15.7.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 188/98 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/1220 DER KOMMISSION
vom 14. Juli 2022
zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf das Format, in dem Zweigniederlassungen von Drittlandfirmen und zuständige Behörden die in Artikel 41 Absätze 3 und 4 jener Richtlinie genannten Angaben zu übermitteln haben
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (1), insbesondere auf Artikel 41 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Es ist notwendig, sicherzustellen, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die betroffenen zuständigen Behörden alle für die Beaufsichtigung der Zweigniederlassungen von Drittlandfirmen erforderlichen Angaben erhalten und diese Angaben effizient und zügig verarbeitet werden. Die in Artikel 41 Absätze 3 und 4 der Richtlinie 2014/65/EU genannten Angaben sollten daher in einer in der internationalen Finanzwelt gebräuchlichen Sprache übermittelt werden. |
(2) |
Nach Artikel 39 Absatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU müssen Zweigniederlassungen von Drittlandfirmen, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats Wertpapierdienstleistungen oder Anlagetätigkeiten zu erbringen beabsichtigen, eine vorherige Zulassung der zuständigen Behörden dieses Mitgliedstaats einholen. Derartige Zweigniederlassungen dürfen Wertpapierdienstleistungen oder Anlagetätigkeiten nicht in anderen Mitgliedstaaten als dem Mitgliedstaat erbringen, in dem sie ihre Zulassung erhalten haben. Die Europäische Kommission kann jedoch einen Gleichwertigkeitsbeschluss nach Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) erlassen, der besagt, dass die Rechts- und Aufsichtsvereinbarungen des betreffenden Drittlands in Bezug auf Wertpapierfirmen den in der Union geltenden Anforderungen gleichwertig sind. In diesem Fall würden die zugelassenen Zweigniederlassungen von Wertpapierfirmen, die unter einen solchen Gleichwertigkeitsbeschlusses fallen, unabhängig davon, ob sie grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen oder grenzüberschreitende Tätigkeiten ausüben, weiterhin von der zuständigen Behörde desjenigen Mitgliedstaats beaufsichtigt, in dem diese Zweigniederlassungen errichtet wurden. Daher gilt es sicherzustellen, dass sich das Format für die Übermittlung der in Artikel 41 Absatz 3 der Richtlinie 2014/65/EU genannten Angaben auch dafür eignet, über solche grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Tätigkeiten dieser Zweigniederlassungen zu berichten. |
(3) |
Nach Artikel 41 Absatz 3 der Richtlinie 2014/65/EU haben die gemäß Artikel 41 Absatz 1 jener Richtlinie zugelassenen Zweigniederlassungen von Drittlandfirmen der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem die Zulassung erteilt wurde, jährlich die in Artikel 41 Absatz 3 genannten Angaben zu übermitteln. Um nicht nur das Format, sondern auch den Zeitpunkt dieser Übermittlung zu harmonisieren, ist es notwendig, zeitliche Vorgaben für die Übermittlung dieser Angaben an die zuständigen Behörden festzulegen. |
(4) |
Diese Verordnung beruht auf dem Entwurf technischer Durchführungsstandards, der der Kommission von der ESMA vorgelegt wurde. |
(5) |
Die ESMA hat zu diesem Entwurf öffentliche Konsultationen durchgeführt, die damit verbundenen potenziellen Kosten- und Nutzeffekte analysiert und die Stellungnahme der nach Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) eingesetzten Interessengruppe Wertpapiere und Wertpapiermärkte eingeholt — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Format der Angaben, die Zweigniederlassungen von Drittlandfirmen jährlich an die zuständigen Behörden zu übermitteln haben
(1) Die Zweigniederlassung einer gemäß Artikel 41 Absatz 1 der Richtlinie 2014/65/EU zugelassenen Drittlandfirma übermittelt die in Artikel 41 Absatz 3 jener Richtlinie genannten Angaben unter Verwendung des in Anhang I festgelegten Formats. Unterliegt die Drittlandfirma jedoch einem Gleichwertigkeitsbeschluss im Sinne von Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, verwendet die Zweigniederlassung dieser Drittlandfirma für die unter diesen Gleichwertigkeitsbeschluss fallenden Dienstleistungen und Tätigkeiten das in Anhang II festgelegte Format.
(2) Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in einer in der internationalen Finanzwelt gebräuchlichen Sprache übermittelt.
(3) Die in Absatz 1 genannten Angaben werden zum 30. April eines jeden Jahres übermittelt und beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres. Die Richtigkeit der übermittelten Angaben ist zum 31. Dezember des vorangegangenen Jahres gegeben.
Artikel 2
Format der Angaben, die die zuständigen Behörden auf Ersuchen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu übermitteln haben
Für die Zwecke von Artikel 41 Absatz 4 der Richtlinie 2014/65/EU übermitteln die zuständigen Behörden der ESMA die folgenden Felder aus den Anhängen I und II:
1. |
Berichtszeitraum: 1a und 1b sowie, falls anwendbar, 19a und 19b; |
2. |
Name der Drittlandfirma und der Zweigniederlassung: 2a und 2d sowie, falls anwendbar, 20a und 20d; |
3. |
Von der Zweigniederlassung erbrachte Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen: 3a, 3b, 3c, 3d, 3e, 3f, 3g und 3h sowie, falls anwendbar, 21a, 21b, 21c, 21d, 21e, 21f, 21g und 21h; |
4. |
Anzahl der Kunden und Gegenparteien und Anzahl der Mitarbeiter der Zweigniederlassung: 4a, 4b, 4c und 4d sowie, falls anwendbar, 22a, 22b und 22c; |
5. |
Umsatz und Gesamtwert der Vermögenswerte der Zweigniederlassung: 5a, 5b und 5c sowie, falls anwendbar, 23a, 23b und 23c. |
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 14. Juli 2022
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349.
(2) Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 84).
(3) Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84).
ANHANG I
Format für die Übermittlung der in Artikel 41 Absätze 3 und 4 der Richtlinie 2014/65/EU genannten Angaben (1)
# |
Feld |
Teilfeld |
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1a |
Berichtszeitraum |
Beginn der Berichterstattung für das Kalenderjahr (JJJJ-MM-TT) |
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1b |
Ende der Berichterstattung für das Kalenderjahr (JJJJ-MM-TT) |
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2a |
Name und Kontaktdaten der Drittlandfirma, einschließlich Angaben der Zweigniederlassung, der für die Angabenübermittlung zuständigen Person und der für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma zuständigen Drittlandsbehörden |
Vollständiger Firmenname der Zweigniederlassung und Rechtsträgerkennung (LEI) |
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2b |
Anschrift der Zweigniederlassung (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
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2c |
Kontaktdaten der Zweigniederlassung, einschließlich E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Internet-Adresse |
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2d |
Vollständiger rechtsgültiger Name der Drittlandfirma und, sofern verfügbar, Rechtsträgerkennung (LEI) (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
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2e |
Eingetragene Anschrift des Hauptsitzes der Drittlandfirma (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
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2f |
Kontaktdaten der Drittlandfirma, insbesondere auch E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Internet-Adresse |
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2g |
Land des Hauptsitzes der Drittlandfirma (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
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2h |
Name, Anschrift und Land der Behörde, die für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma im betreffenden Drittland zuständig ist. Wenn mehr als eine Behörde für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma zuständig ist: Angaben und Zuständigkeitsbereiche für jede Behörde (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
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2i |
Vollständiger Name der Kontaktperson |
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2j |
Anschrift der Kontaktperson |
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2k |
Telefonnummer der Kontaktperson |
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2l |
E-Mail-Anschrift der Kontaktperson |
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2m |
Funktion/Titel der Kontaktperson |
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3a |
Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen, die von der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, während des Berichtszeitraums erbracht wurden |
Liste der erbrachten Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen (gemäß Anhang I Abschnitte A und B der Richtlinie 2014/65/EU) der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde |
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3b |
Liste der Kategorien von Finanzinstrumenten (gemäß Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2014/65/EU), für die solche Dienstleistungen und Tätigkeiten erbracht wurden |
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3c |
Wenn die Zweigniederlassung Portfolioverwaltung erbringt: Gesamtwert der verwalteten Vermögenswerte für Kunden in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, am Ende des Berichtszeitraums |
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3d |
Wenn die Zweigniederlassung Portfolioverwaltung erbringt: Durchschnittlicher Wert der verwalteten Vermögenswerte für Kunden in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, im Berichtszeitraum |
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3e |
Falls die Zweigniederlassung Anlageberatung erbringt: Gesamtwert der Vermögenswerte, für die Anlageberatung erbracht wurde für Kunden in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, am Ende des Berichtszeitraums |
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3f |
Falls die Zweigniederlassung Anlageberatung erbringt: Durchschnittlicher Wert der Vermögenswerte, für die Anlageberatung erbracht wurde für Kunden in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, während des Berichtszeitraums |
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3g |
Wenn die Zweigniederlassung die Nebendienstleistung der Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden erbringt oder Kundengelder hält: Gesamtwert der von der Zweigniederlassung für Kunden in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigstelle errichtet wurde, gehaltenen Vermögenswerte (einschließlich Barmittel) am Ende des Berichtszeitraums |
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3h |
Wenn die Zweigniederlassung die Nebendienstleistung der Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden erbringt oder Kundengelder hält: Durchschnittlicher Wert der von der Zweigniederlassung für Kunden in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigstelle errichtet wurde, gehaltenen Vermögenswerte (einschließlich Barmittel) im Berichtszeitraum |
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4a |
Anzahl der Kunden und Gegenparteien sowie Anzahl der Mitarbeiter der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, während des Berichtszeitraums |
Gesamtzahl der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde |
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4b |
Aufschlüsselung der Gesamtzahl der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, nach erbrachter Wertpapierdienstleistung, Anlagetätigkeit oder Nebendienstleistung in diesem Mitgliedstaat |
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4c |
Anzahl der Kleinanleger, professionellen Anleger und geeigneten Gegenparteien (gemäß Richtlinie 2014/65/EU), für die die Zweigniederlassung Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten oder Nebendienstleistungen in dem Mitgliedstaat erbringt, in dem sie errichtet wurde |
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4d |
Aufschlüsselung der Mitarbeiterzahl der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, nach erbrachter Wertpapierdienstleistung, Anlagetätigkeit oder Nebendienstleistung im betreffenden Mitgliedstaat |
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5a |
Umsatz und Gesamtwert der Vermögenswerte der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, während des Berichtszeitraums |
Von der Zweigniederlassung erzielter Umsatz und Gesamtwert der Vermögenswerte, die den erbrachten Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen in dem Mitgliedstaat entsprechen, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde |
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5b |
Aufschlüsselung des Umsatzes der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, nach erbrachter Wertpapierdienstleistung, Anlagetätigkeit und Nebendienstleistung in diesem Mitgliedstaat |
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5c |
Aufschlüsselung des Umsatzes der Zweigniederlassung in dem Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, nach Kundengattung gemäß Richtlinie 2014/65/EU |
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6 |
Wenn die Zweigniederlassung Handel auf eigene Rechnung treibt: Angaben zur Risikoposition der Drittlandfirma während des Berichtszeitraums gegenüber Gegenparteien in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde |
Monatliche Mindest-, Durchschnitts- und Höchstrisikoposition gegenüber Gegenparteien in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde |
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7 |
Wenn die Zweigniederlassung die Emission von Finanzinstrumenten und/oder die Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung durchführt: Angaben zum Wert der von Gegenparteien im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, stammenden Finanzinstrumente, bei denen die Übernahme der Emission oder die Platzierung mit fester Übernahmeverpflichtung während des Berichtszeitraums durchgeführt wurde |
Gesamtwert und Anzahl der von Gegenparteien im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, stammenden Finanzinstrumente, bei denen die Zweigniederlassung die Übernahme der Emission oder die Platzierung mit fester Übernahmeverpflichtung durchgeführt hat |
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8a |
Zusammensetzung des Leitungsorgans der Drittlandfirma |
Liste der Mitglieder des Leitungsorgans der Drittlandfirma |
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8b |
Für jedes Mitglied des Leitungsorgans: vollständiger Name, Wohnsitzland und Kontaktdaten |
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8c |
Position, für die jedes Mitglied des Leitungsorgans bestellt ist |
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9a |
Inhaber von Schlüsselfunktionen für die Tätigkeiten der Zweigniederlassung |
Liste der Inhaber von Schlüsselfunktionen für die Tätigkeiten der Zweigniederlassung |
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9b |
Für jeden Inhaber von Schlüsselfunktionen: vollständiger Name, Wohnsitzland und Kontaktdaten |
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9c |
Position, für die jeder Inhaber einer Schlüsselfunktion bestellt ist |
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9d |
Berichtslinien zwischen den Inhabern von Schlüsselfunktionen und dem Leitungsorgan der Drittlandfirma |
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10 |
Angaben zu Beschwerden, die bei der Zweigniederlassung oder der Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, während des Berichtszeitraums eingegangen sind |
Anzahl der Beschwerden, die bei der Zweigniederlassung oder der Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, eingegangen sind, samt
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11a |
Beschreibung der Vermarktungstätigkeiten der Zweigniederlassung oder der Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, während des Berichtszeitraums |
Beschreibung der eingesetzten Vermarktungsstrategie der Zweigniederlassung oder der Drittlandfirma im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung, einschließlich Angaben zur geografischen Reichweite und zu den von der Drittlandfirma genutzten Vermarktungswegen (z. B. Vermittler, Informationsveranstaltungen, Telefonanrufe, Websites) |
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11b |
Liste der von der Zweigniederlassung der Drittlandfirma verwendeten Handelsnamen im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, samt folgender Angaben für jeden Handelsnamen:
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11c |
Bei Vermittlern oder ähnlichen Rechtssubjekten, die die Zweigniederlassung der Drittlandfirma im betreffenden Mitgliedstaat einsetzt: Name der Person oder des Rechtssubjekts samt Anschrift und Kontaktdaten |
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11d |
Liste der verwendeten Websites der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, samt URL jeder Website |
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12a |
Beschreibung der Anlegerschutzmaßnahmen der Drittlandfirma, die den Kunden der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, zur Verfügung stehen, einschließlich der aus dem System für die Entschädigung der Anleger gemäß Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe f der Richtlinie 2014/65/EU resultierenden Rechte dieser Kunden (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
Kundeninformation und Berichtspflicht gegenüber Kunden |
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Beschreibung der von der Drittlandfirma getroffenen Vorkehrungen in Bezug auf ihre Informations- und Berichtspflichten gegenüber Kunden und in Bezug auf Durchführungsmaßnahmen für die Tätigkeit der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde |
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12b |
Sprache(n), die die Zweigniederlassung gegenüber ihren Kunden im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, verwenden wird |
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12c |
Eignung und Zweckmäßigkeit |
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Beschreibung der Vorkehrungen der Drittlandfirma für die Beurteilung der Eignung bzw. Zweckmäßigkeit, wenn die Zweigniederlassung Dienstleistungen für Kunden im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, erbringt |
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12d |
Bestmögliche Ausführung |
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Wenn die Zweigniederlassung Aufträge für Kunden im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, ausführt: Beschreibung der Vorkehrungen, die getroffen wurden, um die kundengünstigste Ausführung von Aufträgen sicherzustellen |
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12e |
Vorschriften für die Bearbeitung von Kundenaufträgen |
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Wenn die Zweigniederlassung Kundenaufträge bearbeitet: Beschreibung der von der Zweigniederlassung eingerichteten Systeme für die unverzügliche, redliche und rasche Ausführung von Kundenaufträgen mit Fokus auf der Tätigkeit der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde |
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12f |
Vorkehrungen für die Produktüberwachung |
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Wenn die Drittlandfirma über ihre Zweigniederlassung Finanzinstrumente konzipiert und/oder vertreibt: Beschreibung der von der Drittlandfirma getroffenen Produktüberwachungsvorkehrungen für die Tätigkeit der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde |
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12g |
Vorkehrungen der Drittlandfirma für die Erkennung, Vermeidung und Regelung von Interessenkonflikten |
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Beschreibung der Maßnahmen, die die Drittlandfirma über ihre Zweigniederlassung ergriffen hat, um Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden oder zu regeln, die bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen entstehen, einschließlich derjenigen, die auf die Vergütungspolitik für Personen zurückgehen, die an der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, beteiligt sind |
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12h |
Vorkehrungen der Drittlandfirma für die Bearbeitung von Beschwerden |
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Beschreibung des von der Drittlandfirma über ihre Zweigniederlassung eingerichteten und von den Kunden der Zweigniederlassung im Beschwerdefall einzuhaltenden Verfahrens |
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12i |
Zuständige Abteilung für die Bearbeitung der Beschwerden von Kunden der Zweigniederlassung |
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12j |
Sprache(n), in der bzw. denen Kundenbeschwerden eingereicht werden müssen |
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12k |
Zuständige Gerichte (im Streitfall) laut Nennung in vertraglichen Vereinbarungen zwischen der über ihre Zweigniederlassung handelnden Drittlandfirma und ihren Kunden im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde |
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12l |
Zuständige alternative Streitbeilegungsstelle(n) für Streitigkeiten zwischen Kunden im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, und der Drittlandfirma |
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12m |
Mitgliedschaft der Drittlandfirma in einem Anlegerentschädigungssystem |
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Beschreibung der Mitgliedschaft der Drittlandfirma in einem Anlegerentschädigungssystem, einschließlich Angaben zur Anspruchsberechtigung der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung beim betreffenden System, zu seinem Geltungsbereich, den Anspruchsvoraussetzungen und zu den Beträgen und Finanzinstrumenten, die durch das System abgesichert sind |
||||||||||
12n |
Vorkehrungen der Drittlandfirma zum Schutz und zur Verwaltung von Kundengeldern und -vermögen |
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Beschreibung jeglicher Vorkehrungen zum Schutz von Kundengeldern oder Kundenvermögen (wenn Finanzinstrumente und Gelder verwahrt werden, insbesondere auch Name der Depotbank und zugehörige Verträge) in dem Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde |
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12o |
Sonstige Vorkehrungen |
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Beschreibung jeglicher sonstiger Vorkehrungen, die aus Sicht der Drittlandfirma relevant sind für die ehrliche, redliche, professionelle und im Kundeninteresse liegende Dienstleistungserbringung und Tätigkeit der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde |
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13a |
Angaben zu den Auslagerungsvereinbarungen der Drittlandfirma für die Tätigkeit der Zweigniederlassung (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
Liste und Beschreibung der Funktionen, die ausgelagert wurden (oder ausgelagert werden sollen) |
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13b |
Beschreibung der zugewiesenen Ressourcen (insbesondere der personellen und technischen Ressourcen sowie des internen Kontrollsystems) für die Kontrolle der ausgelagerten Funktionen, Dienstleistungen oder Tätigkeiten, soweit sie mit der Tätigkeit der Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde, zusammenhängen |
|||||||||
14 |
Angaben zu den von der Drittlandfirma getroffenen Vorkehrungen (einschließlich der IT-Vorkehrungen) für die Tätigkeiten der Zweigniederlassung in Sachen algorithmischer Handel, Hochfrequenzhandel und direkter elektronischer Zugang (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
Beschreibung etwaiger von der Drittlandfirma getroffener Vorkehrungen und/oder zugewiesener Ressourcen (insbesondere personeller Ressourcen und IT-Ressourcen) für die Tätigkeit ihrer Zweigniederlassung im Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, für den algorithmischen Handel, den Hochfrequenzhandel und den direkten elektronischen Zugang sowie für die Kontrolle derartiger Tätigkeiten |
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15a |
Angaben zu den Tätigkeiten der Compliance-Funktion (oder einer gleichwertigen Funktion) |
Regulatorische Veränderungen |
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Beschreibung der Handhabung und Umsetzung wesentlicher Änderungen und Entwicklungen bei den aufsichtsrechtlichen Anforderungen während des Berichtszeitraums, die sich auf die Anlegerschutzmaßnahmen für die Tätigkeiten der Zweigniederlassung der Drittlandfirma auswirken |
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15b |
Erkenntnisse |
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Anzahl der vor Ort durchgeführten und der ausgelagerten Kontrollen sowie Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse der Compliance-Funktion in Bezug auf die Tätigkeit der Drittlandfirma, soweit sie für die Tätigkeit der Zweigniederlassung relevant sind |
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15c |
Ergriffene oder zu ergreifende Maßnahmen (insbesondere auch nach Beschwerden oder Abweichung von den Empfehlungen der Compliance-Funktion an die Geschäftsleitung), um festgestellte Versäumnisse oder drohende Versäumnisse der Drittlandfirma zu adressieren, soweit sie mit der Tätigkeit der Zweigniederlassung zusammenhängen |
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15d |
Sonstiges |
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Jegliche sonstige Angaben, die die Zweigniederlassung für erwähnenswert hält |
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16a |
Angaben zu den Tätigkeiten der Innenrevision (oder einer gleichwertigen Funktion) |
Erkenntnisse |
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Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse der Innenrevision in Bezug auf die Tätigkeit der Drittlandfirma, soweit sie für die Tätigkeit der Zweigniederlassung relevant sind |
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16b |
Insgesamt ergriffene oder zu ergreifende Maßnahmen (insbesondere Zeitplan und beteiligte Organisationseinheiten der Drittlandfirma), um festgestellte Versäumnisse oder drohende Versäumnisse der Drittlandfirma zu adressieren, soweit sie mit der Tätigkeit der Zweigniederlassung zusammenhängen |
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17a |
Angaben zu den Tätigkeiten der Risikomanagementfunktion (oder einer gleichwertigen Funktion) und zur Risikomanagementstrategie der Drittlandfirma |
Risikomanagementstrategie |
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Zusammenfassung der Risikomanagementstrategie der Drittlandfirma, soweit sie mit der Tätigkeit der Zweigniederlassung zusammenhängt, und der Vorkehrungen, die die Zweigniederlassung in Bezug auf die Dienstleistungen und Tätigkeiten der Zweigniederlassung anwendet (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
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17b |
Erkenntnisse |
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Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse der Risikomanagementfunktion in Bezug auf die Tätigkeit der Drittlandfirma insgesamt und daraufhin ergriffene oder zu ergreifende Maßnahmen |
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18 |
Jegliche sonstige Angaben, die der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde, aus Sicht der Zweigniederlassung einer Drittlandfirma übermittelt werden sollten |
(1) Angaben zur Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen durch Zweigniederlassungen von Drittlandfirmen sind Gegenstand von Anhang II.
ANHANG II
Format für die Übermittlung der in Artikel 41 Absätze 3 und 4 der Richtlinie 2014/65/EU genannten Angaben im Falle eines Gleichwertigkeitsbeschlusses der Kommission nach Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014
Zusätzlich zu den nach Anhang I dieser Durchführungsverordnung erforderlichen Angaben übermitteln Drittlandfirmen, die auch Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten im Rahmen eines Gleichwertigkeitsbeschlusses nach Artikel 47 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 in der Europäischen Union erbringen (sofern sie nach Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 tatsächlich als gleichwertig anerkannt wurden), der zuständigen Behörde im Rahmen von Artikel 41 Absatz 3 der Richtlinie 2014/65/EU außerdem folgende Angaben:
# |
Feld |
Teilfeld |
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19a |
Berichtszeitraum |
Beginn der Berichterstattung für das Kalenderjahr (JJJJ-MM-TT) |
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19b |
Ende der Berichterstattung für das Kalenderjahr (JJJJ-MM-TT) |
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20a |
Name und Kontaktdaten der Drittlandfirma, einschließlich Angaben der Zweigniederlassung, der für die Angabenübermittlung zuständigen Person und der für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma zuständigen Drittlandsbehörden |
Vollständiger Firmenname der Zweigniederlassung und Rechtsträgerkennung (LEI), sofern verfügbar |
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20b |
Anschrift der Zweigniederlassung (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
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20c |
Kontaktdaten der Zweigniederlassung, einschließlich E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Internet-Adresse |
|||||||||||
20d |
Vollständiger rechtsgültiger Name der Drittlandfirma und, sofern verfügbar, Rechtsträgerkennung (LEI) (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
|||||||||||
20e |
Eingetragene Anschrift des Hauptsitzes der Drittlandfirma (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
|||||||||||
20f |
Kontaktdaten der Drittlandfirma, einschließlich E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Internet-Adresse |
|||||||||||
20g |
Land des Hauptsitzes der Drittlandfirma (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
|||||||||||
20h |
Name, Anschrift und Land der Behörde, die für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma im betreffenden Drittland zuständig ist. Wenn mehr als eine Behörde für die Beaufsichtigung der Drittlandfirma zuständig ist: Angaben und Zuständigkeitsbereiche für jede Behörde (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
|||||||||||
20i |
Vollständiger Name der Kontaktperson |
|||||||||||
20j |
Anschrift der Kontaktperson |
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20k |
Telefonnummer der Kontaktperson |
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20l |
E-Mail-Anschrift der Kontaktperson |
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20m |
Funktion/Titel der Kontaktperson |
|||||||||||
21a |
Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen, die von der Zweigniederlassung in jedem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat ihrer Errichtung während des Berichtszeitraums erbracht wurden |
Liste der erbrachten Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen (gemäß Anhang I Abschnitte A und B der Richtlinie 2014/65/EU) der Zweigniederlassung für geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden im Sinne von Anhang II Abschnitt I der Richtlinie 2014/65/EU in jedem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Errichtung |
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21b |
Liste der Kategorien von Finanzinstrumenten (gemäß Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2014/65/EU), für die solche Dienstleistungen und Tätigkeiten erbracht wurden |
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21c |
Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung Portfolioverwaltung erbringt: Gesamtwert der verwalteten Vermögenswerte für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat am Ende des Berichtszeitraums |
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21d |
Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung Portfolioverwaltung erbringt: Durchschnittlicher Wert der verwalteten Vermögenswerte für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat während des Berichtszeitraums |
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21e |
Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung Anlageberatung erbringt: Gesamtwert der Vermögenswerte, für die diese Dienstleistung für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat erbracht wurde, am Ende des Berichtszeitraums |
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21f |
Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung Anlageberatung erbringt: Durchschnittlicher Wert der Vermögenswerte, für die diese Dienstleistung für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat erbracht wurde, im Berichtszeitraum |
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21g |
Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung die Nebendienstleistung der Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden erbringt oder in dem sie Kundengelder hält: Gesamtwert der von der Zweigniederlassung für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat gehaltenen Vermögenswerte (einschließlich Barmittel) am Ende des Berichtszeitraums |
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21h |
Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung die Nebendienstleistung der Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden erbringt oder in dem sie Kundengelder hält: Durchschnittlicher Wert der von der Zweigniederlassung für Kunden im betreffenden Mitgliedstaat gehaltenen Vermögenswerte (einschließlich Barmittel) im Berichtszeitraum |
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22a |
Zahl der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung in anderen Mitgliedstaaten als dem Errichtungsmitgliedstaat und insgesamt während des Berichtszeitraums |
Gesamtzahl der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung in der Europäischen Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) |
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22b |
Gesamtzahl der Kunden und Gegenparteien der Drittlandfirma insgesamt |
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22c |
Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat ist und in dem die Zweigniederlassung Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten oder Nebendienstleistungen erbracht hat: Gesamtzahl der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung im betreffenden Mitgliedstaat samt
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23a |
Umsatz und Gesamtwert der Vermögenswerte der Zweigniederlassung in anderen Mitgliedstaaten als dem Errichtungsmitgliedstaat sowie der Drittlandfirma insgesamt während des Berichtszeitraums |
Umsatz der Zweigniederlassung in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem sie errichtet wurde) und Gesamtwert der Vermögenswerte, die den von der Drittlandfirma in der Union (ohne Errichtungsmitgliedstaat) erbrachten Dienstleistungen und Tätigkeiten entsprechen |
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23b |
Gesamtumsatz der Drittlandfirma |
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23c |
Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat der Zweigniederlassung ist und in dem die Zweigniederlassung Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten oder Nebendienstleistungen erbracht hat: Umsatz und Gesamtwert der Vermögenswerte, die diesen Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen entsprechen, samt
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24a |
Wenn die Zweigniederlassung Handel auf eigene Rechnung treibt: Angaben zur Risikoposition der Drittlandfirma gegenüber Gegenparteien in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) während des Berichtszeitraums |
Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat der Zweigniederlassung ist und in dem die Zweigniederlassung Handel auf eigene Rechnung treibt: Monatliche Mindest-, Durchschnitts- und Höchstrisikoposition gegenüber Gegenparteien im betreffenden Mitgliedstaat |
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24b |
Monatliche Mindest-, Durchschnitts- und Höchstrisikoposition gegenüber Gegenparteien in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) |
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25a |
Wenn die Zweigniederlassung die Emission von Finanzinstrumenten und/oder die Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung durchführt: Angaben zum Wert der von Gegenparteien in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) stammenden Finanzinstrumente, bei denen die Übernahme der Emission oder die Platzierung mit fester Übernahmeverpflichtung während des Berichtszeitraums durchgeführt wurde |
Für jeden Mitgliedstaat, der nicht der Errichtungsmitgliedstaat der Zweigniederlassung ist und in dem die Zweigniederlassung die Emission von Finanzinstrumenten und/oder die Platzierung von Finanzinstrumenten mit fester Übernahmeverpflichtung durchführt: Gesamtwert der von Gegenparteien im betreffenden Mitgliedstaat stammenden und von der Zweigniederlassung mit fester Übernahmeverpflichtung gezeichneten oder platzierten Finanzinstrumente |
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25b |
Gesamtwert der von Gegenparteien in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) stammenden Finanzinstrumente, bei denen die Zweigniederlassung die Übernahme der Emission oder die Platzierung mit fester Übernahmeverpflichtung durchgeführt hat |
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26 |
Angaben zu Beschwerden, die bei der Zweigniederlassung und/oder der Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung in der Union (ohne Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) während des Berichtszeitraums eingegangen sind |
Anzahl der Beschwerden, die bei der Zweigniederlassung und/oder der Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung in anderen Mitgliedstaaten als dem Errichtungsmitgliedstaat eingegangen sind, samt
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27a |
Beschreibung der Vermarktungstätigkeiten der Zweigniederlassung oder Drittlandfirma in Bezug auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) während des Berichtszeitraums |
Beschreibung der Vermarktungsstrategie, die die Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) mit Blick auf die Tätigkeiten der Zweigniederlassung eingesetzt hat, einschließlich Angaben zur geografischen Reichweite und zu den von der Drittlandfirma genutzten Vermarktungswegen (z. B. Vermittler, Informationsveranstaltungen, Telefonanrufe, Websites) |
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27b |
Liste der von der Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Mitgliedstaat, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) verwendeten Handelsnamen samt folgender Angaben für jeden Handelsnamen:
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27c |
Bei Vermittlern oder ähnlichen Rechtssubjekten, auf die die Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) zurückgreift: Name der Person oder des Rechtssubjekts samt Anschrift und Kontaktdaten |
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27d |
Liste der von der Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) verwendeten Websites, jeweils samt URL der Website: |
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28a |
Beschreibung der Anlegerschutzmaßnahmen der Drittlandfirma, die den Kunden der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) zur Verfügung stehen, einschließlich der aus dem System für die Entschädigung der Anleger gemäß Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe f der Richtlinie 2014/65/EU resultierenden Rechte dieser Kunden (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
Kundeninformation und Berichtspflicht gegenüber Kunden |
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Beschreibung der von der Drittlandfirma getroffenen Vorkehrungen zur Sicherstellung, dass sie ihre Informations- und Berichtspflichten gegenüber Kunden nach den Artikeln 24 und 25 der Richtlinie 2014/65/EU und Durchführungsmaßnahmen für die Tätigkeit der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) erfüllt |
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28b |
Sprache(n), die die Zweigniederlassung gegenüber ihren Kunden in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) verwenden wird |
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28c |
Eignung und Zweckmäßigkeit |
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Beschreibung der Vorkehrungen der Drittlandfirma zur Sicherstellung, dass sie ihre Verpflichtungen zur Beurteilung der Eignung bzw. Zweckmäßigkeit erfüllt, wenn die Zweigniederlassung Dienstleistungen für Kunden in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaat der Zweigniederlassung) erbringt |
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28d |
Bestmögliche Ausführung |
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Wenn die Zweigniederlassung Aufträge für Kunden in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) ausführt: Beschreibung der Vorkehrungen zur Sicherstellung der kundengünstigsten Ausführung von Aufträgen |
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28e |
Vorschriften für die Bearbeitung von Kundenaufträgen |
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Beschreibung der von der Drittlandfirma eingerichteten Systeme für die unverzügliche, redliche und rasche Ausführung von Kundenaufträgen mit Fokus auf der Tätigkeit der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) |
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28f |
Vorkehrungen für die Produktüberwachung |
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Wenn die Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) Finanzinstrumente konzipiert und/oder vertreibt: Beschreibung der von der Drittlandfirma für ihre Tätigkeit in der Union getroffenen Vorkehrungen für die Produktüberwachung |
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28g |
Vorkehrungen der Drittlandfirma für die Erkennung, Vermeidung und Regelung von Interessenkonflikten |
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Beschreibung der Maßnahmen, die die Drittlandfirma ergriffen hat, um Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden oder zu regeln, die bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen entstehen, einschließlich derjenigen, die auf die Vergütungspolitik für Personen zurückgehen, die an der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, Anlagetätigkeiten und Nebendienstleistungen in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) beteiligt sind |
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28h |
Vorkehrungen der Drittlandfirma für die Bearbeitung von Beschwerden |
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Beschreibung des von Kunden der Drittlandfirma in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) im Beschwerdefall einzuhaltenden Verfahrens |
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28j |
Zuständige Abteilung für die Bearbeitung der Beschwerden von Kunden der Zweigniederlassung |
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28k |
Sprache(n), in der bzw. denen Kundenbeschwerden eingereicht werden müssen |
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28l |
Zuständige Gerichte (im Streitfall) laut Nennung in vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Drittlandfirma und ihren Kunden in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) |
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28m |
Zuständige alternative Streitbeilegungsstelle(n) für grenzüberschreitende Streitigkeiten mit Kunden in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) |
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28n |
Mitgliedschaft der Drittlandfirma in einem Anlegerentschädigungssystem |
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Beschreibung der Mitgliedschaft der Drittlandfirma in einem Anlegerentschädigungssystem, einschließlich Angaben zur Anspruchsberechtigung der Kunden und Gegenparteien der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde), zu seinem Geltungsbereich, den Anspruchsvoraussetzungen und zu den Beträgen und Finanzinstrumenten, die durch das System abgesichert sind |
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28o |
Vorkehrungen der Drittlandfirma zum Schutz und zur Verwaltung von Kundengeldern und -vermögen |
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Beschreibung der Vorkehrungen zum Schutz von Kundengeldern oder Kundenvermögen in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) (wenn Finanzinstrumente und Gelder verwahrt werden, insbesondere auch Name der Depotbank und zugehörige Verträge) |
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28p |
Sonstige Vorkehrungen |
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Beschreibung jeglicher sonstiger Vorkehrungen, die die Drittlandfirma für die ehrliche, redliche, professionelle und im Kundeninteresse liegende Dienstleistungserbringung und Tätigkeit der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Errichtungsmitgliedstaats der Zweigniederlassung) für relevant halten könnte |
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29a |
Angaben zu den Auslagerungsvereinbarungen der Drittlandfirma für die Tätigkeit der Zweigniederlassung (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
Liste und Beschreibung der Funktionen, die für die Erbringung der Wertpapierdienstleistungen der Zweigniederlassung und die Ausübung ihrer Tätigkeiten in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) ausgelagert wurden (oder ausgelagert werden sollen) |
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29b |
Beschreibung der zugewiesenen Ressourcen (insbesondere der personellen und technischen Ressourcen sowie des internen Kontrollsystems) für die Kontrolle der ausgelagerten Funktionen, Dienstleistungen oder Tätigkeiten, soweit sie mit der Tätigkeit der Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) zusammenhängen |
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30 |
Angaben zu den von der Drittlandfirma getroffenen Vorkehrungen (einschließlich der IT-Vorkehrungen) für die Tätigkeiten der Zweigniederlassung in Sachen algorithmischer Handel, Hochfrequenzhandel und direkter elektronischer Zugang (anzugeben, falls sich die vorherigen Angaben an die zuständige Behörde geändert haben) |
Beschreibung etwaiger von der Drittlandfirma getroffener Vorkehrungen und/oder zugewiesener Ressourcen (insbesondere personeller Ressourcen und IT-Ressourcen) für die Tätigkeit ihrer Zweigniederlassung in der Union (außerhalb des Mitgliedstaats, in dem die Zweigniederlassung errichtet wurde) für den algorithmischen Handel, den Hochfrequenzhandel und den direkten elektronischen Zugang sowie für die Kontrolle derartiger Tätigkeiten |
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31 |
Alle sonstigen Informationen, die nach Ansicht der zuständigen Behörde für eine umfassende Überwachung der Tätigkeiten der Zweigniederlassung in der Union erforderlich sind |