3.2.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 32/68


BESCHLUSS (EU) 2023/232 DER KOMMISSION

vom 25. Juli 2022

über die von Tschechien durchgeführte staatliche Beihilfe SA.55208 (2020/C) (ex 2022/NN) zugunsten der Tschechischen Post

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5136)

(Nur der englische Text ist verbindlich)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2,

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a,

nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Bestimmungen und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahme,

in Erwägung nachstehender Gründe:

1.   VERFAHREN

(1)

Am 18. Januar 2018 meldeten die tschechischen Behörden einen Ausgleich für die Tschechische Post für die Erbringung der Universalpostdienstverpflichtung („universal postal service obligation“, im Folgenden „USO“) im Zeitraum 2018–2022 an. Am 8. März 2019 zogen die tschechischen Behörden diese Voranmeldung nach Vorabgesprächen, insbesondere über die Methode der vermeidbaren Nettokosten („net avoided cost“, im Folgenden „NAC“), zurück.

(2)

Am 20. August 2019 meldeten die tschechischen Behörden erneut einen Ausgleich für die Tschechische Post für die Erfüllung der USO im Zeitraum 2018–2022 (im Folgenden „Maßnahme“) an. Gegenüber der Voranmeldung vom 18. Januar 2018 wurde die Maßnahme insbesondere im Hinblick auf die Berechnung der NAC geändert.

(3)

Am 8. und 22. November 2019 gingen bei der Kommission zwei förmliche Beschwerden von zwei Wettbewerbern der Tschechischen Post, nämlich Zásilkovna s.r.o. (im Folgenden „Zásilkovna“) und První novinová Společnost a.s. (im Folgenden „PNS“, vormals „Mediaservis“), ein. Die Beschwerden wurden unter den Nummern SA.55686 (2019/FC) und SA.55497 (2019/FC) (1) registriert.

(4)

Die Beschwerden wurden am 4. Dezember 2019 an die tschechischen Behörden weitergeleitet. Die tschechischen Behörden antworteten mit Schreiben vom 31. Januar 2020.

(5)

Am 28. Januar 2020 meldeten die tschechischen Behörden einen Ausgleich für die Tschechische Post für die Erfüllung der USO im Zeitraum 2018–2022 an.

(6)

Am 12. März 2020 ersuchte die Kommission die tschechischen Behörden um weitere Auskünfte. Die tschechischen Behörden antworteten mit Schreiben vom 24. April 2020.

(7)

Mit Beschluss vom 23. Juni 2020 teilte die Kommission den tschechischen Behörden ihren Beschluss mit, in Bezug auf die Beihilfe (2) das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“) einzuleiten (im Folgenden „Einleitungsbeschluss“). Die Kommission forderte die tschechischen Behörden auf, Stellung zu nehmen und alle Informationen vorzulegen, die zur Würdigung der Beihilfe beitragen könnten, und forderte auch alle anderen Beteiligten auf, sich zu der Beihilfe zu äußern.

(8)

Die Stellungnahmen der tschechischen Behörden und der Tschechischen Post zum Einleitungsbeschluss gingen mit Schreiben vom 24. Juli 2020 bei der Kommission ein.

(9)

Die Stellungnahmen von Zásilkovna und PNS zum Einleitungsbeschluss gingen mit Schreiben vom 2. Oktober 2020 und 3. Oktober 2020 bei der Kommission ein.

(10)

Die Kommission leitete die Stellungnahmen aller Dritter am 9. November 2020 an die tschechischen Behörden weiter.

(11)

Die tschechischen Behörden übermittelten ihre Stellungnahme zu den Stellungnahmen Dritter mit Schreiben vom 3. Februar 2021.

(12)

Am 9. Juli 2021 teilten die Kommissionsdienststellen Zásilkovna und PNS in einem Schreiben mit, dass die Sachen SA.55686 (2019/FC) und SA.55497 (2019/FC) eingestellt würden und das förmliche Prüfverfahren gemeinsam unter dem Aktenzeichen SA.55208 (2020/C) bearbeitet werde. Die mit den Beschwerden in den Sachen SA.55686 (2019/FC) und SA.55497 (2019/FC) übermittelten Stellungnahmen und Informationen würden folglich im Rahmen des förmlichen Prüfverfahrens SA.55208 (2020/C) geprüft.

(13)

Am 12. November 2021 ersuchte die Kommission die tschechischen Behörden um weitere Auskünfte. Die tschechischen Behörden antworteten mit Schreiben vom 10. Dezember 2021.

(14)

Am 2. Dezember 2021 übermittelte Zásilkovna der Kommission eine weitere Stellungnahme.

(15)

Am 17. Februar 2022 und am 29. März 2022 bat die Kommission um Erläuterungen zu den Informationen, die die tschechischen Behörden mit Schreiben vom 10. Dezember 2021 übermittelt hatten. Die tschechischen Behörden antworteten mit Schreiben vom 16. März 2022 bzw. 1. April 2022.

(16)

Tschechien erklärt sich ausnahmsweise mit dem Verzicht auf seine Rechte nach Artikel 342 AEUV in Verbindung mit Artikel 3 der Verordnung Nr. 1/1958 (3) sowie der Annahme und Notifizierung des vorliegenden Beschlusses in englischer Sprache einverstanden.

2.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER MAẞNAHME/BEIHILFE

2.1.   Der Begünstigte: Tschechische Post

(17)

Einzige Begünstigte der Maßnahme ist die Tschechische Post als Hauptpostbetreiber in Tschechien.

(18)

Die Tschechische Post steht vollständig im Eigentum des Staates und wurde 1993 vom tschechischen Wirtschaftsministerium gemäß dem Gesetz über staatseigene Unternehmen gegründet. (4) Ihre Rechts- und Eigentumsverhältnisse sind durch das Gesetz über staatseigene Unternehmen (5) geregelt.

(19)

Neben Postdiensten bietet die Tschechische Post auch eine Reihe anderer Dienstleistungen an, z. B. Finanzdienstleistungen (Bankdienstleistungen, Bargeldbearbeitungsdienste und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zahlung von Ruhegehältern).

(20)

Trotz der Liberalisierung des tschechischen Postmarktes am 1. Januar 2013 hat sich der Wettbewerb auf dem Briefmarkt nicht wesentlich entwickelt. Die Hauptwettbewerber der Tschechischen Post sind PNS und Česká distribuční auf dem Briefmarkt sowie PPL CZ (Professional Parcel Logistic), Direct Parcel Distribution CZ (DPD), General Logistics Systems Czech Republic (GLS) und Zásilkovna auf dem Paketmarkt.

2.2.   Die USO, mit der die Tschechische Post betraut ist

(21)

Mit Beschluss vom 12. Dezember 2017 der nationalen Regulierungsbehörde für den Postsektor (Czech Telecommunication Office, im Folgenden „CTO“) (6) wurde die Tschechische Post für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022 mit der Erfüllung der USO betraut.

(22)

Der Anwendungsbereich der USO, mit der die Tschechische Post betraut wurde, ist in nationalen Rechtsvorschriften, nämlich in Abschnitt 3 Absatz 1 des Postdienstleistungsgesetzes (7), festgelegt und umfasst Folgendes:

a)

Zustellung von Postsendungen bis zu zwei Kilogramm (im Inland und ins Ausland);

b)

Zustellung von Postpaketen bis zu zehn Kilogramm (im Inland und ins Ausland);

c)

Zustellung von Einschreiben bis zu zwei Kilogramm (im Inland und ins Ausland);

d)

Zustellung von Wertsendungen bis zu zehn Kilogramm (im Inland und ins Ausland);

e)

Postanweisungen („postal money orders“, im Folgenden „PMO“);

f)

kostenlose Zustellung von Postsendungen bis zu sieben Kilogramm für Blinde und Sehbehinderte (im Inland und ins Ausland);

g)

Zustellung von Postsendungen aus dem Ausland im Rahmen der unter den Buchstaben a bis d und f genannten Dienste;

h)

Zustellung von Postpaketen bis zu 20 Kilogramm aus dem Ausland;

i)

Zustellung von sogenannten „M-Beuteln“ bis zu 30 Kilogramm (nur ins Ausland und aus dem Ausland); hierbei handelt es sich um spezielle Beutel mit Zeitungen, Zeitschriften, Büchern und ähnlichen Druckerzeugnissen für denselben Empfänger unter derselben Adresse;

j)

internationaler Antwortservice (International Business Reply Service): Hierbei werden die Portokosten für ein in ein anderes Land gesendetes Rückantwortschreiben vom Empfänger übernommen; es handelt sich nicht um einen unabhängigen Postdienst, da die USO nur eine andere Art der Portozahlung für Postsendungen bis zu zwei Kilogramm umfasst;

k)

internationale Antwortscheine: eine andere Art der Portozahlung für Postsendungen. Der Antwortschein kann gegen Briefmarken eingetauscht werden, die dem Mindestporto für vorzugsweise per Luftpost zugestellte Briefsendungen bis zu zwanzig Gramm in einen anderen Mitgliedstaat des Weltpostvereins entsprechen.

(23)

Als Universaldiensteanbieter ist die Tschechische Post verpflichtet, den Zugang zu allen Universalpostdiensten zu gewährleisten, und zwar zu erschwinglichen Preisen im gesamten Hoheitsgebiet Tschechiens und mindestens einmal pro Werktag.

(24)

Folgende Vorschriften bilden die Rechtsgrundlage für die Erfüllung der USO:

a)

Gesetz Nr. 29/2000 Slg. über Postdienstleistungen und zur Änderung bestimmter Gesetze (im Folgenden „Postdienstleistungsgesetz“),

b)

Beschluss der CTO vom 12. Dezember 2017 (8) zur Betrauung der Tschechischen Post mit der USO für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022,

c)

Regierungsverordnung Nr. 178/2015 Slg. über die Festlegung der Mindestanzahl von Arbeitsplätzen für die Erbringung von Universaldiensten (9),

d)

Erlass Nr. 464/2012 Slg. über die Festlegung der Spezifikationen einzelner Universaldienste und der grundlegenden Qualitätsanforderungen für deren Erbringung,

e)

Erlass Nr. 465/2012 Slg. über die Methode der getrennten Buchführung über Kosten und Einnahmen des Inhabers der Postlizenz und

f)

Erlass Nr. 466/2012 Slg. über die Methode der CTO zur Berechnung der Nettokosten im Zusammenhang mit der Erfüllung der Universaldienstverpflichtung.

2.3.   Datenbox-Informationssystem

(25)

Die Tschechische Post ist auch mit der Bereitstellung des Datenbox-Informationssystems (im Folgenden „DBIS“) im Zeitraum 2018–2022 betraut. Am 2. Februar 2018 erließ die Kommission einen Beschluss (10), in dem sie zu der Schlussfolgerung gelangte, dass die Ausgleichsleistung in Höhe von 2,3 Mrd. CZK (85,1 Mio. EUR) für die Tschechische Post für die Bereitstellung des DBIS im Zeitraum 2018–2022 nach dem Rahmen für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) von 2012 (11) eine mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfe darstellt.

(26)

Das DBIS ist ein elektronischer Kanal für die interne Kommunikation innerhalb der öffentlichen Verwaltung und für die gesicherte Kommunikation zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen, der in einigen Fällen herkömmliche Postdienste wie Einschreiben ersetzt.

2.4.   Die angemeldete Maßnahme und der Ausgleichsmechanismus für die USO

2.4.1.   Umfang der Anmeldung und Höhe des Ausgleichs

(27)

Die angemeldete Maßnahme betrifft die öffentlichen Mittel für die Erfüllung der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde (siehe Randnummer 22), im Zeitraum 2018–2022 durch die Tschechische Post, die auf der Grundlage des Postdienstleistungsgesetzes bereitgestellt werden sollen. Gemäß Artikel 34e Absatz 3 des Postdienstleistungsgesetzes darf die CTO so lange keine Mittel zur Deckung von vorläufigen Nettokosten oder von Nettokosten übertragen, die eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellen, bis die Kommission einen Beschluss über die Vereinbarkeit des Ausgleichs mit dem Binnenmarkt erlassen hat.

(28)

Der Ausgleich für die Tschechische Post richtet sich nach den von den tschechischen Behörden festgelegten und von der CTO überprüften Nettokosten im Zusammenhang mit der USO und ist auf einen Höchstbetrag von 1,5 Mrd. CZK (55,5 Mio. EUR (12)) pro Jahr begrenzt (siehe Randnummer 33).

2.4.2.   Verfahren zur Festsetzung der Höhe des zu gewährenden Ausgleichs

(29)

Gemäß Abschnitt 34c des Postdienstleistungsgesetzes wird die Höhe des USO-Ausgleichs für jedes Jahr nicht im Voraus festgelegt, sondern jährlich in drei Schritten berechnet und ausgezahlt.

Schritt 1: Erstattung der vorläufigen Nettokosten im Jahr t (entspricht 50 % der Nettokosten im Jahr t-1)

(30)

Für die in einem bestimmten Jahr angefallenen vorläufigen Nettokosten kann die Tschechische Post gemäß Abschnitt 34c des Postdienstleistungsgesetzes in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember des betreffenden Jahres (Jahr t) einen Antrag auf Erstattung bei der CTO stellen. In solchen Fällen erlässt die CTO einen Beschluss, in dem die vorläufigen Nettokosten auf 50 % der Nettokosten festgesetzt werden, die (nach der in Abschnitt 8.2.8 beschriebenen Methode) für das vorangegangene Jahr (Jahr t-1), für das der Betrag überprüft wurde, berechnet wurden. Innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag, an dem der Beschluss rechtskräftig geworden ist, erstattet Tschechien der Tschechischen Post über die CTO die vorläufigen Nettokosten.

Schritt 2: Erstattung der verbleibenden Nettokosten, die im Jahr t entstanden sind, im Jahr t+1

(31)

Für die in einem bestimmten Jahr tatsächlich angefallenen Nettokosten kann die Tschechische Post gemäß Abschnitt 34d des Postdienstleistungsgesetzes bis zum 31. August des Folgejahres (Jahr t+1) einen Antrag auf Erstattung bei der CTO stellen. Die CTO überprüft die von der Tschechischen Post nach der NAC-Methode berechneten Nettokosten. Die CTO legt im Wege eines Beschlusses die Nettokosten in Höhe der nach Abschnitt 34b des Postdienstleistungsgesetzes überprüften Nettokosten fest. Bei der Erstattung der Nettokosten zieht die CTO die vorläufigen Nettokosten ab, die der Tschechischen Post bereits erstattet wurden. Sind die vorläufigen Nettokosten höher als die in einem bestimmten Jahr tatsächlich angefallenen Nettokosten, so erstattet die Tschechische Post dem Staat die Differenz.

(32)

Die CTO überprüft die Herkunft und die Höhe der Nettokosten in der in Abschnitt 34b des Postdienstleistungsgesetzes festgelegten Weise. Stellt sich nach dieser Überprüfung heraus, dass die Berechnung der Nettokosten korrekt ist, so hat die Tschechische Post einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung der Nettokosten.

Schritt 3: Die Erstattung darf 1,5 Mrd. CZK pro Jahr nicht überschreiten.

(33)

Die CTO überprüft die Nettokosten im Zusammenhang mit der USO, wie sie von den tschechischen Behörden gemäß Abschnitt 34b des Postdienstleistungsgesetzes festgelegt wurde. Die Nettokosten werden gemäß Abschnitt 34d des Postdienstleistungsgesetzes auf der Grundlage der Analyse der unzumutbaren Belastung durch die USO bis zu einem Höchstbetrag von 1,5 Mrd. CZK pro Jahr erstattet.

3.   BESCHWERDEN

3.1.   Die Beschwerde von Zásilkovna

(34)

Zásilkovna, ein Wettbewerber der Tschechischen Post, der auf dem Paketzustellmarkt tätig ist, behauptet, dass die Tschechische Post „mindestens“ seit 2013 rechtswidrige Beihilfe erhalten habe. Die von Zásilkovna eingereichte Beschwerde ist im Folgenden zusammengefasst.

(35)

Zásilkovna ist der Ansicht, dass der Betrauungsakt nicht mit dem DAWI-Rahmen im Einklang stehe, da die Methode zur Bestimmung der Höhe des Ausgleichs für die Tschechische Post nicht objektiv und transparent sei. Zásilkovna führt an, dass weder die tschechischen Behörden noch die Tschechische Post Einzelheiten zur Berechnung der Nettokosten, auf deren Grundlage der Ausgleichsbetrag ermittelt wurde, erläutert oder veröffentlicht hätten.

(36)

Zásilkovna ist außerdem der Ansicht, dass die Tschechische Post von 2013 bis 2017 übermäßige finanzielle Mittel als Ausgleich für die USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, erhalten hat und dass dies für den Zeitraum 2018–2022 „umso mehr“ der Fall sein werde. In diesem Zusammenhang weist Zásilkovna darauf hin, dass die jährliche Obergrenze für die unzumutbare Belastung für den Zeitraum 2018–2022 verglichen mit dem Betrag, der im Beschluss der Kommission über den USO-Ausgleich für den Zeitraum 2013–2017 (im Folgenden „USO-Beschluss von 2018“) (13) akzeptiert wurde, um das Dreifache auf 1,5 Mrd. CZK angehoben worden sei. Zásilkovna ist der Ansicht, dass die Tschechische Post diesen überhöhten Ausgleich zur Quersubventionierung ihrer Nicht-USO-Dienste, insbesondere auf dem Paketmarkt, nutze. (14)

(37)

Zásilkovna ist insbesondere der Ansicht, dass die Tschechische Post einen überhöhten Ausgleich erhalte, weil sie die Kosten ihres Zustell- und Transportnetzes vollständig der USO und einen Teil dieser Kosten daher nicht ordnungsgemäß ihrem Balíkovna-Dienst (Zustellung von Paketen an andere Abholstellen als Postämter) zuweise und somit diesen Dienst durch ihren angeblich überhöhten USO-Ausgleich quersubventioniere. Nach Angaben von Zásilkovna werde der Balíkovna-Dienst „erheblich unter den Kosten“ angeboten. Zásilkovna scheint der Ansicht zu sein, dass die Tschechische Post mindestens seit 2013 Kosten falsch zugewiesen habe.

(38)

Zásilkovna begründet sein Argument bezüglich der Preise für den Balíkovna-Dienst mit seinen eigenen Preisen und denen anderer privater Wettbewerber für die Zustellung von Paketen an Abholstellen (die angeblich alle höher sind). Darüber hinaus merkt Zásilkovna an, dass die Preise für die Paketzustellung der Tschechischen Post an Postämter — ein Dienst, der laut Zásilkovna dem Balíkovna-Dienst sehr ähnlich sei, da beide einen hohen Anteil an gemeinsamen Kosten und die gleiche Prozesseffizienz aufweisen — zwei- bis dreimal höher seien.

3.2.   Die Beschwerde von PNS

(39)

PNS behauptet, die Tschechische Post werde für die Erfüllung der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, einen überhöhten Ausgleich erhalten. PNS behauptet, dass das kontrafaktische Szenario der NAC nicht glaubwürdig sei, da die Verringerung der Zahl der Postämter einen erheblichen Einfluss auf die von der Tschechischen Post mit Nicht-USO-Diensten erzielten Einnahmen haben würde. PNS führt an, dass das kontrafaktische Szenario einen Verlust aller durch Nicht-USO-Dienste erzielten Einnahmen in Höhe von 4,25 Mrd. CZK (157,3 Mio. EUR) jährlich bedeuten würde, was in den Berechnungen der tschechischen Behörden und der Tschechischen Post angeblich nicht ordnungsgemäß berücksichtigt werde.

(40)

PNS bringt außerdem vor, dass die Tschechische Post bestimmte Dienste fälschlicherweise als Nicht-USO-Dienste eingestuft und dadurch die durch die USO erzielten Einnahmen künstlich gesenkt habe. Dies führe zu künstlich höheren Nettokosten, die ausgeglichen werden müssten.

(41)

PNS weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass das Postdienstleistungsgesetz geändert worden sei, um die Obergrenzen für den Nettokostenausgleich deutlich anzuheben (von ursprünglich 500 Mio. CZK (18,5 Mio. EUR) pro Jahr auf 1,5 Mrd. CZK (55,5 Mio. EUR) pro Jahr). PNS verweist darauf, dass die tschechischen Behörden im USO-Beschluss von 2018 die Nettokosten im Zusammenhang mit der USO auf höchstens 984 Mio. CZK (36,4 Mio. EUR) pro Jahr veranschlagt hätten, was deutlich unter dieser angehobenen Obergrenze liege.

(42)

PNS ist ferner der Ansicht, dass die Tschechische Post durch die Veröffentlichung lediglich der Höhe des Ausgleichs, nicht aber der Berechnungen der NAC gegen die Transparenzanforderungen der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (15), insbesondere gegen Anhang 1 Teil C Absatz 1 sowie Artikel 7 Absatz 5, verstoßen habe.

(43)

PNS behauptet, die Berechnung der Nettokosten der Tschechischen Post stehe nicht im Einklang mit Anhang 1 Teil B Absatz 5 der Richtlinie 97/67/EG. Dort ist Folgendes festgelegt: „Den Berechnungen sind die Kosten zugrunde zu legen, die … den Bestandteilen der ermittelten Dienste [zurechenbar sind], die nur mit Verlust oder in einer Kostensituation außerhalb normaler wirtschaftlicher Standards erbracht werden können.“ PNS vertritt ferner die Auffassung, dass die Tschechische Post gegen Abschnitt 33 des Postdienstleistungsgesetzes verstoße, nach dem sie verpflichtet sei, Dienste im Rahmen des Universaldienstes zu kostenorientierten Preisen anzubieten.

(44)

PNS zufolge gewährt die Tschechische Post großen Versendern „immense“ Preisnachlässe von bis zu 60 %, was zu „außerordentlich“ niedrigen Preisen führe, die unter den Kosten liegen. Dies sei das Ergebnis der eigenen Preispolitik der Tschechischen Post und sollte nicht als über die normalen kommerziellen Standards im Sinne der Richtlinie 97/67/EG hinausgehend verstanden werden, d. h. die USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, verpflichte die Tschechische Post nicht dazu, Preise unter den Kosten zu berechnen. Daher könnten bei der Berechnung des Ausgleichs für die Tschechische Post etwaige Verluste, die sich aus dieser Praxis ergeben, nicht berücksichtigt werden.

(45)

Zur Untermauerung dieses Arguments hat PNS ein weiteres Beispiel angeführt und merkt an, dass die Preise für Hybridpost (16) im Jahr 2019 um fast 20 % gestiegen seien, was nach Ansicht von PNS bedeutet, dass entweder der neue Preis zu hoch sei und eine angemessene Gewinnspanne übersteige oder der vorherige, niedrigere Preis nicht kostenorientiert gewesen sei, da er zu niedrig gewesen sei, um die Kosten zu decken.

4.   GRÜNDE FÜR DIE EINLEITUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS

(46)

Am 23. Juni 2020 leitete die Kommission das förmliche Prüfverfahren in Bezug auf den USO-Ausgleich für die Tschechische Post für den Zeitraum 2018–2022 ein, da sie Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt hatte.

(47)

Im Einleitungsbeschluss äußerte die Kommission zunächst Zweifel am Geltungsbereich der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde. Die in Randnummer 22 beschriebene USO, mit der die Tschechische Post betraut wurde, ist in der Tat weiter gefasst als die in Artikel 3 der Richtlinie 97/67/EG beschriebenen Dienste. Die Kommission stellte insbesondere fest, dass die USO Postanweisungen umfasst, die in diesem Artikel nicht aufgeführt sind und in der Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (17) als Zusatz- oder Ergänzungsdienste genannt werden. Darüber hinaus war die Kommission der Auffassung, dass die Öffentlichkeit nicht speziell zur Einbeziehung von Postanweisungen in den Anwendungsbereich der USO für den angemeldeten Zeitraum konsultiert worden war. Sie kam daher zu dem Schluss, dass es zweifelhaft ist, ob die USO, wie sie im tschechischen Postdienstleistungsgesetzes festgelegt ist, (oder zumindest die Postanweisungen) als echte DAWI angesehen werden können.

(48)

Zweitens äußerte die Kommission im Zusammenhang mit den Zweifeln am Anwendungsbereich der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, auch Zweifel an der Einhaltung der EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen in Bezug auf die Direktvergabe der USO. Die Benennung eines Universaldiensteanbieters gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 97/67/EG ist möglich, wenn die vom Universaldiensteanbieter ausgeübten Tätigkeiten als Universaldienste im Sinne von Artikel 3 der Richtlinie angesehen werden können.

(49)

Drittens äußerte die Kommission im Einleitungsbeschluss Zweifel an der Höhe des Ausgleichs für die Tschechische Post. In diesem Zusammenhang äußerte die Kommission Zweifel an der Plausibilität des von der Tschechischen Post entworfenen kontrafaktischen Szenarios. Die Kommission bezweifelte insbesondere, dass die Tschechische Post im kontrafaktischen Szenario mehr als 1 000 Filialen, die sie bis Ende 2015 freiwillig betrieben hatte, geschlossen hätte. Die Kommission wies darauf hin, dass das bloße Inkrafttreten eines Durchführungserlasses zur Verhinderung der Schließung bestimmter Postämter im Jahr 2016 den Betrieb dieser Postämter an sich nicht zu einer Belastung macht und dass die Tschechische Post die Postämter jederzeit vor dem Inkrafttreten des Durchführungserlasses hätte schließen können, dies aber nicht getan hat.

(50)

Darüber hinaus äußerte die Kommission Zweifel an der Quantifizierung der Auswirkungen der von der Tschechischen Post vorgeschlagenen Änderungen an der Postinfrastruktur und der Zustellfrequenz im kontrafaktischen Szenario. In Bezug auf die Quantifizierung des Nachfrageeffekts im kontrafaktischen Szenario, der sich aus dem Infrastrukturabbau ergibt (18), führten die tschechischen Behörden eine Umfrage durch, aus der u. a. hervorging, dass 29 % der Befragten die Tschechische Post nicht mehr für Finanzdienstleistungen nutzen würden, wenn das Postamt, das sie derzeit nutzen, geschlossen würde, während auch die Postdienste stark betroffen wären, da 20 % der Befragten die Tschechische Post nicht mehr für die Versendung von Einschreiben nutzen würden. Auch wenn die Antworten auf die Umfrage nicht unbedingt auf einen entsprechenden Nachfragerückgang schließen lassen dürften, würden nach Angaben der tschechischen Behörden die Einnahmen aus Nicht-USO-Diensten im kontrafaktischen Szenario lediglich um 4 % zurückgehen, während die Nachfrage nach Einschreiben lediglich um 1,1 % sinken würde. In Anbetracht der obigen Ausführungen äußerte die Kommission Zweifel daran, dass die Nachfrageeffekte der Schließung von Postämtern korrekt quantifiziert wurden.

(51)

In Bezug auf die Quantifizierung des Nachfrageeffekts im kontrafaktischen Szenario, der sich aus der Änderung der Zustellfrequenz (19) ergibt, führten die tschechischen Behörden eine weitere Umfrage durch, in der eine Stichprobe von 1 002 Bürgerinnen und Bürgern, die die Tschechische Post in den letzten sechs Monaten für die Versendung von Briefen genutzt hatten, gefragt wurde, ob sie es für „akzeptabel“ halten würden, dass die von ihnen versandten Briefe innerhalb von zwei Arbeitstagen statt am nächsten Tag zugestellt würden. Der Umfrage zufolge halten [70–95] % der Befragten dies für akzeptabel, [2,5–15] % für inakzeptabel und weitere [2,5–15] % weder für akzeptabel noch für inakzeptabel. Nach Angaben der tschechischen Behörden würde das Volumen der nicht per Einschreiben versandten Briefe im kontrafaktischen Szenario infolge der Verringerung der Zustellfrequenz um [5–15] % zurückgehen. In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen bezweifelt die Kommission erstens, dass diese Umfrage eindeutige Schlussfolgerungen bezüglich der genauen Nachfrageeffekte einer Verringerung der Zustellfrequenz zulässt, da die Frage, ob ein Befragter eine Änderung der Zustellfrequenz der Tschechischen Post für akzeptabel hält oder nicht, nicht unbedingt Aufschluss über die Auswirkungen auf die Nachfrage gibt. Zweitens bezweifelte die Kommission, dass die tschechischen Behörden diesen Nachfrageeffekt angesichts der Diskrepanz zwischen den Ergebnissen der Umfrage und dem Rückgang der Mengen korrekt quantifiziert haben.

(52)

In Bezug auf die NAC im Zusammenhang mit der USO äußerte die Kommission Zweifel daran, dass die tschechischen Behörden die Nettokosten für die Bereitstellung des DBIS korrekt berücksichtigt haben. Bei der Berechnung der NAC im Zusammenhang mit der USO muss nämlich jede Doppelzählung mit den NAC für das DBIS, mit dessen Bereitstellung die Tschechische Post für denselben Zeitraum betraut wurde (im Folgenden „DBIS-Beschluss“) (20), vermieden werden. Im vorliegenden Fall haben die tschechischen Behörden die NAC (USO + DBIS) für den Zeitraum 2018–2022 auf 15,2 Mrd. CZK (562,6 Mio. EUR) veranschlagt. Die NAC (DBIS) belaufen sich auf 5,2 Mrd. CZK (192,5 Mio. EUR) für denselben Zeitraum. (21) Daraus ergeben sich NAC (USO) von 10,0 Mrd. CZK (370,1 Mio. EUR). Die tschechischen Behörden kommen jedoch zu dem Schluss, dass die NAC (USO) 12,3 Mrd. CZK (455,3 Mio. EUR) bzw. durchschnittlich 2,5 Mrd. CZK (92,5 Mio. EUR) pro Jahr betragen. Folglich scheinen die tschechischen Behörden einen methodischen Fehler begangen zu haben.

(53)

In Anbetracht der obigen Ausführungen kam die Kommission zu dem Schluss, dass sie Zweifel an der Schätzung der NAC im Zusammenhang mit der USO für den Zeitraum 2018–2022 hat. Die Kommission stellte fest, dass trotz der Obergrenze von 7,5 Mrd. CZK (277,6 Mio. EUR), während die NAC auf 12,3 Mrd. CZK geschätzt wurden, die Unsicherheiten in Bezug auf die NAC zu groß sind, um auszuschließen, dass die NAC möglicherweise sogar unter der erwarteten Ausgleichsobergrenze liegen und die Tschechische Post für die USO möglicherweise überkompensiert werden könnte.

(54)

Viertens äußerte die Kommission Zweifel am Effizienzanreiz. In der Tat ist der Höchstbetrag für den Ausgleich für die Tschechische Post für den Zeitraum 2018–2022 im Postdienstleistungsgesetz und entsprechend für den Betrauungszeitraum festgelegt. Soweit die Ausgleichsobergrenze für die Tschechische Post unter den NAC liegt, würde die Kommission diesen Ansatz für akzeptabel halten, um sicherzustellen, dass ein Effizienzanreiz besteht. In Anbetracht der in Randnummer 53 erwähnten Unsicherheiten äußerte die Kommission jedoch auch Zweifel daran, dass die USO den in Randnummer 39 des DAWI-Rahmens von 2012 (22) festgelegten Anforderungen in Bezug auf Effizienzanreize entspricht.

(55)

Fünftens äußerte die Kommission Zweifel daran, dass die in Randnummer 60 des DAWI-Rahmens von 2012 festgelegten Transparenzanforderungen erfüllt sind. In der Tat war die Kommission der Ansicht, dass die in Randnummer 47 erwähnte öffentliche Konsultation, sofern notwendig, hätte veröffentlicht werden müssen.

5.   STELLUNGNAHMEN DER BETEILIGTEN

5.1.   Zásilkovna

(56)

Zásilkovna teilt die von der Kommission im Einleitungsbeschluss geäußerten Zweifel und hat eine zusätzliche Stellungnahme zur Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem Binnenmarkt vorgelegt.

(57)

Insbesondere vertritt Zásilkovna die Auffassung, dass die USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, oder zumindest die Paketzustelldienste, so wie in Deutschland, den Niederlanden und Schweden, von privaten Betreibern auf kommerzieller Basis ohne staatliche Beihilfen erbracht werden könne(n). Zásilkovna führt zur Untermauerung dieser Auffassung an, die derzeitigen Marktbedingungen entsprächen nicht einem Marktversagen bei der Erfüllung der USO auf kommerzieller Basis, sodass die USO nicht als echte DAWI angesehen werden könne.

(58)

Zásilkovna erklärt, dass sein Postpaketnetz der in der Regierungsverordnung Nr. 178/2015 Slg. festgelegten Mindestanzahl von 3 200 Postämtern entspreche. Zudem erfülle sein Postnetz alle grundlegenden Qualitätskriterien für eine ausreichende Verfügbarkeit und die meisten Kriterien für eine ausreichende Dichte. Das Postnetz von Zásilkovna könnte sehr schnell auch die übrigen Kriterien erfüllen, um als landesweites Postnetz für die Erfüllung der USO gemäß Erlass Nr. 464/2012 zu gelten.

(59)

Zásilkovna bringt vor, dass die Abschreibungszeiträume für die Vermögenswerte zur Erfüllung der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, für die Zwecke des Betrauungszeitraums unbegründet seien, da nicht klar sei, welche der in Tabelle 1 des Einleitungsbeschlusses aufgeführten Vermögenswerte über den USO-Ausgleich finanziert werden sollen, wann sie erworben wurden oder wann sie erworben werden sollen oder ob der jeweilige Abschreibungszeitraum abgelaufen ist. Die Liste enthalte zudem keine Belege für die Notwendigkeit der Vermögenswerte für die Erfüllung der USO. Nach Ansicht von Zásilkovna ist eine solche Liste in keinster Weise transparent und könne nicht als Nachweis verwendet werden.

(60)

Zásilkovna zufolge entspricht der Ausgleich für die USO nicht den im DAWI-Rahmen festgelegten Anforderungen in Bezug auf die finanzielle Transparenz. Nach Ansicht von Zásilkovna hat die Tschechische Post einen Teil des Ausgleichs bereits vor der Genehmigung durch die Kommission und der Auszahlung des Ausgleichs formell in den Jahresbericht 2019 aufgenommen. Darüber hinaus behauptet Zásilkovna, dass die Tschechische Post die unter den Kosten liegenden Preise für ihre Nicht-USO-Dienste freiwillig mit den USO-Diensten subventioniere, ihre Verluste erhöhe und sie den USO-Tätigkeiten, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurden, zuordne.

(61)

Zásilkovna führt außerdem an, dass die tschechischen Behörden gegen die in Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 97/67/EG festgelegten Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen verstoßen hätten, da die einschlägigen Kriterien von der Regulierungsbehörde (d. h. der CTO) in diskriminierender Weise aufgestellt worden seien, da sie auf die Tschechische Post zugeschnitten gewesen seien. Zásilkovna argumentiert, dass i) PMO absichtlich in den Anwendungsbereich der USO einbezogen worden seien, wodurch der Tschechischen Post ein Vorteil entstanden sei, da sie der einzige Postbetreiber sei, der solche Dienste (d. h. Infrastruktur, Netz, Speziallogistik usw.) anbieten kann, und ii) die Bewertungskriterien/-punkte so festgelegt worden seien, dass die Tschechische Post die Mehrheit der vergebenen Punkte habe einholen können.

(62)

Nach Angaben von Zásilkovna führt der angemeldete NAC-Betrag aus folgenden Gründen zu einer Überkompensation für die USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde:

a)

Die Tschechische Post sei kein gut geführtes Unternehmen, da sie nicht alle Kosten, die im faktischen Szenario angeblich zur Erfüllung der USO erforderlich sind, genau erläutere und begründe.

b)

Die Tschechische Post ziehe von den endgültigen NAC keine Verluste ab, die sie durch das Anbieten ihrer Nicht-USO-Dienste zu Preisen unterhalb der Kosten freiwillig erziele.

c)

Die Schließung von 67,1 % der Postämter und die Umwandlung von 14,4 % der Postämter in Poststellen im kontrafaktischen Szenario sei völlig unrealistisch und sei maßgeschneidert worden, um einen vordefinierten Ausgleich für die USO zu rechtfertigen.

d)

Die im kontrafaktischen Szenario angenommene Verringerung der Zustellfrequenz (von fünf Tagen pro Woche auf fünf Tage alle zwei Wochen) sei in Bezug auf Briefe bereits seit Einführung der Zustellung mit zwei Zustellzeiten durch die Tschechische Post im Jahr 2020 Realität, was die Tschechische Post in ihrem kontrafaktischen Szenario bei der Schätzung der entsprechenden Kosteneinsparungen aber angeblich nicht berücksichtigt habe.

e)

Durch die Verringerung der Zustellfrequenz würden die Rentabilität der Tschechischen Post im kontrafaktischen Szenario und die NAC weiter verringert werden.

f)

Die Methode zur Berechnung der Nettokosten im Zusammenhang mit der USO beruhe nicht auf der Kostenzuweisungsmethode, die im Allgemeinen besser geeignet sei, eine Quersubventionierung verhindere und die anteilige Aufteilung der Gemeinkosten zwischen den DAWI und anderen kommerziellen Tätigkeiten bedeute.

(63)

Schließlich vertritt Zásilkovna die Auffassung, dass die in Randnummer 60 erwähnte Quersubventionierung von reinen Nicht-USO-Tätigkeiten eine eigenständige staatliche Beihilfe darstelle, die die Kommission gesondert prüfen sollte. Nach Angaben von Zásilkovna hat die Tschechische Post die unter den Kosten liegenden Preise für ihre Nicht-USO-Tätigkeiten quersubventioniert. Darüber hinaus sei die Tschechische Post in der Lage, diese Dienste zu unter den Kosten liegenden Preisen anzubieten, da die Kosten für die Infrastruktur und den Netzbetrieb nicht ordnungsgemäß zwischen USO- und Nicht-USO-Tätigkeiten aufgeteilt würden.

5.2.   PNS (vormals Mediaservis)

(64)

PNS ist der Auffassung, dass die Betrauung mit der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, nicht mit Randnummer 13 des DAWI-Rahmens von 2012 im Einklang stehe, wonach die Mitgliedstaaten Dienstleistungen, die von unter normalen Marktbedingungen handelnden Unternehmen bereits zufriedenstellend erbracht werden oder erbracht werden können, nicht mit der Verpflichtung zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen verbinden können. Diesbezüglich argumentiert PNS, dass es mehrere Wettbewerber, darunter PNS, gebe, die nicht nur bereit und willens seien, die USO in Tschechien zu erbringen, sondern die tatsächlich bereits Dienste in ganz Tschechien erbringen, die mit den unter die USO fallenden Diensten austauschbar seien, was die Erbringung dieser USO im gleichen Umfang und in der gleichen Qualität wie durch die Tschechische Post und zu einem wesentlich geringeren Nettokostenausgleich, wenn überhaupt, gewährleisten könnte.

(65)

PNS zufolge gehen PMO über die Definition der USO gemäß Artikel 3 der Richtlinie 97/67/EG hinaus. Diese Bestimmung des Postdienstleistungsgesetzes stelle daher einen direkten Widerspruch zur Richtlinie 97/67/EG dar. PNS behauptet ferner, dass die Einbeziehung von PMO in die USO wirtschaftlich nicht sinnvoll sei, da PMO-Dienste problemlos von Banken und anderen professionellen Geldinstituten ohne zusätzliche Kosten und sicherlich kostengünstiger als von der Tschechischen Post erbracht werden könnten. Was die NAC für PMO betrifft, so ist PNS der Ansicht, dass sie aus dem USO ausgeschlossen werden müssten, was eine Kürzung um mindestens 200 Mio. CZK (etwa 8 Mio. EUR) jährlich bedeuten würde. (23)

(66)

Überdies ist PNS der Auffassung, dass die Betrauung der Tschechischen Post mit der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, im Wege der Direktvergabe gegen die Vergabevorschriften verstoße. In diesem Zusammenhang argumentiert PNS, dass die Ausschreibung für die USO für andere Betreiber als die Tschechische Post diskriminierend gewesen sei. Nach Ansicht von PNS sind PMO absichtlich in den Anwendungsbereich der USO einbezogen worden, wodurch der Tschechischen Post ein Vorteil entstanden sei, da sie der einzige Postbetreiber sei, der solche Dienste (d. h. Infrastruktur, Netz, Speziallogistik usw.) anbieten kann, und die Bewertungskriterien/-punkte seien so festgelegt worden, dass die Tschechische Post die Mehrheit der vergebenen Punkte habe einholen können.

(67)

PNS zufolge macht das bloße Inkrafttreten eines Durchführungserlasses zur Verhinderung der Schließung bestimmter Postämter im Jahr 2016 diese Postämter an sich nicht zu einer Belastung — die Tschechische Post hätte die Postämter jederzeit vor dem Inkrafttreten des Durchführungserlasses schließen können, was sie jedoch nicht getan habe.

(68)

Laut PNS beruht der USO-Ausgleich auf einem unrealistischen kontrafaktischen Szenario der Schließung von Postämtern, das kein standardmäßiges oder marktorientiertes Verhalten eines normalen Marktteilnehmers widerspiegele, während die Zahl der geschlossenen Postämter absichtlich gewählt worden sei, um den neuen Nettokostenausgleich ab 2018 zu stützen, damit er höher liegt als der vorherige Ausgleich für den Zeitraum 2013–2017. Die Schließung von Postämtern stehe im Widerspruch zum Markttrend, da wichtige Wettbewerber der Tschechischen Post wie PNS und Zásilkovna jeweils mehr als 3 000 Postämter ohne USO betreiben.

(69)

Nach Angaben von PNS sind die NAC für die USO konstruiert und falsch berechnet, ohne Berücksichtigung der folgenden Aspekte: i) einer angemessene Quantifizierung der Nettokosten, die sich aus dem Betrieb der Postämter ergeben, die im kontrafaktischen Szenario geschlossen werden sollen, ii) der Einsparungen aufgrund des neuen Zustellschemas der Tschechischen Post mit verringerter Frequenz und iii) der von der Tschechischen Post freiwillig erzielten Verluste aus Nicht-USO-Diensten, die vom NAC-Betrag abzuziehen sind.

(70)

Des Weiteren führt PNS an, dass die Tschechische Post nicht über eine ordnungsgemäße getrennte Buchführung verfüge und dass sie die Kosten für Nicht-USO-Dienste fälschlicherweise den USO-Diensten, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurden, zuordne und dann einen Ausgleich für diese künstlich erhöhten Nettokosten im Zusammenhang mit der USO verlange, während sie die Verluste der Nicht-USO-Posten quersubventioniere. Die CTO komme regelmäßig zu dem Schluss, dass die Tschechische Post die Anforderungen der nationalen Rechtsvorschriften über die getrennte Buchführung erfülle, ohne aber zu untersuchen, ob die Verteilungsschlüssel im Wesentlichen korrekt sind. Nach Ansicht von PNS bestätigt der Rechnungsprüfer lediglich, dass die Tschechische Post die Zahlen korrekt in die vorbereiteten Tabellen eingefügt hat, während seit der Einführung der Methode der getrennten Buchführung durch die CTO vor mehr als sieben Jahren weder von der CTO noch von einem Rechnungsprüfer eine wesentliche Bewertung dieser Methode vorgenommen worden sei.

(71)

Darüber hinaus weist PNS darauf hin, dass mehrere Tatsachen darauf hindeuten, dass die Tschechische Post ihre USO nicht auf effiziente Weise als gut geführtes Unternehmen erfülle. So führe zum Beispiel die gemeinnützige Organisation Hlídač státu („Wächter des Staates“), deren Aufgabe es sei, die Funktionsweise der tschechischen Regierung und den Umgang mit den öffentlichen Finanzen zu beleuchten und transparent zu machen, die Tschechische Post an zweiter Stelle auf einer schwarzen Liste der angeblich am wenigsten transparenten Unternehmen, was auf ein extrem hohes Korruptionsrisiko hinweise. Nach Ansicht von PNS werden die Finanzen der Tschechischen Post zudem unangemessen, grundlos und ineffizient ausgegeben. Alle Ausgaben dieser Art müssten daher von der Berechnung der NAC ausgenommen werden, da diese Kosten für die Erbringung von USO- wie auch Nicht-USO-Diensten nicht von Belang seien, da sie unnötig ausgegeben würden. (24)

(72)

Schließlich weist PNS die Kommission auf den Vertrag zwischen der tschechischen Post und dem tschechischen Statistikamt (Český statistický úřad) über die Volkszählung 2021 hin, der ohne öffentliche Ausschreibung an die Tschechische Post vergeben worden sei, obwohl dieser Vertrag einen Wert von 876 859 000 CZK (etwa 33 Mio. EUR) aufweise. PNS fordert die Kommission nachdrücklich auf, diesen an die Tschechische Post vergebenen Vertrag sorgfältig zu prüfen, da die Vergütung für die Tschechische Post im Rahmen dieses Vertrags tatsächlich eine nicht angemeldete staatliche Beihilfe für die Tschechische Post unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV darstellen könnte.

5.3.   Tschechische Post

(73)

Die Tschechische Post ist der Ansicht, dass die Einbeziehung von PMO in die USO Gegenstand einer öffentlichen Konsultation gewesen sei, und selbst wenn die Kommission die durchgeführte Konsultation nicht als „ordnungsgemäße öffentliche Konsultation“ ansehen sollte, stelle sie ein „[weiteres] geeignetes Instrument“ dar, mit dem überprüft worden sei, dass die Einbeziehung von PMO in die USO im Hinblick auf die Interessen der Nutzer erforderlich war. Die Tschechische Post vertritt die Auffassung, dass die Öffentlichkeit anhand der folgenden Mittel zu der USO im Allgemeinen, einschließlich PMO, konsultiert worden sei:

a)

Die CTO habe eine Überprüfung durchgeführt, um festzustellen, ob die Qualität der (grundlegenden) Universaldienste den Bedürfnissen der Öffentlichkeit entspricht und ob sie erneut die Verpflichtung zur Erbringung der einzelnen Universaldienste auferlegen sollte und ob (einige) der Universaldienste auch ohne solche einschlägigen Verpflichtungen in einer Weise erbracht würden, die mit den Anforderungen an die Universaldienste vergleichbar ist. Im Rahmen der Überprüfung sei eine Reihe von Einrichtungen (25) kontaktiert und eine Umfrage in Form einer öffentlichen Meinungsumfrage in Auftrag gegeben worden.

b)

Die CTO habe daraufhin 2016 die Öffentlichkeit zu ihrer Absicht konsultiert, die Pflicht zur Erfüllung der USO (einschließlich PMO) für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzuerlegen.

c)

Im Jahr 2016 sei der Anwendungsbereich der USO einer Überprüfung unterzogen worden, bei der es speziell um die Einbeziehung des PMO-Dienstes in den Anwendungsbereich der USO und die Frage ging, ob diese Dienste eindeutig als öffentliche Dienste eingestuft werden können.

d)

Neben der Überprüfung im Jahr 2016 habe das Verfahren der Verabschiedung der Änderung des Postdienstleistungsgesetz, einschließlich PMO, ebenfalls den Charakter einer öffentlichen Konsultation gehabt, da zahlreiche Konsultationen, Arbeitsgruppen und bilaterale Verhandlungen mit den betroffenen Einrichtungen stattgefunden hätten.

e)

Die Debatte über den Gesetzesentwurf zum Postdienstleistungsgesetz im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im nationalen Parlament sei öffentlich, da die Öffentlichkeit an dem Seminar teilnehmen könne und somit eine weitere Gelegenheit habe, weitere Informationen zu erhalten und möglicherweise auch ihre Vorschläge zum Gesetzesentwurf einzubringen. (26)

(74)

Nach Angaben der Tschechischen Post hat der PMO-Dienst positive Auswirkungen auf die Höhe der Nettokosten im Zusammenhang mit der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde (nämlich bewirke er eine Senkung dieser Kosten). Der PMO-Dienst decke somit seine eigenen Kosten und trage zur Deckung der Kosten der anderen Komponenten der USO bei. Die Erbringung des PMO-Dienstes durch die Tschechische Post erfordere somit keine Zahlungen aus öffentlichen Mitteln. In Bezug auf diesen Dienst sei es also nicht erforderlich, dass die Bedingungen des DAWI-Rahmens (einschließlich des Erfordernisses einer öffentlichen Konsultation) erfüllt sind, da die Tschechische Post keine staatliche Beihilfe für diesen Dienst erhalte.

(75)

Die Tschechische Post stimmt der Behauptung der Kommission nicht zu, dass die Auferlegung eines Zusatz- oder Ergänzungsdienstes im Sinne von Randnummer 30 der Richtlinie 2008/6/EG eine Direktvergabe gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 97/67/EG ausschließe, da ordnungsgemäß geprüft worden sei, dass ein öffentliches Interesse daran bestehe, dass dem Universaldiensteanbieter die Verpflichtung zur Erbringung von PMO-Diensten auferlegt wird, und da zugleich im Rahmen des Verfahrens nach dem Postdienstleistungsgesetz geprüft worden sei, dass die Tschechische Post das einzige Unternehmen ist, das die USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, erbringen kann.

(76)

Zu den von der Kommission geäußerten Zweifeln am kontrafaktischen Szenario (Randnummer 107 des Einleitungsbeschlusses) erklärte die Tschechische Post, dass zwar keine förmliche Verpflichtung bestehe, eine bestimmte (höhere) Zahl von Postämtern bis 2016 aufrechtzuerhalten, dass aber auf der Grundlage der verfügbaren Informationen und der damaligen politischen Diskussion kein Zweifel daran bestehe, dass die theoretische Möglichkeit, die Zahl der Postämter auf 2 100 zu reduzieren, nur vorübergehend sei, da die Tschechische Post gesetzlich verpflichtet sei, die von ihr geschlossenen Postämter wieder zu eröffnen. Ein solches Verfahren wäre wirtschaftlich absolut unvernünftig. Darüber hinaus argumentiert die Tschechische Post, dass sich daraus nichts für das kontrafaktische Szenario ableiten lasse, das eine Situation modelliere, in der die Tschechische Post nicht an die USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, gebunden und die Schließung bestimmter Postämter daher nicht nur vorübergehend ist.

(77)

Die Tschechische Post bringt vor, dass die Zweifel der Kommission an der Quantifizierung des Nachfrageeffekts der Schließung von Postämtern im kontrafaktischen Szenario unbegründet seien, da

a)

der prozentuale Einnahmenverlust, der für alle zu schließenden Postämter im kontrafaktischen Szenario angesetzt wurde, derselbe sei wie für die zu schließenden Postämter im kontrafaktischen Szenario, auf dem der USO-Beschluss von 2018 beruhe, (27) und

b)

der prozentuale Nachfragerückgang insgesamt geringer sei, da in den nicht zu schließenden Postämtern und Depots wesentlich höhere Einnahmen erzielt würden.

(78)

Die Tschechische Post bringt vor, dass die Zweifel der Kommission an der Quantifizierung des Nachfrageeffekts der Verringerung der Zustellfrequenz im kontrafaktischen Szenario in zweifacher Hinsicht unbegründet seien. Erstens gehe es aus Sicht der Kunden nur um eine geringere Wahrscheinlichkeit, dass ihre Sendung am nächsten Tag zugestellt wird, wobei die Kunden in den allermeisten Fällen die Änderung bei der Zustellung nur dann bemerken würden, wenn sie ausdrücklich darüber informiert werden. Zweitens werde im kontrafaktischen Szenario davon ausgegangen, dass kein anderes adäquates Ersatzprodukt (28) für Postsendungen mit garantierter Zustellzeit angeboten wird, was zu entsprechenden Einnahmenverlusten beitragen könnte.

(79)

Die Tschechische Post ist der Ansicht, dass sie bei Weitem nicht für die gesamten Kosten im Zusammenhang mit der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, entschädigt werde, und daher ständig bemüht sei, die Effizienz der USO-Dienste zu steigern.

(80)

Schließlich behauptet die Tschechische Post, dass auch die Transparenzanforderungen in Randnummer 60 des DAWI-Rahmens eingehalten worden seien. Zu diesem Zweck argumentiert die Tschechische Post, dass i) die Ergebnisse der CTO-Überprüfung von 2016 (29) und der von der CTO im Jahr 2016 durchgeführten öffentlichen Konsultation auf der Website der CTO veröffentlicht worden seien, (30) ii) die Ergebnisse der öffentlichen Konsultationen, die im Rahmen der Vorbereitung und Verabschiedung der Änderung des Postdienstleistungsgesetzes in den Jahren 2011 und 2012 durchgeführt wurden, als Teil der Begründung der Änderung (31) in der eKLEP-Bibliothek für die Öffentlichkeit (32) und auf der Website der Abgeordnetenkammer veröffentlicht würden und iii) die Ergebnisse der einzelnen Phasen des Gesetzgebungsverfahrens sowie die stenografischen Protokolle der einzelnen Sitzungen der Abgeordnetenkammer und des Senats, in denen der Entwurf zur Änderung des Postdienstleistungsgesetzes erörtert wurde, zur Verfügung stünden. (33)

6.   STELLUNGNAHME TSCHECHIENS

6.1.   Stellungnahme Tschechiens zum Einleitungsbeschluss

(81)

Die tschechischen Behörden sind der Auffassung, dass der PMO-Dienst als DAWI einzustufen sei und daher in den Anwendungsbereich der USO einbezogen werden sollte. Erstens gebe es keine mit dem PMO-Dienst vergleichbaren Dienste, die auf kommerzieller Basis erbracht werden. (34)Zweitens habe der PMO-Dienst den Charakter einer öffentlichen Dienstleistung im Interesse der Befriedigung der Bedürfnisse der Öffentlichkeit (insbesondere schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen).Drittens sei der Anwendungsbereich der USO Gegenstand von Diskussionen und Konsultationen mit der breiten Öffentlichkeit und interessierten Kreisen im Rahmen der Vorbereitung der Änderung des Postdienstleistungsgesetzes im Jahr 2012 gewesen. Schließlich beruhe die Absicht, die USO, einschließlich des PMO-Dienstes, für den Zeitraum 2018–2022 aufzuerlegen, auf den Schlussfolgerungen aus einer von der CTO durchgeführten umfassenden Überprüfung der Qualität und der Art und Weise der Erbringung und Sicherstellung der USO und ihrer allgemeinen Verfügbarkeit im tschechischen Hoheitsgebiet. Die Überprüfung habe ergeben, dass sowohl die Postdienste als auch die PMO-Dienste, die in den Anwendungsbereich der USO fallen, nicht vom Markt erbracht werden können.

(82)

Die tschechischen Behörden erläutern, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung und Erbringung von Universaldiensten gemäß Abschnitt 22 des Postdienstgesetzes auf der Grundlage eines Ausschreibungsverfahrens auferlegt werde. Die Bedingungen dieses Ausschreibungsverfahrens seien so festgelegt worden, dass alle Parteien teilnehmen konnten, die an der Erfüllung der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, interessiert waren, und die geltenden Anforderungen in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung erfüllt waren. Vor der Bekanntmachung des Ausschreibungsverfahrens sei der CTO informell mitgeteilt worden, dass mehrere Betreiber an einer Teilnahme interessiert seien; allerdings habe sich schließlich nur ein Bewerber — die Tschechische Post — für das Ausschreibungsverfahren gemeldet. Ihr Antrag sei jedoch aufgrund der Nichterfüllung einer der Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausschreibung abgelehnt worden.

(83)

Um eine kontinuierliche Erfüllung der USO im Einklang mit den geltenden Qualitätsanforderungen im gesamten tschechischen Hoheitsgebiet zu gewährleisten, hätten die tschechischen Behörden die USO der Tschechischen Post auferlegt, da diese die Bewertungskriterien am besten erfüllt habe. Dabei hätten die tschechischen Behörden das in Abschnitt 22 Absatz 9 des Postdienstleistungsgesetzes festgelegte Verfahren angewandt, wonach die CTO im Wege einer Entscheidung über die Erteilung einer Postlizenz dem Betreiber, der die Bewertungskriterien am besten erfüllt, die Verpflichtung auferlegen könne, die in der Ausschreibungsbekanntmachung genannten Universaldienste bereitzustellen und zu erbringen. Aus diesem Grund habe die CTO von Amts wegen ein Verwaltungsverfahren mit der Tschechischen Post über die Erteilung einer Postlizenz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022 eingeleitet, da die Tschechische Post die in der Ankündigung des Ausschreibungsverfahrens genannten Kriterien am besten erfüllt habe. In Anbetracht der Ausführungen in den Randnummern 81 und 82 wurden nach Ansicht der tschechischen Behörden bei der Auferlegung der Verpflichtung zur Erfüllung der USO alle geltenden Anforderungen in Bezug auf Transparenz, Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, wie sie sich aus der Richtlinie 97/67/EG und den Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen ergeben, und somit auch die Anforderungen von Randnummer 19 des DAWI-Rahmens eingehalten.

(84)

Was die Plausibilität des kontrafaktischen Szenarios betrifft, so stellen die tschechischen Behörden klar, dass in diesem Szenario die Annahme und Zustellung von Einschreiben und Paketen sowie die Zustellung von Expresspaketen, die derzeit nicht in den Anwendungsbereich der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, fallen (z. B. die Dienste „Balík Do ruky“, „Balík Na poštu“, „Balík Do balíkovny“), nicht nur in Postämtern, sondern auch in Poststellen sowie im Balíkovna-Netz (d. h. einem Netz von Abholstellen, die nur einen Dienst anbieten — „Balík do Balíkovny“ (Paket an eine Paketabholstelle) angeboten werden, indem Drittfilialen hinzugefügt werden und so ein externes Netz von Abholstellen geschaffen wird, das ähnlich funktioniere wie das der Wettbewerber auf dem tschechischen Paketmarkt. Die Tschechische Post werde somit in den Poststellen und im Balíkovna-Netz Postdienste anbieten, nicht aber kommerzielle Nicht-Postdienste (z. B. Bankdienste, Verkauf von Lotterielosen). Schließlich erklären die tschechischen Behörden, dass es sich bei dem, was die anderen Anbieter in ihren eigenen Filialnetzen als „Postämter“ bezeichnen, lediglich um Verkaufsstellen (z. B. Kiosks) und Abholstellen (auf Provisionsbasis arbeitende Servicestellen Dritter) handele, die nicht als gleichwertig mit Postämtern im Sinne des Postdienstleistungsgesetzes angesehen werden könnten, da sie nicht die einschlägigen Anforderungen erfüllen, um die gesamte Palette an USO-Diensten anzubieten. Die Postämter der Tschechischen Post böten mehr Dienste an und seien daher teurer als die Verkaufs- und Abholstellen der Wettbewerber.

(85)

Den tschechischen Behörden zufolge ist die Verpflichtung, die Verfügbarkeit der Universaldienste in mindestens 3 200 Postämtern sicherzustellen, bereits vor der Benennung des Universaldiensteanbieters für den angemeldeten Zeitraum (2018–2022) auferlegt worden. Diese Verpflichtung würde für jeden benannten Universaldiensteanbieter in Tschechien gelten. Aus diesem Grund halten die tschechischen Behörden die Zahl der Postämter, in denen die Tschechische Post im Zeitraum 2013–2015 ihre Dienste angeboten hat, für die Bewertung der Plausibilität des kontrafaktischen Szenarios in Bezug auf die Schließung von Postämtern für irrelevant. Die tschechischen Behörden erklären jedoch, dass es für die Tschechische Post wirtschaftlich sinnvoll gewesen sei, freiwillig 1 118 (nicht-obligatorische) verlustbringende Postämter im Zeitraum 2013–2015 geöffnet zu lassen, da zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt gewesen sei, dass diese Postämter im Jahr 2016 sowieso wieder eröffnet werden würden.

(86)

Die tschechischen Behörden erklären auch, dass auf der Grundlage der Finanzdaten die geschätzten Einnahmenverluste aufgrund der Schließung von Postämtern im kontrafaktischen Szenario begrenzt seien, da die geschlossenen Postämter nur einen kleinen Teil ([15–35] %) der Gesamteinnahmen des gesamten Postnetzes generierten, während ein Teil der Einnahmen von den zu schließenden Postämtern auf Poststellen übertragen würde. Die Einnahmenverluste ergäben sich nicht nur aus den Ergebnissen einer entsprechenden Umfrage, sondern auch aus anderen Fakten wie der Entfernung zum nächsten Postamt und der Verfügbarkeit eines ähnlichen Dienstes auf dem Markt.

(87)

Zu den von der Kommission geäußerten Zweifeln an der Verwendung der Umfrageergebnisse für die Quantifizierung des Nachfrageeffekts der Verkleinerung des Poststellennetzes im kontrafaktischen Szenario erklärten die tschechischen Behörden, dass sie die Umfrageergebnisse (35) berücksichtigt hätten, wonach 23 % der Befragten die Tschechische Post für Finanzdienstleistungen, die nicht in den Anwendungsbereich der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, fallen, nicht mehr in Anspruch nehmen würden, wenn das Postamt, das sie derzeit nutzen, geschlossen würde. Dieser Prozentsatz des Nachfrageverlusts sei lediglich auf die Einnahmen aus Finanzdienstleistungen angewandt worden, die nur von den geschlossenen Postämtern im kontrafaktischen Szenario erzielt wurden (nicht auf alle Einnahmen aus Finanzdienstleistungen, die von allen von der Tschechischen Post betriebenen Postämtern erzielt wurden). Finanzdienstleistungen seien jedoch nur eine marginale Geschäftstätigkeit der Tschechischen Post, da die Einnahmen aus Finanzdienstleistungen weniger als [5–20] % der Gesamteinnahmen der Tschechischen Post ausmachten. Daher wäre der entsprechende Nachfrageverlust im kontrafaktischen Szenario ebenfalls marginal. Der Nachfrageverlust bei Einschreiben sei auf die gleiche Weise berechnet worden. Da nur etwa [20–45] % der Einschreiben von Kunden von Postämtern aus verschickt würden, wäre im kontrafaktischen Szenario in dieser Hinsicht ein eher begrenzter Nachfrageverlust zu erwarten.

(88)

Hinsichtlich der Quantifizierung der verbleibenden Nachfrage, die sich im kontrafaktischen Szenario von den geschlossenen Postämtern auf die noch offenen verlagere, erklärten die tschechischen Behörden, dass sie nicht davon ausgingen, dass die verbleibende Nachfrage bei den geschlossenen Postämtern prozentual für alle geschlossenen Postämter und für alle Arten von Postdiensten (d. h. unabhängig von der Nähe zu einem noch offenen Postamt und dem Vorhandensein von Wettbewerb) gleich wäre. Insbesondere hänge der prozentuale Anteil der Einnahmenverluste bei Briefen von der Entfernung ab, die die Kunden bis zum nächsten Postamt zurücklegen müssen (z. B. bei Standardbriefen bis 3 km [0,5–2] %, bis 5 km [1–3] %, bis 10 km [2–6] % und mehr als 10 km [3–8] %). Bei Paketen sei ein anderer Ansatz gewählt worden, bei dem die tschechischen Behörden einen anderen Prozentsatz (d. h. [30–55] %) des Nachfrageverlusts unabhängig von der Entfernung zwischen dem geschlossenen und dem nächstgelegenen noch offenen Postamt zugrunde gelegt hätten. Dieser Ansatz beruhe auf der Tatsache, dass der Paketmarkt in Tschechien sehr wettbewerbsintensiv sei und die Dienste der Wettbewerber im ganzen Land verfügbar seien, sodass eine unterschiedliche Auswirkung auf die Nachfrage in Abhängigkeit von der Entfernung zum nächstgelegenen Postamt nicht berücksichtigt worden sei. Die Übertragung der verbleibenden Nachfrage auf die drei nächstgelegenen Postämter simuliere am ehesten die tatsächliche Verlagerung von Kunden auf die noch offenen Postämter, basierend auf der Wahrscheinlichkeit der Kundenbewegung. Schließlich erklärten die tschechischen Behörden, dass sie eine gezielte Umfrage durchgeführt hätten, um die vorstehenden Annahmen zu quantifizieren.

(89)

In Bezug auf die Auswirkungen der Verkleinerung des Netzes von Postämtern im kontrafaktischen Szenario auf den Gesamtbetrieb der Tschechischen Post erklärten die tschechischen Behörden, dass die Tschechische Post die Abholung aus den Briefkästen, die Sortierung und die Zustellung unabhängig von den Postämtern durchführe. Eine Verringerung der Zahl der Postämter führe daher nicht zu einem Anstieg der Sortierkosten.

(90)

Entgegen den von der Kommission in Randnummer 114 des Einleitungsbeschlusses geäußerten Zweifeln merken die tschechischen Behörden an, dass der Nachfrageeffekt der Verringerung der Zustellfrequenz korrekt quantifiziert worden sei, da die CTO neben der in Randnummer 113 des Einleitungsbeschlusses erwähnten Marktumfrage (im Folgenden „Marktumfrage“) auch das Angebot an Ersatzdiensten berücksichtigt habe, das sich auf die Änderung der Nachfrage hätte auswirken können. Die tschechischen Behörden erklären, dass die Tschechische Post im Februar 2020 die Zustellfrequenz geändert habe und seitdem „Economy-Sendungen“ mit Zustellung T+n (36) und „Priority-Sendungen“ mit Zustellung T+1 (37) anbiete. Economy-Sendungen seien 7 CZK günstiger als Priority-Sendungen (dieser Unterschied gelte sowohl für Standardbriefe als auch für Einschreiben). Die Daten (38) für den begrenzten Zeitraum von Februar bis Mai 2020 deuteten scheinbar darauf hin, dass der Nachfrageeffekt der Verringerung der Zustellfrequenz im kontrafaktischen Szenario eher begrenzt wäre.

(91)

Außerdem erklärten die tschechischen Behörden, dass sie die plausible zusätzliche Kapazität geschätzt hätten, die erforderlich sei, damit die Tschechische Post ihren Betrieb im kontrafaktischen Szenario aufrechterhalten kann. Zunächst sei geschätzt worden, wie viel Kapazität von jedem geschlossenen Postamt übertragen werden muss, dann sei das übertragene Volumen (in Arbeitsstunden) auf die noch offenen Postämter übertragen worden und schließlich sei die neue Kapazität der noch offenen Postämter geprüft worden. Die tschechischen Behörden erklärten, dass die Überkapazität bei den kommerziellen (39) Postämtern mit der USO in Zusammenhang stehe, weil die Nachfrage nach Diensten auf alle obligatorischen Postämter verteilt sei und diese Postämter daher nicht voll ausgelastet und rentabel seien (die Nachfrage nach Postdiensten steige nicht proportional zur Zahl der Postämter, d. h. mehr Postämter bedeuteten nicht unbedingt höhere Einnahmen). Die geringe Auslastung solcher kommerzieller Postämter sei auch auf die Spitzen und Tiefen während der Öffnungszeiten zurückzuführen. Die Tschechische Post passe die Zahl der geöffneten Schalter zwar flexibel an die Spitzen und Tiefen an, doch sei dies durch die Arbeitszeiten der Mitarbeiter nur begrenzt möglich.

(92)

Was die in Randnummer 115 des Einleitungsbeschlusses dargelegte Auffassung der Kommission betrifft, dass die tschechischen Behörden bei der Berechnung der NAC einen methodischen Fehler begangen haben könnten, so gehen die tschechischen Behörden davon aus, dass es sich hierbei um ein Missverständnis handele, und bleiben bei ihrer Auffassung, dass sie die NACIS für das DBIS bei der Berechnung der NAC für die USO ordnungsgemäß berücksichtigt hätten. Ihrer Ansicht nach sind sie nicht wesentlich von den für den Zeitraum 2013–2017 verwendeten Berechnungsgrundlagen abgewichen, sondern haben lediglich das kontrafaktische Szenario neu definiert, um die aktuelle Situation auf dem tschechischen Postmarkt widerzuspiegeln.

(93)

In Bezug auf die Zweifel der Kommission, ob die Anforderung nach Randnummer 39 des DAWI-Rahmens erfüllt ist, führen die tschechischen Behörden an, dass die Festsetzung eines zulässigen Höchstbetrags zur Deckung der Nettokosten ein gängiges Instrument sei, um die Effizienz des Universaldiensteanbieters zu gewährleisten, der auf diese Weise motiviert werde, die Kosten zu senken und die Arbeitsorganisation zu verbessern, um so die Kosten zu verringern, für die kein Ausgleich geleistet wird. Die tschechischen Behörden sind auch der Ansicht, dass die Kontrolle der Qualität (40) der Universaldienste durch die CTO als ein weiteres verfügbares Mittel angesehen werden könne, um eine Überkompensation auszuschließen und eine effiziente Erfüllung der USO zu gewährleisten.

(94)

Schließlich argumentieren die tschechischen Behörden, dass der Anwendungsbereich der USO der im DAWI-Rahmen von 2012 festgelegten Transparenzanforderung entspreche, da die USO, wie in Randnummer 81 erläutert, Gegenstand einer ordnungsgemäßen Konsultation, einschließlich der Veröffentlichung der Ergebnisse der Konsultation, gewesen sei.

6.2.   Stellungnahmen Tschechiens zu den Stellungnahmen Dritter

6.2.1.   Stellungnahme Tschechiens zur Stellungnahme von Zásilkovna

(95)

Tschechien hält die Argumentation von Zásilkovna, bei der aktuelle Daten zur Marktlage herangezogen würden, um den Schlussfolgerungen der CTO hinsichtlich der Notwendigkeit der Auferlegung der USO nach Abschluss der Überprüfung 2016 zu begegnen, für nicht stichhaltig, da sich die Situation auf dem Markt im Jahr 2020 von der Situation unterscheide, auf deren Grundlage die USO auferlegt wurde. Die Entscheidung zur Auferlegung der USO beruhe auf dem Ergebnis der 2016 durchgeführten Überprüfung. Bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit des Vorgehens Tschechiens bei der Entscheidung über die Notwendigkeit der Auferlegung der USO müsse die Situation zu dem Zeitpunkt bewertet werden, zu dem eine solche Entscheidung getroffen wurde, und nicht die heutige Situation.

(96)

Zu der Behauptung von Zásilkovna, dass die USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, nicht als echte DAWI angesehen werden sollte, da sie von privaten Betreibern auf kommerzieller Basis ohne jegliche Beihilfe erbracht werden könne, argumentiert Tschechien, dass es bei der Auferlegung der Verpflichtung entsprechend den Anforderungen des Postdienstleistungsgesetzes, durch das die Richtlinie 97/67/EG umgesetzt werde, vorgegangen sei. Dieses Verfahren bestätige, dass die USO-Dienste weiterhin eine objektive öffentliche Notwendigkeit darstellen und in Form einer Verpflichtung auferlegt werden sollten. Die Absicht, eine Verpflichtung zur Erbringung des PMO-Dienstes aufzuerlegen, sei Gegenstand der im Rahmen der Überprüfung durchgeführten öffentlichen Konsultation gewesen und zudem auf einem Workshop mit Interessenträgern am 5. Januar 2017 vorgestellt worden. Zásilkovna habe jedoch keinen Gebrauch von seinem Recht auf Stellungnahme gemacht und im Rahmen der öffentlichen Konsultation keine Einwände gegen diese Absicht erhoben.

(97)

In Bezug auf die Behauptung von Zásilkovna, dass die Abschreibungszeiträume für die Vermögenswerte zur Erfüllung der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, für die Zwecke des Betrauungszeitraums unbegründet seien, argumentiert Tschechien, dass der erwartete Abschreibungszeitraum für die Vermögenswerte der Tschechischen Post der Kommission für die Zwecke der Anmeldung der staatlichen Beihilfe für den Zeitraum 2018–2022 vorgelegt worden sei. Diese Übersicht stehe im Einklang mit der erwarteten Lebensdauer der Vermögenswerte gemäß Angabe im Finanzteil des von einem Rechnungsprüfer geprüften Jahresberichts der Tschechischen Post, wobei der Bestätigungsvermerk Bestandteil des Jahresberichts sei. Die CTO erachte die aufgeführten Vermögenswerte als notwendig für die Erfüllung der USO und halte die angenommenen Abschreibungszeiträume für angemessen.

(98)

Was das Argument von Zásilkovna bezüglich des angeblichen Verstoßes gegen die Vorschriften zur finanziellen Transparenz für öffentliche Unternehmen anbelangt, so argumentiert Tschechien, dass die buchhalterische Erfassung der geschätzten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Einklang mit den in Tschechien geltenden Rechnungslegungsvorschriften stehe und die Buchführung der Tschechischen Post von einer zuständigen Stelle (einem unabhängigen Rechnungsprüfer) geprüft worden sei. Die Tatsache, dass ein Teil des USO-Ausgleichs im Jahresabschluss 2019 erfasst wurde, begründet nach Ansicht Tschechiens nicht den Verdacht eines Verstoßes gegen die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen Mitgliedstaaten und öffentlichen Unternehmen, sondern deutet vielmehr darauf hin, dass Zásilkovna die im Jahresbericht enthaltenen Informationen falsch verstanden hat.

(99)

In Bezug auf die in Randnummer 61 dargelegte Behauptung von Zásilkovna, dass gegen die Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen verstoßen worden sei, argumentiert Tschechien, dass i) das Ausschreibungsverfahren aus objektiven, rechtmäßigen Gründen und in der gesetzlich vorgesehenen Weise annulliert worden sei, da keiner der Teilnehmer die Eignungskriterien für die Teilnahme an der Ausschreibung erfüllt habe, ii) Zásilkovna in keinem Fall sein Interesse an der Teilnahme an der Ausschreibung erklärt habe, iii) die CTO allen potenziellen Bewerbern im Vorfeld der Angebotseinreichung die Möglichkeit gegeben habe, Fragen zu den Ausschreibungsbedingungen und zum Umfang der Ausschreibung zu stellen, um ein Höchstmaß an Transparenz zu gewährleisten und allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, alle für die Ausarbeitung ihrer Angebote erforderlichen Informationen zu erhalten, und iv) die CTO nach Ablauf der Frist mit der Bewertung der Angebote begonnen habe, wie es der gängigen Praxis entspreche. Das Ausschreibungsverfahren sei so konzipiert gewesen, dass eine Reihe von Bewerbern teilnehmen konnten, auch wenn sie nicht die gesamte Palette an unter die USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, fallenden Dienste erbringen, und zudem eine Reihe von Universaldienstlizenzen für verschiedene USO-Dienste an unterschiedliche Universaldienstanbieter vergeben werden konnte. Es habe daher keine Notwendigkeit bestanden, die Erbringung aller geforderten Universaldienste durch einen einzigen Betreiber zu gewährleisten. In Anbetracht dessen ist das Ausschreibungsverfahren nach Ansicht Tschechiens nicht diskriminierend, sondern im Gegenteil so konzipiert gewesen, dass sich jeder Postdiensteanbieter um die Benennung als Universaldiensteanbieter bewerben konnte.

(100)

Zu der Behauptung von Zásilkovna, das kontrafaktische Szenario sei unrealistisch und nur zu dem Zweck erstellt worden, einen ausreichenden Puffer zu schaffen, um die Nettokosten für den Zeitraum 2018–2022 in Höhe von 10 Mrd. CZK zu rechtfertigen, argumentiert Tschechien, dass i) die zur Berechnung der Nettokosten angewandte NAC-Methode nicht im Ermessen des Postlizenzinhabers liege, sondern im Postdienstleistungsgesetz festgelegt sei, ii) die Preise für die Nicht-USO-Dienste der Tschechischen Post sowohl im faktischen als auch im kontrafaktischen Szenario als gleich hoch angesehen würden und die Verpflichtung zur Kostenorientierung für sie nicht gelte, im Gegensatz zu den Preisen für die unter die USO fallenden Dienste, iii) die Erstattung der Nettokosten durch den wirtschaftlichen Verlust aus der USO begrenzt werde, der in der getrennten Buchführung über Kosten und Einnahmen ausgewiesen werde, iv) während im faktischen Szenario vor dem Erlass der Regierungsverordnung Nr. 178/2015 nur 2 108 obligatorische Postämter für die Berechnung der Nettokosten herangezogen worden seien, die Verpflichtung im Jahr 2016 auf 3 200 Postämter ausgeweitet worden sei und v) das kontrafaktische Szenario plausibel sei und ordnungsgemäß quantifiziert werde (siehe Randnummern 82 bis 89), während die Tschechische Post im Einklang mit den Markttrends arbeite. Tschechien hält die bestehende Ausgleichsobergrenze für einen wirksamen Anreiz zur Erreichung von Kosteneffizienz, erachtet die Behauptung, das kontrafaktische Szenario sei geändert worden, um der erhöhten Obergrenze zu entsprechen, aus den vorstehenden Gründen jedoch für ungerechtfertigt.

(101)

In Bezug auf die Behauptung von Zásilkovna, die Tschechische Post habe die NAC zu hoch angesetzt, weil sie im kontrafaktischen Szenario die Einführung von Economy-Sendungen mit Zustellung T+n nicht gebührend berücksichtigt habe, argumentiert Tschechien, dass dies sehr wohl berücksichtigt worden sei, wie aus den ausführlichen Unterlagen hervorgehe, die der Kommission am 18. Januar 2020 vorgelegt wurden.

(102)

Schließlich bestreitet Tschechien die Behauptung von Zásilkovna, dass die Tschechische Post rein kommerzielle Tätigkeiten quersubventioniere, indem sie 781 Balíkovna-Abholstellen eingerichtet und anschließend Pakete und entsprechende Einnahmen von weniger rentablen Postämtern zu diesen 781 Abholstellen umgeleitet habe, um die NAC künstlich in die Höhe zu treiben, und dadurch eine Überkompensation erhalten habe. Tschechien argumentiert, dass dies nicht der Fall sei, da i) die Tschechische Post Möglichkeiten ausfindig machen müsse, ihren Betrieb zu straffen und ihre Dienste für die Kunden attraktiver zu gestalten, und ii) bei der Berechnung der NAC die Nettokosten der Balíkovna-Dienste sowohl im faktischen als auch im kontrafaktischen Szenario angemessen berücksichtigt würden, sodass die Balíkovna-Dienste nicht zu einer Überkompensation führen und somit keine Quersubventionierung der Nicht-USO-Dienste erfolge.

6.2.2.   Stellungnahme Tschechiens zur Stellungnahme von PNS

(103)

Ähnlich wie in Randnummer 95 in Bezug auf die Stellungnahme von Zásilkovna hält Tschechien die Argumentation von PNS, bei der aktuelle Daten zur Marktlage herangezogen würden, um den Schlussfolgerungen der CTO hinsichtlich der Notwendigkeit der Auferlegung der Verpflichtung nach Abschluss der Überprüfung 2016 zu begegnen, für gänzlich unhaltbar.

(104)

Ähnlich wie in Randnummer 96 in Bezug auf die Frage, ob die USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, von privaten Betreibern auf kommerzieller Basis ohne jegliche Beihilfe erbracht werden kann, argumentiert Tschechien, dass es bei der Auferlegung der Verpflichtung entsprechend den Anforderungen des Postdienstleistungsgesetzes, durch das die Richtlinie 97/67/EG umgesetzt werde, vorgegangen sei. In der von der CTO im Rahmen der Überprüfung 2016 durchgeführten öffentlichen Konsultation vertrat PNS (d. h. damals Mediaservis s.r.o.) die Auffassung, dass die Auferlegung der USO zum damaligen Zeitpunkt noch notwendig gewesen sei, da der Markt solche Dienste nicht habe anbieten können. Tschechien fügt hinzu, dass bei der Überprüfung 2016 keine anderen Betreiber ermittelt worden seien, die in der Lage wären, auf kommerzieller Basis die Erbringung von Postdiensten in einer Weise zu gewährleisten, die mit der Erfüllung der USO vereinbar ist.

(105)

In Bezug auf die Behauptung von PNS, dass der PMO-Dienst von Finanzinstituten in gleicher Weise, aber billiger als von der Tschechischen Post erbracht werden könne und daher aus dem Anwendungsbereich der USO ausgeschlossen werden sollte, argumentiert Tschechien, dass das Ergebnis der Überprüfung 2016, bei der PNS die Einbeziehung des PMO-Dienstes in den Anwendungsbereich der USO nicht abgelehnt habe, laute, dass i) der PMO-Dienst ein objektives öffentliches Bedürfnis darstellt, ii) kein anderer Dienst auf dem Markt den PMO-Dienst ersetzen kann und iii) der PMO-Dienst in den Anwendungsbereich der USO einbezogen werden sollte. Darüber hinaus erklärt Tschechien, dass der PMO-Dienst auf der Grundlage von Informationen aus der getrennten Buchführung über Kosten und Einnahmen weder 2018 noch 2019 verlustbringend gewesen sei (die Rentabilität habe in beiden Jahren bei mehr als [5–25] % gelegen) und dass bei der Erbringung dieses Dienstes keine zusätzlichen Nettokosten anfallen würden, wie auch von der Tschechischen Post in ihrem Schreiben an die Kommission vom 21. Juli 2020 (Punkt [18.]) angeführt.

(106)

Ähnlich wie in Randnummer 99 in Bezug auf die Frage, ob gegen die Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen verstoßen worden sei, da die Kriterien für die Teilnahme an einer Ausschreibung zur Auswahl eines Postlizenzinhabers angeblich diskriminierend gewesen seien, ist Tschechien der Auffassung, dass das Ausschreibungsverfahren nicht diskriminierend, sondern im Gegenteil so konzipiert gewesen sei, dass sich jeder Postdiensteanbieter um die Benennung als Universaldiensteanbieter bewerben konnte.

(107)

In Bezug auf die Behauptung von PNS, die Tschechische Post werde überkompensiert, da die Zahl der Postämter, die von der Tschechischen Post ohne die Auferlegung der Verpflichtung nicht betrieben würden, absichtlich geändert worden sei, um höhere NAC zu erzielen, argumentiert Tschechien im Zusammenhang mit der Anhebung der Ausgleichsobergrenze im Jahr 2018 gemäß seinen Erläuterungen in Randnummer 100, dass i) sich die Änderung der Zahl der zu schließenden Postämter im kontrafaktischen Szenario aus der Änderung der Verpflichtung zum Betrieb einer höheren Zahl von Postämtern ergebe, ii) die Schließung von Postämtern im kontrafaktischen Szenario korrekt quantifiziert worden sei und iii) der Betrieb und der Ausbau des Netzes der Tschechischen Post im Einklang mit den Markttrends stünden.

(108)

Hinsichtlich der Behauptung von PNS, die zwei im Februar 2020 von der Tschechischen Post eingeführten Zustellarten („Priority“ mit Zustellung T+1 und „Economy“ mit Zustellung T+n) würden einen Verstoß gegen die Verpflichtung darstellen, die Postzustellung an jedem Werktag zu gewährleisten, argumentiert Tschechien, dass i) die Tschechische Post weiterhin verpflichtet sei, die Zustellung an jede Adresse jeden Werktag zu garantieren, wenn der Kunde dies wünscht, ii) der Kunde dazu für die Priority-Zustellung zahle und die Postsendung im Rahmen der T+1-Regelung zugestellt würde und iii) die Änderung der von der Tschechischen Post angebotenen Dienste in Form von zwei Zustellgeschwindigkeiten und die daraus resultierenden Kosteneinsparungen bei der Erstellung einer Schätzung der Nettokosten für die Zwecke dieser Anmeldung gebührend berücksichtigt worden seien.

(109)

In Bezug auf die Behauptung von PNS, die Tschechische Post missbrauche den USO-Ausgleich, um die von ihr außerhalb des Anwendungsbereichs der USO erbrachten Dienste querzufinanzieren und Nicht-USO-Dienste zu extrem niedrigen Preisen anzubieten, argumentiert Tschechien, dass das von PNS zur Veranschaulichung dieser Behauptung angeführte Beispiel eines Preisvergleichs zwischen den zwei Diensten „Standardsendung“ und „Geschäftssendung“ nicht angemessen sei. Während der Dienst „Standardsendung“ (obyčejné psaní) allgemein zur Verfügung stehe und die Versendung durch Abgabe bei jedem beliebigen Postamt der Tschechischen Post oder durch Einwurf in einen Briefkasten ohne Mindestmenge pro Sendung ermögliche (41), sei der Dienst „Geschäftssendung“ (obchodní psaní) für Massenversender bestimmt. Für Geschäftssendungen gelte ein Mindestvolumen der jeweiligen Sendung von 500 Stück gleicher Abmessungen, und sie könnten nur auf der Grundlage eines Vertrags mit der Tschechischen Post und nur von ausgewählten Postämtern aus versandt werden, wobei die Sendungen gemäß den im Voraus im Vertrag festgelegten Anforderungen vorverarbeitet (sortiert und gebündelt) werden müssten. Darüber hinaus dürften Geschäftssendungen nur Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Broschüren, Kataloge, Prospekte oder Drucksachen mit reinem Werbecharakter, Informationen für Mitglieder von Kunden- und Treueclubs sowie Mitteilungen zur Beschaffung von Geldmitteln oder anderen Ressourcen für Tätigkeiten enthalten, die von Organisationen oder Einzelpersonen im öffentlichen Interesse durchgeführt werden. Der Preisunterschied zwischen den beiden Diensten spiegele die oben erwähnten Unterschiede in der Qualität und den für die Erbringung des jeweiligen Dienstes aufgewendeten Ressourcen des Unternehmens wider. Darüber hinaus verweist Tschechien auf das Urteil des Gerichts in der Rechtssache První novinová společnost (42), in dem festgestellt worden sei, dass der DAWI-Rahmen in keiner Weise ausschließt, dass ein Universaldiensteanbieter die für diesen Zweck gezahlten Ausgleichsleistungen frei auf andere Dienste aufteilen kann.

(110)

Tschechien weist die Behauptung von PNS zurück, dass i) die Kosten für Nicht-USO-Dienste fälschlicherweise der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, zugewiesen würden, um den Eindruck zu erwecken, dass die Erfüllung der USO eine erhebliche finanzielle Belastung für die Tschechische Post darstellt, ii) die Regeln für die Zuweisung von Kosten und Einnahmen zum Zwecke der getrennten Buchführung gänzlich im Ermessen des Postlizenzinhabers lägen und iii) die CTO in keiner Weise prüfe, ob die Zuweisungsregeln (Zuweisungsschlüssel) sachlich richtig sind. Tschechien argumentiert, dass Postlizenzinhaber in Tschechien verpflichtet seien, ihre Zuweisungsregeln der CTO zur Genehmigung vorzulegen, und zwar gemäß Abschnitt 33a Absatz 4 des Postdienstleistungsgesetzes, in dem auch die Zuständigkeit der CTO für die Prüfung und Genehmigung dieser Regeln festgelegt sei. Die genehmigten Zuweisungsregeln enthielten eine ausführliche Beschreibung des Grundsatzes für die Zuweisung von Kosten und Einnahmen aus der Finanzbuchhaltung in dem Detaillierungsgrad, der für die getrennte Erfassung von Kosten und Einnahmen, wie sie von den Postlizenzinhabern gemäß dem Postdienstleistungsgesetz und im Einklang mit dem Erlass Nr. 465/2012 zur Umsetzung dieses Gesetzes verlangt wird, erforderlich ist. In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen ist Tschechien der Ansicht, dass die Tschechische Post über eine ordnungsgemäße getrennte Buchführung für USO-Dienste, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurden, und Nicht-USO-Dienste verfüge.

(111)

Was schließlich die in Randnummer 71 dargelegten Behauptungen von PNS betrifft, dass die Ausgaben der Tschechischen Post „unangemessen, grundlos und ineffizient“ seien und im Zusammenhang mit „zweifelhaften Verträgen, Transaktionen und Umständen“ erfolgten, argumentiert Tschechien, dass die Wirksamkeit und Effizienz der Ausgaben der Tschechischen Post von ihrem Gründer, d. h. dem Innenministerium, überwacht werde, während die Tschechische Post parallel dazu ihr eigenes internes Corporate-Compliance-Programm gegen Korruption und andere Formen des Fehlverhaltens (43) eingeführt habe, und dass, wenn trotz aller bestehenden Maßnahmen Zweifel an unlauteren Praktiken bei der Vergabe eines bestimmten Vertrags bestehen, dies von den zuständigen Behörden wie dem Bezirksgericht Prag behandelt werde.

7.   WÜRDIGUNG DER MAẞNAHME

7.1.   Vorliegen einer Beihilfe

(112)

Nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV sind „staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen“.

(113)

Daraus ergibt sich, dass eine Maßnahme nur dann als staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV angesehen werden kann, wenn die folgenden vier Bedingungen kumulativ erfüllt sind: i) Die Maßnahme muss dem Mitgliedstaat zurechenbar sein und aus staatlichen Mitteln gewährt werden, ii) sie muss dem Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen, iii) der Vorteil muss selektiv sein und iv) die Maßnahme muss den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.

7.2.   Zurechenbarkeit der Beihilfe zum Staat und Einsatz staatlicher Mittel

(114)

Um als staatliche Beihilfe eingestuft zu werden, muss eine Maßnahme dem Staat zuzurechnen sein und mittelbar oder unmittelbar aus staatlichen Mitteln gewährt werden.

(115)

Der Ausgleich für die Erfüllung der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, wird von Tschechien aus dem eigenen Haushalt gezahlt und von der CTO verwaltet. Die CTO legt die Höhe des Ausgleichs nach dem im Postdienstleistungsgesetz vorgesehenen Verfahren fest (siehe Abschnitt 8.2.2).

(116)

Der Ausgleich für die Tschechische Post für die Erfüllung ihrer USO ist daher dem Staat zuzurechnen und wird aus staatlichen Mitteln gewährt.

7.3.   Beihilfe für ein Unternehmen

(117)

Die Gewährung öffentlicher Mittel kann nur dann als staatliche Beihilfe eingestuft werden, wenn der Empfänger ein Unternehmen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union umfasst der Begriff des Unternehmens jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit. (44) Die Einstufung einer Einheit als Unternehmen hängt somit von der Art ihrer Tätigkeit ab, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung. (45) Eine Tätigkeit ist grundsätzlich als wirtschaftlich anzusehen, wenn sie darin besteht, Güter und Dienstleistungen auf dem Markt anzubieten. (46) Eine Einheit, die sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten durchführt, ist ausschließlich im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Tätigkeit als Unternehmen zu betrachten. (47)

(118)

Im vorliegenden Fall bietet die Tschechische Post Postdienste gegen Entgelt auf dem tschechischen Postmarkt und im Wettbewerb mit anderen Anbietern an. Das Angebot von Postdienstleistungen auf diesem Markt stellt eine wirtschaftliche Tätigkeit dar. Der Staat entschädigt die Tschechische Post für die Erbringung bestimmter Dienste (für die USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde) und leistet somit einen Ausgleich für eine wirtschaftliche Tätigkeit. Daher gilt die Tschechische Post in Bezug auf die durch die betreffenden Maßnahmen finanzierten Tätigkeiten als Unternehmen.

7.4.   Vorteil

(119)

Ein Vorteil im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV ist jedweder wirtschaftliche Vorteil, den ein Unternehmen unter normalen Marktbedingungen, d. h. ohne staatliches Eingreifen, nicht erlangt hätte. (48) Es ist lediglich die Auswirkung der Maßnahme auf das Unternehmen von Bedeutung, weder der Grund noch das Ziel des staatlichen Eingreifens. (49) Wann immer sich die finanzielle Lage des Unternehmens infolge des staatlichen Eingreifens verbessert, ist ein Vorteil gegeben.

(120)

Der Ausgleich für die Erfüllung der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, soll die Nettokosten, die der Tschechischen Post bei der Erfüllung dieser Verpflichtung entstehen, ganz oder teilweise decken. Ohne staatliches Eingreifen müsste die Tschechische Post diese Kosten selbst tragen. Die zu würdigende Maßnahme entlastet die Tschechische Post von einem Teil der Kosten ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit und verbessert damit ihre finanzielle Situation. Folglich gewährt die zu würdigende Maßnahme der Tschechischen Post prima facie einen Vorteil, unabhängig davon, ob die Maßnahme die Voraussetzungen erfüllt, die der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache C-280/00 Altmark (50) festgelegt hat.

Erfüllung der Altmark-Kriterien

(121)

Ausgleichsleistungen für ein Unternehmen, die die vier im Altmark-Urteil festgelegten Kriterien erfüllen, gewähren keinen wirtschaftlichen Vorteil und stellen somit keine staatliche Beihilfe dar. Diese vier Kriterien, die kumulativ sind, sind die folgenden:

a)

Das begünstigte Unternehmen muss tatsächlich mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betraut sein, und diese Verpflichtungen müssen klar definiert sein.

b)

Die Parameter, anhand derer der Ausgleich berechnet wird, sind zuvor objektiv und transparent aufzustellen.

c)

Der Ausgleich darf nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die Kosten der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen und eines angemessenen Gewinns aus der Erfüllung dieser Verpflichtungen ganz oder teilweise zu decken.

d)

Wenn die Wahl des Unternehmens, das mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betraut werden soll, im konkreten Fall nicht im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt, das die Auswahl desjenigen Bewerbers ermöglicht, der diese Dienste zu den geringsten Kosten für die Allgemeinheit erbringen kann, so ist die Höhe des erforderlichen Ausgleichs auf der Grundlage einer Analyse der Kosten zu bestimmen, die ein durchschnittliches, gut geführtes und angemessen ausgestattetes Unternehmen im selben Sektor bei der Erfüllung der betreffenden Verpflichtungen hätte, wobei die dabei erzielten Einnahmen und ein angemessener Gewinn aus der Erfüllung dieser Verpflichtungen zu berücksichtigen sind.

(122)

Hinsichtlich des Ausgleichs, der der Tschechischen Post im Überprüfungszeitraum gewährt wurde, erkennen die tschechischen Behörden an, dass das vierte Altmark-Kriterium nicht erfüllt ist. Die Kommission ist ferner der Ansicht, dass das vierte Altmark-Kriterium nicht erfüllt ist, da die tschechischen Behörden in Ermangelung eines Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Aufträge, das die Auswahl desjenigen Bewerbers ermöglicht, der den Dienst zu den geringsten Kosten für die Allgemeinheit erbringen kann (51), nicht nachgewiesen haben, dass die Höhe des Ausgleichs auf der Grundlage einer Analyse der Kosten eines gut geführten Unternehmens im selben Sektor unter Berücksichtigung der Einnahmen und eines angemessenen Gewinns festgelegt wurde.

(123)

Aufgrund des kumulativen Charakters der vier Altmark-Kriterien gilt bei Nichterfüllung eines dieser Kriterien der Ausgleich als Vorteil im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV. Da im vorliegenden Fall mindestens eines der vier Altmark-Kriterien nicht erfüllt ist, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der Ausgleich für die Erfüllung der USO der Tschechischen Post einen Vorteil verschafft.

7.5.   Selektivität

(124)

Nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV muss eine Maßnahme, um als staatliche Beihilfe zu gelten, „bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige“ begünstigen. Die Kommission stellt fest, dass der USO-Ausgleich nur der Tschechischen Post gewährt werden soll. Da es sich im vorliegenden Fall um eine Einzelbeihilfe handelt, ermöglicht die Feststellung des wirtschaftlichen Vorteils (siehe Randnummern 119 bis 123) eine Annahme der Selektivität der Maßnahme. (52) Auf jeden Fall scheint es nicht so zu sein, dass andere Unternehmen im selben oder einem anderen Sektor, die sich in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden, in den Genuss desselben Vorteils kommen. Daher ist die Maßnahme selektiv im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV.

7.6.   Beeinträchtigung des Handels und Verfälschung des Wettbewerbs

(125)

Bei öffentlichen Zuwendungen für Unternehmen handelt es sich dann um staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV, wenn sie „den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen“ und „den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen“.

(126)

Was die Wettbewerbsverfälschung betrifft, so ist davon auszugehen, dass eine vom Staat gewährte Maßnahme den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht, wenn sie geeignet ist, die Wettbewerbsstellung des begünstigten Unternehmens gegenüber anderen Wettbewerbern zu verbessern. (53) In der Praxis wird von einer Wettbewerbsverfälschung ausgegangen, wenn der Staat einem Unternehmen in einem liberalisierten Wirtschaftssektor, in dem Wettbewerb herrscht oder herrschen könnte, einen finanziellen Vorteil verschafft.

(127)

Was die Auswirkungen auf den Handel betrifft, so wurde in der Rechtsprechung des Gerichtshofs festgestellt, dass jede Beihilfe für ein Unternehmen, das seine Tätigkeiten im Binnenmarkt ausübt, geeignet sein kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. (54) Im Bereich der staatlichen Beihilfen sind solche Auswirkungen auf den Handel nicht von vornherein durch die lokale oder regionale Beschaffenheit der erbrachten Dienstleistung ausgeschlossen. Es gibt zwar keine strengen Schwellenwerte oder Prozentsätze, unter denen davon ausgegangen werden kann, dass der Handel zwischen Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigt wird, aber der begrenzte Umfang der Wirtschaftstätigkeit, der sich durch einen sehr geringen Umsatz belegen lässt, macht das Vorhandensein von Auswirkungen auf den Handel unwahrscheinlicher.

(128)

Im vorliegenden Fall stellt die Kommission fest, dass die Tschechische Post auf dem tschechischen Postmarkt tätig ist, der seit dem 1. Januar 2013 liberalisiert ist. Die Tschechische Post steht daher im Wettbewerb mit anderen Anbietern.

(129)

Bestimmte Wettbewerber der Tschechischen Post, insbesondere im Bereich der Paketzustellung, gehören internationalen Konzernen an, die auch in anderen Mitgliedstaaten tätig sind (z. B. DPD).

(130)

Daher findet Handel zwischen den Mitgliedstaaten im Postsektor statt, und die Position der Tschechischen Post gegenüber anderen Postunternehmen, die im Handel innerhalb der Union im Wettbewerb stehen, wird durch den ihr gewährten Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gestärkt.

(131)

Die Kommission gelangt zu dem Schluss, dass der Ausgleich, der der Tschechischen Post für die Erfüllung der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, gewährt wird, geeignet ist, den Handel zu beeinträchtigen und den Wettbewerb zu verfälschen.

7.7.   Schlussfolgerung

(132)

Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der Ausgleich, der der Tschechischen Post für die Erfüllung der USO im Zeitraum 2018–2022 gewährt wird, die Kriterien gemäß Artikel 107 Absatz 1 AEUV erfüllt und die Maßnahme daher eine staatliche Beihilfe im Sinne dieser Bestimmung darstellt.

7.8.   Rechtmäßigkeit der bei der Kommission angemeldeten Beihilfemaßnahmen

(133)

Auf der Grundlage der Abschnitte 34c und 34d des Postdienstleistungsgesetzes hat die Tschechische Post Anspruch auf einen jährlichen Ausgleich in Höhe der Nettokosten (mit einer Obergrenze von 1,5 Mrd. CZK, wenn die Nettokosten höher als 1,5 Mrd. CZK sind), sobald die CTO die Nettokosten der Tschechischen Post überprüft hat. In der Tat heißt es in Abschnitt 34c Absatz 3 des Postdienstleistungsgesetzes, dass „der Staat über [die CTO] dem Postlizenzinhaber die vorläufigen Nettokosten erstattet“. Darüber hinaus ist in Artikel 34d Absatz 4 des Postdienstleistungsgesetzes festgelegt, dass „der Staat über [die CTO] einen Betrag in Höhe der Differenz zwischen [den vorläufigen Nettokosten und den endgültigen Nettokosten, die eine unzumutbare Belastung darstellen] an den Postlizenzinhaber zahlt“.

(134)

Nach der Überprüfung der Nettokosten der Tschechischen Post durch die CTO hat die Tschechische Post den jährlichen Ausgleich für den Zeitraum 2018–2022 bereits buchhalterisch erfasst, auch wenn dieser Ausgleich noch nicht ausgezahlt wurde. (55)

(135)

Daher ist die Kommission der Auffassung, dass der USO-Ausgleich eine rechtswidrige Beihilfe im Sinne des Artikels 1 Buchstabe f der Verfahrensverordnung darstellt.

8.   PRÜFUNG DER VEREINBARKEIT MIT DEM BINNENMARKT

8.1.   Vereinbarkeit mit Artikel 106 Absatz 2 AEUV

(136)

Soweit der USO-Ausgleich für die Tschechische Post eine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV darstellt, ist ihre Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt zu prüfen.

(137)

Nach Ansicht der tschechischen Behörden stellt der USO-Ausgleich einen Ausgleich für die Erbringung von DAWI dar. Daher ist die Vereinbarkeit eines solchen Ausgleichs mit dem Binnenmarkt auf der Grundlage von Artikel 106 Absatz 2 AEUV zu prüfen.

(138)

In Artikel 106 Absatz 2 AEUV ist Folgendes festgelegt: „Für Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind oder den Charakter eines Finanzmonopols haben, gelten die Vorschriften der Verträge, insbesondere die Wettbewerbsregeln, soweit die Anwendung dieser Vorschriften nicht die Erfüllung der ihnen übertragenen besonderen Aufgabe rechtlich oder tatsächlich verhindert. Die Entwicklung des Handelsverkehrs darf nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt werden, das dem Interesse der Union zuwiderläuft.“

(139)

Gemäß dieser Bestimmung kann die Kommission Ausgleichsleistungen für DAWI für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklären, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kommission hat die Bedingungen, unter denen sie Artikel 106 Absatz 2 AEUV anwendet, im DAWI-Beschluss von 2012 (56) und im DAWI-Rahmen von 2012 festgelegt.

(140)

Die tschechischen Behörden haben einen Ausgleich bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 1,5 Mrd. CZK (55,5 Mio. EUR) angemeldet. Soweit der Ausgleich für die Tschechische Post 15 Mio. EUR pro Jahr übersteigt, fällt er nicht in den Anwendungsbereich des DAWI-Beschlusses von 2012, wie in dessen Artikel 2 festgelegt.

(141)

Staatliche Beihilfen, die nicht in den Anwendungsbereich des DAWI-Beschlusses von 2012 fallen, können für mit Artikel 106 Absatz 2 AEUV vereinbar erklärt werden, wenn sie für die Erbringung der betreffenden DAWI erforderlich sind und die Entwicklung des Handels nicht in einem Ausmaß beeinträchtigen, das dem Interesse der Union zuwiderläuft. (57) In diesem Zusammenhang enthält der DAWI-Rahmen von 2012 Leitlinien für die Prüfung der Vereinbarkeit von Ausgleichsleistungen für DAWI mit dem Binnenmarkt.

8.2.   Einhaltung des DAWI-Rahmens von 2012

(142)

Zur Prüfung der Vereinbarkeit des USO-Ausgleichs für die Tschechische Post sind im DAWI-Rahmen von 2012 die einschlägigen Bedingungen beschrieben, die erfüllt sein müssen. Diese Bedingungen sind im Folgenden aufgeführt.

8.2.1.   Echte Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gemäß Artikel 106 AEUV

(143)

Wie in Randnummer 46 der DAWI-Mitteilung der Kommission (58) dargelegt, haben die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Art der Dienstleistungen, die als DAWI eingestuft werden könnten, einen weiten Ermessensspielraum. Die Befugnisse der Kommission beschränken sich darauf zu kontrollieren, dass der Ermessensspielraum bei der Festlegung der DAWI ohne offenkundiger Fehler angewandt wurde, und zu prüfen, ob der Ausgleich staatliche Beihilfen umfasst. In Randnummer 56 des DAWI-Rahmens von 2012 wird der weite Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten bei der Definition der DAWI bestätigt.

(144)

Um nachzuweisen, dass der Ausgleich für eine echte DAWI gewährt wird, „ sollten die Mitgliedstaaten [bei der Gewährung von Ausgleichsleistungen nach dem DAWI-Rahmen (59)] belegen, dass sie den Bedarf an der öffentlichen Dienstleistung anhand einer öffentlichen Konsultation oder anderer angemessener Mittel genau ermittelt haben, um den Interessen der Nutzer und Dienstleistungserbringer Rechnung zu tragen”.

(145)

Die USO, wie sie in Artikel 3 der Richtlinie 97/67/EG festgelegt ist, wird als echte DAWI anerkannt. (60) Folglich müssen die Mitgliedstaaten nicht anhand einer öffentlichen Konsultation oder anderer angemessener Mittel nachweisen, dass sie bei der Betrauung eines Diensteanbieters mit der USO, wie sie in Artikel 3 der genannten Richtlinie festgelegt ist, dem Bedarf an der öffentlichen Dienstleistung Rechnung getragen haben.

(146)

Die in Randnummer 22 beschriebene USO, mit der die Tschechische Post betraut wurde, ist jedoch weiter gefasst als die in Artikel 3 der Richtlinie 97/67/EG beschriebenen Dienste. Insbesondere umfasst die USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, Postdienste (im Folgenden „Post-DAWI“) im Sinne dieser Bestimmung sowie PMO-Dienste, die in dieser Bestimmung nicht aufgeführt sind und in der Richtlinie 2008/6/EG als Zusatz- oder Ergänzungsdienste genannt werden, die auf nationaler Ebene bereitgestellt werden können.

(147)

Die tschechischen Behörden erklärten, dass die Einbeziehung von PMO-Diensten in den Anwendungsbereich der USO aufgrund ihrer Rentabilität nicht zu einer Erhöhung der Nettokosten führe, sondern sich im Gegenteil positiv auf die Höhe der Nettokosten im Zusammenhang mit der USO auswirke (und eine Verringerung bewirke). Die tschechischen Behörden erklärten ferner, dass PMO-Dienste kein ausschließliches Recht darstellten. Es handele sich um Dienste, die erforderlich seien, um den Bedarf der Öffentlichkeit und der Behörden in Bezug auf bestimmte Zahlungen zu decken. Unter den Gesichtspunkten des Postdienstleistungsgesetzes sind PMO-Dienste ein Teil der USO, während die Verpflichtung zur Erbringung von PMO-Diensten gesondert oder zusammen mit anderen grundlegenden Postdiensten auferlegt werden kann.

(148)

Die Kommission ist der Auffassung, dass PMO-Dienste nicht in den Anwendungsbereich der USO, wie sie in Artikel 3 der Richtlinie 97/67/EG festgelegt ist, fallen. Gemäß Randnummer 30 der Richtlinie 2008/6/EG können die Mitgliedstaaten jedoch beschließen, der Öffentlichkeit in ihrem Hoheitsgebiet Zusatz- oder Ergänzungsdienste (z. B. PMO) zugänglich zu machen, die nicht mit den Universaldienstverpflichtungen, wie sie in Richtlinie 97/67/EG festgelegt sind, in Zusammenhang stehen. Die Mitgliedstaaten können dem Universaldiensteanbieter Verpflichtungen zur Erbringung solcher Dienste auferlegen.

(149)

Die Kommission stellt fest, dass die CTO im Jahr 2016 im Rahmen einer regelmäßigen Fünfjahresüberprüfung unter Berücksichtigung der damaligen Marktbedingungen beschlossen hat, die Postdienste und PMO-Dienste, die in den Anwendungsbereich der USO fallen, als echte DAWI einzustufen. Darüber hinaus haben weder Zásilkovna noch PNS im Rahmen der Überprüfung von 2016 den öffentlichen Bedarf an solchen Postdiensten und PMO-Diensten bestritten. Sie erhoben auch keine Einwände gegen den Beschluss der CTO zur Auferlegung dieser DAWI auf der Grundlage eines Marktversagens.

(150)

Zu den Behauptungen von Zásilkovna in den Randnummern 57 und 58 sowie von PNS in den Randnummern 64 und 65, dass auf der Grundlage der derzeitigen Marktbedingungen weder bei den Postdiensten noch bei den PMO-Diensten ein Marktversagen vorliege, stellt die Kommission fest, dass die tschechischen Behörden bei der Organisation und Sicherstellung der Erbringung von DAWI über einen Ermessensspielraum verfügen. Zu diesem Zweck haben die tschechischen Behörden eine regelmäßige Fünfjahresüberprüfung sowohl der Postdienste als auch der PMO-Dienste eingeführt, auf deren Grundlage sie den öffentlichen Bedarf sowie die Marktbedingungen zum Zeitpunkt der Überprüfung bewerten. Die Überprüfung der Notwendigkeit, die Verpflichtung für den laufenden Zeitraum 2018–2022 für beide Dienste aufzuerlegen, wurde 2016 durchgeführt und ergab, dass für beide Dienste, d. h. Postdienste wie auch PMO-Dienste, ein Marktversagen vorlag. Bei der 2021 durchgeführten Überprüfung für den Zeitraum 2023–2027 wurden sowohl die aktuellen Marktbedingungen als auch die möglichen künftigen Entwicklungen berücksichtigt.

(151)

Wie in den Randnummern 4 bis 8 der Richtlinie 2008/6/EG dargelegt, werden die auf der Grundlage von Artikel 3 der Richtlinie 97/67/EG bestimmten Postdienste als echte DAWI anerkannt. (61) Da die Postdienste, die in den Anwendungsbereich der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt und der Tschechischen Post übertragen wurde, fallen, den Anforderungen der Richtlinie 97/67/EG entsprechen, ist die Kommission der Auffassung, dass Tschechien nicht nachweisen muss, dass es dem Bedarf an der öffentlichen Dienstleistung anhand einer öffentlichen Konsultation oder anderer angemessener Mittel Rechnung getragen hat. Somit ist die Kommission der Auffassung, dass Randnummer 14 des DAWI-Rahmens in Bezug auf diese Dienste eingehalten wird.

(152)

In Bezug auf PMO-Dienste ist die Kommission der Auffassung, dass Tschechien, wie in den Erwägungsgründen 73, 81, 95, 96 und 103 bis 105 erläutert, nachgewiesen hat, dass es dem Bedarf an der öffentlichen Dienstleistung anhand einer öffentlichen Konsultation oder anderer angemessener Mittel Rechnung getragen hat. Auf der Grundlage der im Laufe des Prüfverfahrens vorgelegten Informationen ist die Kommission der Ansicht, dass es sich bei dem von der Tschechischen Post erbrachten PMO-Dienst um eine echte DAWI (im Folgenden „PMO-DAWI“) handelt. Insbesondere erklärten die tschechischen Behörden, dass ähnliche auf dem Markt verfügbare Dienste die Anforderungen in Bezug auf die Erbringung, den räumlichen Geltungsbereich oder den erschwinglichen Preis nicht erfüllten. In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen ist die Kommission der Auffassung, dass die Anforderung von Randnummer 14 des DAWI-Rahmens von 2012 in Bezug auf PMO erfüllt ist.

8.2.2.   Notwendigkeit eines Betrauungsakts, in dem die Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen und die Methoden zur Berechnung der Ausgleichsleistungen festgelegt sind

(153)

Wie in Randnummer 15 des DAWI-Rahmens von 2012 dargelegt, muss die Erbringung einer DAWI im Sinne von Artikel 106 AEUV dem betreffenden Unternehmen im Wege eines oder mehrerer offizieller Akte übertragen werden. Gemäß Randnummer 16 des DAWI-Rahmens von 2012 muss in diesen Betrauungsakten insbesondere Folgendes festgelegt sein:

a)

Gegenstand und Dauer der Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen;

b)

das Unternehmen und gegebenenfalls das betreffende Gebiet;

c)

die Art der dem Unternehmen durch die Bewilligungsbehörde gewährten ausschließlichen Rechte;

d)

eine Beschreibung des Ausgleichsmechanismus sowie die Parameter für die Berechnung, Überwachung und Änderung der Ausgleichsleistungen;

e)

Maßnahmen zur Vermeidung und Rückforderung einer etwaigen Überkompensation.

(154)

Die Tschechische Post wurde im Wege eines Beschlusses der CTO für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022 als Universaldiensteanbieter benannt (siehe Randnummer 21). In der Betrauung der Tschechischen Post sind der Gegenstand der Verpflichtung zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen und das betreffende Gebiet angegeben (siehe Randnummern 22 und 23). Wie in Abschnitt 2.4.2 beschrieben, sind der Ausgleichsmechanismus und die Methode zur Berechnung des Ausgleichs im Postdienstleistungsgesetz festgelegt.

(155)

Die tschechischen Behörden haben bestätigt, dass es keine ausschließlichen Rechte in Bezug auf Postdienste gibt, die der Tschechischen Post gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 97/67/EG übertragen wurden. Was die Vorkehrungen zur Vermeidung und Rückforderung einer Überkompensation betrifft, so wird durch den Ausgleichsmechanismus sichergestellt, dass der Ausgleich nachträglich berechnet und überprüft wird, um eine Überkompensation der Tschechischen Post zu verhindern (siehe Abschnitt 8.2.10).

(156)

Zu den Behauptungen der Beschwerdeführer in den Randnummern 35 und 42, die Tschechische Post habe durch die Nichtveröffentlichung der Berechnungen der NAC gegen die Transparenzanforderungen des DAWI-Rahmens und der Richtlinie 97/67/EG verstoßen, stellt die Kommission fest, dass die Transparenzanforderungen in Randnummer 60 des DAWI-Rahmens Folgendes betreffen: i) die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation oder der sonstigen angemessenen Mittel, ii) Gegenstand und Dauer der Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen, iii) das Unternehmen und gegebenenfalls das betreffende Gebiet und iv) den jährlichen Beihilfebetrag für das betreffende Unternehmen. In Artikel 7 Absatz 5 der Richtlinie 97/67/EG ist festgelegt, dass, wenn ein Mitgliedstaat entscheidet, einen Mechanismus für Ausgleichsleistungen an den (die) Universaldiensteanbieter aus öffentlichen Mitteln einzuführen, diese Entscheidung auf objektiven und nachprüfbaren Kriterien beruhen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden muss. Daher schreiben weder der DAWI-Rahmen noch die Richtlinie 97/96/EG vor, dass die Berechnungen der NAC der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Wie bereits in Randnummer 155 erläutert, sind der Mechanismus und die Parameter für die Berechnung des Ausgleichs im Postdienstleistungsgesetz festgelegt und somit der Öffentlichkeit zugänglich. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass diese Behauptungen der Beschwerdeführer unbegründet sind.

(157)

Überdies stellt die Kommission fest, dass die der Tschechischen Post übertragene USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, zwei DAWI umfasst, nämlich die Post-DAWI im Sinne der Richtlinie 97/67/EG und die PMO-DAWI. Im Betrauungsakt festgelegt sind Gegenstand und Dauer der Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen, das Unternehmen und gegebenenfalls das betreffende Gebiet sowie der jährliche Beihilfebetrag für das betreffende Unternehmen für beide DAWI. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Tatsache, dass beide DAWI mit ein und demselben Betrauungsakt übertragen wurden, keinen Verstoß gegen die im DAWI-Rahmen und in der Richtlinie 97/67/EG festgelegten Transparenzanforderungen darstellt.

(158)

Abschließend gelangt die Kommission zu der Auffassung, dass die Betrauung der Tschechischen Post für den Zeitraum 2018–2022 mit den Anforderungen des DAWI-Rahmens von 2012 im Einklang steht.

8.2.3.   Dauer des Betrauungszeitraums

(159)

In Abschnitt 2.4 des DAWI-Rahmens von 2012 ist Folgendes festgelegt: „Die Dauer des Betrauungszeitraums sollte durch Verweis auf objektive Kriterien wie etwa die Notwendigkeit einer Amortisierung nicht übertragbaren festen Sachanlagevermögens begründet werden. Die Dauer des Betrauungszeitraums darf jedoch den Zeitraum grundsätzlich nicht überschreiten, der für die Abschreibung der Vermögenswerte, die für die Erbringung der Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse am wichtigsten sind, erforderlich ist.“

(160)

Die Tschechische Post wurde von der CTO für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022, also für einen Zeitraum von fünf Jahren, als Universaldiensteanbieter benannt.

(161)

Nach Angaben der tschechischen Behörden sei die Dauer der Betrauung gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 97/67/EG festgelegt worden, wonach die Benennung von einer für eine Kapitalrendite ausreichenden Dauer sein muss.

(162)

Die tschechischen Behörden haben erklärt, dass die Betrauung der Tschechische Post über eine Dauer von fünf Jahren mit dem erwarteten Abschreibungszeitraum der wichtigsten Vermögenswerte, die für die Erfüllung der USO erforderlich sind, gerechtfertigt werden könne. Die von der Tschechischen Post getätigten Investitionen in Anlagevermögen zur Gewährleistung der Erfüllung der USO wiesen sehr unterschiedliche Abschreibungszeiträume auf (siehe Tabelle 4). Die tschechischen Behörden erklärten ferner, dass in Tschechien jedes Unternehmen gemäß Abschnitt 28 Absatz 6 des Rechnungslegungsgesetzes (Gesetz Nr. 563/1991 Slg.) einen Abschreibungsplan erstellen müsse. Im Rechnungslegungsgesetz sei nicht für jede Art von Vermögenswert ein genauer Abschreibungszeitraum festgelegt; der Abschreibungszeitraum sollte jedoch mit der Nutzungsdauer übereinstimmen, da die Buchführungsdaten ein zuverlässiges Bild der Realität vermitteln müssen. Der Abschreibungszeitraum werde zudem von einem Rechnungsprüfer überprüft. Die Unternehmen veröffentlichten den Abschreibungsplan in ihren Jahresabschlüssen, und der Plan sollte jährlich aktualisiert werden. Als Datenquelle für die Festlegung des voraussichtlichen Abschreibungszeitraums habe der Jahresabschluss der Tschechischen Post gedient. In jedem Fall werde die Dauer des Betrauungszeitraums bei Einleitung des Verfahrens zur Erteilung einer Postlizenz festgelegt, d. h. bevor die Postlizenz einem bestimmten Postdiensteanbieter erteilt wird. Der Fünfjahreszeitraum sei der Standardzeitraum, den die tschechischen Behörden im Rahmen ihrer Verfahren zur Organisation und Sicherstellung der Erbringung von DAWI unter Berücksichtigung der Entwicklung des Marktes und der gesellschaftlichen Bedürfnisse festgelegt haben. Schließlich argumentieren die tschechischen Behörden weiter, dass die Dauer der Betrauung mit der Praxis in anderen Mitgliedstaaten vereinbar sei. (62)

(163)

In Bezug auf die Behauptung von Zásilkovna in Randnummer 59, dass die Abschreibungszeiträume für die Zwecke der Bestimmung des Betrauungszeitraums unbegründet seien, da nicht klar sei, welche der in Tabelle 1 des Einleitungsbeschlusses aufgeführten Vermögenswerte über den USO-Ausgleich finanziert werden sollen, wann sie erworben wurden oder wann sie erworben werden sollen oder ob der jeweilige Abschreibungszeitraum abgelaufen ist, stellt die Kommission fest, dass die Dauer der Betrauung im Rahmen der Verfahren, die Tschechien zur Organisation und Sicherstellung der Erfüllung der USO eingeführt hat, sowie im Rahmen der ursprünglichen Ausschreibung für die Auswahl des Postdiensteanbieters im Voraus festgelegt wurde, also bevor der Postlizenzinhaber bekannt war. Ferner ist es nicht realistisch, dass die Genehmigungsbehörde die Dauer des Abschreibungszeitraums für alle Vermögenswerte aller potenziellen Postdiensteanbieter, die möglicherweise an der Ausschreibung teilnehmen, im Voraus kennt, um die Dauer der Betrauung zu bestimmen. Der Abschreibungszeitraum der Vermögenswerte wird nur als Referenz für die Bestimmung des Betrauungszeitraums verwendet. Abschreibungskosten werden in den NAC nicht berücksichtigt, da sie keine tatsächlichen Kosten darstellen, sondern lediglich nicht zahlungswirksame Aufwendungen, die für steuerliche Zwecke verwendet werden. Nach der Rechtsprechung (63) steht es der Tschechischen Post frei, den USO-Ausgleich für jeden Zweck zu verwenden. Investitionskosten, z. B. die Kosten für den Erwerb von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Umstellung des Betriebs der Tschechischen Post vom faktischen Szenario auf das kontrafaktische Szenario, werden bei den NAC-Berechnungen jedoch nicht berücksichtigt und wirken sich daher nicht auf den USO-Ausgleich aus.

Tabelle 4

Abschreibungszeitraum für die Vermögenswerte der Tschechischen Post (die für die Erfüllung der USO benötigt werden)

Vermögenswertgruppe

Abschreibungszeitraum (Jahre)

Gebäude

30 –45

Fahrzeuge

6

Eisenbahntransport

15

zentrale IT

4 –6

IT Einzelhandel

3 –6

Büromaschinen

4 –6

Lagertechnik

4 –6

Technik für den Schalterbetrieb

3 –8

Mobiliar

6

Gebäudezubehör

6 –12

Handhabungstechnik

5 –12

Tresor und andere sicherheitsrelevante Gegenstände

5 –20

Sortiermaschinen

10

(164)

Gemäß Abschnitt 2.4 des DAWI-Rahmens von 2012 sollte die Dauer des Betrauungszeitraums durch Verweis auf objektive Kriterien begründet werden und darf den Zeitraum grundsätzlich nicht überschreiten, der für die Abschreibung der Vermögenswerte, die für die Erbringung der DAWI am wichtigsten sind, erforderlich ist. Die Kommission ist der Ansicht, dass eine Betrauung mit der USO für einen Zeitraum von fünf Jahren angesichts des Abschreibungszeitraums der Vermögenswerte berechtigt ist, die für die Erbringung beider unter die USO fallender DAWI am wichtigsten sind. Aus Tabelle 4 geht in der Tat hervor, dass der Abschreibungszeitraum für die meisten der für die Erfüllung der USO erforderlichen Vermögenswerte der Tschechischen Post mehr als fünf Jahre beträgt. Darüber hinaus wird die Dauer des Betrauungszeitraums unter Berücksichtigung der Abschreibungszeiträume, die normalerweise für solche Vermögenswerte zugrunde gelegt werden, im Voraus festgelegt, unabhängig von der Wahl des Universaldiensteanbieters. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass die tschechischen Behörden die Dauer der Betrauung hinreichend begründet haben.

8.2.4.   Einhaltung der Richtlinie 2006/111/EG

(165)

Nach Randnummer 18 des DAWI-Rahmens von 2012 ist die „Beihilfe … nur dann nach Artikel 106 Absatz 2 [AEUV] mit dem Binnenmarkt vereinbar, wenn das Unternehmen, soweit erforderlich, die Bestimmungen der Richtlinie 2006/111/EG [der Kommission über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen (64)] einhält“.

(166)

Ferner ist in Randnummer 44 des DAWI-Rahmens von 2012 Folgendes festgelegt: „Übt ein Unternehmen auch Tätigkeiten aus, bei denen es sich nicht um die betreffende Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse handelt, müssen in dessen Buchführung die Kosten und Einnahmen in Verbindung mit der Erbringung der betreffenden Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse von allen anderen Tätigkeiten im Einklang mit den in Randnummer 31 dargelegten Grundsätzen getrennt ausgewiesen werden.“

(167)

Nach Artikel 33a des Postdienstleistungsgesetzes muss der Postlizenzinhaber über eine getrennte Buchführung über die Kosten und Einnahmen im Zusammenhang mit der Erbringung der einzelnen Dienste, die in den Anwendungsbereich der USO fallen, für die er benannt wurde (Post-DAWI und PMO-DAWI), und über die anderen Dienste verfügen. Ferner ist im Postdienstleistungsgesetz festgeschrieben, dass die Methode der getrennten Buchführung in einem Durchführungserlass festgelegt wird und dass die getrennte Buchführung jährlich von einem unabhängigen Rechnungsprüfer geprüft werden muss.

(168)

Der Durchführungserlass (65) wurde von der CTO herausgegeben und sieht in Abschnitt 1 vor, dass die direkten Kosten dem unmittelbar damit verbundenen Dienst zugewiesen werden müssen, während die indirekten Kosten oder Gemeinkosten auf der Grundlage eines ursächlichen Zusammenhangs mit den betreffenden Verfahren, Tätigkeiten oder Dienstleistungen zuzuweisen sind. Gemäß Artikel 33a des Postdienstleistungsgesetzes müssen die spezifischen Regeln für die Zuweisung von Gemeinkosten, wie sie von der Tschechischen Post vorgeschlagen wurden, von der CTO genehmigt werden.

(169)

Insbesondere beruhen das System der getrennten Buchführung und die Kostenzuweisungsmethode der Tschechischen Post auf der Methode der Kostenzuordnung nach Tätigkeiten („activity based costing“ oder „ABC“). In einem ersten Schritt werden die Kosten den Kostenstellen zugeordnet, z. B. einem Postamt, Depot, Sortierzentrum usw. Für jede separat erfassbare Tätigkeit werden die Kosten den Kostenstellen zugeordnet. Das Buchführungssystem der Tschechischen Post zählt derzeit rund 5 740 Kostenstellen. Kostenpositionen, die nicht in den Betriebskostenstellen erfasst werden (z. B. Mehrwertsteuer, Gemeinkosten), werden nach vorab genehmigten Regeln im Anschluss an eine Berechnung auf der Ebene der Betriebskostenstellen zugeordnet. Die Zuordnung dieser Kosten erfolgt proportional zur Zuordnung der direkten Kosten.

(170)

Die tschechischen Behörden haben erklärt, dass die getrennte Buchführung einer Prüfung durch ein unabhängiges Fachunternehmen unterliege. Der Rechnungsprüfer müsse sich vergewissern, dass der Postlizenzinhaber die genehmigten Regeln in der Buchführungspraxis angewandt hat und dass die jährlichen Ergebnisse der getrennten Buchführung korrekt sind. Darüber hinaus legte Tschechien die Berichte des unabhängigen Rechnungsprüfers für die Jahre 2018, 2019 und 2020 vor, in denen bestätigt wird, dass die interne Buchführung der Tschechischen Post mit der Richtlinie 97/67/EG, den nationalen Rechtsvorschriften und den von der CTO genehmigten Vorschriften in Einklang steht und somit für die Quantifizierung der Nettokosten im Zusammenhang mit der USO, mit der die Tschechische Post betraut wurde, geeignet ist.

(171)

PNS behauptet in Randnummer 70, dass die Tschechische Post nicht über eine ordnungsgemäße getrennte Buchführung verfüge und dass sie die Kosten für Nicht-USO-Dienste fälschlicherweise den USO-Diensten, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurden, zuordne, wodurch die Verluste der nicht Nicht-USO-Posten quersubventioniert würden. PNS behauptet auch, dass weder die CTO noch der Rechnungsprüfer wirksam untersuche, ob die getrennte Buchführung korrekt durchgeführt wurde oder die Zuweisungsschlüssel im Wesentlichen korrekt sind. In diesem Zusammenhang ist die Kommission der Auffassung, dass die tschechischen Behörden nachgewiesen haben, dass das Buchführungs- und Kostenzuweisungssystem der Tschechischen Post eine hinreichend angemessene Zuweisung von Kosten und Einnahmen zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglicht. Nach Angaben der tschechischen Behörden werden die Kosten nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung der Nutzung der einzelnen Elemente des Postnetzes zugewiesen. Des Weiteren prüft der unabhängige Rechnungsprüfer, wie in Randnummer 171 erläutert, bei der Bescheinigung, dass die interne Buchführung der Tschechischen Post für den Zeitraum 2018–2020 mit der Richtlinie 97/67/EG, den nationalen Rechtsvorschriften und den von der CTO genehmigten Vorschriften im Einklang steht, die getrennte Buchführung und die Schlüssel für die Kostenzuweisung und somit die Eignung für die Quantifizierung der Nettokosten der DAWI, mit der die Tschechische Post betraut wurde (Post-DAWI und PMO-DAWI). Schließlich verweist die Kommission auf Randnummer 139 des Einleitungsbeschlusses, in dem klargestellt wird, dass die angebliche Fehlzuweisung von Kosten eine buchhalterische Angelegenheit ist und keine Übertragung staatlicher Mittel beinhaltet und daher keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV darstellt.

(172)

In Bezug auf die Behauptung von Zásilkovna in den Randnummern 37, 38, 60 und 63, dass die Tschechische Post die unter den Kosten liegenden Preise für ihre Nicht-USO-Dienste, z. B. den Balíkovna-Dienst, freiwillig subventioniere und die Kosten und Verluste der Nicht-USO-Tätigkeiten den USO-Tätigkeiten, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurden, zuweise, ist die Kommission analog zu ihrer Schlussfolgerung in Randnummer 172 der Auffassung, dass die tschechischen Behörden hinreichend nachgewiesen haben, dass die Buchführung der Tschechischen Post gemäß den Anforderungen der Richtlinie 97/67/EG getrennt wurde, sodass eine Quersubventionierung der Post-DAWI und der PMO-DAWI durch eine Fehlzuweisung der Kosten ausgeschlossen ist. In jedem Fall kann die Quersubventionierung nicht als eigenständiges Problem betrachtet werden, da sie nur dann stattfinden kann, wenn es zu einer Überkompensation kommt, die entweder durch eine Fehlzuweisung der Kosten oder eine unangemessene Quantifizierung des kontrafaktischen Szenarios verursacht wird. Beides ist, wie in Randnummer 206 erläutert, bei der vorliegenden Maßnahme nicht der Fall.

(173)

In Bezug auf die in Randnummer 60 dargelegte Behauptung von Zásilkovna, dass der USO-Ausgleich nicht mit den Anforderungen des DAWI-Rahmens von 2012 in Bezug auf die finanzielle Transparenz im Einklang stehe, weil die Tschechische Post einen Teil des Ausgleichs bereits förmlich in den Jahresbericht 2019 aufgenommen habe, stellt die Kommission fest, dass die Tatsache, dass dieser Posten buchhalterisch erfasst wurde, als solche nicht mit einem Verstoß gegen die oben genannten Anforderungen an die finanzielle Transparenz in Bezug auf die getrennte Buchführung verbunden ist.

(174)

Die Kommission stellt fest, dass das Buchführungssystem der Tschechischen Post dasselbe ist wie im vorherigen Betrauungszeitraum. Die Frage des Buchführungssystems wurde auch von PNS im Rechtsmittelverfahren gegen den USO-Beschluss von 2018 in der Rechtssache T-316/18 (66) aufgeworfen, in der das Gericht zu dem Schluss kam, dass die Kommission das Buchführungssystem, insbesondere seine Zuverlässigkeit, gründlich geprüft hat und ihr daher in dieser Hinsicht kein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen ist.

(175)

Daher kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die buchhalterische Trennung zwischen Nicht-DAWI-Tätigkeiten und DAWI-Tätigkeiten in der vorliegenden Form angemessen ist. Daraus folgt, dass die Tschechische Post die Richtlinie 2006/111/EG und Randnummer 44 des DAWI-Rahmens von 2012 einhält.

8.2.5.   Einhaltung der EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen

(176)

In Randnummer 19 des DAWI-Rahmens von 2012 heißt es wie folgt: „Die Beihilfe ist nur dann nach Artikel 106 Absatz 2 [AEUV] mit dem Binnenmarkt vereinbar, wenn die zuständige Behörde bei der Betrauung des betreffenden Unternehmens mit der Erbringung der Dienstleistung die geltenden EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen befolgt hat oder sich verpflichtet, diese zu befolgen. Hierzu zählen alle Voraussetzungen im Hinblick auf Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, die sich unmittelbar aus dem [AEUV] und gegebenenfalls dem Sekundärrecht der Union ergeben. Erfüllt eine Beihilfe diese Bestimmungen und Voraussetzungen nicht, so wird davon ausgegangen, dass sie die Entwicklung des Handels in einem Ausmaß beeinträchtigt, das den Interessen der Europäischen Union im Sinne von Artikel 106 Absatz 2 [AEUV] zuwiderläuft.“

(177)

Im Postdienstleistungsgesetz ist festgelegt, dass die Benennung des Universaldiensteanbieters durch ein Auswahlverfahren erfolgt. Die CTO führte das Auswahlverfahren für den Postlizenzinhaber für den Zeitraum 2018–2022 gemäß Abschnitt 22 des Postdienstleistungsgesetzes durch. Die CTO wählte in diesem Verfahren keinen Anbieter aus, da die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt waren.

(178)

Die tschechischen Behörden haben erklärt, dass sie nach der Beendigung des erfolglosen Auswahlverfahrens von Amts wegen ein Verwaltungsverfahren eingeleitet hätten, um der Tschechischen Post die Verpflichtung zur Erfüllung der USO aufzuerlegen, wie es in Abschnitt 22 Absatz 9 des Postdienstleistungsgesetzes vorgesehen ist.

(179)

In Bezug auf die Behauptung von Zásilkovna in Randnummer 61 und die Behauptung von PNS in Randnummer 65, dass die tschechischen Behörden gegen die in Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 97/67/EG festgelegten Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen verstoßen hätten, indem sie den PMO-Dienst absichtlich in den Anwendungsbereich der USO einbezogen und gleichzeitig die Bewertungs-/Zuschlagskriterien des Ausschreibungsverfahrens zugunsten der Tschechischen Post festlegten, stellt die Kommission stellt, dass das Ausschreibungsverfahren (67), wie von den tschechischen Behörden erklärt, so konzipiert war, dass eine Reihe von Bewerbern teilnehmen konnte, auch wenn sie nicht die gesamte Palette von Diensten anbieten konnten, und dass auch eine Reihe von Postlizenzen für einzelne Dienste vergeben werden konnten. Es bestand daher die Möglichkeit, im Einklang mit Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 97/67/EG verschiedene Anbieter für die Erbringung verschiedener in den Anwendungsbereich der USO fallender Dienste zu benennen. Es war auch möglich, dass ein Bieter ein Angebot für einzelne Postdienste abgibt, die Teil der USO im Sinne des Gesetzes sind, mit Ausnahme der PMO-Dienste. Darüber hinaus hat die CTO allen potenziellen Bewerbern die Möglichkeit gegeben, Fragen zu den Ausschreibungsbedingungen und zum Umfang der Ausschreibung zu stellen, um ein Höchstmaß an Transparenz zu gewährleisten und allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, alle für die Ausarbeitung ihrer Angebote erforderlichen Informationen zu erhalten. In dieser Hinsicht hat Zásilkovna kein Interesse an der Teilnahme an der Ausschreibung erklärt. Nach Auffassung der Kommission war das Ausschreibungsverfahren nicht diskriminierend, sondern im Gegenteil so konzipiert, dass sich jeder Postdiensteanbieter um die Benennung als Universaldiensteanbieter bewerben konnte.

(180)

Die Kommission ist der Ansicht, dass nur in dem Fall, in dem die Mitgliedstaaten beschließen, ein Ausschreibungsverfahren für die Auswahl des Universaldiensteanbieters durchzuführen, die Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen anwendbar sind und dass daher die Vereinbarkeit der USO-Finanzierung mit dem Binnenmarkt davon abhängt, ob diese Vorschriften tatsächlich eingehalten wurden. Im vorliegenden Fall entschieden sich die tschechischen Behörden nach einem erfolglosen Ausschreibungsverfahren schließlich für die direkte Benennung des etablierten Betreibers als Universaldiensteanbieter gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 97/67/EG. Dabei haben die tschechischen Behörden das in Abschnitt 22 Absatz 9 des Postdienstleistungsgesetzes festgelegte Verfahren angewandt, wonach die CTO im Wege einer Entscheidung über die Erteilung einer Postlizenz dem Betreiber, der die Bewertungskriterien am besten erfüllt, die Verpflichtung auferlegen kann, die in der Ausschreibungsbekanntmachung genannten Universaldienste bereitzustellen und zu erbringen. Aus diesem Grund hat die CTO von Amts wegen ein Verwaltungsverfahren mit der Tschechischen Post über die Erteilung einer Postlizenz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022 eingeleitet, da die Tschechische Post die in der Ankündigung des Ausschreibungsverfahrens genannten Kriterien am besten erfüllt hat. Daraus folgt, dass die direkte Betrauung der Tschechischen Post als Universaldiensteanbieter mit der Post-DAWI im Einklang mit Randnummer 19 des DAWI-Rahmens von 2012 steht. Die Tatsache, dass die tschechischen Behörden die PMO-DAWI in den Anwendungsbereich der USO einbezogen haben, ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der direkten Betrauung mit der Post-DAWI, da die tschechischen Behörden ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt haben, das nicht erfolgreich war, und erst danach beschlossen haben, die Tschechische Post als Universaldiensteanbieter zu benennen, da sie der Anbieter war, der die Anforderungen für die Erbringung aller USO-Dienste, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurden, erfüllte. In jedem Fall stellt die Kommission fest, dass die tschechischen Behörden gemäß Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (68) das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung anwenden können, wenn im Rahmen einer Ausschreibung keine oder keine geeigneten Angebote oder keine oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden sind.

(181)

Hinsichtlich der Direktvergabe der PMO-DAWI ist die Kommission der Ansicht, dass die tschechischen Behörden die bestehenden Netze von Post- und Finanzinstituten geprüft haben (siehe Randnummer 81) und zu dem Schluss gekommen sind, dass es auf dem Markt keinen anderen Betreiber gibt, der PMO-Dienste auf kommerzieller Basis in ganz Tschechien in einer Weise erbringen würde, die für einen Universaldienst erforderlich ist, und somit die in der Ausschreibung festgelegten technischen Spezifikationen erfüllt. PMO-DAWI sind in ihrer Art und Weise der Erbringung so spezifisch, dass es zum Zeitpunkt der Durchführung der Überprüfung der USO auf dem Markt keinen Ersatz auf kommerzieller Basis gab. Um die PMO-DAWI erbringen zu können, muss ein Betreiber über ein dichtes und umfangreiches Verteilernetz sowie über eine tägliche Zustellung verfügen und gleichzeitig hohe Sicherheitsgarantien bieten. Andere Betreiber verfügten nicht über diese Kapazitäten, die für die Erbringung der PMO-DAWI im Einklang mit den Anforderungen des tschechischen Staates erforderlich sind. Außerdem wäre kein anderer Betreiber in der Lage gewesen, diese Kapazitäten vor dem Zeitraum 2018–2022 zu entwickeln. Nur die Tschechische Post verfügte über ein Netz von der erforderlichen Dichte, Größe und Qualität, um den Zielen der PMO-DAWI zu dienen. Auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Wettbewerber in Zukunft ein solches Netz aufbauen, ist die Tschechische Post der einzige Anbieter, der die PMO-DAWI im Zeitraum 2018–2012 zuverlässig anbieten kann. Aus diesem Grund erkennt die Kommission an, dass die Tschechische Post in Bezug auf Dichte, Größe und tägliche Zustellung über ein einzigartiges Logistik- und Filialnetz verfügt, was sie zum einzig möglichen Anbieter für die PMO-DAWI für diesen Zeitraum macht. Auf dieser Grundlage ist die Kommission der Ansicht, dass die Direktvergabe der PMO-DAWI unter die Ausnahmeregelung für Alleinanbieter fallen und die Betrauung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung gemäß Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU erfolgen kann. (69)

8.2.6.   Nichtdiskriminierung

(182)

In Randnummer 20 des DAWI-Rahmens von 2012 heißt es: „Betraut eine Behörde mehrere Unternehmen mit der Erbringung ein und derselben Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, sollten die Ausgleichsleistungen für jedes dieser Unternehmen anhand derselben Methode berechnet werden.“

(183)

Da beide DAWI nur an die Tschechische Post übertragen wurden, ist die Kommission der Ansicht, dass die Anforderung nach Randnummer 20 des DAWI-Rahmens von 2012 nicht anwendbar ist.

8.2.7.   Höhe der Ausgleichsleistung

(184)

Randnummer 21 des DAWI-Rahmens von 2012 besagt: „Die Höhe der Ausgleichsleistung darf nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die Nettokosten … für die Erfüllung der Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen einschließlich eines angemessenen Gewinns zu decken.“ In diesem Zusammenhang heißt es in Randnummer 24 des DAWI-Rahmens von 2012: „Die zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen erforderlichen bzw. wahrscheinlich erforderlichen Nettokosten sollten unter Anwendung der Net-avoided-cost-Methode (Methode zur Berechnung der vermeidbaren Nettokosten) ermittelt werden, sofern dies nach dem EU-Recht oder einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist; andernfalls sollte die genannte Methode nach Möglichkeit zur Anwendung kommen.“

8.2.8.   Berechnung der Nettokosten: Net-avoided-cost-Methode

(185)

In Randnummer 25 des DAWI-Rahmens von 2012 ist Folgendes festgelegt: „Nach der Net-avoided-cost-Methode werden die Nettokosten, die zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen erforderlich sind oder erforderlich sein dürften, als Differenz zwischen den Nettokosten des Dienstleistungserbringers aus der Erfüllung der Verpflichtung zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen und den Nettokosten desselben Dienstleistungserbringers ohne eine solche Verpflichtung berechnet.“

(186)

Im Durchführungserlass Nr. 466/2012 ist das von der CTO angewandte Verfahren zur Berechnung der Nettokosten für die Erfüllung der USO, wie sie im Postdienstleistungsgesetz festgelegt ist, durch die Tschechische Post festgelegt.

(187)

Die von den tschechischen Behörden angewandte NAC-Methode beruht im Wesentlichen auf vier Elementen:

a)

Festlegung des faktischen und des kontrafaktischen Szenarios;

b)

Berechnung der Auswirkungen, die das kontrafaktische Szenario auf die Kosten und Einnahmen der Tschechischen Post hätte;

c)

Berechnung der immateriellen Vorteile für die Tschechische Post;

d)

Berechnung der gesamten Nettokosten.

(188)

In Bezug auf die in Randnummer 62 Buchstabe f dargelegte Behauptung von Zásilkovna, dass die Kostenzuweisungsmethode für die Berechnung der NAC besser geeignet sei, stellt die Kommission fest, dass sie nach Randnummer 27 des DAWI-Rahmens „die Net-avoided-cost-Methode als genaueste Methode zur Bestimmung der durch eine Verpflichtung zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen entstehenden Kosten ansieht“. Gleichzeitig wird in Anhang I der Richtlinie 97/67/EG ebenfalls die Net-avoided-cost-Methode zur Ermittlung der Nettokosten für die Erfüllung der USO angewandt.

I.   Das faktische und das kontrafaktische Szenario

Faktisches Szenario

(189)

Im faktischen Szenario werden die tatsächlichen Einnahmen und Kosten der Tschechischen Post für verschiedene Elemente und alle Tätigkeiten für den Zeitraum 2018–2020 berücksichtigt. Für die Jahre 2021 und 2022 wird eine Schätzung der Kosten und Einnahmen der Tschechischen Post herangezogen. Die Verwendung tatsächlicher Daten für den Zeitraum 2018–2020 und geschätzter Daten für die Jahre 2021 und 2022 wird als angemessen und genau angesehen, da die tatsächlichen Zahlen für den Zeitraum 2018–2020 verfügbar sind. Diese Eingabedaten werden als angemessen und geeignet erachtet, um eine Überkompensation auszuschließen, da sie aus dem Buchführungssystem der Tschechischen Post stammen, das, wie in Randnummer 176 erläutert, mit der Richtlinie 2006/111/EG und Randnummer 44 des DAWI-Rahmens von 2012 im Einklang steht.

Kontrafaktisches Szenario

Schritt 1: Ermittlung der Elemente der USO und des DBIS, die das Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht betreiben würde

(190)

Im kontrafaktischen Szenario wird das Verhalten der Tschechischen Post betrachtet, wenn sie weder mit der USO (Post-DAWI und PMO-DAWI) noch mit dem DBIS betraut wäre. Die Tschechische Post hat die Möglichkeiten der Geschäftsoptimierung geprüft und im kontrafaktischen Szenario im Vergleich zum faktischen Szenario Änderungen an den folgenden vier Elementen vorgenommen:

a)

DBIS-Dienste;

b)

Postämter: Anforderung an die Dichte des Netzes von Postämtern (Zahl der Postämter);

c)

Zustellfrequenz: Erfordernis einer flächendeckenden Zustellung im gesamten Hoheitsgebiet des Landes mit einer Frequenz von fünf Werktagen pro Woche;

d)

unterstützende Prozesse: sonstige Verwaltungsaufgaben, die nur dem Universaldiensteanbieter zufallen (siehe Randnummer 196).

(191)

In Bezug auf die oben genannten vier Elemente erklären die tschechischen Behörden, dass die Tschechische Post i) die Erbringung von DBIS-Dienste einstellen, ii) eine Reihe von Postämtern schließen und darüber hinaus eine Reihe von Postämtern in Poststellen (70) umwandeln, iii) die Zustellfrequenz für bestimmte Postsendungen verringern und iv) bestimmte Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit den USO-Anforderungen einstellen oder in geringerem Umfang durchführen würde. Die vier Elemente des kontrafaktischen Szenarios werden im Folgenden näher erläutert:

1.   Einstellen des DBIS-Dienstes

(192)

Mit der Einführung des DBIS wurde die Form der Zustellung bei bestimmten Postsendungen, vor allem Standardbriefen und Einschreiben („kannibalisierte“ Sendungen), für alle Arten von Nutzern, die mit der öffentlichen Verwaltung kommunizieren, von der physischen auf die elektronische Form umgestellt. Im kontrafaktischen Szenario, in dem die Tschechische Post keine DBIS-Dienste mehr anbietet, würden die kannibalisierten Postsendungen auf herkömmliche, physische Weise zugestellt. Die Einnahmen und Kosten der Tschechischen Post würden einerseits um die DBIS-Einnahmen und die damit verbundenen Kosten sinken und andererseits aufgrund der Einnahmen aus den kannibalisierten Postsendungen, die physisch zugestellt werden müssen, steigen. Die Zahl der Postsendungen im faktischen und im kontrafaktischen Szenario unter Berücksichtigung der Daten zu den kannibalisierten Sendungen, wie sie in Randnummer 152 des DBIS-Beschlusses geschätzt wurden, ist in Tabelle 5 dargestellt:

Tabelle 5

Zahl der Postsendungen im faktischen und im kontrafaktischen Szenario unter Berücksichtigung der kannibalisierten Sendungen je Datenbox (DBIS), wie sie im DBIS-Beschluss geschätzt wurden:

Zahl der Postsendungen (in Tsd.)

 

2018

2019

2020

2021

2022

Faktisches Szenario (A)

reguläre Post

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

 

Einschreiben

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

Kannibalisiert (B)

reguläre Post

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

 

Einschreiben

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

Kontrafaktisches Szenario (C = A + B)

reguläre Post

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

 

Einschreiben

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

2.   Schließung einer Reihe von Postämtern und Umwandlung einiger Postämter in Poststellen:

(193)

Für den Zeitraum 2018–2022 geht die Tschechische Post davon aus, dass 3 210 Postämter Teil des Netzes von Postämtern im faktischen Szenario sind. Diese Zahl umfasst 3 200 obligatorische Postämter im Rahmen der USO und 10 freiwillig betriebene Postämter an besonderen touristischen Orten (z. B. in den Bergen oder in Freilichtmuseen), die es den Touristen ermöglichen, Briefe oder Postkarten mit Sondermarken zu versenden. Ohne die USO würde die tschechische Post ein weniger dichtes Netz betreiben und nur die rentablen Postämter geöffnet lassen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Postlizenzinhaber ein landesweiter Anbieter von Postdiensten ist und seine Räumlichkeiten so verteilt, dass die Verfügbarkeit seiner Dienste im ganzen Land gewährleistet ist. Auf der Grundlage ihres internen Buchführungssystems weist die Tschechische Post den Postämtern Einnahmen und Kosten zu, um die Rentabilität der einzelnen Postämter zu ermitteln. Die Tschechische Post analysierte diese Informationen zusammen mit einer Reihe von Betriebs- und Zugänglichkeitskriterien, um zu entscheiden, ob ein Postamt im kontrafaktischen Szenario geöffnet bleiben würde. Auf der Grundlage der Analyse der Tschechischen Post würde ihr Netz im kontrafaktischen Szenario aus 583 obligatorischen Postämtern, die die Tschechische Post im Rahmen der USO betreibt, sowie 10 zusätzlichen Postämtern und 462 Poststellen bestehen. In Anbetracht dessen, dass im kontrafaktischen Szenario etwa 80 % der Postämter geschlossen würden, wäre die maximale Entfernung zwischen den meisten (etwa 89 %) der kommerziellen Postämter und Poststellen zwar größer als im faktischen Szenario, aber dennoch weniger als 10 km. Nach Ansicht der Tschechischen Post würde in einem solchen Fall die Verfügbarkeit aller in den Postämtern angebotenen Dienste (einschließlich Postdienste und PMO-Dienste) erheblich eingeschränkt. Die Zahl der obligatorischen Postämter, die im kontrafaktischen Szenario geöffnet bleiben würden, wird über den Betrauungszeitraum als konstant angesehen und stellt die ex ante zukunftsorientierte Entscheidung zur Unternehmensoptimierung dar. Tabelle 6 zeigt das Netz von Postämtern (Zahl der Postämter) im faktischen und im kontrafaktischen Szenario:

Tabelle 6

Zahl der Postämter im faktischen und im kontrafaktischen Szenario

Jahr

Postämter im faktischen Szenario

Postämter, die im kontra-faktischen Szenario geschlossen werden

Postämter im kontrafaktischen Szenario

Insgesamt (obligatorische + nicht-obligatorische Postämter)

obligato-risch

nicht-obligato-risch

verblei-bende obligato-rische Postämter

verblei-bende nicht-obligato-rische Postämter

Postämter, die in Poststellen umgewan-delt werden

Gesamt-zahl der Post-ämter

 

a = b + c

b

c

d = a – h

e

f

g

h = e + f + g

2018

3 231

3 200

31

2 155

583

31

462

1 076

2019

3 232

3 200

32

2 155

583

32

462

1 077

2020

3 237

3 200

37

2 149

583

37

468

1 088

2021

3 237

3 200

37

2 149

583

37

468

1 088

2022

3 237

3 200

37

2 149

583

37

468

1 088

3.   Geringere Zustellfrequenz bei bestimmten Postsendungen

(194)

Die tschechischen Behörden haben erklärt, dass eine geringere Zustellfrequenz bei Briefen bedeuten würde, dass sie nicht mehr an fünf Tagen pro Woche, sondern an fünf Tagen alle zwei Wochen zugestellt würden. Der Markt für die Paketzustellung sei hinreichend wettbewerbsfähig, sodass die Zustellfrequenz für Pakete nicht verringert würde. Die tschechischen Behörden erklärten ferner, dass im Zeitraum 2018–2022 Änderungen bei der Zustellung von Briefen zu erwarten seien. Im faktischen Szenario sei 2020 eine neue Zustellregelung eingeführt worden. Die bestehende Zustellung T+1 (71) werde durch die Zustellung T+n erweitert, und es werde davon ausgegangen, dass ein Großteil der Nachfrage auf die T+n-Zustellung übergehe, da die Kunden eine Einsparung von Zustellkosten der Schnelligkeit der Zustellung vorzögen. Im kontrafaktischen Szenario bestehe das Angebot aus der Zustellung T+n. Die Zustellfrequenz und die Zahl der Briefe, die in einzelnen Räumlichkeiten (d. h. Haushalten) zugestellt wurden, seien von der Tschechischen Post im Rahmen einer landesweiten Überwachung geprüft worden. Tabelle 6a und Tabelle 6b zeigen den Arbeitskräftebedarf in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) sowie die Zahl der benötigten Fahrzeuge im faktischen Szenario und im kontrafaktischen Szenario für eine Zustellung an fünf Tagen alle zwei Wochen.

Tabelle 7a

Zustellnetz im Jahr 2018

2018

VZÄ

Zahl der Fahrzeuge

Transport (in km)

Faktisches Szenario (T+1)

[…]

[…]

[…]

Kontrafaktisches Szenario (T+n)

[…]

[…]

[…]

Differenz

[2 000 –2 500 ]

[750 –900 ]

[10 000 000 –15 000 000 ]

Tabelle 7b

Zustellnetz im Jahr 2019

2019

VZÄ

Zahl der Fahrzeuge

Transport (in km)

Faktisches Szenario (T+1)

[…]

[…]

[…]

Kontrafaktisches Szenario (T+n)

[…]

[…]

[…]

Differenz

[2 000 –2 500 ]

[750 –900 ]

[11 000 000 –16 000 000 ]

Tabelle 7c

Zustellnetz in den Jahren 2020, 2021 und 2022

2020, 2021, 2022

VZÄ

Zahl der Fahrzeuge

Transport (in km)

Faktisches Szenario (T+n, T+1)

[…]

[…]

[…]

Kontrafaktisches Szenario (T+n)

[…]

[…]

[…]

Differenz

[350 –500 ]

[700 –850 ]

[11 000 000 –16 000 000 ]

4.   Weniger Verwaltungstätigkeiten

(195)

Die Tschechische Post würde auch bestimmte Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung der USO einstellen. Die Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung der USO, die die Tschechische Post im kontrafaktischen Szenario einstellen würde, sind:

a)

Messung und Meldung von Transportzeiten und Transportströmen an die Regulierungsbehörde;

b)

detaillierte getrennte Buchführung über Kosten und Einnahmen, Berechnung der Nettokosten im Zusammenhang mit der USO und Meldung dieser an die Regulierungsbehörde;

c)

Prüfung der getrennten Buchführung;

d)

Beschaffung von Quelldokumenten für die Berechnung der Nettokosten im Zusammenhang mit der USO;

e)

Betrieb der Abteilung „Posttechnologien“, die für die Entwicklung der qualitativen USO-Anforderungen in operative Standards, die Überwachung der Qualität der Dienste und die Anordnung von Korrekturmaßnahmen zuständig ist.

Plausibilität und Quantifizierung des kontrafaktischen Szenarios

(196)

Zur Plausibilität eines kontrafaktischen Szenarios, in dem das Netz von Postämtern erheblich verkleinert würde, erklärten die tschechischen Behörden, dass die Tschechische Post mehrere Arten von Postanstalten betreibe, von kleinen Postämtern mit einem einzigen Schalter in kleinen Gemeinden bis hin zu großen Postämtern mit vielen Schaltern in großen Städten. Die Zahl der Kunden, die von einem bestimmten Postamt bedient werden, hänge von dessen Größe ab. Die meisten Kunden würden von großen und mittleren Postämtern in dicht besiedelten Gebieten bedient. Diese Postämter würden meist im kontrafaktischen Szenario offen gehalten. Kleine Postämter, die eine geringere Zahl von Kunden bedienen, würden im kontrafaktischen Szenario dagegen nicht geöffnet bleiben. Nach Ansicht der tschechischen Behörden ist die vereinfachte Annahme, dass die Schließung von 81,5 % der Postämter (in der Regel kleinere und verlustbringende Postämter) zu einer Verlagerung von 81,5 % der Nachfrage auf die weiterhin geöffneten Postämter führen werde, nicht korrekt und entspreche nicht der Situation in Tschechien. Aus den Finanzdaten gehe hervor, dass die 583 Postämter, die im kontrafaktischen Szenario geöffnet bleiben, [50–75] % der Einnahmen (Nachfrage) des Gesamtbetrags der 2018 in den Postämtern verzeichneten Einnahmen generieren. Die insgesamt 2 155 Postämter, die geschlossen werden sollen, erwirtschafteten im Jahr 2018 nur [15–35] % der Einnahmen, und die Verhältnisse seien in anderen Jahren ähnlich. Ein Teil der Einnahmen aus den Postämter, die geschlossen werden sollen, werde auf die Poststellen übertragen, da sich die Nachfrage der Kunden nach Einschreiben und Paketen dorthin verlagere; der verbleibende Teil der Nachfrage werde der Tschechischen Post entgehen, da einige der Kunden ihre Dienste, einschließlich PMO-Dienste, nicht mehr in Anspruch nehmen. Was den PMO-Dienst betrifft, so würden [30–55] % der Einnahmen der Postämter, die geschlossen werden sollen, verloren gehen. Schließlich seien die Gesamtauswirkungen auf die Nachfrage nicht nur auf der Grundlage der Ergebnisse einer Umfrage, sondern auch anhand anderer Fakten wie der Entfernung zum nächsten Postamt und der Verfügbarkeit eines ähnlichen Dienstes auf dem Markt geschätzt worden.

(197)

In Bezug auf den Nachfrageeffekt der Verringerung der Zustellfrequenz erklärten die tschechischen Behörden, dass die CTO mehrere Umstände berücksichtigt habe, die sich auf die Änderung der Nachfrage ausgewirkt haben könnten, und nicht nur die Marktumfrage (siehe Randnummer 90). Ein weiteres wichtiges Element sei beispielsweise der Umfang gewesen, in dem Dienste verfügbar sind, die die die Briefzustellung ersetzen können. Während die Zustellung von Expresspaketen von mehreren Anbietern in Tschechien angeboten werde, werde die garantierte Zustellung von Briefen im Rahmen eines T+1-Modells nur von Kurierdiensten angeboten. Es werde davon ausgegangen, dass einzelne Kunden für eine T+1-Zustellung im Allgemeinen nicht auf Kurierdienste oder elektronische Kommunikation umsteigen. Stattdessen würden sie zum T+n-Zustelldienst wechseln. Einzelne Kunden könnten Kurierdienste oder elektronische Kommunikation in Anspruch nehmen, doch der Grund für die Inanspruchnahme dieser Dienste anstelle des Versands von Briefen sei wahrscheinlich ein anderer und stehe in keinem Zusammenhang mit einer Änderung der Zustellfrequenz von T+1 zu T+n, da selbst eine nach dem T+1-Modell zugestellte Sendung in Bezug auf Geschwindigkeit und Preis nicht mit der elektronischen Kommunikation konkurrieren könne; darüber hinaus seien Kurierdienste viel teurer. Die Tschechische Post habe im Februar 2020 die Zustellfrequenz geändert und biete seitdem „Economy-Sendungen“ mit Zustellung T+n und „Priority-Sendungen“ mit Zustellung T+1 an. Economy-Sendungen seien 7 CZK günstiger als Priority-Sendungen (dieser Unterschied gelte sowohl für Standardbriefe als auch für Einschreiben). Laut den Daten der Tschechischen Post zum Verhältnis von Economy- und Priority-Sendungen für den Zeitraum Februar bis Mai 2020, die in Tabelle 7 dargestellt sind, ziehen die meisten Kunden niedrigere Preise einer schnelleren, aber teureren Zustellung vor (etwa [93–96] % der Kunden wählen das Economy-Modell für Standardbriefe und etwa [82–87] % für Einschreiben), was den Ergebnissen der Umfrage entspreche.

Tabelle 8

Verhältnis zwischen Priority- und Economy-Sendungen (alle Kunden):

Produkt

Dienstmodell

Februar 2020

März 2020

April 2020

Mai 2020

Standardbriefe

Priority

[5 –7 ] %

[5 –7 ] %

[3,5 –6,5 ] %

[3,5 –6,5 ] %

Economy

[93 –95 ] %

[93 –95 ] %

[93,5 –96,5 ] %

[93,5 –96,5 ] %

Einschreiben

Priority

[13 –18 ] %

[13 –18 ] %

[13 –18 ] %

[13 –18 ] %

Economy

[82 –87 ] %

[82 –87 ] %

[82 –87 ] %

[82 –87 ] %

(198)

In Bezug auf die Behauptung von PNS in Randnummer 67, dass die Tschechische Post entschieden habe, bis 2016 freiwillig eine Reihe von Postämtern zu betreiben, stellt die Kommission fest, dass die Entscheidung der Tschechischen Post, im Zeitraum 2013–2015 freiwillig eine Reihe von Postämtern zu betreiben, nicht unbedingt zu dem Schluss führt, dass die Tschechische Post im Zeitraum 2018-2020 denselben Ansatz hätte wählen müssen. Wie von den tschechischen Behörden in Randnummer 85 erläutert, war die Entscheidung der Tschechischen Post, diese Postämter vorübergehend geöffnet zu lassen, angesichts der damals anstehenden politischen Entscheidung, die Zahl der obligatorischen Postämter auf 3 200 zu erhöhen, wirtschaftlich sinnvoll. Die Kommission stellt ferner fest, dass die Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht verpflichtet sind, bei jeder Anmeldung des USO-Ausgleichs dasselbe kontrafaktische Szenario zu verwenden, sondern dass es in ihrem Ermessen liegt, dieses an Entwicklungen auf dem Markt anzupassen. Diese Marktentwicklungen spiegeln sich realistischerweise in den Kosten und Einnahmen der einzelnen Postämter wider, da diese in der Analyse zur Ermittlung der Postämter, die im kontrafaktischen Szenario geschlossen werden bzw. geöffnet bleiben sollten, berücksichtigt wurden. Entscheidend ist jedoch in jedem Fall, ob das gewählte kontrafaktische Szenario ordnungsgemäß und realistisch quantifiziert wurde, wie in den Randnummern 205 und 206 erläutert.

(199)

Hinsichtlich der Behauptung von Zásilkovna in Randnummer 62 und der Behauptung von PNS in den Randnummern 71 und 72, die Tschechische Post sei kein gut geführtes Unternehmen, da sie die Notwendigkeit aller zur effizienten Erbringung der Verpflichtung erforderlichen Kosten nicht genau darlege und begründe, stellt die Kommission fest, dass die Ausgaben der Tschechischen Post vom Innenministerium überwacht werden, während die Tschechische Post parallel dazu ihr eigenes internes Corporate-Compliance-Programm gegen Korruption und andere Formen des Fehlverhaltens eingeführt hat, und dass, wenn trotz aller bestehenden Maßnahmen Zweifel an unlauteren Praktiken bei der Vergabe eines bestimmten Vertrags bestehen, dies von den zuständigen Behörden wie dem Bezirksgericht Prag behandelt wird. Daher ist die Kommission der Ansicht, dass Zásilkovna nicht nachgewiesen hat, dass die Tschechische Post kein gut geführtes Unternehmen ist. Darüber hinaus bekräftigt die Kommission ihre Schlussfolgerung in Randnummer 175, dass die buchhalterische Trennung zwischen Nicht-DAWI-Tätigkeiten und DAWI-Tätigkeiten in der vorliegenden Form mit der Richtlinie 2006/111/EG und mit Randnummer 44 des DAWI-Rahmens von 2012 im Einklang steht. Bei der Berechnung der NAC werden also nur die Kosten berücksichtigt, die der Tschechischen Post zur Erfüllung der Verpflichtung entstehen. Ferner werden bei der Nettokostenmethode nicht nur die Kosten berücksichtigt, die einem typischen, gut geführten und angemessen ausgestatteten Unternehmen im selben Sektor entstünden, da dies bedeuten würde, dass die in Rede stehende Maßnahme dem betreffenden Unternehmen keinen Vorteil verschafft (das vierte Altmark-Kriterium wäre ebenfalls erfüllt — Randnummern 120 und 121). Schließlich stellt die Kommission fest, dass die Direktvergabe der Volkszählung 2021 an die Tschechische Post (siehe Randnummer 72) nicht in den Anwendungsbereich des vorliegenden Beschlusses fällt.

(200)

In Bezug auf die Behauptung von Zásilkovna in Randnummer 62 und die Behauptungen von PNS in den Randnummern 44, 45 und 69, dass die Tschechische Post die Verluste, die sie freiwillig durch die Erbringung ihrer Nicht-USO-Dienste zu unter den Kosten liegenden Preisen erlitten hat, nicht von den endgültigen NAC abziehe, stellt die Kommission fest, dass Preisnachlässe grundsätzlich auch für USO-Dienste gewährt werden können. Gemäß Artikel 12 der Richtlinie 97/67/EG müssen die Preise erschwinglich sein. Produkte, die nicht Teil des Universaldienstes sind, fallen jedoch nicht unter die Verpflichtung zur Kostenorientierung, und die Tschechische Post kann ihre Preise auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage frei festlegen. Zusätzlich zu den Behauptungen der Beschwerdeführer in Bezug auf Nicht-USO-Produkte bewertete die Kommission in jedem Fall auch die ermäßigten Preise für USO-Produkte und stellte fest, dass die freiwillig ermäßigten Preise für USO-Produkte nach den von den tschechischen Behörden vorgelegten Informationen über den jeweiligen durchschnittlichen variablen Kosten liegen und somit keine unangemessenen Auswirkungen auf die NAC haben. Schließlich stellt die Kommission fest, dass die Zuweisung weder der fixen noch der variablen Kosten zu den verschiedenen Produkten mit dem Preis der einzelnen Produkte zusammenhängt, egal ob ermäßigt oder nicht. Da die Kosten der einzelnen Produkte ressourcenverbrauchsorientiert und nicht preisorientiert sind, sind die Kostenzuweisungsmethode und die jeweiligen Zuweisungsschlüssel die bestimmenden Elemente für die Zuweisung der Kosten zu den einzelnen Produkten. Wie in den Randnummern 169 bis 172 erläutert, stellte die Kommission jedoch fest, dass die Kostenzuweisungsmethode und die entsprechenden Zuweisungsschlüssel mit der Richtlinie 97/67/EG, den nationalen Rechtsvorschriften und den von der CTO genehmigten Vorschriften im Einklang stehen, wie von einem unabhängigen Rechnungsprüfer für den Zeitraum 2018–2020 bestätigt. Die Kommission kommt daher zu dem Schluss, dass die Tschechische Post die Kosten für Nicht-USO-Produkte nicht in unzulässiger Weise USO-Produkten zurechnet, um die NAC zu erhöhen.

(201)

In Bezug auf die Behauptung von Zásilkovna in Randnummer 62 und die Behauptung von PNS in Randnummer 69, dass der massive Abbau von Postämtern völlig unrealistisch sei, den Markttrends widerspreche und nicht ordnungsgemäß quantifiziert worden sei, wiederholt die Kommission ihre Stellungnahme in Randnummer 197, dass im kontrafaktischen Szenario der geschätzte Nachfrageeffekt nicht nur in Bezug auf das USO-Geschäft, wie es von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, sondern auch für das Nicht-USO-Geschäft zuverlässig ist. Darüber hinaus hat die Tschechische Post als Reaktion auf die rasante Entwicklung des Segments der Abholstellen (das Segment wächst jährlich um 70–100 % und macht derzeit etwa 20 % des Vertriebs von Waren über Online-Shops aus) ein ähnliches kostengünstiges Produkt namens „Balík Do balíkovny“ (Paketzustellung an eine Paketabholstelle) eingeführt, was zeigt, dass die Umwandlung der Postämter in Poststellen der Marktentwicklung entspricht.

(202)

In Bezug auf die Behauptung von Zásilkovna in Randnummer 66 und die Behauptung von PNS in Randnummer 72, dass die Verringerung der Zustellfrequenz der tatsächlichen Situation der Tschechischen Post entspreche, die bei der Quantifizierung des jeweiligen Nachfrageeffekts nicht berücksichtigt worden sei, stellt die Kommission fest, dass die Tschechische Post auch mit dem neuen System der Zustellung mit zwei Geschwindigkeiten weiterhin verpflichtet ist, jeden Tag zuzustellen, wenn der Kunde dies wünscht und entsprechend dafür zahlt. Im kontrafaktischen Szenario wird es solche Zustellungen nicht mehr geben. In jedem Fall haben die tschechischen Behörden bei den NAC-Berechnungen zwischen den Zeiträumen vor und nach der Einführung der Zustellung mit zwei Geschwindigkeiten unterschieden, während die Quantifizierung des jeweiligen Nachfrageeffekts auf einer ordnungsgemäßen Marktumfrage beruhte und durch neuere Beobachtungen der Kundentrends unterstützt wurde.

(203)

In Bezug auf die Behauptung von Zásilkovna in Randnummer 36, dass die Tschechische Post für die USO im Zeitraum 2013–2017 überkompensiert worden sei und diese Überkompensation zur Quersubventionierung ihrer kommerziellen Tätigkeiten verwendet habe, stellt die Kommission fest, dass der USO-Ausgleich für den Zeitraum 2013–2017 mit dem USO-Beschluss von 2018 genehmigt wurde, der vom Gericht in der Rechtssache T-316/18 (72) bestätigt wurde. Da gegen diesen Beschluss kein Rechtsmittel eingelegt wurde, sind die Feststellungen der Kommission in diesem Beschluss endgültig.

(204)

Die Kommission stellt fest, dass die Tschechische Republik im Laufe des förmlichen Prüfverfahrens die angemeldeten NAC-Berechnungen überprüft hat, indem sie konservativere Annahmen für das kontrafaktische Szenario (d. h. eine Senkung der NAC) zugrunde gelegt hat. Insbesondere ging Tschechien von Folgendem aus: i) einer Erhöhung der Kapazität in den weiterhin geöffneten gewerblichen Postämtern, um der von den geschlossenen Postämtern übertragenen Nachfrage zu begegnen und ii) höheren Einnahmenverlusten aufgrund einer konservativeren Auslegung der Ergebnisse der Marktumfragen. Tschechien berücksichtigte im faktischen Szenario, soweit verfügbar, auch tatsächliche Daten anstelle von prognostizierten Daten, wodurch die NAC-Berechnungen realistischer wurden, und wies anhand von Näherungsberechnungen nach, dass die Tschechische Post zusätzliche Kosteneinsparungen bei der Abholung/Zustellung erzielen würde, ohne diese Kosteneinsparungen jedoch in den NAC-Berechnungen zu berücksichtigen. Tschechien wies zudem nach, dass die freiwilligen Preisnachlässe für USO-Produkte, die Großkunden angeboten werden, immer noch über den jeweiligen durchschnittlichen variablen Kosten liegen und daher keine unangemessenen Auswirkungen auf die NAC haben und berücksichtigte bei der Berechnung der USO-NAC korrekt die mit den tatsächlichen Daten aktualisierten DBIS-NAC. Infolgedessen verringerte die Tschechische Republik den angemeldeten Gesamtbetrag der NAC für den Zeitraum 2018–2022 von 12 300 433 665 CZK auf 9 996 852 907 CZK, was einer Bereinigung von minus 18,73 % entspricht (siehe Tabelle 9 für jedes Jahr im Einzelnen):

Tabelle 9

NAC angemeldet vs. NAC bereinigt

Beträge in CZK

2018

2019

2020

2021

2022

Gesamt

2018–2022

NAC angemeldet

2 694 652 078

2 967 587 686

2 100 283 382

2 230 483 704

2 307 426 815

12 300 433 665

NAC bereinigt

2 402 212 803

2 498 215 225

1 631 363 967

1 723 251 833

1 741 809 079

9 996 852 907

Bereinigung %

-10,85  %

-15,82  %

-22,33  %

-22,74  %

-24,51  %

-18,73  %

(205)

In Anbetracht der obigen Ausführungen ist die Kommission der Auffassung, dass das beschriebene kontrafaktische Szenario glaubwürdig ist und auf rationalen Annahmen beruht, die das Bestreben der Tschechischen Post widerspiegeln, ihr Geschäft durch Kosteneinsparungen und Einnahmensteigerungen zu optimieren, während der Nachfrageeffekt auf die Dienste der Tschechischen Post entgegen den Behauptungen der Beschwerdeführer in Randnummer 62 Buchstabe c und Randnummer 68 korrekt geschätzt wurde. Darüber hinaus ist die Kommission der Ansicht, dass die Erklärungen der Tschechischen Post, wie in den Randnummern 73 bis 80 dargelegt, und der tschechischen Behörden, wie in den Randnummern 81 bis 93 und 197 und 198 dargelegt, vernünftig und ausreichend sind, um die von der Kommission im Einleitungsbeschluss geäußerten Zweifel auszuräumen. Unter Marktbedingungen ist es verständlich, dass die Tschechische Post die Postämter, die Verluste machen, schließt und die rentablen geöffnet hält. Die Kommission hält einen Vergleich des Postnetzes im kontrafaktischen Szenario mit dem der Beschwerdeführer für nicht aussagekräftig, da es sich bei den „Postämtern“ der Beschwerdeführer hauptsächlich um Verkaufsstellen (z. B. Kiosks) und Abholstellen (auf Provisionsbasis arbeitende Servicestellen Dritter) handelt, die nicht als gleichwertig mit Postämtern im Sinne des Postdienstleistungsgesetzes angesehen werden können. Diese Verkaufsstellen erfüllen nicht die einschlägigen Anforderungen der nationalen Rechtsvorschriften und können nicht die gesamte Palette der USO-Dienste anbieten. Ebenso ist die Änderung der Zustellfrequenz ein logischer Schritt, wenn es darum geht, sich den Marktbedingungen und der Notwendigkeit anzupassen, Verluste zu verringern. Auch wenn sich die Verringerung der Zustellfrequenz und die Verkleinerung des Netzes von Postämtern negativ auf die Nachfrage auswirken würden, wird dies von den tschechischen Behörden bei der Aufstellung des kontrafaktischen Szenarios berücksichtigt.

II.   Berechnung der Auswirkungen des kontrafaktischen Szenarios auf die Kosten und Einnahmen der Tschechischen Post

Schritt 1: Ermittlung der Auswirkungen der Schließung bestimmter Postämter und der Einstellung der DBIS-Dienste im kontrafaktischen Szenario auf die Kosten und Einnahmen

(206)

Es ist notwendig, die Höhe der Kosten und Einnahmen zu ermitteln, die den gestrichenen Tätigkeiten und Netzelementen entsprechen. Diese Informationen stammen aus der internen Buchführung der Tschechischen Post, d. h. der getrennten Buchführung über Kosten und Einnahmen, insbesondere die Kosten und Einnahmen, die in den einzelnen Kostenpools (Kostenstellen) erfasst werden. Es wird die ABC-Methode angewandt. Würde die betreffende Tätigkeit nicht ausgeübt oder ein bestimmtes Netzelement nicht betrieben, würden die damit verbundenen Kosten eingespart. Die Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb der einzelnen Postämter werden in separaten Kostenstellen erfasst. Jedes Postamt führt einzeln Buch über sämtliche Kosten im Zusammenhang mit Gebäudebetrieb und Ausstattung, Instandhaltung und Reparaturen sowie über sämtliche Personalkosten für das Schalterpersonal und andere direkte Kosten, die mit der Erbringung bestimmter Dienste verbunden sind (z. B. Verwendung von Etiketten, Wertmarken, Gebühren für den Zugang zu externen Datenbanken usw.). Auch über die Einnahmen aus den von den Postämtern erbrachten Postdiensten und Nicht-Postdiensten führen die Postämter einzeln Buch. Außerdem werden die Einnahmen eines Postamts (in voller Höhe) in der Buchführung seines Kostenpools erfasst, unabhängig davon, dass diese Einnahmen auch die Kosten anderer Teile der Postkette (d. h. Sortieren, Transport und Zustellung) decken. Die Einnahmen aus Postdiensten werden auf diese Teile der Postkette aufgeteilt, um die Kosten der Postämter mit dem entsprechenden Teil der von ihnen erzielten Einnahmen vergleichen zu können. So soll beurteilt werden, ob ein bestimmtes Postamt rentabel ist oder nicht, was wichtig ist, um zu bewerten, ob dieses Postamt im kontrafaktischen (alternativen) Szenario geöffnet bleiben würde.

(207)

In den Tabellen 10–14 werden die Kosten der Postämter im faktischen und im kontrafaktischen Szenario verglichen und die durch die im kontrafaktischen Szenario vorgeschlagene Verringerung für den Zeitraum 2018–2022 vermiedenen Kosten ermittelt.

Tabelle 10

Vergleich der Kosten aller Postämter im faktischen und im kontrafaktischen Szenario (Jahr 2018)

Kosten der Postämter (2018), in CZK

Faktisches Szenario

Kontrafaktisches Szenario

Vermiedene Kosten

1)

Obligatorische Postämter im Rahmen der USO, davon:

[…]

 

 

a)

Postämter, die geschlossen werden sollen

[…]

[…]

[…]

b1)

Verbleibende Postämter

[…]

[…]

[…]

b2)

Postämter, die in Poststellen umgewandelt wurden

[…]

[…]

[…]

2)

Nicht-obligatorische Postämter

[…]

[…]

[…]

Gesamtkosten

[…]

[…]

1 971 954 710

Tabelle 11

Vergleich der Kosten aller Postämter im faktischen und im kontrafaktischen Szenario (Jahr 2019)

Kosten der Postämter (2019), in CZK

Faktisches Szenario

Kontrafaktisches Szenario

Vermiedene Kosten

1)

Obligatorische Postämter im Rahmen der USO, davon:

[…]

 

 

a)

Postämter, die geschlossen werden sollen

[…]

[…]

[…]

b1)

Verbleibende Postämter

[…]

[…]

[…]

b2)

Postämter, die in Poststellen umgewandelt wurden

[…]

[…]

[…]

2)

Nicht-obligatorische Postämter

[…]

[…]

[…]

Gesamtkosten

[…]

[…]

2 068 972 772

Tabelle 12

Vergleich der Kosten aller Postämter im faktischen und im kontrafaktischen Szenario (Jahr 2020)

Kosten der Postämter (2020), in CZK

Faktisches Szenario

Kontrafaktisches Szenario

Vermiedene Kosten

1)

Obligatorische Postämter im Rahmen der USO, davon:

[…]

 

 

a)

Postämter, die geschlossen werden sollen

[…]

[…]

[…]

b1)

Verbleibende Postämter

[…]

[…]

[…]

b2)

Postämter, die in Poststellen umgewandelt wurden

[…]

[…]

[…]

2)

Nicht-obligatorische Postämter

[…]

[…]

[…]

Gesamtkosten

[…]

[…]

2 087 416 256

Tabelle 13

Vergleich der Kosten aller Postämter im faktischen und im kontrafaktischen Szenario (Jahr 2021)

Kosten der Postämter (2021), in CZK

Faktisches Szenario

Kontrafaktisches Szenario

Vermiedene Kosten

1)

Obligatorische Postämter im Rahmen der USO, davon:

[…]

 

 

a)

Postämter, die geschlossen werden sollen

[…]

[…]

[…]

b1)

Verbleibende Postämter

[…]

[…]

[…]

b2)

Postämter, die in Poststellen umgewandelt wurden

[…]

[…]

[…]

2)

Nicht-obligatorische Postämter

[…]

[…]

[…]

Gesamtkosten

[…]

[…]

2 092 609 307

Tabelle 14

Vergleich der Kosten aller Postämter im faktischen und im kontrafaktischen Szenario (Jahr 2022)

Kosten der Postämter (2022), in CZK

Faktisches Szenario

Kontrafaktisches Szenario

Vermiedene Kosten

1)

Obligatorische Postämter im Rahmen der USO, davon:

[…]

 

 

a)

Postämter, die geschlossen werden sollen

[…]

[…]

[…]

b1)

Verbleibende Postämter

[…]

[…]

[…]

b2)

Postämter, die in Poststellen umgewandelt wurden

[…]

[…]

[…]

2)

Nicht-obligatorische Postämter

[…]

[…]

[…]

Gesamtkosten

[…]

[…]

2 102 282 619

(208)

Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass alle geschätzten Kosteneinsparungen durch die vorgeschlagene Schließung bestimmter Postämter und die Einstellung der DBIS-Dienste im kontrafaktischen Szenario in vollem Umfang erreicht werden können. Wenn ein Postamt geschlossen oder der DBIS-Dienst nicht mehr angeboten wird, verschwindet die Nachfrage nach den von dem jeweiligen Postamt erbrachten Dienstleistungen nicht völlig, während die durch das DBIS kannibalisierten Postsendungen im kontrafaktischen Szenario weiterhin mit der traditionellen Post (d. h. in Papierform) zugestellt würden. Diese Änderung der Nachfrage wirkt sich sowohl auf die Kosten als auch auf die Einnahmen aus und muss daher im kontrafaktischen Szenario berücksichtigt werden. Die tschechischen Behörden haben erläutert, dass sie sich bei der Modellierung der Nachfrageentwicklung auf Marktumfragen und die im DBIS-Beschluss dargelegte Analyse gestützt hätten (siehe Randnummer 193). Den durchgeführten Umfragen zufolge würden einige Kunden die Dienste der Tschechischen Post auch nach der Schließung ihres Postamtes weiter in Anspruch nehmen und dazu ein anderes Postamt nutzen. Dennoch würde unweigerlich ein Teil der Nachfrage verloren gehen, da einige Kunden zu anderen Wettbewerbern wechseln und einige Kunden ihre Nachfrage reduzieren würden. Infolgedessen würden der Tschechischen Post Einnahmen aus DAWI- und Nicht-DAWI-Diensten verloren gehen. Die Quantifizierung des erwarteten Rückgangs der Einnahmen aufgrund der veränderten Nachfrage infolge der Schließung von Postämtern ist in Tabelle 15 dargestellt.

Tabelle 15

Rückgang der Einnahmen (2018–2022)

Jahr

Einnahmen — faktisches Szenario

Einnahmen — kontrafaktisches Szenario

Rückgang der Einnahmen (USO-Auswirkung)

Anstieg der Einnahmen (DBIS-Auswirkung)

Einnahmen-differenz

2018 (2 135 geschlossene Postämter + 462 Poststellen)

[…]

[…]

[…]

[…]

509 492 440

2019 (2 155 geschlossene Postämter + 462 Poststellen)

[…]

[…]

[…]

[…]

567 578 636

2020 (2 149 geschlossene Postämter + 462 Poststellen)

[…]

[…]

[…]

[…]

825 285 436

2021 (2 149 geschlossene Postämter + 468 Poststellen)

[…]

[…]

[…]

[…]

667 351 242

2022 (2 149 geschlossene Postämter + 468 Poststellen)

[…]

[…]

[…]

[…]

769 075 085

(209)

Tschechien stellte klar, dass alle Kosten, die mit der Bereitstellung des DBIS-Dienstes (im faktischen Szenario) verbunden sind, im kontrafaktischen Szenario nicht anfallen würden. Das DBIS sei operativ und technologisch von den Tätigkeiten im traditionellen Postnetz getrennt, und es gebe keine gemeinsamen Prozesse zwischen dem DBIS und den Post- und anderen Prozessen, die in den Postämtern, dem Transportnetz oder den Zustellstellen durchgeführt werden, sodass die vermiedenen direkten Kosten des DBIS genau ermittelt werden könnten.

(210)

Abgesehen von der Analyse der Auswirkungen auf die Einnahmen impliziert die Tatsache, dass die Kunden zur Deckung ihrer Nachfrage nach Post- und Nicht-Postdiensten ein anderes Postamt nutzen, dass das jeweilige Postamt über ausreichende Kapazitäten verfügen muss. Falls zusätzliche Kapazitäten benötigt werden, erhöhen sich die Kosten für Personal und Ausrüstung des betreffenden Postamts. Die Kosten für die Schaffung ausreichender (zusätzlicher) Kapazitäten in den Postämtern, die geöffnet bleiben, sind daher ein Posten, der die durch die Schließung der anderen Postämter eingesparten Kosten (d. h. die in den Tabellen 10–14 geschätzten Einsparungen) verringert. Die Berechnung dieser zusätzlichen Kapazitäten beruht auf dem Volumen der Dienste, die voraussichtlich von den geschlossenen Postämtern verlagert werden. Das Volumen wird auf der Grundlage von Arbeitszeitnormen für Tätigkeiten in Arbeitsstunden und in (zusätzliche) Kosten umgerechnet. Die Kosten im Zusammenhang mit dem notwendigen Kapazitätsausbau in den weiterhin geöffneten Postämtern und die Auswirkungen auf die vermiedenen Kosten sind in Tabelle 16 aufgeführt.

Tabelle 16

Kosteneinsparungen im Netz von Postämtern nach Berücksichtigung des Kapazitätsausbaus (2018–2022)

Beträge in CZK

Kostenein-sparungen 2018

Kostenein-sparungen 2019

Kostenein-sparungen 2020

Kostenein-sparungen 2021

Kostenein-sparungen 2022

Vermiedene Kosten durch die Schließung von Postämtern

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

Kosten für die Erhöhung der Kapazität der verbleibenden Postämter*

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

Kosten für die Erhöhung der Kapazität der verbleibenden Postämter DBIS**

[…]

[…]

[…]

[…]

[…]

Endgültige Kosteneinsparungen durch die Schließung von Postämtern

1 665 731 514

1 678 453 114

1 704 858 692

1 756 093 539

1 753 203 324

Schritt 2: Ermittlung der Auswirkungen der Verringerung der Zustellfrequenz bei Briefen im kontrafaktischen Szenario auf die Kosten und Einnahmen

(211)

Die Tschechische Post führte mithilfe eines externen Beraters eine Analyse der Menge und Frequenz bei landesweit zugestellten Briefen durch. Die Analyse beruhte auf der Häufigkeit der Besuche bei den einzelnen Kunden in den einzelnen Briefbezirken sowie auf der Struktur der zugestellten Sendungen.

(212)

Die Tschechische Post plant keine Änderung bei der Paketzustellung, da der Paketzustellmarkt ausreichend wettbewerbsfähig ist. Die Zustellfrequenz bei Paketen wird daher im kontrafaktischen Szenario nicht geändert.

(213)

Für die Jahre 2018 und 2019 beinhaltet das faktische Szenario die Zustellung T+1 und das kontrafaktische Szenario die Zustellung T+n für Standardbriefe und Einschreiben. Eine geringere Zustellfrequenz im kontrafaktischen Szenario führt zu Einsparungen bei Fahrzeugen und Arbeitskräften (d. h. zu einer Verringerung der Zahl der Postzusteller). Die Kosteneinsparung ergibt sich aus einer Analyse der buchhalterisch in Kostenpools und in speziellen Betriebssystemen (z. B. System zur Messung der Zustellproduktivität) erfassten Kosten. Die Kosten sind in zwei Arten unterteilt: Fixkosten im Zusammenhang mit der Postzustellung und variable Kosten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Briefen (d. h. Einwerfen von Briefen in Briefkästen, Übergabe von Einschreiben, Erstellung von Zustellnachweisen — Unterschriften von Empfängern). Die Kosten für die Durchführung einer Zustellrunde können als die Kosten betrachtet werden, die eingespart werden, wenn der Postzusteller keine Zustellrunde macht (die Kosten für Fahrzeuge, Kraftstoff und Personal werden eingespart). Die Kosten für die eigentliche Zustellung (Übergabe) der Sendungen an die Adressaten werden teilweise eingespart, je nachdem, wie stark die Nachfrage nach Diensten zurückgeht.

(214)

Für die Jahre 2020 bis 2022 beinhaltet das faktische Szenario die Zustellung T+1 und das kontrafaktische Szenario die Zustellung T+n. Die Nettokosten für die Zustellung in den Jahren 2020–2022 sind geringer, da sie nur zusätzliche Kosten und zusätzliche Einnahmen für die Zustellung von Briefen mit der Zustellart T+1 umfassen. Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Nachfrage nach Diensten durch eine Verringerung der Zustellfrequenz verringert. Ein Nachfragerückgang ist nur als Folge der Verkleinerung des Poststellennetzes zu erwarten.

(215)

Die in Randnummer 215 dargelegten Annahmen wurden nicht nur durch eine Marktuntersuchung, sondern auch durch jüngste Marktbeobachtungen bestätigt, wie in Randnummer 203 erläutert. Bei der Messung der vermiedenen Kosten wird jede Art von Kosteneinsparung separat quantifiziert. Die Kosteneinsparungen sind in den Tabellen 17–21 aufgeführt.

Tabelle 17

Kosteneinsparungen aufgrund der Verringerung der Zustellfrequenz unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Abschaffung des DBIS (2018)

Kosten (CZK) 2018

Faktisches Szenario

Kontrafaktisches Szenario

Vermiedene (eingesparte) Kosten

Zustellnetz — Briefe

 

 

 

Zustellrunden innerhalb des Bezirks

[…]

[…]

[…]

DBIS-Auswirkungen (Zunahme bei Briefen)*

[…]

[…]

[…]

Transport

[…]

[…]

[…]

Zahl der benötigten Fahrzeuge

[…]

[…]

[…]

Gemeinkosten

[…]

[…]

[…]

Zustellnetz — Pakete

[…]

[…]

0

Gesamtkosten — Zustellnetz insgesamt

[…]

[…]

964 172 812

Tabelle 18

Kosteneinsparungen aufgrund der Verringerung der Zustellfrequenz unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Abschaffung des DBIS (2019)

Kosten (CZK) 2019

Faktisches Szenario

Kontrafaktisches Szenario

Vermiedene (eingesparte) Kosten

Zustellnetz — Briefe

 

 

 

Zustellrunden innerhalb des Bezirks

[…]

[…]

[…]

DBIS-Auswirkungen (Zunahme bei Briefen)*

[…]

[…]

[…]

Transport

[…]

[…]

[…]

Zahl der benötigten Fahrzeuge

[…]

[…]

[…]

Gemeinkosten

[…]

[…]

[…]

Zustellnetz — Pakete

[…]

[…]

0

Gesamtkosten — Zustellnetz insgesamt

[…]

[…]

984 317 954

Tabelle 19

Kosteneinsparungen aufgrund der Verringerung der Zustellfrequenz unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Abschaffung des DBIS (2020)

Kosten (CZK) 2020

Faktisches Szenario

Kontrafaktisches Szenario

Vermiedene (eingesparte) Kosten

Zustellnetz — Briefe

 

 

 

Zustellrunden innerhalb des Bezirks

[…]

[…]

[…]

DBIS-Auswirkungen (Zunahme bei Briefen)*

[…]

[…]

[…]

Transport

[…]

[…]

[…]

Zahl der benötigten Fahrzeuge

[…]

[…]

[…]

Gemeinkosten

[…]

[…]

[…]

Zustellnetz — Pakete

[…]

[…]

0

Gesamtkosten — Zustellnetz insgesamt

[…]

[…]

30 535 370

Tabelle 20

Kosteneinsparungen aufgrund der Verringerung der Zustellfrequenz unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Abschaffung des DBIS (2021)

Kosten (CZK) 2021

Faktisches Szenario

Kontrafaktisches Szenario

Vermiedene (eingesparte) Kosten

Zustellnetz — Briefe

 

 

 

Zustellrunden innerhalb des Bezirks

[…]

[…]

[…]

DBIS-Auswirkungen (Zunahme bei Briefen)*

[…]

[…]

[…]

Transport

[…]

[…]

[…]

Zahl der benötigten Fahrzeuge

[…]

[…]

[…]

Gemeinkosten

[…]

[…]

[…]

Zustellnetz — Pakete

[…]

[…]

0

Gesamtkosten — Zustellnetz insgesamt

[…]

[…]

155 551 623

Tabelle 21

Kosteneinsparungen aufgrund der Verringerung der Zustellfrequenz unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Abschaffung des DBIS (2022)

Kosten (CZK) 2022

Faktisches Szenario

Kontrafaktisches Szenario

Vermiedene (eingesparte) Kosten

Zustellnetz — Briefe

 

 

 

Zustellrunden innerhalb des Bezirks

[…]

[…]

[…]

DBIS-Auswirkungen (Zunahme bei Briefen)*

[…]

[…]

[…]

Transport

[…]

[…]

[…]

Zahl der benötigten Fahrzeuge

[…]

[…]

[…]

Gemeinkosten

[…]

[…]

[…]

Zustellnetz — Pakete

[…]

[…]

0

Gesamtkosten — Zustellnetz insgesamt

[…]

[…]

143 084 135

Schritt 3: Ermittlung der vermiedenen Kosten im Zusammenhang mit der Verringerung der mit der Tätigkeit als USO-Anbieter verbundenen Verwaltungstätigkeiten

(216)

Im faktischen Szenario gibt es Verwaltungstätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erbringung der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, stehen. Die Tschechische Post beabsichtigt, einige dieser Tätigkeiten im kontrafaktischen Szenario einzustellen.

(217)

Es gibt weitere Verwaltungstätigkeiten, die die Tschechische Post im kontrafaktischen Szenario freiwillig durchführen würde, wenn auch in geringerem Umfang als im faktischen Szenario. So würde die Tschechische Post beispielsweise auch dann über die Kosten Buch führen, wenn sie nicht mit der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, betraut wäre.

(218)

Die relevanten Verwaltungstätigkeiten, die die Tschechische Post im kontrafaktischen Szenario einzustellen gedenkt, sind die folgenden:

a)

Messung der Transportzeit und der Transportströme: Die Tschechische Post ist verpflichtet, die Sendungen innerhalb der Zustellzeit T+1 unter Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards zuzustellen. Die Messungen der Transportzeit einschließlich aller Quelldokumente sind der Regulierungsbehörde vorzulegen. Die Tschechische Post beauftragt eine unabhängige Agentur mit der Durchführung dieser Messungen;

b)

detaillierte getrennte Buchführung über Kosten und Einnahmen im Zusammenhang mit der USO: Die Tschechische Post ist zur getrennten Buchführung über die Kosten und Einnahmen im Zusammenhang mit der USO-Tätigkeit verpflichtet. Die Kosten im Zusammenhang mit dieser Verpflichtung werden als Kosten für die Verarbeitung und Pflege des Modells der getrennten Buchführung über Kosten und Einnahmen sowie für die entsprechende Berichterstattung berechnet;

c)

Prüfung der getrennten Buchführung: Die Tschechische Post ist verpflichtet, die getrennte Buchführung über Kosten und Einnahmen von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Wäre die Tschechische Post nicht zur getrennten Buchführung verpflichtet gewesen, hätte sie nur die Pflichtprüfung durchgeführt;

d)

Quelldokumente für die Nettokosten im Zusammenhang mit der USO: Die Tschechische Post benötigt für die Berechnung der Kosten im Zusammenhang mit der USO entsprechende Quelldokumente. Zu diesem Zweck beauftragte die Tschechische Post ein unabhängiges Unternehmen, das auf geodätische Berechnungen (Verbindung der Produktion mit Karten und Identifizierung der Zustellbezirke) spezialisiert ist. Der Betrag dieser jährlichen Kosten wurde in die Nettokosten im Zusammenhang mit der USO eingerechnet;

e)

Abteilung „Vorschriften“: die Kosten der Organisationseinheit, die die Kommunikation mit der Regulierungsbehörde in Bezug auf die USO-Verpflichtungen sicherstellt, einschließlich der Bearbeitung ihrer Qualitätsanreize in Bezug auf die USO;

f)

Abteilung „Posttechnologien“: die Kosten der Organisationseinheit, die für die Voraussetzungen für die Einhaltung der geforderten qualitativen USO-Parameter im Betrieb der Tschechischen Post sorgt (z. B. Entwicklung der qualitativen USO-Anforderungen zu betrieblichen Standards, Überwachung der Qualität der Dienste und Anordnung von Korrekturmaßnahmen) und sicherstellt, dass der Postdiensteanbieter seiner Berichtspflicht nachkommt.

(219)

Die entsprechenden Kosteneinsparungen durch den Abbau dieser Verwaltungstätigkeiten sind in den Tabellen 22–26 aufgeführt.

Tabelle 22

Kosteneinsparungen durch Verwaltungstätigkeiten (2018)

Beträge für 2018 in CZK

Faktisches Szenario

Kontrafaktisches Szenario

Vermiedene Kosten

Messung der Transportzeit und der Transportströme

[…]

[…]

[…]

Getrennte Buchführung über Kosten und Einnahmen

[…]

[…]

[…]

Prüfung der getrennten Buchführung

[…]

[…]

[…]

Referenzmaterialien für die Berechnung der Nettokosten

[…]

[…]

[…]

Abteilung „Postlizenz“

[…]

[…]

[…]

Abteilung „Posttechnologie“

[…]

[…]

[…]

Insgesamt vermiedene Kosten durch die Verringerung der Verwaltungstätigkeiten

[…]

[…]

26 074 775


Tabelle 23

Kosteneinsparungen durch Verwaltungstätigkeiten (2019)

Beträge für 2019 in CZK

Faktisches Szenario

Kontrafaktisches Szenario

Vermiedene Kosten

Messung der Transportzeit und der Transportströme

[…]

[…]

[…]

Getrennte Buchführung über Kosten und Einnahmen

[…]

[…]

[…]

Prüfung der getrennten Buchführung

[…]

[…]

[…]

Referenzmaterialien für die Berechnung der Nettokosten

[…]

[…]

[…]

Abteilung „Postlizenz“

[…]

[…]

[…]

Abteilung „Posttechnologie“

[…]

[…]

[…]

Insgesamt vermiedene Kosten durch die Verringerung der Verwaltungstätigkeiten

[…]

[…]

25 869 244


Tabelle 24

Kosteneinsparungen durch Verwaltungstätigkeiten (2020)

Beträge für 2020 in CZK

Faktisches Szenario

Kontrafaktisches Szenario

Vermiedene Kosten

Messung der Transportzeit und der Transportströme

[…]

[…]

[…]

Getrennte Buchführung über Kosten und Einnahmen

[…]

[…]

[…]

Prüfung der getrennten Buchführung

[…]

[…]

[…]

Referenzmaterialien für die Berechnung der Nettokosten

[…]

[…]

[…]

Abteilung „Postlizenz“

[…]

[…]

[…]

Abteilung „Posttechnologie“

[…]

[…]

[…]

Insgesamt vermiedene Kosten durch die Verringerung der Verwaltungstätigkeiten

[…]

[…]

28 386 061


Tabelle 25

Kosteneinsparungen durch Verwaltungstätigkeiten (2021)

Beträge für 2021 in CZK

Faktisches Szenario

Kontrafaktisches Szenario

Vermiedene Kosten

Messung der Transportzeit und der Transportströme

[…]

[…]

[…]

Getrennte Buchführung über Kosten und Einnahmen

[…]

[…]

[…]

Prüfung der getrennten Buchführung

[…]

[…]

[…]

Referenzmaterialien für die Berechnung der Nettokosten

[…]

[…]

[…]

Abteilung „Postlizenz“

[…]

[…]

[…]

Abteilung „Posttechnologie“

[…]

[…]

[…]

Insgesamt vermiedene Kosten durch die Verringerung der Verwaltungstätigkeiten

[…]

[…]

28 652 075


Tabelle 26

Kosteneinsparungen durch Verwaltungstätigkeiten (2022)

Beträge für 2022 in CZK

Faktisches Szenario

Kontrafaktisches Szenario

Vermiedene Kosten

Messung der Transportzeit und der Transportströme

[…]

[…]

[…]

Getrennte Buchführung über Kosten und Einnahmen

[…]

[…]

[…]

Prüfung der getrennten Buchführung

[…]

[…]

[…]

Referenzmaterialien für die Berechnung der Nettokosten

[…]

[…]

[…]

Abteilung „Postlizenz“

[…]

[…]

[…]

Abteilung „Posttechnologie“

[…]

[…]

[…]

Insgesamt vermiedene Kosten durch die Verringerung der Verwaltungstätigkeiten

[…]

[…]

29 222 379

III.   Ermittlung und Berechnung der immateriellen und marktrelevanten Vorteile

(220)

Immaterielle und marktrelevante Vorteile sind die Vorteile, die ein Anbieter aufgrund seines Status als Universaldiensteanbieter genießt und die zu einer Verbesserung seiner Rentabilität führen.

(221)

Zu den typischen immateriellen Vorteilen im Postsektor, auf die in der Literatur Bezug genommen wird, gehören:

a)

Steigerung des Markenwerts;

b)

exklusiver Verkauf von Briefmarken und Philatelie-Artikeln;

c)

verstärkte Werbewirkung;

d)

Nachfrageeffekte aufgrund der Mehrwertsteuerbefreiung;

e)

Größen- und Verbundvorteile;

f)

Ubiquitäts- und Netzvorteile;

g)

geringere Transaktionskosten und bessere Kundenakquise aufgrund eines einheitlichen Preises.

(222)

Die von der Tschechischen Post ermittelten immateriellen und marktrelevanten Vorteile im Zusammenhang mit dem Status als Universaldiensteanbieter sind nachstehend aufgeführt:

(223)

Die Steigerung des Markenwerts wird als Vorteil verstanden, da der Universaldiensteanbieter höhere Einnahmen erzielt, weil die Marke bekannt ist und die Menschen glauben, dass sie eine bestimmte Dienstqualität garantiert. Dieser Vorteil wird finanziell ausgedrückt als der Betrag der Einnahmen, der dem Prozentsatz der Kunden des Lizenzinhabers entspricht, die seine Postdienste nicht in Anspruch nähmen, wenn er die USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, nicht erbringen würde. Bei der Berechnung dieses Vorteils wurde ein Prozentsatz von 0,4 % (73) zugrunde gelegt, wobei die Schlussfolgerungen der „Studie über die Grundsätze zur Berechnung der Nettokosten im Zusammenhang mit der Post-USO“ (74) berücksichtigt wurden.

(224)

Der Vorteil, der sich aus dem exklusiven Recht des Universaldiensteanbieters ergibt, Briefmarken und andere Wertmarken zu verkaufen, ist darauf zurückzuführen, dass einige der verkauften Briefmarken und Wertmarken nie genutzt werden (u. a. weil sie für philatelistische Zwecke aufbewahrt werden). Der Wert dieses Vorteils wird finanziell ausgedrückt als die Summe aus i) dem geschätzten Wert der verkauften und ungenutzten Briefmarken und Wertmarken und ii) den geschätzten Einnahmen aus dem Verkauf von Briefmarken, Wertmarken und anderen ähnlichen Produkten für philatelistische Zwecke.

(225)

Unter dem verstärkten Werbeeffekt wird der Vorteil für den Universaldiensteanbieter verstanden, dass er ausgewählte Teile seines Eigentums (wie Fahrzeuge oder Gebäude) für Marketingzwecke nutzen kann. Dieser Vorteil lässt sich berechnen als die Einsparungen des Universaldiensteanbieters bei den Marketingkosten (d. h. den Kosten, die er auf dem Markt für die Vermarktung seiner Marke und seiner Produkte an demselben Ort zahlen müsste) unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen in seinen Räumlichkeiten an andere Unternehmen. Zur Berechnung des Wertes von Werbeflächen in Gebäuden wurden beispielsweise die Preislisten von Werbefirmen oder Gemeinden herangezogen. Diese Preise wurden anschließend an die Größe der Werbefläche in den Räumlichkeiten der Tschechischen Post angepasst. Auf dieser Grundlage schätzten die tschechischen Behörden den Wert der Werbung an Gebäuden und an Fahrzeugen.

(226)

Die Postdienste, die in den Anwendungsbereich der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, fallen, sind von der Mehrwertsteuer (im Folgenden „MwSt“) befreit. Die Mehrwertsteuerbefreiung für diese Dienste wirkt sich im kontrafaktischen Szenario auf zweierlei Weise auf den Diensteanbieter aus: i) im Bereich der Einnahmen (Vorteil abhängig von der Preiselastizität für verschiedene Kundengruppen) und ii) im Bereich seiner Kosten (der Universaldiensteanbieter kann derzeit keine Vorsteuer auf Rechnungen für Universaldienste geltend machen).

(227)

Bei der Berechnung dieses immateriellen Vorteils wurden beide Auswirkungen der Mehrwertsteuer berücksichtigt, und der sich daraus ergebende Wert entspricht der Differenz dieser beiden Elemente.

(228)

Die Auswirkungen auf den Bereich der Einnahmen werden auf der Grundlage dessen berechnet, wie die Einführung der Mehrwertsteuer von 21 % von den Postkunden wahrgenommen würde. Die Struktur der Kunden unter dem Gesichtspunkt, ob sie mehrwertsteuerpflichtig sind oder nicht, ist für die Bestimmung des Werts des MwSt-Vorteils von wesentlicher Bedeutung. Kunden, die in ihrer Steuererklärung keine Mehrwertsteuer geltend machen können (Unternehmen — Nicht-MwSt-Zahler), würden eine Preiserhöhung infolge der Einführung der Mehrwertsteuer als absolute Preiserhöhung empfinden, was sie davon abhalten könnte, die Postdienste der Tschechischen Post zu nutzen. Bei Kunden, für die eine Sonderregelung gilt (staatliche Einrichtungen), könnte ein gewisser Rückgang der Einnahmen zu erwarten sein; nur bei Einschreiben ist die Elastizität gering, da bestimmte Arten von Dokumenten per Einschreiben verschickt werden müssen. Der Wert des MwSt-Vorteils wurde auf [2–8] % der Einnahmen für Einschreiben der öffentlichen Verwaltung festgelegt (75). Eine Preiserhöhung infolge der Anwendung der Mehrwertsteuer könnte zu einem großen Teil bei den Endkunden (Einzelhandelskunden) zum Tragen kommen. Der MwSt-Vorteil wurde mit [4–9] % der Einnahmen aus Dienstleistungen für diese Kunden beziffert. MwSt-zahlende Kunden können die Mehrwertsteuer in ihrer Steuererklärung geltend machen, und aus diesem Grund hat eine Preiserhöhung um die Mehrwertsteuer keine negativen Auswirkungen auf sie, und ihr Verhalten wird durch eine Erhöhung des Preises um die Mehrwertsteuer nicht beeinflusst. Daher stellt die Mehrwertsteuer in Bezug auf diese Kunden keinen Vorteil dar.

(229)

Die tschechischen Behörden erklärten, dass sie auch die in Randnummer 215 Buchstaben e bis g aufgeführten potenziellen immateriellen Vorteile berücksichtigt hätten, diese im Fall der Tschechischen Post ihrer Ansicht nach jedoch nicht relevant sind. Den tschechischen Behörden zufolge werden die Größenvorteile im kontrafaktischen Szenario berücksichtigt, sodass die Berechnung eines solchen immateriellen Vorteils zu einer Doppelzählung führe. Was den Ubiquitäts- und Netzvorteil der Tschechischen Post betrifft, so sind die tschechischen Behörden der Ansicht, dass diese Elemente für den benannten Postlizenzinhaber eher einen Nachteil als einen Vorteil darstellen, da dieser verpflichtet sei, Postämter auch an Orten mit geringer (unzureichender) Nachfrage zu betreiben. Dieser Nachteil werde durch die Möglichkeit der Kommerzialisierung von Postämtern mit einem umfangreichen Dienstleistungsangebot nur geringfügig kompensiert. Außerdem böten die Wettbewerber der Tschechischen Post ebenfalls Zustelldienste im ganzen Land an, ohne ein so dichtes Netz von Postämtern unterhalten zu müssen, das Mindestanforderungen in Bezug auf die angebotenen Dienste entsprechen muss. Was schließlich die Anwendung einheitlicher Preise betrifft, so erklären die tschechischen Behörden, dass die Tschechische Post auch im kontrafaktischen Szenario einheitliche Preise anböte, sodass sich daraus kein Vorteil ergebe. Darüber hinaus böten auch andere Postbetreiber einheitliche Preise an.

(230)

Tabelle 27 zeigt den geschätzten jährlichen Wert des immateriellen Vorteils pro Kategorie immaterieller Vorteile sowie den aggregierten Wert.

Tabelle 27

Immaterielle Vorteile für den Zeitraum 2018–2022

Beträge in CZK

Wert (2018)

Wert (2019)

Wert (2020)

Wert (2021)

Wert (2022)

a)

Steigerung des Markenwerts

[47 000 000 –49 000 000 ]

[47 000 000 –49 000 000 ]

[47 000 000 –49 000 000 ]

[46 000 000 –48 000 000 ]

[48 000 000 –50 000 000 ]

b)

Exklusiver Verkauf von Briefmarken und Philatelie-Artikeln

[29 000 000 –31 000 000 ]

[20 000 000 –24 000 000 ]

[25 000 000 –29 000 000 ]

[24 000 000 –26 000 000 ]

[23 000 000 –25 000 000 ]

c)

Verstärkte Werbewirkung

[5 000 000 –6 000 000 ]

[5 000 000 –6 000 000 ]

[5 000 000 –6 000 000 ]

[5 000 000 –6 000 000 ]

[5 000 000 –6 000 000 ]

d)

Vorteil aufgrund der Mehrwertsteuerbefreiung

[1 000 000 –3 000 000 ]

[10 000 000 –15 000 000 ]

[10 000 000 –15 000 000 ]

[500 000 –1 000 000 ]

[3 000 000 –6 000 000 ]

Gesamtwert der immateriellen und marktrelevanten Vorteile

85 243 182

89 520 368

90 441 323

77 782 080

83 283 689

IV.   Berechnung der gesamten NAC der Tschechischen Post für das DBIS und für die USO

(231)

Die nachstehenden Tabellen 28–32 geben einen Überblick über die verschiedenen Elemente der Berechnung der Gesamtnettokosten im Zusammenhang mit dem DBIS und der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde.

Tabelle 28

Zusammenfassung der Berechnung der gesamten NAC für das DBIS und für die USO für 2018

Differenz faktisches Szenario — kontrafaktisches Szenario 2018 in CZK

Vermiedene Kosten

Einnahmen (Differenz)

Nettokosten

Postinfrastruktur

 

 

 

Auswirkungen der Schließung von Postämtern — einschließlich Kannibalisierung (A)

[…]

[…]

[…]

Auswirkungen der Verringerung der Zustellfrequenz — einschließlich Kannibalisierung (B)

[…]

[…]

[…]

Auswirkungen der Verringerung der Verwaltungstätigkeiten (C)

[…]

[…]

[…]

Sonstige DBIS-Auswirkungen (Zunahme bei Briefen)*

[…]

[…]

[…]

Postinfrastruktur insgesamt (D)

[…]

[…]

2 961 954 995

Gesamtwert der immateriellen und marktrelevanten Vorteile (E)

 

 

-85 243 182

Angemessener Gewinn (F)

 

 

70 395 489

Abschaffung des DBIS (G)

[…]

[…]

399 895 500

NAC für USO und DBIS (G + D + E + F)

[…]

[…]

3 347 002 803


Tabelle 29

Zusammenfassung der Berechnung der gesamten NAC für das DBIS und für die USO für 2019

Differenz faktisches Szenario — kontrafaktisches Szenario 2019 in CZK

Vermiedene Kosten

Einnahmen (Differenz)

Nettokosten

Postinfrastruktur

 

 

 

Auswirkungen der Schließung von Postämtern — einschließlich Kannibalisierung (A)

[…]

[…]

[…]

Auswirkungen der Verringerung der Zustellfrequenz — einschließlich Kannibalisierung (B)

[…]

[…]

[…]

Auswirkungen der Verringerung der Verwaltungstätigkeiten (C)

[…]

[…]

[…]

Sonstige DBIS-Auswirkungen (Zunahme bei Briefen)*

[…]

[…]

[…]

Postinfrastruktur insgesamt (D)

[…]

[…]

3 056 279 020

Gesamtwert der immateriellen und marktrelevanten Vorteile (E)

 

 

-89 520 368

Angemessener Gewinn (F)

 

 

51 039 074

Abschaffung des DBIS (G)

[…]

[…]

365 740 500

NAC für USO und DBIS (G + D + E + F)

[…]

[…]

3 383 538 225


Tabelle 30

Zusammenfassung der Berechnung der gesamten NAC für das DBIS und für die USO für 2020

Differenz faktisches Szenario — kontrafaktisches Szenario 2020 in CZK

Vermiedene Kosten

Einnahmen (Differenz)

Nettokosten

Postinfrastruktur

 

 

 

Auswirkungen der Schließung von Postämtern — einschließlich Kannibalisierung (A)

[…]

[…]

[…]

Auswirkungen der Verringerung der Zustellfrequenz — einschließlich Kannibalisierung (B)

[…]

[…]

[…]

Auswirkungen der Verringerung der Verwaltungstätigkeiten (C)

[…]

[…]

[…]

Sonstige DBIS-Auswirkungen (Zunahme bei Briefen)*

[…]

[…]

[…]

Postinfrastruktur insgesamt (D)

[…]

[…]

2 364 647 327

Gesamtwert der immateriellen und marktrelevanten Vorteile (E)

 

 

-90 441 323

Angemessener Gewinn (F)

 

 

54 711 963

Abschaffung des DBIS (G)

[…]

[…]

405 093 000

NAC für USO und DBIS (G + D + E + F)

[…]

[…]

2 734 010 967


Tabelle 31

Zusammenfassung der Berechnung der gesamten NAC für das DBIS und für die USO für 2021

Differenz faktisches Szenario — kontrafaktisches Szenario 2021 in CZK

Vermiedene Kosten

Einnahmen (Differenz)

Nettokosten

Postinfrastruktur

 

 

 

Auswirkungen der Schließung von Postämtern — einschließlich Kannibalisierung (A)

[…]

[…]

[…]

Auswirkungen der Verringerung der Zustellfrequenz — einschließlich Kannibalisierung (B)

[…]

[…]

[…]

Auswirkungen der Verringerung der Verwaltungstätigkeiten (C)

[…]

[…]

[…]

Sonstige DBIS-Auswirkungen (Zunahme bei Briefen)*

[…]

[…]

[…]

Postinfrastruktur insgesamt (D)

[…]

[…]

2 388 112 789

Gesamtwert der immateriellen und marktrelevanten Vorteile (E)

 

 

-77 782 080

Angemessener Gewinn (F)

 

 

87 966 118

Abschaffung des DBIS (G)

[…]

[…]

385 330 000

NAC für USO und DBIS (G + D + E + F)

[…]

[…]

2 783 626 828


Tabelle 32

Zusammenfassung der Berechnung der gesamten NAC für das DBIS und für die USO für 2022

Differenz faktisches Szenario — kontrafaktisches Szenario 2022 in CZK

Vermiedene Kosten

Einnahmen (Differenz)

Nettokosten

Postinfrastruktur

 

 

 

Auswirkungen der Schließung von Postämtern — einschließlich Kannibalisierung (A)

[…]

[…]

[…]

Auswirkungen der Verringerung der Zustellfrequenz — einschließlich Kannibalisierung (B)

[…]

[…]

[…]

Auswirkungen der Verringerung der Verwaltungstätigkeiten (C)

[…]

[…]

[…]

Sonstige DBIS-Auswirkungen (Zunahme bei Briefen)*

[…]

[…]

[…]

Postinfrastruktur insgesamt (D)

[…]

[…]

2 459 402 481

Gesamtwert der immateriellen und marktrelevanten Vorteile (E)

 

 

-83 283 689

Angemessener Gewinn (F)

 

 

85 139 498

Abschaffung des DBIS (G)

[…]

[…]

377 178 000

NAC für USO und DBIS (G + D + E + F)

[…]

[…]

2 838 436 290

(232)

Tabelle 33 enthält einen Überblick über den NAC der Universaldienstverpflichtung für die tschechische Post, der der Differenz zwischen der Universaldienstverpflichtung und dem DBIS NAC abzüglich des DBIS NAC entspricht, die auf der Grundlage der mit dem DBIS-Beschluss genehmigten Methode neu berechnet wurde, wobei jedoch die tatsächlichen Daten im faktischen Szenario für den Zeitraum 2018-2021 berücksichtigt werden.

Tabelle 33

NAC der Tschechischen Post für die USO für den Zeitraum 2018–2022

Jahr

2018

2019

2020

2021

2022

NAC USO + DBIS (a)

3 347 002 803

3 383 538 225

2 734 010 967

2 783 626 828

2 838 436 290

NAC DBIS (b)

944 790 000

885 323 000

1 102 647 000

1 060 374 995

1 096 627 211

NAC USO (c = a — b)

2 402 212 803

2 498 215 225

1 631 363 967

1 723 251 833

1 741 809 079

8.2.8.1.   Glaubwürdigkeit der von den tschechischen Behörden vorgeschlagenen NAC-Methode

(233)

Die Kommission stellt fest, dass die Methode zur Berechnung der Nettokosten der Tschechischen Post für die Erfüllung der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, nicht auf der Kostenzuweisungsmethode beruht, bei der die zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen erforderlichen Nettokosten als Differenz zwischen den Kosten und den Einnahmen eines benannten Anbieters im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtung zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen berechnet werden, sondern auf der NAC-Methode. Nach der NAC-Methode werden die zur Erfüllung der Verpflichtung zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen, in diesem Falle der USO, wahrscheinlich erforderlichen Nettokosten als Differenz zwischen den Nettokosten des Anbieters (Tschechische Post), der mit der Verpflichtung zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen betraut ist, und den Nettokosten berechnet, die der Anbieter hätte, wenn er nicht mit der Verpflichtung zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen betraut wäre. Unabhängig davon, ob es eine Preispolitik für die im Postdienstleistungsgesetz festgelegten Universalpostdienste gibt, bei der bereits davon ausgegangen wird, dass sie ein angemessenes Gewinnniveau gewährleistet, können der Tschechischen Post daher bei der Erfüllung der Verpflichtung zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen immer noch Nettokosten entstehen. In der Tat werden bei der NAC-Methode die zusätzlichen Kosten berücksichtigt, die dem Anbieter bei der Erfüllung der USO im Vergleich zu einer hypothetischen Situation entstehen, in der der Anbieter die öffentliche Dienstleistung nicht erbringen muss.

(234)

Somit kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die von den tschechischen Behörden vorgeschlagene NAC-Methode für die Ermittlung der Nettokosten, die der Tschechischen Post für die Erfüllung der USO entstehen, geeignet ist. Die NAC-Methode entspricht den Anforderungen des DAWI-Rahmens von 2012. Insbesondere ist das kontrafaktische Szenario glaubwürdig, ebenso wie die Schätzung der finanziellen Auswirkungen auf die Tätigkeiten der Tschechischen Post. Außerdem wurden die Berichtigungen an den immateriellen Vorteilen angemessen berücksichtigt.

8.2.8.2.   Angemessener Gewinn

(235)

Nach Randnummer 21 des DAWI-Rahmens von 2012 ist ein angemessener Gewinn in die Nettokosten für die Erbringung von DAWI einzurechnen. Die tschechischen Behörden haben bei der Berechnung der NAC einen angemessenen Gewinn eingerechnet, der sich aus der Differenz der von der Tschechischen Post eingesetzten Kapitalkosten (76) beim Wechsel vom faktischen zum kontrafaktischen Szenario ergibt. Diese Kapitalkosten wurden auf der Grundlage der Methode der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten („weighted average cost of capital“, „WACC“) ermittelt. Für den Betrauungszeitraum 2018–2022 wurden die WACC-Werte für das faktische Szenario (d. h. 8,22 %) und das kontrafaktische Szenario (d. h. 8,92 %) in der zweiten Jahreshälfte 2018 von der CTO in Zusammenarbeit mit Beratern berechnet.

(236)

Laut einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen aus dem Jahr 2015 (77) wird das Konzept der Kapitalkosten als angemessenes wirtschaftliches Maß für die Rentabilität verwendet. Die WACC werden üblicherweise als Kapitalkostenkonzept verwendet. Sie geben Aufschluss über die Rendite, die erzielt werden muss, damit die Investoren bereit sind, ihre Investitionen unter Wettbewerbsbedingungen aufrechtzuerhalten. Die mit der Erbringung des Universaldienstes verbundenen WACC sind angemessen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Kosten des Universaldiensteanbieters berücksichtigt werden. Die Kommission stellt fest, dass die angewandte Methode, so wie sie in den jährlichen NAC-Überprüfungsberichten der CTO beschrieben ist, sowie der Wert der WACC sowohl im faktischen als auch im kontrafaktischen Szenario für die Schätzung des angemessenen Gewinns der Tschechischen Post bei der Erfüllung der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, geeignet sind. Abschließend ist die Kommission der Ansicht, dass der in den NAC-Berechnungen berücksichtigte angemessene Gewinn akzeptabel ist.

8.2.8.3.   Definition der unzumutbaren Belastung

(237)

Die Tschechische Post erhält nur einen Ausgleich für den Teil der Nettokosten im Zusammenhang mit der USO, der als unzumutbare Belastung für den Anbieter angesehen wird. Nach Abschnitt 34d des Postdienstleistungsgesetzes gelten Nettokosten, die 1,5 Mrd. CZK pro Jahr übersteigen, nicht als unzumutbare Belastung. (78)

(238)

Nach Angaben der tschechischen Behörden besteht der letzte Schritt des Verwaltungsverfahrens darin, die Nettokosten im Zusammenhang mit der USO mit der im Postdienstleistungsgesetz festgelegten Obergrenze für unzumutbare Belastungen zu vergleichen. Der Höchstbetrag des Ausgleichs, der der Tschechischen Post für die Erfüllung der USO gewährt werden kann, ist auf den in Randnummer 238 genannten Betrag begrenzt. Für beihilferechtliche Zwecke ist von Belang, dass die Tschechische Post nicht überkompensiert wird (d. h. keinen Ausgleich erhält, der das Ergebnis der NAC-Berechnung übersteigt). Die Bestimmung der unzumutbaren Belastung und ihrer Höhe ist eine regulatorische Frage und hat keinen Einfluss auf die Prüfung der Vereinbarkeit nach dem DAWI-Rahmen.

8.2.9.   Effizienzanreize

(239)

In Randnummer 39 des DAWI-Rahmens von 2012 heißt es wie folgt: „Die Mitgliedstaaten müssen bei der Ausarbeitung des Modells für die zu leistenden Ausgleichszahlungen Anreize vorsehen, damit in effizienter Weise hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbracht werden, es sei denn, sie können begründen, dass dies nicht möglich oder angemessen ist.“

(240)

Die tschechischen Behörden haben erklärt, dass der Ausgleichsmechanismus Effizienzanreize umfasse:

(241)

Der Höchstbetrag des Ausgleichs sei im Postdienstleistungsgesetz festgelegt (d. h. 1,5 Mrd. CZK pro Jahr). Dieser Betrag sei fest und werde nicht an die Inflation angepasst. Für den Fall, dass die Nettokosten im Zusammenhang der USO 1,5 Mrd. CZK pro Jahr übersteigen, müsse die tschechische Post diesen Überschuss aus eigenen Mitteln decken. Dies sei ein Anreiz für die Tschechische Post, effizient zu arbeiten.

8.2.10.   Überprüfung des Nichtvorliegens einer Überkompensation

(242)

Die tschechischen Behörden haben das Vorhandensein eines Mechanismus zur Verhinderung einer Überkompensation bestätigt: Gemäß Abschnitt 34d des Postdienstleistungsgesetzes kann der Postlizenzinhaber bei der CTO einen Antrag auf Erstattung der Nettokosten stellen, die eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellen. Der Antrag muss bis zum 31. August des laufenden Jahres für das vorangegangene Jahr (Abrechnungszeitraum) eingereicht werden. Die CTO führt das Verwaltungsverfahren zur Überprüfung der von der Tschechischen Post nach der NAC-Methode berechneten Nettokosten durch. Nach der Überprüfung stellt die CTO fest, ob die Nettokosten eine unzumutbare finanzielle Belastung gemäß den in Abschnitt 34d des Postdienstleistungsgesetzes festgelegten Grenzen darstellen. Konkret darf die Erstattung 1,5 Mrd. CZK pro Jahr nicht überschreiten. Darüber hinaus stellt die Kommission fest, dass der Höchstbetrag der Ausgleichleistung für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, der der Tschechischen Post für den Zeitraum 2018–2022 gezahlt werden kann, deutlich unter den berechneten Nettokosten für diesen Zeitraum liegt. In Tabelle 43 werden die geschätzten NAC im Zusammenhang mit der USO aufgezeigt und mit dem Höchstbetrag der Ausgleichleistung für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen verglichen, der der Tschechischen Post für den Zeitraum 2018–2022 gezahlt werden kann. Auf dieser Grundlage und angesichts der Tatsache, dass die CTO Ex-post-Kontrollen zur Feststellung einer Überkompensation durchführt, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass kein Risiko besteht, dass die Tschechische Post für die Erfüllung der USO im Zeitraum 2018–2022 eine Überkompensation erhält.

8.2.11.   Zusätzliche Voraussetzungen, die erforderlich sein könnten, um sicherzustellen, dass die Entwicklung des Handelsverkehrs nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt wird, das dem Interesse der Europäischen Union zuwiderläuft

(243)

Randnummer 51 des DAWI-Rahmens von 2012 besagt: „Die Bestimmungen nach Abschnitt 2.1 bis 2.8 sind in der Regel ausreichend, um sicherzustellen, dass Beihilfen den Wettbewerb nicht in einer Weise verfälschen, die den Interessen der Europäischen Union zuwiderläuft.“

(244)

Nach Auffassung der Kommission besteht im vorliegenden Fall kein Grund dafür, Bedingungen zu stellen oder Verpflichtungszusagen von Tschechien zu verlangen.

8.2.12.   Transparenz

(245)

In Randnummer 60 des DAWI-Rahmens von 2012 ist Folgendes festgelegt: „Für jede in den Geltungsbereich dieser Mitteilung fallende Ausgleichsleistung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse veröffentlicht der betreffende Mitgliedstaat die folgenden Informationen im Internet oder in sonstiger angemessener Weise:

1.

die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation oder der unter Randnummer 14 genannten sonstigen angemessenen Mittel;

2.

Gegenstand und Dauer der Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen;

3.

das Unternehmen und gegebenenfalls das betreffende Gebiet;

4.

den jährlichen Beihilfebetrag für das betreffende Unternehmen.“

(246)

In ihrer Anmeldung haben sich die tschechischen Behörden verpflichtet, die in Randnummer 60 des DAWI-Rahmens aufgeführten Anforderungen in Bezug auf den Ausgleich für den Zeitraum 2018–2022 zu erfüllen. Insbesondere haben die tschechischen Behörden Folgendes erklärt:

a)

Die Konsultation zum Umfang der DAWI habe im Rahmen einer regelmäßigen Überprüfung stattgefunden, bei der die CTO die Notwendigkeit bewertet habe, die Erfüllung der USO für den Zeitraum 2018-2022 aufzuerlegen. In Übereinstimmung mit den Ergebnissen der regelmäßigen Überprüfung und der öffentlichen Konsultation habe die CTO den Umfang der DAWI für den Zeitraum 2018–2022 festgelegt. Die Ergebnisse der Überprüfung und der öffentlichen Konsultation seien auf der Website der CTO (79) abrufbar.

b)

Inhalt und Dauer der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen seien im Beschluss der CTO festgelegt, der auf der Website der CTO (80) sowie im Postblatt (81) veröffentlicht werde.

c)

Das Unternehmen, das mit der Erfüllung der Verpflichtung zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen betraut ist, und der räumliche Geltungsbereich der Verpflichtung seien ebenfalls im Beschluss über die Erteilung der Postlizenz (siehe Buchstabe b) festgelegt.

d)

Die Höhe der Beihilfe werde auf der Website der CTO veröffentlicht. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Informationen über die Höhe der Beihilfe sei in Abschnitt 37 Absatz 3 Buchstabe e des Postdienstleistungsgesetzes festgelegt. Die CTO veröffentliche die Informationen über die Zahlung der Nettokosten im Jahresbericht (82). Zudem veröffentliche die CTO die Informationen über die Nettokosten freiwillig in seinen Berichten über regelmäßige Kontrollen (83).

8.2.13.   Schlussfolgerung

(247)

Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der Ausgleich für die Tschechische Post für die Erfüllung der USO, wie sie im Postdienstleistungsgesetz festgelegt ist, im Zeitraum 2018–2022 eine staatliche Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV darstellt, die auf der Grundlage von Artikel 106 Absatz 2 AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar ist.

9.   SCHLUSSFOLGERUNG

(248)

Die Kommission stellt fest, dass Tschechien den Ausgleich für die Tschechische Post für die Erfüllung der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, im Zeitraum 2018–2022 unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig gewährt hat.

(249)

Nach Prüfung der von den tschechischen Behörden vorgelegten Informationen über die oben genannten Maßnahmen kommt die Kommission jedoch zu dem Schluss, dass der staatliche Ausgleich für die Tschechische Post für die Erfüllung der USO, wie sie im Postdienstleistungsgesetz festgelegt ist, im Zeitraum 2018–2022 eine staatliche Beihilfe darstellt, die gemäß dem DAWI-Rahmen von 2012, in dem die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt gemäß Artikel 106 Absatz 2 AEUV festgelegt sind, mit dem Binnenmarkt vereinbar ist —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die staatliche Beihilfe, die Tschechien der Tschechischen Post für die Erfüllung der USO, wie sie im Postdienstleistungsgesetz festgelegt ist, im Zeitraum 2018–2022 gewährt hat, ist nach Artikel 106 Absatz 2 AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Tschechische Republik gerichtet.

Brüssel, den 25. Juli 2022

Für die Kommission

Margrethe VESTAGER

Mitglied der Kommission


(1)  Die Beschwerde wurde ursprünglich von Mediaservis eingereicht. Am 1. Januar 2020 erfolgte der Zusammenschluss zwischen Mediaservis und PNS. Als Rechtsnachfolger von Mediaservis übernahm PNS alle Rechte und Pflichten von Mediaservis.

(2)  Staatliche Beihilfen — Tschechien — Staatliche Beihilfe SA.55208 (2020/C) (ex 2020/N) — Ausgleichszahlung an die Tschechische Post für die Erfüllung der Universaldienstverpflichtung — Aufforderung zur Stellungnahme nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 294 vom 4.9.2020, S. 24).

(3)  Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. 17 vom 6.10.1958, S. 385/58).

(4)  Gesetz Nr. 111/1990 Slg.

(5)  Gesetz Nr. 77/1997 Slg.

(6)  Beschluss des CTO-Rates, Az. ČTÚ-70 580/2017-610/ V. vyř. Siehe: https://www.ctu.cz/sites/default/files/obsah/stranky/26768/soubory/70580-2017-610-v-pm.pdf.

(7)  Gesetz Nr. 29/2000 Slg.

(8)  Beschluss des CTO-Rates, Az. ČTÚ-70580/2017-610/ V. vyř. Siehe: https://www.ctu.cz/sites/default/files/obsah/stranky/26768/soubory/70580-2017-610-v-pm.pdf.

(9)  Nach dieser Verordnung ist der Universaldiensteanbieter ab dem 1. Januar 2016 verpflichtet, Universaldienste über ein Netz von mindestens 3 200 Postämtern zu erbringen.

(10)  Beschluss C(2018) 561 final der Kommission vom 2. Februar 2018 in der Beihilfesache SA.47293 (2017/N) — Tschechische Republik — Staatliche Ausgleichsleistungen für die Tschechische Post für die Bereitstellung eines Datenbox-Informationssystems im Zeitraum 2018–2022 (ABl. C 180 vom 25.5.2018, S. 1) (im Folgenden „DBIS-Beschluss“).

(11)  Mitteilung der Kommission: Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (ABl. C 8 vom 11.1.2012, S. 15).

(12)  Wechselkurs: 1 CZK = 0,03701 EUR, entnommen im Juni 2020 aus: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/procedures-guidelines-tenders/information-contractors-and-beneficiaries/exchange-rate-inforeuro_de.

(13)  Beschluss der Kommission in der Sache SA.45281 (2017/N) und der Beihilfesache SA.44859 (2016/FC) vom 19. Februar 2018 — Tschechische Republik — Staatliche Ausgleichsleistungen für die Tschechische Post für die Erbringung des postalischen Universaldienstes im Zeitraum 2013–2017 (ABl. C 158 vom 4.5.2018, S. 2), abrufbar unter: https://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=3_SA_45281.

(14)  Zum Beispiel der kürzlich eingeführte Zustelldienst Balíkovna, der die Zustellung von Paketen an bestimmte Balíkovna-Abholstellen ermöglicht (im Folgenden „Balíkovna-Dienst“).

(15)  Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14).

(16)  Ein Dienst, bei dem Briefe/Dokumente online erstellt und digital an den Postdiensteanbieter gesendet werden, der diese dann ausdruckt und noch am selben Tag verschickt.

(17)  Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3).

(18)  Im Rahmen des Infrastrukturabbaus schlägt die Tschechische Post vor, 2 155 ihrer 3 210 Postämter (67,1 %) zu schließen und weitere 462 Postämter (14,4 %) in sogenannte „Poststellen“ umzuwandeln. Poststellen erbringen alle USO-bezogenen Dienste wie im faktischen Szenario, z. B. Briefzustellung und Paketabholung, in Partnerschaft mit privaten Unternehmen, mit Ausnahme von Nicht-USO-Diensten.

(19)  Ohne die USO würde die Tschechische Post ihre Zustellfrequenz von fünf Tagen pro Woche auf fünf Tage alle zwei Wochen halbieren (d. h. Montag, Mittwoch, Freitag, Dienstag, Donnerstag usw.).

(20)  Beschluss der Kommission in der Sache SA.47293 (2017/N) vom 2. Februar 2018 — Tschechische Republik — Staatliche Ausgleichsleistungen für die Tschechische Post für die Bereitstellung eines Datenbox-Informationssystems im Zeitraum 2018–2022 (ABl. C 180 vom 25.5.2018, S. 4), abrufbar unter: https://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=3_SA_47293.

(21)  Siehe Tabelle 15 des DBIS-Beschlusses.

(22)  Mitteilung der Kommission: Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (ABl. C 8 vom 11.1.2012, S. 15).

(23)  PNS legte diesbezüglich weder eine Berechnung noch den für die Umrechnung des Betrags in Euro verwendeten Wechselkurs vor.

(24)  PNS nennt einige Beispiele für unnötige Kosten: i) eine Rahmenvereinbarung mit Profinit EU, s.r.o. über Beratungsdienste, ii) eine in Vorbereitung befindliche Ausschreibung zur Auswahl eines IT-Lieferanten, iii) angeblich manipulierte Ausschreibungen der Tschechischen Post für die Verbesserung der Innenausstattung der Postämter und für die Modernisierung von Trennwänden in den Postämtern im Zeitraum 2012–2014, iv) Bestechungsvorwürfe gegen Führungskräfte der Tschechischen Post v) ein undurchsichtiger Vertrag zwischen der Tschechischen Post und ihrer Tochtergesellschaft Česká pošta Security, s.r.o.

(25)  Darunter andere Postdiensteanbieter, Berufsverbände, Verbraucherverbände, regionale Behörden und ausgewählte zentrale Regierungsbehörden.

(26)  Die Einladung zu dem Seminar, das vom Ausschuss für wirtschaftliche Angelegenheiten der Abgeordnetenkammer Tschechiens am 10. Januar 2012 unter dem Titel „Änderung des Gesetzes Nr. 29/2000 über Postdienste — Dokument der Kammer Nr. 535“ organisiert wurde, ist abrufbar unter: https://www.psp.cz/sqw/text/text2.sqw?idd=88779.

(27)  See Fußnote 13.

(28)  Da eine Sendung mit einer garantierten Zustellzeit von T+1 weder in Bezug auf die Geschwindigkeit noch auf den Preis mit elektronischen Sendungen konkurrieren könne, sei es unwahrscheinlich, dass die Änderung des Zustellmodells wesentlich zu einer Beschleunigung der elektronischen Substitution und damit zu Einnahmenverlusten beitragen würde.

(29)  Abrufbar unter: https://www.ctu.cz/sites/default/files/obsah/ctu/vyzva-k-uplatneni-pripominek-k-zameru-ulozit-jako-povinnost-poskytovat-zajistovat-jednotlive/obrazky/prezkumpodless37odst.4zakonaopostovnichsluzbach.pdf.

(30)  Abrufbar unter: https://www.ctu.cz/vyzva-k-uplatneni-pripominek-k-zameru-ulozit-jako-povinnost-poskytovat-zajistovat-jednotlive.

(31)  Abrufbar unter: https://www.psp.cz/sqw/text/tiskt.sqw?o=6&ct=535&ct1=0.

(32)  Abrufbar unter: http://apps.odok.cz/veklep.

(33)  Abrufbar unter: https://www.psp.cz/saw/historie.saw?o=6&t=535.

(34)  Nach Abschnitt 37 Absatz 4 des Postdienstleistungsgesetzes müsse die CTO regelmäßig das Qualitätsniveau und die Methode für die Erbringung und Sicherstellung von grundlegenden Diensten und deren universelle Verfügbarkeit in ganz Tschechien entsprechend den grundlegenden Qualitätsanforderungen überprüfen. Darüber hinaus müsse die CTO auch regelmäßig die Verpflichtung des Postlizenzinhabers zur Erbringung und Sicherstellung grundlegender Dienste überprüfen. In einer 2016 durchgeführten Überprüfung, deren Ergebnisse öffentlich zugänglich sind, habe Tschechien die Verfügbarkeit von PMO-Diensten auf dem Markt und deren Einstufung als DAWI genauer begründet. Das Ergebnis der Überprüfung laute insbesondere, dass die Art und Weise, in der PMO-Dienste von anderen Zahlungsdiensteanbietern erbracht werden, nicht den Anforderungen für grundlegende Dienstleistungen entspricht, da die Zustellung an die Adresse der einzelnen natürlichen oder juristischen Personen nicht gewährleistet ist, sondern der Geldbetrag bei einer bestimmten Einrichtung eingezogen werden muss, oder der räumliche Anwendungsbereich der Zahlungsdienste sehr begrenzt ist oder der Preis deutlich höher ist oder die Inanspruchnahme bestimmter Dienste in gewisser Weise eingeschränkt ist, z. B. durch die Verpflichtung zum Kauf zu einem bestimmten Wert. Die Überprüfung ist abrufbar unter: https://www.ctu.cz/vyzva-k-uplatneni-pripominek-k-zameru-ulozit-jako-povinnost-poskytovat-zajistovat-jednotlive.

(35)  Seite 155 im Anhang „Annex4b_3_survey (Inboox).pdf“ der Anmeldung.

(36)  T+n: Zustellung in mehr als einem Tag ab dem Tag der Absendung

(37)  T+1: Zustellung innerhalb eines Tages ab dem Tag der Absendung

(38)  Die meisten Kunden (85–95 %) scheinen die niedrigeren Preise für die Zustellung T+n den höheren Preisen für die Zustellung T+1 vorzuziehen, während nur ein kleiner Prozentsatz der Geschäftskunden bereit sei, für eine schnellere Zustellung einen höheren Preis zu zahlen, und die Zustellung T+1 für notwendig erachte.

(39)  Kommerzielle Postämter: die Postämter im faktischen Szenario, die im kontrafaktischen Szenario geöffnet bleiben würden.

(40)  Wird bei der Überprüfung eines bestimmten Abrechnungszeitraums festgestellt, dass die Tschechische Post die vorgeschriebenen qualitativen Indikatoren für die Erbringung der Universaldienste nicht erfüllt hat, werde dies bei der Berechnung der Nettokosten berücksichtigt; wenn beispielsweise die Tschechische Post in einem Postamt vorübergehend keinen Universaldienst erbringt, würden alle Kosten, die auf den Zeitraum der vorübergehenden Schließung des betreffenden Postamts entfallen, aus den Nettokosten herausgerechnet und somit nicht kompensiert, selbst wenn die überprüften Nettokosten insgesamt unter der Ausgleichsobergrenze liegen.

(41)  Für eine ausführliche Beschreibung des Dienstes siehe https://www.ceskaposta.cz/sluzby/psani/cr/obycejne-psani#popis.

(42)  Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2020, První novinová společnost/Kommission, T-316/18, ECLI:EU:T:2020:489, Rn. 202.

(43)  https://www.ceskaposta.cz/o-ceske-poste/profil/compliance-v-cp

(44)  Urteil des Gerichtshofes vom 12. September 2000, Pavel Pavlov u. a./Stichting Pensioenfonds Medische Specialisten, C-180/98 bis C-184/98, ECLI:EU:C:2000:428, Rn. 74.

(45)  Urteil des Gerichtshofs vom 23. April 1991, Klaus Höfner und Fritz Elser/Macrotron GmbH, C-41/90, ECLI:EU:C:1991:161, Rn. 21, und Urteil des Gerichtshofs vom 12. September 2000, Pavel Pavlov u. a./Stichting Pensioenfonds Medische Specialisten, C-180/98 bis C-184/98, ECLI:EU:C:2000:428, Rn. 74.

(46)  Urteil des Gerichtshofs vom 16. Juni 1987, Kommission/Italien, C-118/85, ECLI:EU:C:1987:283, Rn. 7.

(47)  Urteil des Gerichtshofs vom 24. Oktober 2002, Aéroports de Paris/Kommission, C-82/01 P, ECLI:EU:C:2002:617, Rn. 74, und Urteil des Gerichtshofs vom 1. Juli 2008, Motosykletistiki Omospondia Ellados NPID (MOTOE)/Elliniko Dimosio, C-49/07, ECLI:EU:C:2008:376, Rn. 25. Siehe auch Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (ABl. C 8 vom 11.1.2012, S. 2), Rn. 9.

(48)  Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 1996, Syndicat français de l'Express international (SFEI) und andere/La Poste und andere, C-39/94, ECLI:EU:C:1996:285, Rn. 60 Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 1999, Königreich Spanien/Kommission, C-342/96, ECLI:EU:C:1999:210, Rn. 41.

(49)  Urteil des Gerichtshofs vom 2. Juli 1974, Italienische Republik/Kommission, C-173/73, ECLI:EU:C:1974:71, Rn. 13.

(50)  Urteil des Gerichtshofs vom 24. Juli 2003, Altmark Trans GmbH und Regierungspräsidium Magdeburg/Nahverkehrsgesellschaft Altmark GmbH, C-280/00, ECLI:EU:C:2003:415.

(51)  Siehe Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (ABl. C 8 vom 11.1.2012, S. 4), Rn. 65.

(52)  Urteil des Gerichtshofs vom 4. Juni 2015, Kommission/MOL, C-15/14 P, ECLI:EU:C:2015:362, Rn. 60, Urteil des Gerichtshofs vom 30. Juni 2016, Belgien/Kommission, C-270/15 P, ECLI:EU:C:2016:489, Rn. 49, Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2017, Griechenland/Kommission, T-314/15, ECLI:EU:T:2017:903, Rn. 79.

(53)  Urteil des Gerichtshofs vom 17. September 1980, Philip Morris Holland BV/Kommission, 730/79, ECLI:EU:C:1980:209, Rn. 11, und Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2000, Alzetta Mauro und andere/Kommission, T-298/97, T-312/97, T-313/97, T-315/97, T-600/97 bis 607/97, T-1/98, T-3/98 bis T-6/98 und T-23/98, ECLI:EU:T:2000:151, Rn. 80.

(54)  Urteil des Gerichtshofs vom 17. September 1980, Philip Morris Holland BV/Kommission, 730/79, ECLI:EU:C:1980:209, Rn. 11 und 12, und Urteil des Gerichts, Het Vlaamse Gewest (Flämische Region)/Kommission, T-214/95, ECLI:EU:T:1998:77, Rn. 48 bis 50.

(55)  Die Zahlung unterliegt der Genehmigung der Kommission (siehe Abschnitt 34e des Postdienstleistungsgesetzes, in dem es heißt: „[Die CTO] überweist keine Mittel zur Deckung von vorläufigen Nettokosten oder von Nettokosten, die eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellen, bis die Europäische Kommission über deren Förderfähigkeit entschieden hat.“).

(56)  Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (ABl. L 7 vom 11.1.2012, S. 3).

(57)  DAWI-Rahmen von 2012, Rn. 11.

(58)  Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (ABl. C 8 vom 11.1.2012, S. 4).

(59)  Siehe Randnummer 14 des DAWI-Rahmens von 2012.

(60)  So lautet Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 97/67/EG beispielsweise wie folgt: „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass den Nutzern ein Universaldienst zur Verfügung steht, der ständig flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer bietet.“

(61)  So lautet Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie über Postdienste beispielsweise wie folgt: „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass den Nutzern ein Universaldienst zur Verfügung steht, der ständig flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer bietet.“

(62)  Die tschechischen Behörden verweisen auf Frankreich (La Poste), Italien (Poste Italiane), Spanien (Correos) und Griechenland (ELTA) mit Betrauungszeiträumen von bis zu 15 Jahren.

(63)  Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2020, První novinová společnost/Kommission, T-316/18, ECLI:EU:T:2020:489, Rn. 202.

(64)  Richtlinie 2006/111/EG der Kommission vom 16. November 2006 über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen (ABl. L 318 vom 17.11.2006, S. 17).

(65)  Erlass Nr. 465/2012 Slg.

(66)  Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2020, První novinová společnost/Kommission, T-316/18, ECLI:EU:T:2020:489, Rn. 244 bis 254.

(67)  Das Ausschreibungsverfahren für den Zeitraum 2018–2022 wurde im Postblatt (https://www.ctu.cz/postovni-vestnik-castka-8-z-30-cervna-2017) sowie auf der offiziellen Anschlagtafel der CTO, einschließlich seiner elektronischen Fassung (https://www.ctu.cz/oznameni-o-vyhlaseni-vyberoveho-rizeni-na-drzitele-postovni-licence-pro-obdobi-1-1-2018-31-12-2022) angekündigt.

(68)  Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65).

(69)  Zusätzlich zu den Erläuterungen in Randnummer 179 zu der Möglichkeit, sich auf Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2014/24/EU zu berufen.

(70)  Eine Poststelle ist eine externe Filiale, die nur die Annahme und Zustellung von Einschreiben und Paketen anbietet. Die Tschechische Post zahlt dem externen Betreiber der Poststelle keine feste Vergütung, sondern nur eine Vergütung je Transaktion. Die Tschechische Post zahlt nicht für die Ausrüstung (nur für ein Barcode-Lesegerät). Poststellen werden nicht im faktischen Szenario, sondern nur im kontrafaktischen Szenario berücksichtigt.

(71)   „T“ steht für den Tag der Aufgabe des Briefes.

(72)  Siehe Rn. 244 bis 254.

(73)  Der Wert des Vorteils der Steigerung des Markenwerts wurde im USO-Beschluss von 2018 nach derselben Methode wie für den vorangegangenen Betrauungszeitraum 2013–2017 quantifiziert. Die Kommission ist der Auffassung, dass sich der tschechische Markt ab 2018 nicht so entwickelt hat, dass diese Methode für die Berechnung des Markenwertvorteils ungeeignet wäre.

(74)  https://publications.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/13f857cc-74d4-430f-ab13-df744da42bea

(75)  Die MwSt-Vorteile/-Koeffizienten wurden auf der Grundlage einer 2019 durchgeführten Marktumfrage ermittelt.

(76)  Die Kapitalkosten sind wie folgt definiert: Kapitalkosten = eingesetztes Kapital * WACC. Differenz bei den Kapitalkosten = eingesetztes Kapital (faktisch) * WACC (faktisch) abzüglich eingesetztes Kapital (kontrafaktisch) * WACC (kontrafaktisch)

(77)  Commission Staff Working Document Accompanying the Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the application of the Postal Services Directive (Directive 97/67/EC as amended by Directive 2002/39/EC and Directive 2008/6/EC) (SWD(2015) 207 final of 17 November 2015) (Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Richtlinie über Postdienste (Richtlinie 97/67/EG in der durch die Richtlinien 2002/39/EG und 2008/6/EG geänderten Fassung) (SWD(2015) 207 final vom 17. November 2015)), siehe https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52015SC0207.

(78)  Die Prüfung, ob die Belastung durch die USO eine unzumutbare Belastung darstellt, erfolgt gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 97/67/EG.

(79)  https://www.ctu.cz/vyzva-k-uplatneni-pripominek-k-zameru-ulozit-jako-povinnost-poskytovat-zajistovat-jednotlive

(80)  https://www.ctu.cz/sites/default/files/obsah/stranky/26768/soubory/70580-2017-610-v-pm.pdf

(81)  https://www.ctu.cz/postovni-vestnik-castka-16-z-12-prosince-2017

(82)  https://www.ctu.cz/vyrocni-zpravy

(83)  https://www.ctu.eu/monitoring-reports, siehe z. B. https://www.ctu.eu/sites/default/files/obsah/ctu/monthly-monitoring-report-no.3/2018/obrazky/mmz032018enfin.pdf.