21.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 326/23


BESCHLUSS (EU, Euratom) 2022/2518 DES RATES

vom 13. Dezember 2022

zur Änderung seiner Geschäftsordnung

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 240 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Sofern ein Rechtsakt des Rates mit qualifizierter Mehrheit zu erlassen ist, muss überprüft werden, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 65 % der Bevölkerung der Union repräsentieren.

(2)

Dieser Prozentsatz wird gemäß den Bevölkerungszahlen in Anhang III der Geschäftsordnung des Rates (im Folgenden „Geschäftsordnung“) (1) berechnet.

(3)

Artikel 11 Absatz 6 der Geschäftsordnung bestimmt, dass der Rat mit Wirkung vom 1. Januar jedes Jahres die in jenem Anhang genannten Zahlen auf der Grundlage der zum 30. September des Vorjahres beim Statistischen Amt der Europäischen Union verfügbaren Daten aktualisiert.

(4)

Die Geschäftsordnung sollte daher für das Jahr 2023 entsprechend geändert werden.

(5)

Nach Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft gilt Artikel 240 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für die Europäische Atomgemeinschaft —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang III der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung:

„ANHANG III

Zahlenangaben zur Bevölkerung der Union und zur Bevölkerung jedes Mitgliedstaats zur Umsetzung der Bestimmungen über die Abstimmung im Rat mit qualifizierter Mehrheit

Mitgliedstaat

Bevölkerung

Prozentualer Anteil an der Bevölkerung der Union (%)

Deutschland

83 203 320

18,59

Frankreich

67 842 582

15,16

Italien

59 607 184

13,32

Spanien

47 432 805

10,6

Polen

37 654 247

8,41

Rumänien

19 038 098

4,25

Niederlande

17 734 036

3,96

Belgien

11 631 136

2,6

Griechenland

10 603 810

2,37

Tschechien

10 545 457

2,36

Schweden

10 440 000

2,33

Portugal

10 352 042

2,31

Ungarn

9 689 010

2,17

Österreich

8 967 500

2,00

Bulgarien

6 838 937

1,53

Dänemark

5 864 667

1,31

Finnland

5 541 241

1,24

Slowakei

5 434 712

1,21

Irland

5 060 004

1,13

Kroatien

3 862 305

0,86

Litauen

2 805 998

0,63

Slowenien

2 107 180

0,47

Lettland

1 875 757

0,42

Estland

1 331 796

0,3

Zypern

904 700

0,2

Luxemburg

643 648

0,14

Malta

520 971

0,12

EU-27

447 533 143

 

Schwelle (65 %)

290 896 543

 

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Januar 2023.

Geschehen zu Brüssel am 13. Dezember 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. BEK


(1)  Beschluss 2009/937/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Annahme seiner Geschäftsordnung (ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 35).