10.3.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 73/67


Berichtigung des Beschlusses (GASP) 2023/387 des Rates vom 20. Februar 2023 zur Unterstützung eines globalen Berichterstattungsmechanismus über illegale konventionelle Waffen und dazugehörige Munition, um die Gefahr ihrer Umlenkung und ihres illegalen Transfers zu verringern („iTrace V“)

( Amtsblatt der Europäischen Union L 53 vom 21. Februar 2023 )

Seite 21, Artikel 2 Absatz 2

Anstatt:

„(2)   Die fachlich-technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts übernimmt das Unternehmen „Conflict Armament Research Ltd.“ (im Folgenden „CAR“).“

muss es heißen:

„(2)   Die fachlich-technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts übernimmt das Unternehmen „Conflict Armament Research“ (im Folgenden „CAR“).“