14.11.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 293/48


BESCHLUSS (GASP) 2022/2205 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 9. November 2022

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/1224 (ATALANTA/6/2022)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP des Rates vom 10. November 2008 über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Artikel 6 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (im Folgenden „Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte“) zu fassen.

(2)

Das PSK hat am 13. Juli 2022 den Beschluss (GASP) 2022/1224 (2) zur Ernennung von Flottillenadmiral Rui Miguel Marcelo CORREIA zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte angenommen.

(3)

Der Befehlshaber der EU-Operation hat am 16. September 2022 empfohlen, Kapitän (zur See) Nuno Filipe Cortes LOPES mit Wirkung ab dem 2. Dezember 2022 zum neuen Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zu ernennen. Die portugiesischen Behörden haben mitgeteilt, dass Kapitän (zur See) Nuno Filipe Cortes LOPES vor seiner Ernennung zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zum Flottillenadmiral befördert werden würde.

(4)

Am 22. September 2022 hat der EU-Militärausschuss dieser Empfehlung zugestimmt.

(5)

Der Beschluss (GASP) 2022/1224 sollte daher aufgehoben werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Flottillenadmiral Nuno Filipe Cortes LOPES wird mit Wirkung ab dem 2. Dezember 2022 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss (GASP) 2022/1224 wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 2. Dezember 2022 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 9. November 2022.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

D. PRONK


(1)  ABl. L 301 vom 12.11.2008, S. 33.

(2)  Beschluss (GASP) 2022/1224 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 13. Juli 2022 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/1179 (ATALANTA/5/2022) (ABl. L 188 vom 15.7.2022, S. 150).