10.3.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 73/14 |
BESCHLUSS (EU) 2023/546 DES RATES
vom 7. März 2023
zur Ernennung eines von der Republik Slowenien vorgeschlagenen Mitglieds und zwei von der Republik Slowenien vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),
auf Vorschlag der slowenischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. |
(2) |
Am 10. Dezember 2019 hat der Rat den Beschluss (EU) 2019/2157 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 angenommen. |
(3) |
Infolge des Ablaufs des nationalen Mandats, auf dessen Grundlage Frau Jasna GABRIČ zur Ernennung vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. |
(4) |
Infolge der Ernennung von Herrn Tine RADINJA und Herrn Tomaž ROŽEN zu Mitgliedern des Ausschusses der Regionen durch den Beschluss (EU) 2022/1678 des Rates (3) sind die Sitze von zwei stellvertretenden Mitgliedern frei geworden. |
(5) |
Die slowenische Regierung hat Frau Jasna GABRIČ, Vertreterin einer lokalen Gebietskörperschaft, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehat, članica občinskega sveta, Občina Trbovlje (Mitglied des Stadtrates von Trbovlje), auf der Grundlage eines anderen auf Wahlen beruhenden Mandats als Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen. |
(6) |
Die slowenische Regierung hat die folgenden Vertreter lokaler Gebietskörperschaften, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehaben, als stellvertretende Mitglieder des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen: Herrn Marko DIACI, župan, Občina Šentjur (Bürgermeister der Gemeinde Sentjur), und Herrn Nejc SMOLE, župan, Občina Medvode (Bürgermeister der Gemeinde Medvode) — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die folgenden Vertreter lokaler Gebietskörperschaften, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehaben, werden im Ausschuss der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, ernannt
a) |
zum Mitglied:
und |
b) |
zu stellvertretenden Mitgliedern:
|
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 7. März 2023.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
L. EDHOLM
(1) ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13.
(2) Beschluss (EU) 2019/2157 des Rates vom 10. Dezember 2019 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2020 bis zum 25. Januar 2025 (ABl. L 327 vom 17.12.2019, S. 78).
(3) Beschluss (EU) 2022/1678 des Rates vom 26. September 2022 zur Ernennung von zwei von der Republik Slowenien vorgeschlagenen Mitgliedern des Ausschusses der Regionen (ABl. L 252 vom 30.9.2022, S. 70).