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17.2.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 50/65 |
BESCHLUSS (EU) 2023/367 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 19. Januar 2023
über die Verlängerung der Mandatszeit des Untersuchungsausschusses zum Einsatz von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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unter Hinweis auf den Vorschlag der Konferenz der Präsidenten, |
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gestützt auf Artikel 226 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf den Beschluss 95/167/EG, Euratom, EGKS des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 19. April 1995 über Einzelheiten der Ausübung des Untersuchungsrechts des Europäischen Parlaments (1), |
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gestützt auf den Beschluss (EU) 2022/480 des Europäischen Parlaments vom 10. März 2022 über die Einsetzung, die Zuständigkeiten, die Mitgliederzahl und die Mandatszeit des Untersuchungsausschusses zum Einsatz von Pegasus und ähnlicher Überwachungs- und Spähsoftware und die Festlegung des Gegenstands der Untersuchung (2), |
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gestützt auf Artikel 208 Absatz 11 seiner Geschäftsordnung, |
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A. |
in der Erwägung, dass der Untersuchungsausschuss einen Antrag auf Verlängerung seiner Mandatszeit gestellt hat, damit er sein Mandat vollständig und ordnungsgemäß erfüllen kann; |
1.
beschließt, die Mandatszeit des Untersuchungsausschusses um drei Monate zu verlängern.
Im Namen des Europäischen Parlaments
Die Präsidentin
R. METSOLA