)

d)

Wiederherstellung des Lebensraums der Art

B.

Zur Bestimmung des Hauptzwecks der ergriffenen Maßnahmen geben Sie bitte an (nur eine Option kann gewählt werden), ob er darin besteht:

den derzeitigen Zustand zu erhalten,

das Verbreitungsgebiet zu erweitern,

die Population zu vergrößern oder ihren Erhaltungszustand zu verbessern,

den Lebensraum wiederherzustellen.

In diesem Feld soll nicht die Wirkung der Maßnahmen, sondern das angestrebte Ziel der umgesetzten Maßnahmen beschrieben werden. Die Antwort ist in Feld 8.5 unten weiter auszuführen.

8.4.   Ort der Maßnahmen

Geben Sie an, wo die Maßnahmen hauptsächlich umgesetzt werden. Dieser Teil ist nur auszufüllen, wenn Erhaltungsmaßnahmen ergriffen wurden (in den Feldern 8.1.c „Die ermittelten Maßnahmen wurden teilweise ergriffen“ oder 8.1.d „Die meisten/sämtliche ermittelten Maßnahmen wurden ergriffen“ wurde „Ja“ angegeben) – (es kann nur eine Option gewählt werden):

a)

nur innerhalb von Natura-2000-Gebieten

b)

innerhalb und außerhalb von Natura-2000-Gebieten

c)

nur außerhalb von Natura-2000-Gebieten

Mit diesem Feld soll erfasst werden, wo der Schwerpunkt der Erhaltungsmaßnahme gelegt wird. Wählen Sie daher Option a, wenn sämtliche oder die überwiegende Mehrheit der Erhaltungsmaßnahmen auf Natura-2000-Gebiete beschränkt sind, Option b, wenn die Bemühungen zur Umsetzung von Maßnahmen innerhalb und außerhalb von Natura-2000-Gebieten in etwa ausgeglichen sind, und Option c, wenn sämtliche oder die große Mehrheit der Maßnahmen außerhalb von Natura-2000-Gebieten ergriffen werden.

8.5.   Reaktion auf die Maßnahmen

Geben Sie eine Schätzung an, wann die Maßnahmen beginnen oder wahrscheinlich beginnen, die Belastung zu neutralisieren und positive Wirkungen zu erzeugen für den in Feld 8.3 angegebenen Hauptzweck der Maßnahmen). Wählen Sie bitte eine Option aus:

a)

kurzfristige Reaktion (innerhalb des laufenden Berichtszeitraums, z. B. 2019–2024)

b)

mittelfristige Reaktion (innerhalb der nächsten zwei Berichtszeiträume, z. B. 2025–2036)

c)

langfristige Reaktion (z. B. nach 2036)

8.6.   Liste der wichtigsten Erhaltungsmaßnahmen

Führen Sie maximal 20 Erhaltungsmaßnahmen auf. Die Mitgliedstaaten sollten die Ländercodes verwenden, die im Referenzportal genannt sind.

Weiterführende Erläuterungen zur Anwendung von Erhaltungsmaßnahmen sind den technischen Anweisungen zu Konzepten und Definitionen und den Anmerkungen in der Liste der Erhaltungsmaßnahmen im Referenzportal zu entnehmen.

8.7.   Zusätzliche Angaben (optional)

Zusätzliche Angaben zur Erleichterung des Verständnisses der über die Erhaltungsmaßnahmen bereitgestellten Informationen können hier gemacht werden.

9.   ABDECKUNG DURCH NATURA-2000-GEBIETE (BESONDERE SCHUTZGEBIETE)

Dieser Abschnitt dient der Erfassung von Informationen über die Abdeckung durch Natura-2000-Gebiete (besondere Schutzgebiete) für einzelne Arten. Nach Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die für bestimmte Arten geeignetsten Gebiete als Schutzgebiete auszuweisen. Um den Umfang der Abdeckung durch das Schutzgebietsnetz für jede relevante Art auf EU-Ebene zu beurteilen, müssen die Mitgliedstaaten die Größe (und den Kurzzeittrend) der Population, die innerhalb ihres Schutzgebietsnetzes auftritt, melden.

Dieser Abschnitt ist nur für die Arten gemäß Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG und andere wandernde Arten, die auf nationaler Ebene die Ausweisung von Schutzgebieten auslösen, auszufüllen, die in der Vogelarten-Checkliste im Referenzportal angegeben sind.

Für weitere Informationen über die saisonale Berichterstattung über Brut, Überwinterung oder Durchzug gemäß Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG und andere Triggerarten, die die Ausweisung als besondere Schutzgebiete (SPA) auslösen, siehe

Tabelle 2: Abschnitte des Berichtsformats, die für die Brut-, Überwinterungs- und Durchzugssaison für verschiedene Kategorien von Vogelarten auszufüllen sind

Siehe Hintergrundinformationen in den technischen Anweisungen zu Konzepten und Definitionen.

9.1.   Populationsgröße innerhalb des Natura-2000-Netzes (Netz besonderer Schutzgebiete )

Geben Sie bitte eine Schätzung der gesamten Populationsgröße an, die während des in Feld 3.1 angegebenen Jahres oder Zeitraums im gesamten nationalen Netz besonderer Schutzgebiete (SPA) erfasst ist. Siehe den Text für Feld 3.2 „Populationsgröße“ oben für Erläuterungen zum Ausfüllen der Felder a, b, c und/oder d.

Zur Vermeidung überhöhter Zahlenwerte müssen Mitgliedstaaten möglicherweise die gesamte Populationsgröße innerhalb des Natura-2000-Netzes für einige mobile überwinternde Arten nach unten anpassen, um signifikanten Bewegungen von Individuen zwischen den Schutzgebieten Rechnung zu tragen, was z. B. auf verschiedene Gänsearten, die in Nordwesteuropa überwintern, zutreffen könnte.

9.2.   Art der Schätzung

Wählen Sie eine der folgenden Optionen:

Bei der „besten Schätzung“ handelt es sich um die beste verfügbare einzelne Zahl (einschließlich in Fällen, in denen nur ein maximaler Wert der Populationsgröße verfügbar ist) oder ein Intervall, das zum Beispiel aus einer Zählung der Population, einer Zusammenstellung von Zahlen aus bestimmten Gegenden, einer Schätzung anhand der Populationsdichte und Verbreitungsdaten oder einer Sachverständigeneinschätzung abgeleitet wurde, für das aber keine Grenzen des 95%-Konfidenzintervalls berechnet wurden. In Feld 9.3 kann angegeben werden, ob eine beste Schätzung auf Monitoringdaten, eine Extrapolation oder Sachverständigeneinschätzung gestützt ist;

unter „Mehrjahresmittel“ ist ein Durchschnittswert (und Intervall) zu verstehen, der (das) aufgrund einer Schätzung der Populationsgröße über mehrere Jahre im Berichtszeitraum gebildet wurde;

„95%-Konfidenzintervall“ bezeichnet Schätzungen, die aus Stichprobenerhebungen abgeleitet wurden, oder ein Modell, für das 95%-Konfidenzgrenzen berechnet werden konnten (wie in den Feldern 9.1.b und 9.1.c angegeben);

„Minimum“ beschreibt den Fall, in dem selbst für eine ungefähre Schätzung keine ausreichenden Daten vorliegen, aber bekannt ist, dass eine Populationsgröße über einem bestimmten Wert liegt, oder in dem das gemeldete Intervall aus einer Stichprobenerhebung oder einem Monitoringprojekt stammt und die tatsächliche Populationsgröße wahrscheinlich zu niedrig geschätzt wurde.

Beachten Sie bitte dieselben Hinweise wie für Feld 3.3 „Art der Schätzung“ zur Populationsgröße.

9.3.   Populationsgröße innerhalb des Netzes – Angewendete Methode

Wählen Sie eine der folgenden Optionen: (analog zu Feld 3.4 „Angewendete Methode“):

a)

Gesamterhebung oder statistisch gesicherte Schätzung;

b)

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten;

c)

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten;

d)

unzureichende oder gar keine Daten verfügbar.

Beachten Sie bitte dieselben Hinweise wie für Feld 3.4 „Angewendete Methode“ zur Populationsgröße.

9.4.   Kurzfristiger Trend der Populationsgröße innerhalb des Netzes – Entwicklung

Geben Sie wie in Feld 4.1.2 „Entwicklung des Kurzzeittrends“ an, wie sich der Populationstrend im Schutzgebiet-Netzwerk (SPA) über den Zeitraum des Kurzzeittrends (wie in Feld 4.1.1 gemeldet) entwickelte (es kann nur eine Option gewählt werden):

a)

konstant

b)

fluktuierend

c)

zunehmend

d)

abnehmend

e)

unsicher

f)

unbekannt

Siehe den Text für Feld 4.1.2 „Entwicklung des Kurzzeittrends“ für eine Erläuterung zur Auslegung und Verwendung dieser Kategorien der Trendentwicklung.

9.5.   Kurzfristiger Trend der Populationsgröße innerhalb des Netzes – Angewendete Methode

Geben Sie an, welche der folgenden Optionen die angewendete Methode zur Bewertung der Entwicklung des Kurzzeittrends (wie zu Feld 4.1.4 „Kurzzeittrend – Angewendete Methode“) am besten beschreibt:

a)

Gesamterhebung oder statistisch gesicherte Schätzung;

b)

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten;

c)

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten;

d)

unzureichende oder gar keine Daten verfügbar.

Nur eine Kategorie kann gewählt werden; wenn Daten aus einer Vielzahl von Quellen zusammengestellt wurden, wählen Sie bitte die Kategorie für die wichtigste Datenquelle.

Beachten Sie dieselben Hinweise wie für Feld 4.1.4 „Kurzzeittrend – Angewendete Methode“.

9.6.   Zusätzliche Angaben (optional)

In diesem Abschnitt können ergänzende Informationen frei formuliert werden (höchstens 500 Zeichen), die sich auf die in den Feldern 9.1–9.5 übermittelten Daten beziehen.

Die nachstehenden Informationen für Abschnitt 10 „Fortschritte bei Arbeiten in Bezug auf internationale Artenaktionspläne (SAP), Bewirtschaftungspläne (MP) und Kurzdarstellungen zur Bewirtschaftung (BMS)“ und Abschnitt 11 „Informationen zu Arten gemäß Anhang II“ sind für jedes Taxon in jeder betreffenden Saison bereitzustellen.

10.   FORTSCHRITTE BEI ARBEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT INTERNATIONALEN ARTENAKTIONSPLÄNEN (SPECIES ACTION PLANS, SAP), BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNEN (MANAGEMENT PLANS, MP) UND KURZDARSTELLUNGEN ZUR BEWIRTSCHAFTUNG (BRIEF MANAGEMENT STATEMENTS, BMS)

Dieser Abschnitt dient der Erfassung von Informationen über die Arbeiten der Mitgliedstaaten in Bezug auf die am meisten bedrohten Vogelarten der EU, für die internationale (oder multilaterale (27)) Artenaktionspläne (SAP) oder Kurzdarstellungen zur Bewirtschaftung (BMS) entwickelt wurden, sowie der Zusammenstellung einer Reihe bejagbarer Arten, deren Zustand in der EU als schlecht gilt und für die Bewirtschaftungspläne (MP) ausgearbeitet wurden. (28) Die Berichterstattung umfasst auch Arbeiten im Rahmen von Plänen, die von internationalen Organisationen verabschiedet wurden und die die Europäische Union unterzeichnet hat, wie etwa das Übereinkommen von Bern (29), das Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (African-Eurasian Waterbird Agreement, AEWA) (30) und das Übereinkommen zum Erhalt der wandernden wildlebenden Tierarten (Convention on Migratory Species, CMS) (31).

Seit den 1990er Jahren wurden in der EU erhebliche Ressourcen für die Erhaltung vieler dieser Arten aufgewendet (z. B. über LIFE-Projekte). Vor diesem Hintergrund werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, zusammenfassend darzustellen, was sie auf nationaler Ebene für die Umsetzung dieser Pläne und die Verbesserung des Erhaltungszustands der betreffenden Arten unternommen haben. Die Liste der relevanten Taxa mit Angabe eines Plantyps ist im Referenzportal verfügbar. Dieser Abschnitt ist auf der Ebene Arten/Unterarten auszufüllen.

10.1.   Typ des internationalen Plans

Verwenden Sie den Typ des internationalen Plans (Artenaktionsplan (SAP), Bewirtschaftungsplan (MP) oder der Kurzdarstellung zur Bewirtschaftung (BMS)), der in der im Referenzportal abrufbaren Liste der relevanten Taxa mit internationalen/multilateralen Plänen aufgeführt ist.

10.2.   Wurde ein nationaler Plan verabschiedet, der mit dem internationalen Artenaktionsplan (SAP)/Bewirtschaftungsplan (MP)/der Kurzdarstellung zur Bewirtschaftung (BMS) verbunden ist?

Wählen Sie bitte „Ja“ oder „Nein“. Wenn „Ja“, geben Sie in Feld 10.5 „Weitere Informationsquellen“ bitte einen Weblink zum nationalen Plan (und/oder einen entsprechenden bibliografischen Verweis) unten an. Die Felder 10.3 und 10.4 sind unabhängig davon, ob hier „Ja“ oder „Nein“ gewählt wurde, auszufüllen.

10.3.   Bewertung der Wirksamkeit von Artenaktionsplänen (SAP) für weltweit bedrohte Arten

In diesem Feld werden Informationen über den nationalen Zustand der Arten (hinsichtlich Populationsgröße und Ausdehnung/Verbreitung) im Verhältnis zu den in den Artenaktionsplänen (SAP)/Kurzdarstellungen zur Bewirtschaftung (BMS) dargelegten Zielen bereitgestellt. Die Liste der Arten mit Artenaktionsplänen (SAP) und Kurzdarstellungen zur Bewirtschaftung (BMS), für die dieses Feld ausgefüllt werden sollte, wird in der Liste der im Referenzportal abrufbaren Liste der relevanten Taxa mit internationalen/multilateralen Plänen aufgeführt. (32) Eine detailliertere Liste, die auch die bei der Bewertung für jede Art zu berücksichtigenden Ziele umfasst, wird im Referenzportal bereitgestellt.

Einige Pläne enthalten eine Auflistung kurzfristiger und langfristiger Ziele. Für Clanga clanga [= Aquila clanga] beispielsweise werden im Aktionsplan die folgenden Ziele in Bezug auf entweder ihre Verbreitung oder die Populationsgröße aufgeführt:

a)

„kurzfristig den Rückgang der Population stoppen und alle bestehenden Lebensräume für Brüten, Rasten und Überwinterung schützen“;

b)

„langfristig die Verbreitung und die Zahlen der europäischen Population des Schelladlers schützen und sein Verbreitungsgebiet bis auf die Ausdehnung von 1920 wiederherstellen“.

Wurde das kurzfristige Ziel (z. B. die Stabilisierung der Populationsgröße) erreicht oder sind Fortschritte auf dem Weg zu diesem Ziel zu erkennen, ist Option „a) nähert sich dem Zweck/dem Ziel (den Zielen) des Plans an“ zu wählen.

Manche Pläne umfassen Ziele, die nicht unmittelbar als eine Zunahme/Stabilisierung der Population oder ihrer Verbreitung ausgedrückt werden, sondern beispielsweise als eine Senkung der Sterblichkeit, die durch bestimmte Belastungen verursacht wird, oder als Schutz/Wiederherstellung bestimmter wichtiger Gebiete. Die Wirksamkeit eines Plans ist unter Berücksichtigung der Auswirkungen solcher Maßnahmen auf die Populationsgröße/Verbreitung zu bewerten. Wenn zum Beispiel mehrere wichtige Gebiete für eine Art wiederhergestellt wurden (ein kurzfristiges Ziel erreicht wurde), wobei der langfristige Zweck darin bestand, die Population einer Art zu stabilisieren, aber die Populationsgröße nach wie vor zurückgeht (mit einer unveränderten Rate), ist die Option „b) ist unverändert“ auszuwählen.

Bitte wählen Sie eine der folgenden Optionen:

a)

nähert sich dem Zweck/dem Ziel (den Zielen) des Plans an;

b)

ist unverändert;

c)

verschlechtert sich weiter und entfernt sich von dem Zweck/dem Ziel (den Zielen) des Plans.

10.4.   Bewertung der Wirksamkeit des Bewirtschaftungsplans (MP) für bejagbare Arten in einem nicht gesicherten Erhaltungszustand

Dieses Feld ist für bejagbare Arten in einem nicht gesicherten Erhaltungszustand vorgesehen. Es dient der Bereitstellung von Informationen über ihren Zustand (in Bezug auf die Populationsgröße und die Ausdehnung/Verbreitung) auf nationaler Ebene hinsichtlich der in den Bewirtschaftungsplänen (MP) dargelegten Ziele. Die Liste der Arten mit Bewirtschaftungsplänen (MP), für die dieses Feld ausgefüllt werden sollte, wird in der im Referenzportal abrufbaren Liste der relevanten Taxa mit internationalen/multilateralen Plänen aufgeführt. (33) Eine detailliertere Liste, die auch die bei der Bewertung für jede Art zu berücksichtigenden Ziele umfasst, wird im Referenzportal bereitgestellt.

Wählen Sie bitte eine der folgenden Optionen (beachten Sie dieselben Hinweise wie für Feld 10.3):

a)

hat sich verbessert;

b)

ist unverändert;

c)

verschlechtert sich weiter.

10.5.   Weitere Informationsquellen

In diesem Feld sind Links zu den entsprechenden Websites und/oder bibliografische Angaben für einschlägige Publikationen (z. B. einen nationalen Plan), Kontaktdaten verantwortlicher Organisationen usw. anzugeben.

11.   INFORMATIONEN ÜBER IN ANHANG II AUFGEFÜHRTE ARTEN (ARTIKEL 7 DER RICHTLINIE 2009/147/EG)

Dieser Abschnitt ist auf der Ebene Arten/Unterarten auszufüllen.

11.1.   Wird die Art im betreffenden Land bejagt?

Nicht alle in Anhang II der Richtlinie 2009/147/EG aufgeführten Arten werden in allen (relevanten) Mitgliedstaaten bejagt. Geben Sie bitte hier an, ob die betreffende Art in Ihrem Land (34) tatsächlich bejagt wird. Falls „Ja“, füllen Sie bitte die Felder 11.2 bis 11.4 aus.

Dieses Feld zeigt an, ob eine Art tatsächlich in einem Mitgliedstaat bejagt wird. Wenn etwa eine Art nach nationalen/regionalen Rechtsvorschriften nicht als bejagbar eingestuft ist (und daher nicht gejagt werden darf) oder wenn ein dauerhaftes Verbot gilt (für bejagbare Arten), sollte die Antwort „Nein“ lauten. Weitere Informationen können in Feld 11.4 „Zusätzliche Angaben“ eingegeben werden.

11.2.   Jagdstrecke

Geben Sie statistische Daten über nationale Jagdstrecken (in Individuen) pro Jahr/Jagdsaison über die sechs Jahre des Berichtszeitraums an: geben Sie die Einheit (Individuen) in Feld 11.2.a an und füllen Sie dann gegebenenfalls die Felder 11.2.b (d. h. die Jagdsaison, optional) und 11.2.c Informationen pro Jagdsaison oder pro Jahr (wenn sich die Daten nicht auf die Jagdsaison beziehen) auszufüllen. Für den Berichtszeitraum 2019–2024 fällt Jagdsaison 1 in den Zeitraum 2018/2019 (beginnend im Herbst 2018 und endend im Frühjahr 2019); Saison 6 fällt in den Zeitraum 2023/2024. Wenn ein genauer Wert bekannt ist, geben Sie ihn bitte sowohl in das Feld „Minimum“ als auch in das Feld „Maximum“ ein. Wenn nur minimale oder nur maximale Werte vorliegen, sind diese in den entsprechenden Feldern „Min.“ und „Max.“ anzugeben. Es steht auch eine Option „unbekannt“ zur Verfügung.

In Fällen, in denen Jagdstreckenstatistiken nur für eine Gruppe von Arten ohne eine zuverlässige Aufschlüsselung nach Arten verfügbar sind, ist der Anteil (z. B. 50–90 % für die überwiegende Art und 0–5 % für die anderen Arten) für jede Art zu schätzen und als „Min.“- und „Max.“-Werte unter 11.2 anzugeben. Die entsprechende Erklärung sollte in Feld 11.4 „Zusätzliche Angaben“ angeführt werden (Beispiel: „Jagdstreckenstatistiken (Min.–Max.) liegen für eine Gruppe von Arten ([Art 1], [Art 2], [Art x]) vor, aber wahrscheinlich beziehen sich >90 % auf die Art in diesem Bericht“). Im Feld „Angewendete Methode“ (Feld 11.3) sollte der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die gemeldeten tatsächlichen Zahlen Näherungswerte darstellen; daher sollte „b)“ oder „c)“ gewählt werden.

11.3.   Jagdstrecke – Angewendete Methode

Geben Sie an, welche der folgenden Optionen die für die Bereitstellung der Jagdstatistiken angewendete Methode am besten beschreibt:

a)

Gesamterhebung oder statistisch gesicherte Schätzung;

b)

überwiegend auf der Grundlage einer Extrapolation aus einer begrenzten Menge an Daten;

c)

überwiegend auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung mit sehr begrenzten Daten;

d)

unzureichende oder gar keine Daten verfügbar.

11.4.   Zusätzliche Angaben (optional)

Weblinks oder bibliografische Angaben für die wichtigsten der beim Ausfüllen der Felder in Abschnitt 11 genutzten Informationsquellen, einschließlich Angaben zu nationalen Berichten oder Online-Datenbanken. Hier können auch andere Informationen über Jagdstreckenstatistiken aufgeführt werden, etwa Informationen über Validierungsprüfungen von Datenqualität und Datengenauigkeit, oder wenn zusätzliche demografische Daten erhoben werden (z. B. im Wege von Flügelerhebungen). Etwaige unlängst vorgenommene Veränderungen bei den Erhebungsmethoden oder Melde-Instrumenten können ebenfalls angegeben werden.

Quellen

BirdLife International (2004) Birds in Europe: population estimates, trends and conservation status. BirdLife International (BirdLife Conservation Series, No. 12), Cambridge, Vereinigtes Königreich.

del Hoyo, J. und Collar, N. J. (2014) HBW and BirdLife International Illustrated Checklist of the Birds of the World. Band 1: Non-passerines. Lynx Edicions, Barcelona.

Hagemeijer, E. J. M. und Blair, M., Hg. (1997) The EBCC Atlas of European Breeding Birds: their distribution and abundance. T & A D Poyser, London.

Sokos, C. & Birtsas, P. (2014) The last indigenous black-necked pheasant population in Europe. G@lliformed 8: S. 13–22.

Tucker, G. M., und Heath, M. F. (1994) Birds in Europe: their conservation status. BirdLife International (BirdLife Conservation Series, No. 3), Cambridge, Vereinigtes Königreich.


(1)  http://ec.europa.eu/environment/nature/invasivealien/index_en.htm

(2)  Siehe http://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/wildbirds/eu_species/index_en.htm.

(3)  del Hoyo, J., Collar, N. J. (2014): HBW and BirdLife International Illustrated Checklist of the Birds of the World. Band 1: Non-passerines. Lynx Edicions, Barcelona.

(4)  Gemäß Artikel 4 Absatz 2.

(5)  Es sind auch weitere Details anzugeben, z. B. „Die Art wurde seit 2008 nicht mehr als brütend bestätigt, aber ein oder zwei nicht verpaarte Individuen wurden während der Brutsaison noch regelmäßig erfasst“ in Feld 3.7 „Zusätzliche Informationen“.

(6)  In vielen Fällen des Aussterbens in einem Mitgliedstaat ist eine Sachverständigeneinschätzung erforderlich, weil es oft schwieriger ist, die Abwesenheit einer Art zu bestätigen als ihre Anwesenheit.

(7)  Wildlebende Individuen von Branta canadensis (aus Grönland oder Nordamerika) können in der EU auch umherziehen, das Augenmerk hier liegt aber auf den angesiedelten Populationen.

(8)  Auch wenn einigen Quellen zufolge sämtliche Populationen von Phasianus colchicus, die westlich des Kaukasus auftreten, das Ergebnis von Ansiedlungen sind (einige möglicherweise bereits im 13. Jahrhundert v. Chr.; Hagemeijer und Blair, 1997), vertreten andere die Position, dass die restliche Population in Griechenland und die frühere Population in Bulgarien tatsächlich heimisch sind/waren (vergl. z. B. Sokos und Birtsas, 2014).

(9)  Siehe http://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/wildbirds/eu_species/index_en.htm.

(10)  Siehe https://ec.europa.eu/environment/nature/invasivealien/list/index_en.htm.

(*1)  * sowie optional für durchziehende Arten in Anhang II, die keine SPA-Triggerarten sind.

(11)  Oder zumindest „multilateralen“ (einzelne SAP und BMS beziehen sich auf Taxa, die nur in einem einzigen Land vorkommen).

(12)  https://euring.org/data-and-codes/euring-codes

(13)  http://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/wildbirds/eu_species/index_en.htm

(14)  Einer seltenen Art wird gemeinhin eine erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet. Daher wird sie häufiger gesucht und gefunden, wodurch die Schätzung der Populationsgröße angepasst und oft deutlich nach oben korrigiert wird. Dennoch kann die Analyse von Daten aus Gebieten mit konstanten historischen Trends eindeutig ergeben, dass der Bestand der Art tatsächlich zurückgeht. In diesem Fall sollte die Option „besseres Wissen/genauere Daten“ gewählt werden. In Feld 3.7 „Zusätzliche Angaben“ kann ein Mitgliedstaat weitere Angaben dazu machen, warum die Schätzung einer Populationsgröße nach oben korrigiert wurde, obwohl in Abschnitt 3 ein Rückgang der Population gemeldet wird.

(15)  Eine bessere Auslegung oder die Korrektur von Fehlern bei der Auslegung der zugrunde liegenden Daten sollte unter „andere Methode“ angegeben werden.

(16)  Das Computerprogramm „Trends and Indices for Monitoring data [Freeware] wird im Rahmen von vielen Systemen zur Überwachung häufiger Vögel für die Analyse nationaler Erhebungsdaten verwendet (siehe https://pecbms.info/methods/software/).

(17)  So könnte ein Hinweis in Feld 4.3 „Zusätzliche Angaben“ z. B. lauten: „ Keine zuverlässigen Informationen über den Kurzzeittrend verfügbar, es wird aber nicht angenommen, dass die Population in dem idealen Trendzeitraum um mehr als 30 % zu- oder abgenommen hat.

(18)  Um das Problem der Berechnung einer Prozentzahl von einem Ausgangswert von Null zu vermeiden.

(19)  Solche Trends werden bei der Schätzung des Trends auf EU-Ebene insgesamt als „netto unverändert“ behandelt.

(20)  Tucker, G. M. und Heath, M. F. (1994) Birds in Europe: their conservation status. BirdLife International (BirdLife Conservation Series, No. 3), Cambridge, Vereinigtes Königreich.

BirdLife International (2004) Birds in Europe: population estimates, trends and conservation status. BirdLife International (BirdLife Conservation Series, No. 12), Cambridge, Vereinigtes Königreich.

(21)  https://ebba2.info/

(22)  Europäisches Terrestrisches Referenzsystem 1989; Lambertsche flächentreue Azimutalprojektion mit den Parametern: Breitengrad von 52°N, Längengrad von 10°O, False Northing 3 210 000,0 m, False Easting 4 321 000,0 m (basierend auf EPSG 3035). Der Ursprungspunkt des Gitters wird von 0mN 0mE der Projektion berechnet, http://www.eionet.europa.eu/gis.

(23)  Für den Zeitraum 2019–2024 enthält das Handbuch für die Bereitstellung von Geodaten eingehendere Erläuterungen zur Angleichung an die INSPIRE-Richtlinie.

(24)  https://ebba2.info/about/methodology/

(25)  Hagemeijer, E. J. M., Blair, M., Hg. (1997) The EBCC Atlas of European Breeding Birds: their distribution and abundance. T & A D Poyser, London.

(26)  Tucker, G. M. und Heath, M. F. (1994) Birds in Europe: their conservation status. BirdLife International (BirdLife Conservation Series, No. 3), Cambridge, Vereinigtes Königreich.

(27)  In einigen wenigen Fällen beziehen sich Artenaktionspläne/Kurzdarstellungen zur Bewirtschaftung auf eine Art oder Unterart, die nur in einem einzelnen Land endemisch ist.

(28)  http://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/wildbirds/action_plans/index_en.htm für Artenaktionspläne (SAP) und Kurzdarstellungen zur Bewirtschaftung (BMS), und http://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/wildbirds/hunting/managt_plans_en.htm für Bewirtschaftungspläne.

(29)  https://www.coe.int/en/web/bern-convention/

(30)  https://www.unep-aewa.org/en

(31)  https://www.cms.int

(32)  Manche der in der Liste von Taxa mit internationalen oder multilateralen Plänen (einschließlich BMS) aufgeführten Arten (z. B. Falco naumanni) werden gegenwärtig nicht als weltweit bedroht eingestuft, galten aber, als der Plan entworfen wurde, als bedroht oder es bestanden Erhaltungsprobleme, die ein koordiniertes Vorgehen erforderten.

(33)  Einige der aufgelisteten Arten haben mittlerweile den Erhaltungszustand „gesichert“ innerhalb der EU erreicht (z. B. Netta rufina), ihre Erhaltung wurde aber in der Vergangenheit EU-weit oder im geografischen Geltungsbereich des Plans (z. B. Vertragspartner des AEWA) als „nicht gesichert“ eingestuft oder es bestanden Erhaltungsprobleme, die ein koordiniertes Vorgehen erforderten.

(34)  Oder gegebenenfalls in einer subnationalen Gebietseinheit.