11.1.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 8/16


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2023/98 DER KOMMISSION

vom 9. Januar 2023

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 hinsichtlich harmonisierter Normen für Geräte für Lampen, Leuchten, Klima- und Umwelttestgeräte und andere Temperatur-Konditionierungsgeräte sowie Geräte zur Energiemessung und -überwachung

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 12 der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (2) wird bei elektrischen Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den Sicherheitszielen nach Artikel 3 der Richtlinie und Anhang I der Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2)

Mit Schreiben M/511 vom 8. November 2012 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), die erste vollständige Liste der Titel harmonisierter Normen vorzulegen und harmonisierte Normen für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU auszuarbeiten, zu überarbeiten und zu vervollständigen (im Folgenden „Auftrag“). Die Sicherheitsziele nach Artikel 3 der Richtlinie 2014/35/EU und Anhang I dieser Richtlinie haben sich seit dem Auftrag an das CEN, das Cenelec und das ETSI nicht geändert.

(3)

Auf der Grundlage des Auftrags erarbeiteten das CEN und das Cenelec die harmonisierte Norm EN IEC 61010-2-012:2022 und deren Änderung EN IEC 61010-2-012:2022/A11:2022 für Klima- und Umwelttestgeräte und andere Temperatur-Konditionierungsgeräte.

(4)

Auf der Grundlage des Auftrags überarbeiteten das CEN und das Cenelec die harmonisierte Norm EN 60598-2-22:2014, geändert durch EN 60598-2-22:2014/A1:2020 sowie berichtigt durch EN 60598-2-22:2014/AC:2015, EN 60598-2-22:2014/AC:2016-05 und EN 60598-2-22:2014/AC:2016-09, für Leuchten für Notbeleuchtung, deren Fundstellen im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1956 der Kommission (3) veröffentlicht sind. Dies führte zur Annahme der harmonisierten Norm EN IEC 60598-2-22:2022.

(5)

Auf der Grundlage des Auftrags überarbeiteten das CEN und das Cenelec auch die folgenden harmonisierten Normen, deren Fundstellen in der Mitteilung der Kommission (4) veröffentlicht sind: EN 61557-12:2008 für kombinierte Geräte zur Messung und Überwachung des Betriebsverhaltens; EN 60598-1:2015, geändert durch EN 60598-1:2015/A1:2018 sowie berichtigt durch EN 60598-1:2015/AC:2015, EN 60598-1:2015/AC:2016 und EN 60598-1:2015/AC:2017-05, für Leuchten. Dies führte zur Annahme der harmonisierten Normen EN IEC 61557-12:2022 und EN IEC 60598-1:2021 sowie deren Änderung EN IEC 60598-1:2021/A11:2022.

(6)

Auf der Grundlage des Auftrags änderten das CEN und das Cenelec die harmonisierte Norm EN 61347-2-7:2012, geändert durch EN 61347-2-7:2012/A1:2019, für Geräte für Lampen, deren Fundstellen im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1956 veröffentlicht sind. Dies führte zur Annahme der geänderten harmonisierten Norm EN 61347-2-7:2012/A2:2022.

(7)

Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN und dem Cenelec geprüft, ob diese harmonisierten Normen und die Änderungen dem Auftrag entsprechen.

(8)

Die folgenden harmonisierten Normen entsprechen den Sicherheitszielen, die sie abdecken sollen und die in der Richtlinie 2014/35/EU festgelegt sind: EN IEC 61010-2-012:2022, geändert durch EN IEC 61010-2-012:2022/A11:2022; EN IEC 61557-12:2022; EN IEC 60598-1:2021, geändert durch EN IEC 60598-1:2021/A11:2022; EN IEC 60598-2-22:2022; EN 61347-2-7:2012, geändert durch EN 61347-2-7:2012/A1:2019 sowie EN 61347-2-7:2012/A2:2022. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser Normen und der einschlägigen Änderungen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(9)

In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 sind die Fundstellen der harmonisierten Normen aufgeführt, bei denen die Vermutung der Konformität mit der Richtlinie 2014/35/EU gilt. Um sicherzustellen, dass die Fundstellen der harmonisierten Normen, die zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU erstellt wurden, in einem einzigen Rechtsakt aufgeführt sind, sollten die Fundstellen dieser Normen in diesen Anhang aufgenommen werden.

(10)

Es ist daher erforderlich, die Fundstellen der harmonisierten Normen EN 60598-2-22:2014 und EN 61347-2-7:2012, gegebenenfalls zusammen mit den Fundstellen veröffentlichter Änderungs- oder Berichtigungsnormen, die in der Reihe L des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlich wurden, zu streichen, da sie überarbeitet oder geändert wurden. Diese Fundstellen sollten daher aus Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 gestrichen werden.

(11)

Ferner ist es erforderlich, die Fundstellen der harmonisierten Normen EN 61557-12:2008 und EN 60598-1:2015, gegebenenfalls zusammen mit den Fundstellen veröffentlichter Änderungs- oder Berichtigungsnormen, die in der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlich wurden, zu streichen, da sie überarbeitet wurden. In Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 sind die Fundstellen der harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU aufgeführt, die aus dem Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, gestrichen werden. Daher ist es angezeigt, die genannten Fundstellen in diesen Anhang aufzunehmen.

(12)

Damit die Hersteller genügend Zeit haben, ihre unter die harmonisierten Normen EN 61557-12:2008; EN 60598-1:2015, geändert durch EN 60598-1:2015/A1:2018 sowie berichtigt durch EN 60598-1:2015/AC:2015, EN 60598-1:2015/AC:2016 und EN 60598-1:2015/AC:2017-05; EN 60598-2-22:2014, geändert durch EN 60598-2-22:2014/A1:2020 sowie berichtigt durch EN 60598-2-22:2014/AC:2015, EN 60598-2-22:2014/AC:2016-05 und EN 60598-2-22:2014/AC:2016-09; sowie EN 61347-2-7:2012, geändert durch EN 61347-2-7:2012/A1:2019, fallenden elektrischen Betriebsmittel anzupassen, muss die Entfernung der Fundstellen dieser harmonisierten Normen verschoben werden.

(13)

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1956 sollte daher entsprechend geändert werden.

(14)

Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Vermutung der Konformität mit den entsprechenden grundlegenden Anforderungen, einschließlich der Sicherheitsziele, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstellen dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1956 wird wie folgt geändert:

a)

Anhang I wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert;

b)

Anhang II wird gemäß Anhang II des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Anhang I Nummer 1 gilt ab dem 11. Juli 2024.

Brüssel, den 9. Januar 2023

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12.

(2)  Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 357).

(3)  Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1956 der Kommission vom 26. November 2019 über die harmonisierten Normen für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen und zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 306 vom 27.11.2019, S. 26).

(4)  Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (ABl. C 326 vom 14.9.2018, S. 4).


ANHANG I

Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 wird wie folgt geändert:

1.

Die Zeilen 14a und 54 werden gestrichen;

2.

Die folgenden Zeilen werden in fortlaufender Folge eingefügt:

Nr.

Fundstelle der Norm

„14b.

EN IEC 60598-2-22:2022

Leuchten — Teil 2-22: Besondere Anforderungen — Leuchten für Notbeleuchtung“

„54a.

EN 61347-2-7:2012

Geräte für Lampen — Teil 2-7: Besondere Anforderungen an batterieversorgte elektronische Betriebsgeräte für die Notbeleuchtung (mit Einzelbatterie)

EN 61347-2-7:2012/A1:2019

EN 61347-2-7:2012/A2:2022“

3.

Folgende Zeilen werden angefügt:

Nr.

Fundstelle der Norm

„128.

EN IEC 60598-1:2021

Leuchten — Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen

EN IEC 60598-1:2021/A11:2022

129.

EN IEC 61010-2-012:2022

Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte — Teil 2-012: Besondere Anforderungen an Klima- und Umwelttestgeräte und andere Temperatur-Konditionierungsgeräte

EN IEC 61010-2-012:2022/A11:2022

130.

EN IEC 61557-12:2022

Elektrische Sicherheit in Niederspannungsnetzen bis AC 1 000 V und DC 1 500 V — Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmaßnahmen — Teil 12: Geräte zur Energiemessung und -überwachung (PMD)“


ANHANG II

In Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 werden folgende Zeilen angefügt:

Nr.

Fundstelle der Norm

Datum der Streichung

„118.

EN 60598-1:2015

Leuchten — Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen

EN 60598-1:2015/AC:2015

EN 60598-1:2015/AC:2016

EN 60598-1:2015/AC:2017-05

EN 60598-1:2015/A1:2018

11. Juli 2024

119.

EN 61557-12:2008

Elektrische Sicherheit in Niederspannungsnetzen bis AC 1 000 V und DC 1 500 V — Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmaßnahmen — Teil 12: Kombinierte Geräte zur Messung und Überwachung des Betriebsverhaltens

11. Juli 2024“