|
11.11.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 292/12 |
BESCHLUSS (EU) 2022/2193 DES RATES
vom 22. Dezember 2021
über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Peru über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Peru an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 37 in Verbindung mit Artikel 218 Absätze 5 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Am 21. September 2020 hat der Rat einen Beschluss über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Union und der Republik Peru über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Peru an Krisenbewältigungsoperationen der Union angenommen. |
|
(2) |
Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat gemäß Artikel 37 des Vertrags über die Europäische Union im Anschluss daran das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Peru über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Peru an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt. |
|
(3) |
Das Abkommen sollte genehmigt werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Peru über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Peru an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union wird im Namen der Union genehmigt (1).
Artikel 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.
Artikel 3
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 17 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor (2).
Artikel 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 22. Dezember 2021.
Im Namen des Rates
Der Präsident
G. DOVŽAN
(1) Siehe Seite 14 dieses Amtsblatts.
(2) Der Tag des Inkrafttretens des Abkommens wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.