29.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 242/394


BESCHLUSS (EU) 2023/1916 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 10. Mai 2023

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) für das Haushaltsjahr 2021

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2021,

unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2021, zusammen mit den Antworten der Agenturen (1),

unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Februar 2023 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilenden Entlastung (06248/2023 — C9-0098/2023),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (3), insbesondere auf Artikel 70,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1339/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Errichtung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (4), insbesondere auf Artikel 17,

gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (5), insbesondere auf Artikel 105,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0135/2023),

1.

erteilt der Direktorin der Europäischen Stiftung für Berufsbildung Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Stiftung für das Haushaltsjahr 2021;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Die Präsidentin

Roberta METSOLA

Der Generalsekretär

Alessandro CHIOCCHETTI


(1)   ABl. C 412 vom 27.10.2022, S. 12.

(2)   ABl. C 399 vom 17.10.2022, S. 240.

(3)   ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.

(4)   ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 82.

(5)   ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.