16.2.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 57/2


BESCHLUSS DES RATES

vom 14. Februar 2023

zur Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance

(2023/C 57/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Beschluss Nr. 235/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Einsetzung eines Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 4,

nach Stellungnahme der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat mit seinem Beschluss vom 19. Dezember 2019 (2) Herrn Priit POTISEPP zum Mitglied des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance (im Folgenden „Gremium“) für eine Amtszeit von drei Jahren ab dem 23. Dezember 2019 ernannt.

(2)

Die Amtszeit von Herrn Priit POTISEPP ist am 22. Dezember 2022 abgelaufen.

(3)

Gemäß Artikel 3 Absatz 4 des Beschlusses Nr. 235/2008/EG kann die Amtszeit der Mitglieder des Gremiums einmal verlängert werden.

(4)

Um die Verwaltungskontinuität zu gewährleisten und eine nahtlose Anknüpfung an seine erste Amtszeit zu bewirken, sollte die Amtszeit von Herrn Priit POTISEPP ohne Unterbrechung verlängert und er für eine zweite Amtszeit mit Wirkung vom 23. Dezember 2022 ernannt werden. Dieser Beschluss sollte daher umgehend in Kraft treten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Priit POTISEPP wird zu einem den Rat vertretenden Mitglied des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance für eine zweite Amtszeit von drei Jahren ab dem 23. Dezember 2022 ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem 23. Dezember 2022.

Geschehen zu Brüssel am 14. Februar 2023.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

E. SVANTESSON


(1)  ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 17.

(2)  Beschluss des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance (ABl. C 428 vom 20.12.2019, S. 5).