1.9.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 334/1


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 12. Juli 2022

zum nationalen Reformprogramm Belgiens 2022 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Belgiens 2022

(2022/C 334/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität wird finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen — durch die Union finanzierten — fiskalischen Impuls gesorgt. Die Fazilität trägt zur wirtschaftlichen Erholung und zur Durchführung nachhaltiger und wachstumsfördernder Reformen und Investitionen bei, die insbesondere auf die Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels ausgerichtet sind und die Widerstandsfähigkeit und das Potenzialwachstum der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten stärken sollen. Sie wird außerdem mittel- und langfristig zur Stärkung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sowie zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Der maximale finanzielle Beitrag, der jedem Mitgliedstaat im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität gewährt werden kann, wird gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 im Juni 2022 angepasst.

(2)

Am 24. November 2021 nahm die Kommission den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum an, mit dem das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2022 eingeleitet wurde. Darin trug sie der am 7. Mai 2021 unterzeichneten Erklärung von Porto für soziales Engagement Rechnung, die vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission am 17. November 2017 proklamierte europäische Säule sozialer Rechte weiter umzusetzen. Der Europäische Rat billigte die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts 2022 am 25. März 2022. Am 24. November 2021 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem Belgien nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets sowie den Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2022 an, in dem die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien sowie der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte analysiert wird. Der Rat hat die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (4) (im Folgenden „Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet von 2022“) am 5. April 2022 und den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht am 14. März 2022 angenommen.

(3)

Russlands Invasion in die Ukraine, die unmittelbar nach der weltweiten Pandemie erfolgte, hat den geopolitischen und wirtschaftlichen Kontext erheblich verändert. Sie hat auch die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten in Mitleidenschaft gezogen, indem sie beispielsweise die Energie-, Lebensmittel- und Rohstoffpreise steigen lassen hat und die Wachstumsaussichten verschlechtert hat. Die höheren Energiepreise belasten insbesondere die finanziell schwächsten Haushalte schwer, die von Energiearmut bedroht sind oder bereits darunter leiden, sowie diejenigen Unternehmen, die von einem Steigen der Energiepreise am meisten betroffen sind. Des Weiteren erlebt die Union einen beispiellosen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine. Die Mitgliedstaaten sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs asymmetrisch betroffen. In diesem Zusammenhang kam am 4. März 2022 aufgrund des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 des Rates (5) erstmals die Richtlinie 2001/55/EG des Rates (6) zur Anwendung, womit aus der Ukraine vertriebenen Menschen das Aufenthaltsrecht in der Union sowie das Recht auf Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung, zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsversorgung, zu Wohnungs- und Sozialleistungen gewährt wird.

(4)

Angesichts der sich rasch wandelnden wirtschaftlichen und geopolitischen Lage wird im Rahmen des Europäischen Semesters im Jahr 2022 die umfassende Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik weitergeführt und gleichzeitig, wie im Jahreswachstumsbericht 2022 dargelegt, den Anforderungen an die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität Rechnung getragen. Die Durchführung der angenommenen Aufbau- und Resilienzpläne ist für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters von entscheidender Bedeutung, da von diesen Plänen alle oder zumindest wesentliche Teile der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen aus den Europäischen Semestern der Jahre 2019 und 2020 erfasst werden. Die länderspezifischen Empfehlungen der Jahre 2019 und 2020 bleiben auch für die Aufbau- und Resilienzpläne, die gemäß den Artikeln 14, 18 und 21 der Verordnung (EU) 2021/241 überarbeitet, aktualisiert oder geändert werden, relevant; hinzu kommen gegebenenfalls andere länderspezifische Empfehlungen, die bis zur Vorlage der überarbeiteten, aktualisierten oder geänderten Aufbau- und Resilienzpläne abgegeben wurden.

(5)

Die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts ist seit März 2020 aktiviert. In ihrer Mitteilung vom 3. März 2021 mit dem Titel „Ein Jahr nach dem Ausbruch von COVID-19 — die fiskalpolitische Reaktion“ erläuterte die Kommission ihre Auffassung, dass der Beschluss über die Deaktivierung oder weitere Anwendung der allgemeinen Ausweichklausel eine Gesamtbewertung der Wirtschaftslage darstellen sollte, wobei das Niveau der Wirtschaftstätigkeit in der Union oder im Euro-Währungsgebiet im Vergleich zum Vorkrisenniveau (Ende 2019) als zentrales quantitatives Kriterium zu betrachten sei. Die gestiegene Unsicherheit und starke Abwärtsrisiken bei den wirtschaftlichen Aussichten angesichts des Krieges in Europa, des beispiellosen Anstiegs der Energiepreise und der anhaltenden Lieferkettenprobleme rechtfertigen die Verlängerung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts bis einschließlich 2023.

(6)

Im Einklang mit dem Ansatz in der Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 (7) zum Stabilitätsprogramm Belgiens 2021 wird der allgemeine finanzpolitische Kurs derzeit am besten als Veränderung der Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen und ohne befristete Notfallmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Krise), aber einschließlich der durch nicht rückzahlbare Hilfen (Zuschüsse) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und aus anderen Unionsfonds finanzierten Ausgaben im Verhältnis zum mittelfristigen Potenzialwachstum gemessen (8). Neben dem fiskalischen Gesamtkurs wird bei der Bewertung, ob die nationale Finanzpolitik vorsichtig ist und ihre Zusammensetzung eine nachhaltige Erholung begünstigt, die mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel im Einklang steht, auch der Entwicklung der national finanzierten (9) laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen und ohne befristete Notfallmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Krise) und Investitionen Aufmerksamkeit geschenkt.

(7)

Am 2. März 2022 nahm die Kommission eine Mitteilung mit allgemeinen Leitlinien für die Haushaltspolitik im Jahr 2023 (im Folgenden „haushaltspolitische Leitlinien“) an, mit der die Ausarbeitung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten unterstützt und somit die politische Koordinierung gestärkt werden soll. Die Kommission stellte ausgehend von den makroökonomischen Aussichten in der Winterprognose 2022 fest, dass es angemessen wäre, im Jahr 2023 von einem insgesamt stützenden finanzpolitischen Kurs der Jahre 2020-2022 zu einem weitgehend neutralen finanzpolitischen Kurs überzugehen, gleichzeitig aber die Bereitschaft zu erhalten, auf die sich weiterentwickelnde Wirtschaftslage zu reagieren. Die Kommission hielt fest, dass bei den haushaltspolitischen Empfehlungen für 2023 weiterhin zwischen den Mitgliedstaaten differenziert und möglichen länderübergreifenden Spillover-Effekten Rechnung getragen werden sollte. Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten auf, diese Leitlinien in ihren Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen zu berücksichtigen. Die Kommission sicherte zu, die wirtschaftlichen Entwicklungen genau zu beobachten und ihre politischen Leitlinien erforderlichenfalls, spätestens jedoch im Rahmen des Frühjahrspakets des Europäischen Semesters Ende Mai 2022, anzupassen.

(8)

Was die haushaltspolitischen Leitlinien betrifft, so tragen die haushaltspolitischen Empfehlungen für 2023 den schlechteren Konjunkturaussichten, der erhöhten Unsicherheit und weiteren Abwärtsrisiken sowie der höheren Inflation im Vergleich zur Winterprognose 2022 der Kommission Rechnung. Vor diesem Hintergrund müssen im Rahmen gezielter und befristeter haushaltspolitischer Maßnahmen die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel und die Energieversorgungssicherheit erhöht und die Kaufkraft finanziell besonders schwacher Haushalte gestützt werden, um die Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise abzufedern und dazu beizutragen, den Inflationsdruck aus Zweitrundeneffekten zu begrenzen. Die Haushaltspolitik muss flexibel bleiben, damit sie sich an die sich rasch wandelnden Rahmenbedingungen, einschließlich der Herausforderungen, die sich aus Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine im Bereich Verteidigung und Sicherheit ergeben, anpassen kann, und es muss dabei zwischen den Mitgliedstaaten differenziert werden, wobei die jeweilige Haushalts- und Wirtschaftslage — auch im Hinblick auf die Anfälligkeit des jeweiligen Mitgliedstaats für die Krise und den Zustrom von Vertriebenen aus der Ukraine — zu berücksichtigen ist.

(9)

Am 30. April 2021 legte Belgien der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 jener Verordnung hat die Kommission die Aufbau- und Resilienzpläne auf der Grundlage der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien im Hinblick auf ihre Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz bewertet. Am 13. Juli 2021 nahm der Rat den Durchführungsbeschluss zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Belgiens (10) an. Die Freigabe der Tranchen erfolgt vorbehaltlich der Annahme eines Beschlusses durch die Kommission nach Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241, wonach Belgien in zufriedenstellender Weise die einschlägigen, im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Etappenziele und Zielwerte erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erfüllung setzt immer voraus, dass von zuvor erreichten Etappenzielen und Zielwerten nicht wieder abgewichen wurde.

(10)

Am 30. April 2022 übermittelte Belgien sein nationales Reformprogramm 2022 und sein Stabilitätsprogramm 2022 gemäß der in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 festgelegten Frist. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. Im Einklang mit Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 wird im nationalen Reformprogramm 2022 auch der halbjährlichen Berichterstattung Belgiens über die Fortschritte bei der Durchführung seines Aufbau- und Resilienzplans Rechnung getragen.

(11)

Am 23. Mai 2022 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht für Belgien 2022. Darin werden die Fortschritte Belgiens bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Jahre 2019, 2020 und 2021 bewertet und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Belgiens anhand des Aufbau- und Resilienzscoreboards dargestellt. Aufgrund dieser Bewertung wird im Länderbericht Handlungsbedarf in Bezug auf solche Herausforderungen aufgezeigt, die im Aufbau- und Resilienzplan nicht oder nur teilweise angegangen werden, und es werden neu entstandene und sich derzeit abzeichnende Herausforderungen, die sich beispielsweise aus der Invasion in die Ukraine ergeben, genannt. Ferner werden in dem Bericht die Fortschritte Belgiens bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der Union in den Bereichen Beschäftigung, Qualifikationen und Armutsbekämpfung sowie im Hinblick auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bewertet.

(12)

Am 23. Mai 2022 veröffentlichte die Kommission einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags. In diesem Bericht wird die Haushaltslage Belgiens erörtert, da sein gesamtstaatliches Defizit im Jahr 2021 den im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) überstieg, während die gesamtstaatliche Schuldenquote über dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % des BIP lag und der Richtwert für den Schuldenabbau nicht eingehalten wurde. Dem Bericht zufolge wurden weder das Defizitkriterium noch das Schuldenkriterium erfüllt. Im Einklang mit der Mitteilung vom 2. März 2022 trug die Kommission bei der Bewertung aller einschlägigen Faktoren dem Umstand Rechnung, dass die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau mit einer zu hohen frontlastigen Konsolidierungsanstrengung verbunden wäre, die das Wachstum gefährden könnte. Deshalb ist die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau aus Sicht der Kommission unter den derzeitigen außergewöhnlichen wirtschaftlichen Bedingungen nicht angezeigt. Wie angekündigt hat die Kommission nicht vorgeschlagen, im Frühjahr 2022 neue Verfahren bei einem übermäßigen Defizit einzuleiten, und sie wird im Herbst 2022 erneut prüfen, ob vorgeschlagen werden sollte, solche Verfahren zu eröffnen.

(13)

In seiner Empfehlung vom 20. Juli 2020 (11) empfahl der Rat Belgien, im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel in den Jahren 2020 und 2021 alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die COVID-19-Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und die anschließende Erholung zu fördern. Ferner empfahl er Belgien, wenn die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen, eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen zu erhöhen. Den von Eurostat validierten Daten zufolge ging das gesamtstaatliche Defizit Belgiens 2021 von 9,0 % des BIP im Jahr 2020 auf 5,5 % zurück. Die fiskalpolitische Reaktion Belgiens unterstützte 2021 die wirtschaftliche Erholung, während die befristeten Notfallmaßnahmen von 4,4 % des BIP im Jahr 2020 auf 2,9 % im Jahr 2021 zurückgingen. Die von Belgien 2021 getroffenen Maßnahmen stehen mit der Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 in Einklang. Die von der Regierung in den Jahren 2020 und 2021 verabschiedeten diskretionären haushaltspolitischen Maßnahmen waren größtenteils befristet oder wurden durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Gleichzeitig waren einige der von der Regierung 2020 und 2021 ergriffenen diskretionären Maßnahmen weder befristet noch durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert, hauptsächlich dauerhafte Erhöhungen der Mindestrenten und der Bezüge im Gesundheitssektor. Nach den von Eurostat validierten Daten ging der gesamtstaatliche Schuldenstand von 112,8 % des BIP im Jahr 2020 auf 108,2 % im Jahr 2021 zurück.

(14)

Das den Haushaltsprojektionen des Stabilitätsprogramms 2022 zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist günstig. Nach den Prognosen der Regierung dürfte das reale BIP-Wachstum 2022 bei 3,0 % und 2023 bei 1,9 % liegen. Im Vergleich dazu geht die Frühjahrsprognose 2022 der Kommission von einem geringeren realen BIP-Wachstum von 2,0 % im Jahr 2022 und von 1,6 % im Jahr 2023 aus, vor allem wegen des früheren Stichtags der dem Stabilitätsprogramm 2022 zugrunde liegenden makroökonomischen Prognosen, der vor dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine lag. In ihrem Stabilitätsprogramm 2022 geht die Regierung davon aus, dass das öffentliche Gesamtdefizit 2022 auf 5,2 % des BIP und 2023 auf 3,6 % des BIP zurückgehen wird. Der Rückgang im Jahr 2022 ist in erster Linie auf das solide Wirtschaftswachstum und die Aufhebung der meisten Notfallmaßnahmen zurückzuführen. Dem Stabilitätsprogramm 2022 zufolge soll die gesamtstaatliche Schuldenquote 2022 (geringfügig) auf 108,0 % sinken und 2023 auf 108,8 % ansteigen. Auf der Grundlage der zum Stichtag der Prognose bekannten politischen Maßnahmen geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2022 für die Jahre 2022 und 2023 von einem öffentlichen Defizit von 5,0 % bzw. 4,4 % des BIP aus. Im Jahr 2022 steht dies trotz des weniger positiven makroökonomischen Szenarios in der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission im Einklang mit dem im Stabilitätsprogramm 2022 prognostizierten Defizit, da die Haushaltsprognosen im Stabilitätsprogramm 2022 eine technische Korrektur zur Berücksichtigung der Haushaltsauswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine nur im Jahr 2022 enthalten. Für 2023 sieht die Frühjahrsprognose 2022 der Kommission ein höheres gesamtstaatliches Haushaltsdefizit vor, das insbesondere auf ein weniger positives makroökonomisches Szenario und noch nicht spezifizierte Maßnahmen in den späteren Jahren des Stabilitätsprogramms 2022 zurückgeht. In der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission wird eine weitgehend ähnliche gesamtstaatliche Schuldenquote von 107,5 % im Jahr 2022, aber eine geringere Quote von 107,6 % im Jahr 2023 vorhergesehen, in der sich der geringere Rückgang des BIP-Deflators im Stabilitätsprogramm 2022 niederschlägt. Der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission zufolge wird die mittelfristige Potenzialwachstumsrate im Zehn-Jahres-Durchschnitt auf 1,4 % veranschlagt. Diese Schätzung lässt jedoch die Auswirkungen der im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Reformen unberücksichtigt, die dem Potenzialwachstum Belgiens einen Schub verleihen können.

(15)

2022 ließ die Regierung die meisten in Reaktion auf die COVID-19-Krise ergriffenen Maßnahmen auslaufen, sodass mit einem Rückgang der befristeten Notfallmaßnahmen von 2,9 % des BIP im Jahr 2021 auf 0,4 % im Jahr 2022 gerechnet wird. Das öffentliche Defizit 2022 wird von den Maßnahmen beeinflusst, die ergriffen wurden, um den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise entgegenzuwirken; sie werden in der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission für 2022 auf 0,5 % des BIP und für 2023 auf 0 % des BIP geschätzt (12). Bei diesen Maßnahmen handelt es sich hauptsächlich um pauschale Transferleistungen für Haushalte und Kürzungen bei indirekten Steuern auf den Energieverbrauch. Diese Maßnahmen sind laut Ankündigung befristeter Art und betreffen das Jahr 2022. Sollten die Energiepreise auch 2023 hoch bleiben, könnten einige dieser Maßnahmen fortgeführt werden. Einige dieser Maßnahmen sind nicht zielgerichtet, insbesondere allgemeine Transfers an die Haushalte zur Unterstützung des Energieverbrauchs und Kürzungen bei den Mehrwertsteuersätzen auf Gas und Strom sowie bei den Verbrauchssteuern auf Erdöl. Das öffentliche Defizit wird auch von den Kosten für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine beeinflusst, die in der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission sowohl für 2022 als auch für 2023 auf 01 % des BIP projiziert werden (13), sowie von der Erhöhung der Verteidigungsausgaben (0,1 Prozentpunkte des BIP im Jahr 2022).

(16)

In seiner Empfehlung vom 18. Juni 2021 empfahl der Rat Belgien, im Jahr 2022 die Aufbau- und Resilienzfazilität zu nutzen, um zusätzliche Investitionen zur Unterstützung der Erholung zu finanzieren, und gleichzeitig eine vorsichtige Haushaltspolitik zu verfolgen. Auch die national finanzierten Investitionen sollte Belgien aufrechterhalten. Überdies empfahl der Rat Belgien — sobald die wirtschaftlichen Bedingungen dies zulassen —, eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen zu erhöhen, um das Wachstumspotenzial zu steigern.

(17)

Für 2022 wird laut Frühjahrsprognose der Kommission 2022 unter Berücksichtigung der in Belgiens Stabilitätsprogramm 2022 enthaltenen Informationen davon ausgegangen, dass der haushaltspolitische Kurs, unterstützend bei – 2,4 % des BIP liegen wird (14). Belgien sieht weiterhin Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung der Erholung vor und beabsichtigt gemäß der Empfehlung des Rates, zusätzliche Investitionen mithilfe der Aufbau- und Resilienzfazilität zu finanzieren. Der positive Beitrag zur Wirtschaftstätigkeit der durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen Unionsfonds finanzierten Ausgaben wird im Vergleich zu 2021 voraussichtlich um 0,2 BIP-Prozentpunkte steigen. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2022 einen neutralen Beitrag zum fiskalischen Gesamtkurs leisten (15). Daher plant Belgien, gemäß der Empfehlung des Rates national finanzierte Investitionen aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig wird erwartet, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) im Jahr 2022 einen expansiven Beitrag von 2,1 BIP-Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten wird. Dieser erhebliche expansive Beitrag umfasst die zusätzlichen Auswirkungen der Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (0,5 % des BIP) sowie die Kosten für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine (0,1 % des BIP). Der auf die automatische Indexierung der Bezüge im öffentlichen Sektor und der Sozialleistungen und, in geringerem Maße, auf einen höheren staatlichen Konsum von Waren und Dienstleistungen zurückgehende Anstieg der Staatsausgaben wird Prognosen zufolge auch Anteil am expansiven Beitrag national finanzierter Netto-Primärausgaben haben. Nach der Prognose der Kommission dürften diese Maßnahmen und die Triebkräfte für höhere Ausgaben nicht vollständig durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden.

(18)

Für 2023 wird der haushaltspolitische Kurs in der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission unter der Annahme einer unveränderten Politik mit 0,0 % des BIP veranschlagt (16). Es wird davon ausgegangen, dass Belgien im Jahr 2023 weiterhin die Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität nutzt, um zusätzliche Investitionen zur Unterstützung der Erholung zu finanzieren. Der positive Beitrag zur Wirtschaftstätigkeit der durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen Unionsfonds finanzierten Ausgaben wird im Vergleich zu 2022 voraussichtlich stabil bleiben. Den Projektionen zufolge werden die national finanzierten Investitionen 2023 einen expansiven Beitrag von 0,1 BIP-Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten (17). Gleichzeitig wird erwartet, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) im Jahr 2023 einen weitgehend neutralen Beitrag von 0,1 Prozentpunkten zum fiskalischen Gesamtkurs leisten wird. Dabei sind auch die Auswirkungen des Auslaufens der Maßnahmen zur Bewältigung der gestiegenen Energiepreise (0,5 % des BIP) berücksichtigt.

(19)

Dem Stabilitätsprogramm 2022 zufolge soll das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2024 schrittweise auf 3,4 % des BIP und bis 2025 auf 2,7 % des BIP zurückgehen. Daher soll das gesamtstaatliche Defizit bis 2025 die Marke von 3 % des BIP unterschreiten. Diese Prognosen beruhen auf einem vor der russischen Invasion in die Ukraine ausgearbeiteten makroökonomischen Szenario und berücksichtigen noch nicht spezifizierte Maßnahmen in den späteren Jahren des Stabilitätsprogramms 2022, insbesondere eine sogenannte flexible Haushaltsanstrengung in Höhe von 0,8 % des BIP zwischen 2023 und 2025. Dem Stabilitätsprogramm 2022 zufolge soll die gesamtstaatliche Schuldenquote bis 2025 ansteigen, und zwar auf 109,7 % im Jahr 2024 und auf 110,1 % im Jahr 2025. Nach Analyse der Kommission scheinen die Risiken für die Schuldentragfähigkeit mittelfristig hoch zu sein.

(20)

Bei einer unveränderten Politik dürfte die rasche Alterung der Bevölkerung die Auswirkungen der alterungsbedingten Ausgaben auf die öffentlichen Finanzen verschärfen. Im Bericht der Kommission über die demografische Alterung 2021 (18) wird für den Zeitraum bis 2040 und den Zeitraum bis 2070 jeweils von einem Anstieg der alterungsbedingten Ausgaben um 3,6 bzw. 5,4 BIP-Prozentpunkte insbesondere durch Kosten für Renten und Langzeitpflege ausgegangen. Belgien hat sich in seinem Aufbau- und Resilienzplan zur Durchführung einer Rentenreform verpflichtet, um unter anderem die finanzielle und soziale Tragfähigkeit des Systems zu verbessern und die Konvergenz zwischen verschiedenen Rentensystemen zu fördern. Bei der Langzeitpflege dürften die Ausgaben Belgiens, die schon 2019 zu den höchsten der Union gehörten, bis 2030 um 14 % und bis 2070 um 2,2 BIP-Prozentpunkte zunehmen. Reformen für eine kosteneffizientere Nutzung der verschiedenen Pflegeeinrichtungen, um insbesondere unnötige oder verfrühte Unterbringungen in Heimen, sogenannte „Institutionalisierungen“, zu vermeiden, von denen jede vierte Person in häuslicher Pflege betroffen ist (19), wurden eingeleitet, wenngleich starke regionale Unterschiede zu beobachten sind. Die COVID-19-Krise hat die Umsetzung geplanter Maßnahmen zur Kosteneinsparung zum Erliegen gebracht. Dies legt nahe, dass möglicherweise Spielraum für eine weitere Verringerung der Überinstitutionalisierung besteht, wenn verstärkt hochwertige häusliche Pflegedienste eingesetzt und die finanziellen Hindernisse beseitigt werden, die den Zugang der schutzbedürftigsten Gruppen zu diesen Diensten begrenzen. Eine rasche und ehrgeizige Umsetzung der Reformen würde dazu beitragen, die Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit auszuräumen.

(21)

Das belgische Steuersystem ist durch eine hohe steuerliche Belastung der Arbeit mit relativ hohen Steuersätzen und eng gefassten Steuerklassen gekennzeichnet. Dies beschränkt die reale Progression des Steuersystems und verringert die Erwerbsbeteiligung weiter. Durch die Steuerreform von 2016 wurde zwar die steuerliche Belastung der Arbeit für die Geringstverdienenden reduziert, doch bleibt die Steuer- und Abgabenbelastung für die Bezieher des Durchschnittslohns die höchste in der Union. Eine hohe Besteuerung der Arbeit kann auch von der Teilnahme am lebenslangen Lernen abschrecken. Zudem könnten einige Gestaltungsmerkmale des Systems zur Arbeitslosenunterstützung die Arbeitsanreize für Arbeitssuchende untergraben und die Wirksamkeit der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik herabsetzen. Insbesondere für Menschen mit geringem Verdienstpotenzial könnten die Komplexität der sozialen Unterstützung und die begrenzten Möglichkeiten, Einkommen aus Arbeit und aus Sozialleistungen zu verbinden, ebenfalls negative Anreize für die Aufnahme einer Arbeit schaffen. Überdies werden die Steuerbemessungsgrundlagen, zum Teil mit dem Ziel, die hohen Steuersätze abzumildern, durch zahlreiche Steuerbefreiungen, Abzüge und ermäßigte Steuersätze ausgehöhlt, was Effizienzverluste und Verzerrungen verursacht. Einige Merkmale des Steuersystems tragen dazu bei, Investitionsentscheidungen zu verzerren, und führen zu überhöhten Investitionen in bestimmte Vermögenswerte. Beispielsweise werden Miet- und Pachteinnahmen aus Immobilien zu niedrig besteuert, und Zinsen auf Immobilienkredite für Zweiwohnsitze sind steuerlich abzugsfähig. Überdies werden durch steuerliche Anreize zum Sparen und die starren Besteuerungsregelungen für langfristige Spareinlagen und Altersvorsorgesysteme Hindernisse für eine bessere Kapitalallokation geschaffen. Die durch das Gesetz vom 17. Februar 2021 eingeführte Steuer auf Wertpapierkonten wirkt auch als Negativanreiz für Investitionen in Finanzinstrumente. Außerdem besteht Spielraum für die Entwicklung der Umweltsteuern durch Abbau von Subventionen für fossile Brennstoffe und durch Ermutigung zu Investitionen in eine CO2-arme Wirtschaft. Beispielsweise würde eine Überarbeitung der im Vergleich zur Besteuerung von Strom niedrigen Verbrauchssteuern auf fossile Brennstoffe zu Heizzwecken (etwa Heizöl und Erdgas) Anreize für Investitionen in CO2-arme Heizlösungen schaffen. Politische Optionen wie die Einführung von Straßenbenutzungsgebühren für private Fahrzeuge (etwa Lastwagen) bei gleichzeitiger Gewährleistung eines ausreichenden Maßes an öffentlichen Verkehrsmitteln könnten dazu genutzt werden, dem Problem der Verkehrsüberlastung abhelfen (die durchschnittliche Zahl der pro Jahr im Stau verbrachten Stunden zählt zu den höchsten in der Union). Dies könnte auch zur Verringerung des nicht dem Emissionshandelssystem unterliegenden Ausstoßes von Treibhausgasen beitragen. Die Verlagerung der Besteuerung weg vom Faktor Arbeit könnte zusammen mit einer Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage das Steuersystem fairer gestalten, die Beschäftigung ankurbeln und soziale und Umweltziele fördern.

(22)

Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/241 und des Anhangs V Abschnitt 2.2 der genannten Verordnung umfasst der Aufbau- und Resilienzplan eine Vielzahl sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen mit einem vorläufigen Zeitplan für die Umsetzung, der bis zum 31. August 2026 abzuschließen ist. Diese tragen dazu bei, alle oder einen wesentlichen Teil der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen zu bewältigen, die der Rat in den Jahren 2019 und 2020 im Rahmen des Europäischen Semesters in seinen Empfehlungen an Belgien sowie gegebenenfalls in weiteren bis zur Annahme des Aufbau- und Resilienzplans abgegebenen länderspezifischen Empfehlungen dargelegt hat. Der Aufbau- und Resilienzplan Belgiens soll insbesondere zur Bewältigung eines wesentlichen Teils der Herausforderungen beitragen, die in den länderspezifischen Empfehlungen ermittelt wurden. Zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der öffentlichen Ausgaben umfasst Belgiens Aufbau- und Resilienzplan die systematische Integration von Ausgabenüberprüfungen in die Haushaltsplanungszyklen aller Verwaltungsebenen. Vor dem Hintergrund steigender öffentlicher Rentenausgaben umfasst der Plan eine Rentenreform, die unter anderem die finanzielle und soziale Tragfähigkeit des Rentensystems verbessern soll. Der Aufbau- und Resilienzplan Belgiens umfasst ferner mehrere Maßnahmen, um die Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu bewältigen und schutzbedürftige Gruppen, etwa Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen, junge Menschen, Behinderte und von digitaler Ausgrenzung Bedrohte, sozial und in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans wird Belgien die Einführung von 5G sicherstellen. Der Aufbau- und Resilienzplan Belgiens wird außerdem eine Reform der Steuerregelung für Firmenwagen enthalten, die auf die vollständige Elektrifizierung firmeneigener Fahrzeugflotten abzielt.

(23)

Mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Belgiens dürften der ökologische und der digitale Wandel weiter gefördert werden. Der Betrag, der Maßnahmen zur Verwirklichung der Klimaschutzziele zugewiesen wird, entspricht 49,6 % der Gesamtmittelausstattung des Aufbau- und Resilienzplans Belgiens, während die Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele im Digitalbereich 26,6 % der Gesamtzuweisungen im Aufbau- und Resilienzplan ausmachen. Die vollständige Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans gemäß den einschlägigen Etappenzielen und Zielwerten wird Belgien dabei helfen, die Folgen der COVID-19-Krise rasch zu überwinden und gleichzeitig seine Resilienz zu stärken. Die systematische Einbeziehung der Sozialpartner und anderer einschlägiger Interessenträger ist für die erfolgreiche Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sowie anderer, nicht im Aufbau- und Resilienzplan enthaltener wirtschafts- oder beschäftigungspolitischer Maßnahmen nach wie vor wichtig, da nur so ein umfassendes Engagement für das politische Gesamtkonzept gewährleistet werden kann.

(24)

Belgien hat die Partnerschaftsvereinbarung gemäß der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates (20) oder die anderen kohäsionspolitischen Programme noch nicht vorgelegt. Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/1060 muss Belgien die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen bei der Programmplanung der Kohäsionsfondsmittel 2021-2027 berücksichtigen. Dies ist unabdingbar, um die Wirksamkeit der finanziellen Unterstützung aus den Kohäsionsfonds zu verbessern, ihren Mehrwert zu maximieren und dabei gleichzeitig die Koordinierung, Komplementarität und Kohärenz zwischen diesen kohäsionspolitischen Fonds und anderen Unionsinstrumenten und -mitteln zu fördern. Die erfolgreiche Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität und der kohäsionspolitischen Programme setzt zudem voraus, dass die Engpässe bei den Investitionen zur Förderung des ökologischen und des digitalen Wandels und der ausgewogenen territorialen Entwicklung beseitigt werden.

(25)

Neben den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die mit dem Aufbau- und Resilienzplan angegangen werden, sieht sich Belgien mit einer Reihe zusätzlicher Herausforderungen konfrontiert, die den Arbeitsmarkt und das Bildungssystem betreffen. Die Rekordquote unbesetzter Stellen in Belgien deutet darauf hin, dass die Arbeitgeber immer schwerer Angestellte mit den richtigen Qualifikationen finden. Der Arbeitskräftemangel betrifft alle Qualifikationsniveaus und besteht in verschiedenen Sektoren wie Informations- und Kommunikationstechnologien, Bildung und Erziehung, Pflege und Bauwesen seit Langem. Insbesondere gibt es zu wenige Abschlüsse in den Bereichen Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwissenschaften und Mathematik, sowohl unter den Absolventen der Sekundarstufe II aus berufsbildenden Programmen als auch unter Hochschulabsolventen. Das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage erklärt sich auch aus einer geringen Teilnahme an der Erwachsenenbildung, insbesondere seitens Personen mit niedriger Bildung, denen eine Verbesserung ihrer Kompetenzen bessere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten könnte. Im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans werden künftig individuelle Lernkonten und individuelle Lernrechte für Beschäftigte entwickelt. Gleichwohl ist der Anteil der Mittel für Fortbildung an den Ausgaben für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik begrenzt, und nur ein kleiner — wenngleich wachsender — Teil der Arbeitssuchenden absolviert eine Ausbildung für eine Tätigkeit, in der Arbeitskräftemangel herrscht. Die Behebung des Arbeitskräftemangels und des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage ist ein entscheidender Hebel für die Bewältigung des digitalen und die Ermöglichung des ökologischen Wandels sowie für die Erreichung der Kernziele der Union für 2030 im Bereich Beschäftigung und Kompetenzen.

(26)

Im Zusammenhang mit dem Arbeitskräftemangel und dem Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage bestehen Bedenken hinsichtlich der Leistung und der Inklusivität des Bildungswesens, auch angesichts der hohen öffentlichen Ausgaben für Bildung (21). Das Gefälle bei den Bildungsergebnissen, eines der stärksten in der Union, ist eng mit dem sozioökonomischen Hintergrund und dem etwaigen Migrationshintergrund der Schüler und Studenten verknüpft und führt zu Ungleichheiten bei der Bildung. Über ein Drittel der jungen Erwachsenen mit Behinderungen schließt die Sekundarstufe nicht ab. Überdies nahmen 2019 in Belgien nur 6,2 % der Schüler am arbeitsbasierten Lernen teil, was deutlich unter dem Unionsdurchschnitt von 29 % liegt. Insbesondere in der Französischen Gemeinschaft wäre es angezeigt, den Systemen für die berufliche Bildung mehr Gewicht auf dem Arbeitsmarkt zu verleihen, da von den zehn beliebtesten Ausbildungsoptionen der Sekundarstufe II nur drei auf Berufe vorbereiten, in denen Arbeitskräftemangel herrscht. Insgesamt bestehen in Belgien weiterhin Bedenken hinsichtlich der Attraktivität der beruflichen Bildung als Weg zu hervorragenden Ergebnissen, die sich in einer weit verbreiteten negativen Sicht der beruflichen Bildung niederschlagen. Eine Aufwertung des Lehrerberufs würde dazu beitragen, Lehrpersonal zu halten und den wachsenden Mangel an qualifizierten Lehrkräften zu verringern. Dieser stellt eine besondere Herausforderung für benachteiligte Schulen dar und droht, die vorhandenen Ungleichheiten im Bildungssystem weiter zu verstärken. Obwohl bereits Maßnahmen getroffen wurden, würde der Lehrerberuf durch eine bessere Erstausbildung und eine ständige berufliche Weiterbildung sowie durch die Entwicklung flexiblerer und attraktiverer Karrierewege an Anziehungskraft gewinnen.

(27)

Im Anschluss an den Auftrag, den die Staats- und Regierungschefs der Union in der Erklärung von Versailles formuliert haben, wurde der Vorschlag der Kommission für den REPowerEU-Plan aufgestellt, um die Abhängigkeit der Union von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland so bald wie möglich zu beenden. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Kommission, im Dialog mit den Mitgliedstaaten die am besten geeigneten Projekte, Investitionen und Reformen auf nationaler, regionaler und Unionsebene zu ermitteln. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt zu verringern und fossile Brennstoffe zunehmend von anderen Exportländern als Russland zu beziehen.

(28)

Der Bruttoinlandsenergieverbrauch Belgiens wird zu ungefähr 70 % durch Einfuhren fossiler Brennstoffe gedeckt. Den Daten aus dem Jahr 2020 zufolge beträgt die Abhängigkeit von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland bei Rohöl 30 % (Anteil an den Gesamteinfuhren) und ist somit höher als der Durchschnitt der EU-27 (26 %), während sie bei Erdgas (7 % gegenüber 44 % für die gesamte Union) und Kohle (39 % gegenüber 54 %) darunter liegt (22). Der Anteil am Energiemix liegt sowohl bei Öl (39 % des Bruttoinlandsverbrauchs gegenüber 33 %) als auch bei Erdgas (30 % gegenüber 24 %) über dem Unionsdurchschnitt, während der Anteil der Kohle niedriger ist (5 % gegenüber 11 %). Auf die Kernenergie entfallen 16 % des Bruttoinlandsverbrauchs. Aus erneuerbaren Quellen wurden 2020 nur 13 % des Endenergieverbrauchs gedeckt. Belgien muss erhebliche zusätzliche Maßnahmen zur Beschleunigung der Entwicklung erneuerbarer Energiequellen ergreifen, um Fortschritte auf dem Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2050 zu erzielen und seine Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Die Entwicklung von Onshore-Windkraftprojekten und die damit verbundene Erweiterung des Stromnetzes wird jedoch durch lange Fristen für Baugenehmigungen erheblich behindert, wofür insbesondere zahlreiche, repetitive und langwierige Einspruchsverfahren verantwortlich sind. Eine Abstimmung aller Verwaltungsebenen (föderal, regional, lokal) über die Vorgaben und die notwendige Strategie zur Erreichung der Ziele Belgiens in Bezug auf Energien aus erneuerbaren Quellen würde einen klareren Rahmen für Investoren schaffen, die Zahl der Einsprüche verringern und den Ausbau der Energien aus erneuerbaren Quellen sowie die damit verbundene Verstärkung des Stromnetzes beschleunigen. Zur Erleichterung von Genehmigungen könnten überdies die Kapazitäten der Beschwerdestellen erhöht und weitere Maßnahmen zur Verkürzung von Einspruchsverfahren und zur Verringerung ihrer Erfolgsaussichten getroffen werden, indem Beschränkungen (von Windturbinen) in der Nähe von Flughäfen, Radaranlagen und Militärgebieten gelockert und Vorschriften über Mindestabstände aktualisiert werden. Die Einführung einer Raumplanung, die dem Ressourcenpotenzial von Gebieten Rechnung trägt, und eine stärkere Beteiligung der Gemeinden an Projekten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen könnte deren Akzeptanz bei den Anwohnern erhöhen.

Das Potenzial von Dachsolaranlagen könnte (sowohl bei klein- als auch bei großmaßstäblichen Anlagen) besser genutzt werden, wenn vorhersehbare Rahmenbedingungen festgelegt werden, die ausreichend Anreize für den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms, die Energieteilung und die Laststeuerung bieten. Um dem zunehmenden Anteil variabler Energiequellen im Stromnetz gerecht zu werden, müsste das Netz verstärkt und intelligent gestaltet werden. Es wird empfohlen, neue Gasinfrastruktur- und -netzinvestitionen möglichst zukunftssicher zu gestalten, damit sie sich auch für nachhaltige Energieträger eignen und somit langfristig nachhaltig sind.

(29)

Zusätzliche Mittel zur weiteren Steigerung der Energieeffizienz und zur Verringerung des Energieverbrauchs, der Emissionen und der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen sind etwa Investitionen in die Wasserstoff-Wertschöpfungskette sowie die energetische Sanierung und die Dekarbonisierung von Gebäuden. Dies erfordert eine Verlagerung von Subventionen auf CO2-arme Wärmequellen und die Einführung oder Beschleunigung regionaler Verbote des Einbaus von Anlagen mit öl- oder gasbetriebenen Heizkesseln in neue Gebäude. Der Brennstoffwechsel wird erleichtert, wenn der Energieverbrauch reduziert und die Energieeffizienz parallel zum Brennstoffwechsel weiter verbessert wird (durch Förderung umfassenderer Renovierungen). Damit Belgien mit den Zielen von „Fit für 55“ im Einklang steht, müssen die Zielsetzungen im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz ambitionierter gestaltet werden. Im Verkehrsbereich ist der hohe Anteil der privaten Pkw-Nutzung für einen großen Teil des Ölverbrauchs in Belgien verantwortlich. Die Förderung der „sanften Mobilität“ (z. B. Radfahren und geteilte Mobilität) sowie der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, auch durch einen verbesserten öffentlichen Personenverkehr, würde zu einer Verringerung der Nutzung privater Pkw und des damit verbundenen Ölverbrauchs beitragen.

(30)

Der beschleunigte Übergang zur Klimaneutralität mit der Abkehr von fossilen Brennstoffen wird zwar in einigen Sektoren erhebliche Restrukturierungskosten verursachen, doch kann Belgien im Rahmen der kohäsionspolitischen Programmplanung den Mechanismus für einen gerechten Übergang nutzen, um die sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs in den am meisten betroffenen Regionen zu verringern. Darüber hinaus kann Belgien den durch die Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates (23) eingerichteten Europäischen Sozialfonds Plus nutzen, um die Beschäftigungsmöglichkeiten zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

(31)

Vor dem Hintergrund der Bewertung der Kommission hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2022 geprüft; seine Stellungnahme hierzu (24) spiegelt sich in Empfehlung 1 wider.

(32)

Angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und ihres kollektiven Beitrags zur Funktionsweise der Wirtschafts- und Währungsunion empfahl der Rat den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, unter anderem im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen zu ergreifen, um die in der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet von 2022 enthalten Empfehlungen umzusetzen. Für Belgien spiegelt sich dies insbesondere in den Empfehlungen 1, 2 und 3 wider —

EMPFIEHLT, dass Belgien 2022 und 2023

1.   

im Jahr 2023 für eine vorsichtige Haushaltspolitik sorgt, insbesondere indem das Wachstum der national finanzierten primären laufenden Ausgaben unter dem mittelfristigen potenziellen Wirtschaftswachstum gehalten werden, unter Berücksichtigung der fortgesetzten befristeten und gezielten Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie die aus der Ukraine flüchtenden Menschen; sich bereit hält, die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anzupassen; die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energiesicherheit unter Berücksichtigung der REPowerEU-Initiative ausweitet, unter anderem durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderer Unionsfonds; für die Zeit nach 2023 eine Haushaltspolitik verfolgt, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und durch eine schrittweise Konsolidierung, Investitionen und Reformen einen glaubwürdigen und schrittweisen Schuldenabbau und mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten; Reformen zur Verbesserung der fiskalischen Tragfähigkeit der Langzeitpflege, auch durch Förderung einer kosteneffizienten Nutzung der verschiedenen Pflegeeinrichtungen, Vorrang einräumt; die Steuer- und Sozialleistungssysteme durch Wegverlagerung der steuerlichen Belastung vom Faktor Arbeit und durch Vereinfachung des Steuer- und Sozialleistungssystems reformiert, um Negativanreize für eine Arbeitsaufnahme zu reduzieren; Steuervergünstigungen abbaut und das Steuersystem investitionsneutraler gestaltet;

2.   

seinen Aufbau- und Resilienzplan gemäß den im Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 festgelegten Etappenzielen und Zielwerten weiter durchführt; die Programmunterlagen der Kohäsionspolitik 2021-2027 vorlegt, damit die Verhandlungen mit der Kommission abgeschlossen werden können und anschließend mit der Umsetzung der Unterlagen begonnen werden kann;

3.   

gegen den Arbeitskräftemangel und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage vorgeht, insbesondere durch eine Verbesserung der Leistung und der Inklusivität des Bildungs- und Ausbildungssystems, durch Steigerung der Qualität und Erhöhung der Arbeitsmarktrelevanz der beruflichen Bildung und durch die Entwicklung flexiblerer und attraktiverer Karrierewege und der Weiterbildung für Lehrkräfte;

4.   

die allgemeine Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert, indem es die Energieeffizienz weiter verbessert und die Nutzung fossiler Brennstoffe in Gebäuden weiter verringert, das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln sowie sanfter Mobilität und ihre Nutzung verbessert und die Entwicklung der Energien aus erneuerbaren Quellen sowie der damit zusammenhängenden Netzinfrastruktur durch weitere Straffung der Genehmigungsverfahren beschleunigt, auch indem Einspruchsverfahren verkürzt und Rahmenbedingungen zur Ankurbelung der Investitionen in Solarenergieanlagen festgelegt werden.

Geschehen zu Brüssel am 12. Juli 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

Z. STANJURA


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17).

(3)  Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25).

(4)  Empfehlung des Rates vom 5. April 2022 zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (ABl. C 153 vom 7.4.2022, S. 1).

(5)  Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes (ABl. L 71 vom 4.3.2022, S. 1).

(6)  Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten (ABl. L 212 vom 7.8.2001, S. 12).

(7)  Empfehlung des Rates vom 18. Juni 2021 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Belgiens 2021 (ABl. C 304 vom 29.7.2021, S. 1).

(8)  Bei den Schätzungen zum finanzpolitischen Kurs und seinen Komponenten in dieser Empfehlung handelt es sich um Schätzungen der Kommission, die auf den Annahmen beruhen, die der Frühjahrsprognose 2022 der Kommission zugrunde liegen. Die von der Kommission vorgenommenen Schätzungen des mittelfristigen Potenzialwachstums lassen die positiven Auswirkungen der im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Reformen unberücksichtigt, die dem Potenzialwachstum einen Schub verleihen könnten.

(9)  Nicht durch Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und aus anderen Unionsfonds finanziert.

(10)  ST 10161/21 INIT; ST 10161/21 ADD 1.

(11)  Empfehlung des Rates vom 20. Juli 2020 zum nationalen Reformprogramm Belgiens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Belgiens 2020 (ABl. C 282 vom 26.8.2020, S. 1).

(12)  Die Zahlen geben die Höhe der jährlichen Haushaltskosten für die seit Herbst 2021 ergriffenen Maßnahmen wieder, einschließlich laufender Einnahmen und Ausgaben sowie gegebenenfalls Investitionsausgaben.

(13)  Es wird davon ausgegangen, dass die Gesamtzahl der Vertriebenen aus der Ukraine in der Union bis Ende 2022 allmählich die Marke von 6 Mio. erreichen wird. Ihre geografische Verteilung wird auf der Grundlage der Größe der bestehenden Diaspora, der relativen Bevölkerung des Aufnahmemitgliedstaats und der tatsächlichen Verteilung der Vertriebenen aus der Ukraine in der gesamten Union ab März 2022 geschätzt. Für die Haushaltskosten pro Person basieren die Schätzungen auf dem Euromod-Mikrosimulationsmodell der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission, wobei sowohl etwaige zustehende Geldleistungen als auch Sachleistungen wie Bildung und Gesundheitsversorgung berücksichtigt werden.

(14)  Ein negatives Vorzeichen des Indikators bedeutet, dass das Wachstum der Primärausgaben über dem mittelfristigen Wirtschaftswachstum liegt, was auf eine expansive Haushaltspolitik hinweist.

(15)  Von sonstigen national finanzierten Investitionsausgaben wird ein expansiver Beitrag von 0,1 BIP-Prozentpunkten erwartet.

(16)  Ein negatives (positives) Vorzeichen des Indikators bedeutet, dass das Wachstum der Primärausgaben über (unter) dem mittelfristigen Wirtschaftswachstum liegt, was auf eine expansive (kontraktive) Haushaltspolitik hinweist.

(17)  Der Beitrag der sonstigen national finanzierten Investitionsausgaben dürfte neutral bleiben.

(18)  Europäische Kommission (2021), The 2021 Ageing Report: Economic and Budgetary Projections for the EU Member States (2019-2070) (Bericht über die Bevölkerungsalterung 2021: Wirtschafts- und Haushaltsprogonosen für die EU-Mitgliedstaaten (2019-2070)), Institutional Paper 148.

(19)  Devos C, Cordon A, Lefèvre M, Obyn C, Renard F, Bouckaert N, Gerkens S, Maertens de Noordhout C, Devleesschauwer B, Haelterman M, Léonard C, Meeus P (2019), Performance du système de santé belge — Rapport 2019 — Synthèse. Health Services Research (HSR). Bruxelles: Centre Fédéral d’Expertise des Soins de Santé (KCE). KCE Reports 313B. D/2019/10.273/33.

(20)  Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159).

(21)  OECD — PISA-Ergebnisse 2018, Band 1.

(22)  Eurostat (2020), Anteil der russischen Einfuhren an den Gesamteinfuhren von Erdgas, Rohöl und Steinkohle. Grundlage für die Gesamteinfuhren für den EU-27-Durchschnitt bilden die Extra-EU-27-Einfuhren. Für Belgien umfassen die Gesamteinfuhren den Intra-EU-Handel. Rohöl umfasst keine raffinierten Erdölerzeugnisse.

(23)  Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 21).

(24)  Nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.