22.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 328/99


BESCHLUSS (GASP) 2022/2539 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 13. Dezember 2022

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/59 (BiH/34/2022)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2004/570/GASP des Rates vom 12. Juli 2004 über die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Artikel 6 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, einschlägige Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation ALTHEA) (im Folgenden „Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte“) zu fassen.

(2)

Das PSK hat am 10. Januar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/59 (2) angenommen, mit dem Generalmajor Anton WESSELY zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte ernannt wurde.

(3)

Die österreichischen Militärbehörden haben am 13. Oktober 2022 empfohlen, Generalmajor Helmut HABERMAYER mit Wirkung vom 20. Januar 2023 als Nachfolger von Generalmajor Anton WESSELY zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zu ernennen.

(4)

Der Befehlshaber der Operation ALTHEA hat die Empfehlung der österreichischen Militärbehörden unterstützt.

(5)

Am 24. November 2022 hat der EU-Militärausschuss der Empfehlung der österreichischen Militärbehörden zugestimmt.

(6)

Der Beschluss (GASP) 2022/59 sollte daher aufgehoben werden.

(7)

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 12. und 13. Dezember 2002 in Kopenhagen eine Erklärung angenommen, wonach die „Berlin plus“-Vereinbarungen und ihre Umsetzung nur für diejenigen Mitgliedstaaten der Union gelten, die NATO-Mitglieder sind oder die Vertragsparteien des Programms „Partnerschaft für den Frieden“ sind und daher bilaterale Sicherheitsabkommen mit der NATO geschlossen haben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Generalmajor Helmut HABERMAYER wird mit Wirkung vom 20. Januar 2023 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (Operation ALTHEA) ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss (GASP) 2022/59 wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 20. Januar 2023 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 13. Dezember 2022.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

D. PRONK


(1)  ABl. L 252 vom 28.7.2004, S. 10.

(2)  Beschluss (GASP) 2022/59 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 10. Januar 2022 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/5 (BiH/32/2022) (ABl. L 10 vom 17.1.2022, S. 77).