4.11.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 284/69 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/2110 DER KOMMISSION
vom 11. Oktober 2022
über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustrie
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 7054)
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
BVT-Schlussfolgerungen dienen als Referenzdokumente für die Festlegung der Genehmigungsauflagen für unter Kapitel II der Richtlinie 2010/75/EU fallende Anlagen, und die zuständigen Behörden sollten Emissionsgrenzwerte festsetzen, die gewährleisten, dass die Emissionen unter normalen Betriebsbedingungen nicht über den mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerten gemäß den BVT-Schlussfolgerungen liegen. |
(2) |
Das mit dem Beschluss der Kommission vom 16. Mai 2011 (2) eingerichtete Forum, dem Vertreter der Mitgliedstaaten, der betreffenden Industriezweige und von Nichtregierungsorganisationen angehören, legte der Kommission gemäß Artikel 13 Absatz 4 der Richtlinie 2010/75/EU am 17. Dezember 2021 eine Stellungnahme zu dem vorgeschlagenen Inhalt des BVT-Merkblatts für die Eisenmetallverarbeitungsindustrie vor. Diese Stellungnahme ist öffentlich zugänglich. (3) |
(3) |
Die im Anhang dieses Beschlusses enthaltenen BVT-Schlussfolgerungen berücksichtigen die Stellungnahme des Forums zu dem vorgeschlagenen Inhalt des BVT-Merkblatts. Sie enthalten die wichtigsten Elemente des BVT-Merkblatts. |
(4) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 75 Absatz 1 der Richtlinie 2010/75/EU eingesetzten Ausschusses — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die im Anhang enthaltenen Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Eisenmetallverarbeitungsindustrie werden angenommen.
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 11. Oktober 2022
Für die Kommission
Virginijus SINKEVIČIUS
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17.
(2) Beschluss der Kommission vom 16. Mai 2011 zur Einrichtung eines Forums für den Informationsaustausch gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (ABl. C 146 vom 17.5.2011, S. 3).
(3) https://circabc.europa.eu/ui/group/06f33a94-9829-4eee-b187-21bb783a0fbf/library/b8ba39b2-77ca-488a-889b-98e13cee5141/details
ANHANG
1. SCHLUSSFOLGERUNGEN ZU DEN BESTEN VERFÜGBAREN TECHNIKEN (BVT) FÜR DIE EISENMETALLVERARBEITUNG
ANWENDUNGSBEREICH
Diese BVT-Schlussfolgerungen betreffen folgende, in Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU genannte Tätigkeiten:
2.3. |
Verarbeitung von Eisenmetallen:
|
2.6. |
Oberflächenbehandlung von Eisenmetallen durch elektrolytische oder chemische Verfahren, wenn das Volumen der Wirkbäder 30 m3 übersteigt, wenn sie beim Kaltwalzen, Drahtziehen oder der Stückverzinkung durchgeführt wird. |
6.11. |
Eigenständig betriebene Behandlung von Abwasser, das nicht unter die Richtlinie 91/271/EWG fällt, sofern die Hauptschadstoffbelastung aus den Tätigkeiten stammt, die unter diese BVT-Schlussfolgerungen fallen. |
Diese BVT-Schlussfolgerungen decken auch folgende Tätigkeiten ab:
— |
Kaltwalzen und Drahtziehen, wenn sie unmittelbar mit dem Warmwalzen und/oder der kontinuierlichen Schmelztauchveredelung verbunden sind. |
— |
Säurerückgewinnung, wenn sie unmittelbar mit den Tätigkeiten verbunden ist, die von diesen BVT-Schlussfolgerungen abgedeckt werden. |
— |
Die kombinierte Behandlung von Abwässern verschiedenen Ursprungs, sofern die Abwasserbehandlung nicht unter die Richtlinie 91/271/EWG fällt und die Hauptschadstoffbelastung aus den Tätigkeiten stammt, die unter diese BVT-Schlussfolgerungen fallen. |
— |
Verbrennungsprozesse, die unmittelbar mit den von diesen BVT-Schlussfolgerungen abgedeckten Tätigkeiten verbunden sind, sofern
|
Diese BVT-Schlussfolgerungen decken folgende Tätigkeiten nicht ab:
— |
Metallische Beschichtung durch thermisches Spritzen; |
— |
galvanisches Beschichten und stromloses Galvanisieren; dies kann durch die BVT-Schlussfolgerungen für die Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen (STM) abgedeckt werden. |
Weitere BVT-Schlussfolgerungen und BVT-Merkblätter, die für die unter die vorliegenden BVT-Schlussfolgerungen fallenden Tätigkeiten relevant sein können, umfassen unter anderem:
— |
Eisen- und Stahlerzeugung (IS); |
— |
Großfeuerungsanlagen (LCP); |
— |
Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen (STM); |
— |
Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln (STS); |
— |
Abfallbehandlung (WT); |
— |
Überwachung der Emissionen aus IE-Anlagen in die Luft und in das Wasser (ROM); |
— |
ökonomische und medienübergreifende Effekte (ECM); |
— |
Emissionen aus der Lagerung (EFS); |
— |
Energieeffizienz (ENE); |
— |
industrielle Kühlsysteme (ICS). |
Diese BVT-Schlussfolgerungen gelten unbeschadet anderer einschlägiger Rechtsvorschriften, z. B. zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) oder zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP).
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Für die Zwecke dieser BVT-Schlussfolgerungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
Allgemeine Begriffe |
|||||
Verwendeter Begriff |
Definition |
||||
Stückverzinkung |
Diskontinuierliches Eintauchen von Werkstücken aus Stahl in ein Bad mit geschmolzenem Zink, um ihre Oberfläche mit Zink zu beschichten. Dazu gehören auch alle unmittelbar damit verbundenen Vor- und Nachbehandlungsprozesse (z. B. Entfettung und Passivierung). |
||||
Hartzink |
Reaktionsprodukt aus geschmolzenem Zink mit Eisen oder Eisensalzen, die vom Beizen oder Fluxen mitgeschleppt wurden. Dieses Reaktionsprodukt sinkt auf den Boden des Zinkbads. |
||||
Kohlenstoffstahl |
Stahl, bei dem der Gehalt der einzelnen Legierungselemente weniger als 5 Gew.-% beträgt. |
||||
Gefasste Emissionen |
Schadstoffemissionen in die Umwelt über alle Arten von Leitungen, Rohren, Schornsteinen usw. |
||||
Kaltwalzen |
Verdichtung von Stahl durch Walzen bei Umgebungstemperaturen, um seine Eigenschaften zu verändern (z. B. Größe, Form und/oder metallurgische Eigenschaften). Dazu gehören auch alle unmittelbar damit verbundenen Vor- und Nachbehandlungsprozesse (z. B. Beizen, Glühen und Ölen). |
||||
Kontinuierliche Messung |
Messung mit einem vor Ort fest installierten automatischen Messsystem. |
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Direkteinleitung |
Einleitung in ein aufnehmendes Gewässer ohne weitere nachgeschaltete Abwasserbehandlung. |
||||
Bestehende Anlage |
Eine Anlage, bei der es sich nicht um eine neue Anlage handelt. |
||||
Einsatzmaterial |
Jeder Stahleinsatz (unverarbeitet oder teilweise verarbeitet) oder Werkstücke, die in einen Produktionsschritt eintreten. |
||||
Erhitzung des Einsatzmaterials |
Jeder Prozessschritt, bei dem das Einsatzmaterial erhitzt wird. Das Trocknen des Einsatzmaterials und das Erhitzen des Verzinkungskessels sind dabei nicht mit eingeschlossen. |
||||
Ferrochrom |
Eine Legierung aus Chrom und Eisen, die üblicherweise zwischen 50 und 70 Gew.-% Chrom enthält. |
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Rauchgas |
Abgas, das aus einer Verbrennungseinheit austritt. |
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Hochlegierter Stahl |
Stahl, der mindestens ein Legierungselement mit einem Anteil von 5 Gew.-% oder mehr enthält. |
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Kontinuierliche Schmelztauchveredelung |
Kontinuierliches Eintauchen von Stahlblechen oder -drähten in ein Bad mit einem oder mehreren geschmolzenen Metallen, z. B. Zink und/oder Aluminium, um die Oberfläche mit Metall(en) zu beschichten. Dazu gehören auch alle unmittelbar damit verbundenen Vor- und Nachbehandlungsprozesse (z. B. Beizen und Phosphatierung). |
||||
Warmwalzen |
Verdichtung von erhitztem Stahl durch Walzen bei Temperaturen von typischerweise 1 050 °C bis 1 300 °C, um seine Eigenschaften zu verändern (z. B. Größe, Form und/oder metallurgische Eigenschaften). Darunter fallen das Warmwalzen von Ringen und nahtlosen Rohren sowie alle direkt damit verbundenen Vor- und Nachbehandlungsprozesse (z. B. Flämmen, Fertigbearbeiten, Beizen und Ölen). |
||||
Indirekte Einleitung |
Eine Einleitung, bei der es sich nicht um eine Direkteinleitung handelt. |
||||
Zwischenerwärmung |
Erhitzung des Einsatzmaterials zwischen den Warmwalzstufen. |
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Prozessgase aus der Eisen- und Stahlherstellung |
Hochofengas, Konvertergas, Kokereigas oder deren Gemische aus der Eisen- und Stahlproduktion. |
||||
Bleilegierter Stahl |
Stahlsorten, bei denen der Bleianteil in der Regel zwischen 0,15 und 0,35 Gew.-% liegt. |
||||
Wesentliche Anlagenänderung |
Eine größere Veränderung im Aufbau oder in der Technologie einer Anlage mit erheblichen Umstellungen oder Erneuerungen des Verfahrens und/oder der Reinigungstechniken und der dazugehörigen Anlagenteile. |
||||
Massenstrom |
Die Masse eines bestimmten Stoffes oder eines Parameters, die über einen bestimmten Zeitraum emittiert wird. |
||||
Walzzunder |
Eisenoxide, die sich auf der Oberfläche von Stahl bilden, wenn Sauerstoff mit heißem Metall reagiert. Dies geschieht unmittelbar nach dem Gießen, beim Wiedererwärmen und beim Warmwalzen. |
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Mischsäure |
Eine Mischung aus Fluorwasserstoffsäure und Salpetersäure. |
||||
Neue Anlage |
Eine Anlage, die am Anlagenstandort erstmals nach der Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen genehmigt wird, oder eine vollständige Ersetzung einer Anlage nach der Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen. |
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Periodische Messung |
Manuelle oder automatische Ermittlung einer Messgröße in festgelegten Zeitabständen. |
||||
Anlage |
Alle Teile einer Einrichtung, die in den Anwendungsbereich dieser BVT-Schlussfolgerungen fällt, sowie alle anderen direkt damit verbundenen Tätigkeiten, die sich auf den Verbrauch und/oder die Emissionen auswirken. Anlagen können neue Anlagen oder bestehende Anlagen sein. |
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Nachträgliche Wärmebehandlung |
Erhitzung des Einsatzmaterials nach dem Warmwalzen. |
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Prozesschemikalien |
Stoffe und/oder Gemische, die in Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) definiert sind und in dem/den Prozess/en verwendet werden. |
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Verwertung |
Verwertung gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 15 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2). Die Verwertung von verbrauchten Säuren umfasst deren Rückgewinnung, Regenerierung und Recycling. |
||||
Wiederverzinkung |
Die Aufbereitung von gebrauchten verzinkten Artikeln (z. B. Autobahnleitplanken), die nach langer Nutzung neu verzinkt werden. Die Verarbeitung dieser Artikel erfordert zusätzliche Arbeitsschritte, da die Oberflächen teilweise korrodiert sind oder die restliche Zinkschicht entfernt werden muss. |
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Wiedererwärmung |
Erhitzung des Einsatzmaterials vor dem Warmwalzen. |
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Rückstand |
Stoffe oder Gegenstände, die infolge der Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich dieser BVT-Schlussfolgerungen fallen, als Abfall- oder Nebenprodukt anfallen. |
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Sensible Standorte |
Besonders schutzbedürftige Bereiche wie:
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Rostfreier Stahl |
Hochlegierter Stahl, der in der Regel einen Chromgehalt von 10-23 Gew.-% aufweist. Darunter fällt auch austenitischer Stahl, der auch Nickel enthält, in der Regel in einem Bereich von 8-10 Gew.-%. |
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Oberflächenschlacke |
Oxidschicht, die sich beim Schmelztauchen auf der Oberfläche des geschmolzenen Zinkbads durch die Reaktion mit Eisen und Aluminium bildet. |
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Gültiger stündlicher (bzw. halbstündlicher) Mittelwert |
Ein stündlicher (bzw. halbstündlicher) Mittelwert gilt als gültig, wenn keine Wartung oder Fehlfunktion des automatischen Messsystems vorliegt. |
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Flüchtiger Stoff |
Ein Stoff, der leicht von einer festen oder flüssigen Form in Dampf übergehen kann, einen hohen Dampfdruck und einen niedrigen Siedepunkt hat (z. B. Salzsäure). Dies schließt flüchtige organische Verbindungen gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 45 der Richtlinie 2010/75/EU mit ein. |
||||
Drahtziehen |
Ziehen von Stahlstangen oder -drähten durch Matrizen, um ihren Durchmesser zu verringern. Dies schließt auch alle unmittelbar damit verbundenen Vor- und Nachbehandlungsprozesse (z. B. das Beizen von Walzdraht und die Erhitzung des Einsatzmaterials nach dem Ziehen) ein. |
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Zinkasche |
Eine Mischung aus Zinkmetall, Zinkoxid und Zinkchlorid, die sich auf der Oberfläche des geschmolzenen Zinkbads bildet. |
Schadstoffe und Parameter |
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Verwendeter Begriff |
Definition |
B |
Die Summe von Bor und seinen Verbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden, angegeben als B. |
Cd |
Die Summe von Cadmium und seinen Verbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden, angegeben als Cd. |
CO |
Kohlenmonoxid. |
CSB |
Chemischer Sauerstoffbedarf. Sauerstoffmenge, die für die chemische Oxidation der gesamten organischen Substanz zu Kohlendioxid unter Verwendung von Dichromat benötigt wird. Der CSB ist ein Indikator für die Massenkonzentration organischer Verbindungen. |
Cr |
Die Summe von Chrom und seinen Verbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden, angegeben als Cr. |
Cr(VI) |
Sechswertiges Chrom, ausgedrückt als Cr(VI), umfasst alle Chromverbindungen mit Chrom in der Oxidationsstufe +6. |
Staub |
Gesamtmenge an Partikeln (in der Luft). |
Fe |
Die Summe von Eisen und seinen Verbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden, angegeben als Fe. |
F- |
Gelöstes Fluorid, angegeben als F-. |
HCl |
Chlorwasserstoff. |
HF |
Fluorwasserstoff. |
Hg |
Die Summe von Quecksilber und seinen Verbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden, angegeben als Hg. |
KW-Index |
Kohlenwasserstoff-Index. Die Summe der mit einem Kohlenwasserstoff-Lösungsmittel extrahierbaren Verbindungen (wie langkettige oder verzweigte aliphatische, alicyclische, aromatische oder alkylsubstituierte aromatische Kohlenwasserstoffe). |
H2SO4 |
Schwefelsäure. |
NH3 |
Ammoniak. |
Ni |
Die Summe von Nickel und seinen Verbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden, angegeben als Ni. |
NOX |
Die Summe von Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2), ausgedrückt als NO2. |
Pb |
Die Summe von Blei und seinen Verbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden, angegeben als Pb. |
Sn |
Die Summe von Zinn und seinen Verbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden, angegeben als Sn. |
SO2 |
Schwefeldioxid. |
SOX |
Die Summe von Schwefeldioxid (SO2), Schwefeltrioxid (SO3) und Schwefelsäure-Aerosolen, angegeben als SO2. |
TOC |
Gesamter organisch gebundener Kohlenstoff (total organic carbon), angegeben als C (in Wasser); dies schließt alle organischen Stoffe mit ein. |
Gesamtphosphor (Pges) |
Gesamtphosphor, angegeben als Pges, umfasst alle anorganischen und organischen Phosphorverbindungen. |
AFS |
Abfiltrierbare Stoffe. Massenkonzentration aller suspendierten Feststoffe (in Wasser), gemessen mittels Filtration durch Glasfaserfilter und Gravimetrie. |
TVOC |
Gesamter flüchtiger organisch gebundener Kohlenstoff (total volatile organic carbon), angegeben als C (in Luft). |
Zn |
Die Summe von Zink und seinen Verbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden, angegeben als Zn. |
ABKÜRZUNGEN
Für die Zwecke dieser BVT-Schlussfolgerungen gelten die folgenden Abkürzungen:
Abkürzung/Begriff |
Definition |
BG |
Stückverzinkung (batch galvanising) |
CMS |
Chemikalienmanagementsystem |
CR |
Kaltwalzen (cold rolling) |
UMS |
Umweltmanagementsystem |
FMP |
Eisenmetallverarbeitung (ferrous metals processing) |
HDC |
Kontinuierliche Schmelztauchveredelung (hot dip coating) |
HR |
Warmwalzen (hot rolling) |
OTNOC |
Betriebszustände außerhalb des Normalbetriebs (other than normal operating conditions) |
SCR |
Selektive katalytische Reduktion (selective catalytic reduction) |
SNCR |
Selektive nichtkatalytische Reduktion (selective non-catalytic reduction) |
WD |
Drahtziehen (wire drawing) |
ALLGEMEINE ERWÄGUNGEN
Beste verfügbare Techniken
Die in diesen BVT-Schlussfolgerungen genannten und beschriebenen Techniken sind weder normativ noch erschöpfend. Andere Techniken können eingesetzt werden, die ein mindestens gleichwertiges Umweltschutzniveau gewährleisten.
Soweit nicht anders angegeben, sind die BVT-Schlussfolgerungen allgemein anwendbar.
BVT-assoziierte Emissionswerte und indikative Emissionswerte für Emissionen in die Luft
Die in diesen BVT-Schlussfolgerungen angegebenen, mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte („BVT-assoziierte Emissionswerte“) und indikativen Emissionswerte für Emissionen in die Luft beziehen sich auf Konzentrationen (Masse emittierter Stoffe pro Volumen Abgas), die unter folgenden Standardbedingungen ausgedrückt werden: trockenes Gas bei einer Temperatur von 273,15 K und einem Druck von 101,3 kPa, angegeben in mg/Nm3.
Die in diesen BVT-Schlussfolgerungen zur Angabe von BVT-assoziierten Emissionswerten und indikativen Emissionswerten verwendeten Referenz-Sauerstoffgehalte sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Quelle der Emissionen |
Referenz-Sauerstoffgehalt (OR) |
||||
Verbrennungsprozesse im Zusammenhang mit:
|
3 Vol.-% (trocken) |
||||
Alle anderen Quellen |
Keine Korrektur des Sauerstoffgehalts |
In den Fällen, in denen ein Referenz-Sauerstoffgehalt angegeben ist, lautet die Gleichung zur Berechnung der Emissionskonzentration bezogen auf den Referenz-Sauerstoffgehalt:
wobei:
ER |
: |
Emissionskonzentration bezogen auf den Referenz-Sauerstoffgehalt OR; |
OR |
: |
Referenz-Sauerstoffgehalt in Vol.-%; |
EM |
: |
gemessene Emissionskonzentration; |
OM |
: |
gemessener Sauerstoffgehalt in Vol.-%. |
Die oben genannte Gleichung gilt nicht, wenn für den/die Verbrennungsprozess(e) sauerstoffangereicherte Luft oder reiner Sauerstoff verwendet wird oder wenn ein zusätzlicher Lufteinlass aus Sicherheitsgründen den Sauerstoffgehalt im Abgas sehr nah an 21 Vol.-% erhöht. In diesem Fall wird die Emissionskonzentration bezogen auf den Referenz-Sauerstoffgehalt von 3 Vol.-% anders berechnet, z. B. durch Normalisierung auf der Grundlage des bei der Verbrennung erzeugten Kohlendioxids.
Für BVT-assoziierte Emissionswerte für Emissionen in die Luft sind folgende Mittelungszeiträume definiert:
Art der Messung |
Mittelungszeitraum |
Definition |
Kontinuierlich |
Tagesmittelwert |
Mittelwert über einen Zeitraum von einem Tag, ausgehend von gültigen stündlichen bzw. halbstündlichen Mittelwerten. |
Periodisch |
Mittelwert über den Probenahmezeitraum |
Mittelwert von drei aufeinanderfolgenden Messungen von jeweils mindestens 30 Minuten (3). |
Werden die Abgase aus zwei oder mehreren Quellen (z. B. Öfen) über einen gemeinsamen Schornstein abgeleitet, so gelten die BVT-assoziierten Emissionswerte für den kombinierten Ausstoß aus dem Schornstein.
Für die Berechnung der Massenströme in Bezug auf BVT 7 und BVT 20 werden Abgase aus einer Art von Quelle (z. B. Öfen), die über zwei oder mehr getrennte Schornsteine abgeleitet werden, jedoch nach Auffassung der zuständigen Behörde über einen Schornstein abgeleitet werden könnten, als Abgase betrachtet, die über einen einzigen Schornstein abgeleitet werden.
BVT-assoziierte Emissionswerte für Emissionen in Gewässer
Die in diesen BVT-Schlussfolgerungen genannten BVT-assoziierten Emissionswerte für Emissionen in Gewässer beziehen sich auf Konzentrationen (Masse emittierter Stoffe pro Volumen Wasser), angegeben in mg/l oder μg/l.
Bei den für die BVT-assoziierten Emissionswerte angegebenen Mittelungszeiträumen sind zwei Fälle zu unterscheiden:
— |
bei kontinuierlicher Einleitung Tagesmittelwerte, d. h. durchflussproportionale Mischproben über jeweils 24 Stunden. Zeitproportionale Mischproben können verwendet werden, sofern eine ausreichende Durchflussstabilität nachgewiesen ist. Punktuelle Stichproben können verwendet werden, wenn die Emissionswerte eine ausreichende Stabilität aufweisen; |
— |
bei chargenweiser Einleitung Mittelwerte über die Freisetzungsdauer als durchflussproportionale Mischproben oder, falls das Abwasser angemessen gemischt und homogen ist, als punktuelle Stichprobe vor der Einleitung. |
Die BVT-assoziierten Emissionswerte gelten an dem Punkt, an dem die Emission aus der Anlage austritt.
Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierte sonstige Umweltleistungswerte (BVT-assoziierte Umweltleistungswerte)
BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für den spezifischen Energieverbrauch (Energieeffizienz)
Die BVT-assoziierten Umweltleistungswerte für den spezifischen Energieverbrauch beziehen sich auf Jahresmittelwerte, die nach folgender Gleichung berechnet werden:
wobei:
Energieverbrauch |
: |
die von dem/den betreffenden Prozess(en) verbrauchte Gesamtmenge an Wärme (aus primären Energiequellen erzeugt) und Elektrizität, angegeben in MJ/Jahr oder kWh/Jahr und |
Eingangsmaterial |
: |
Gesamtmenge des verarbeiteten Einsatzmaterials, angegeben in t/Jahr. |
Bei der Erhitzung des Einsatzmaterials entspricht der Energieverbrauch der von allen Öfen in dem/den betreffenden Prozess(en) verbrauchte Gesamtmenge an Wärme (aus primären Energiequellen erzeugt) und Elektrizität.
BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für den spezifischen Wasserverbrauch
Die BVT-assoziierten Umweltleistungswerte für den spezifischen Wasserverbrauch beziehen sich auf Jahresmittelwerte, die nach folgender Gleichung berechnet werden:
wobei:
Wasserverbrauch |
: |
die Gesamtmenge des in der Anlage verbrauchten Wassers, ohne
angegeben in m3/Jahr und |
||||||
Chargenleistung |
: |
Gesamtmenge der in der Anlage hergestellten Erzeugnisse, angegeben in t/Jahr. |
BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für den spezifischen Materialverbrauch
Die BVT-assoziierten Umweltleistungswerte für den spezifischen Materialverbrauch beziehen sich auf Durchschnittswerte über drei Jahre, die nach folgender Gleichung berechnet werden:
wobei:
Materialverbrauch |
: |
Dreijahresdurchschnitt der Gesamtmenge an Material, die durch den/die betreffenden Prozess(e) verbraucht wird, angegeben in kg/Jahr und |
Eingangsmaterial |
: |
Dreijahresdurchschnitt der Gesamtmenge des verarbeiteten Einsatzmaterials, ausgedrückt in t/Jahr oder m2/Jahr. |
1.1. Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen für die Eisenmetallverarbeitung
1.1.1. Allgemeine Umweltleistung
BVT 1 |
Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Einführung und Anwendung eines Umweltmanagementsystems (UMS), das alle folgenden Merkmale aufweist:
Speziell für die Eisenmetallverarbeitung muss das UMS im Rahmen der BVT auch folgende Merkmale aufweisen:
Anmerkung Mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 wurde das System der Europäischen Union für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) eingerichtet, das ein Beispiel für ein UMS ist, das mit dieser BVT im Einklang steht. |
Anwendbarkeit
Die Detailtiefe und der Grad an Formalisierung des UMS hängen in der Regel mit der Art, der Größe und der Komplexität der Anlage sowie dem Ausmaß ihrer potenziellen Umweltauswirkungen zusammen.
BVT 2 |
Die BVT zur Verringerung der Emissionen in das Wasser und in die Luft besteht in der Erstellung, der Pflege und der regelmäßigen Überprüfung (auch bei wesentlichen Änderungen) einer Liste der verwendeten Prozesschemikalien und der Abwasser- und Abgasströme im Rahmen des UMS (siehe BVT 1), die alle folgenden Elemente beinhaltet:
|
Anwendbarkeit
Die Detailtiefe der Liste hängt in der Regel mit der Art, der Größe und der Komplexität der Anlage sowie dem Ausmaß ihrer potenziellen Umweltauswirkungen zusammen.
BVT 3 |
Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Ausarbeitung und Umsetzung eines Chemikalienmanagementsystems (CMS) im Rahmen des UMS (siehe BVT 1), das alle folgenden Elemente beinhaltet:
|
Anwendbarkeit
Die Detailtiefe des CMS hängt in der Regel mit der Art, der Größe und der Komplexität der Anlage zusammen.
BVT 4 |
Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in den Boden und das Grundwasser bestehen in der Anwendung aller folgenden Techniken.
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BVT 5 |
Die BVT zur Verringerung der Häufigkeit des Auftretens von Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs (OTNOC) und zur Verringerung der Emissionen unter OTNOC besteht in der Aufstellung und Umsetzung eines risikobasierten OTNOC-Managementplans im Rahmen des UMS (siehe BVT 1), der alle folgenden Elemente beinhaltet:
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1.1.2. Überwachung
BVT 6 |
Die BVT besteht in der mindestens jährlichen Überwachung von Folgendem:
|
Beschreibung
Die Überwachung kann durch direkte Messungen, Berechnungen oder Aufzeichnungen erfolgen, z. B. mit geeigneten Mess- oder Aufzeichnungsgeräten. Die Überwachung erfolgt auf der am besten geeigneten Ebene (z. B. auf Prozess- oder Anlagenebene). Erhebliche Änderungen an der Anlage sind zu berücksichtigen.
BVT 7 |
Die BVT besteht in der Überwachung gefasster Emissionen in die Luft mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und nach EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.
|
BVT 8 |
Die BVT besteht in der Überwachung von Emissionen in das Wasser mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und unter Anwendung der EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.
|
1.1.3. Gefahrstoffe
BVT 9 |
Die BVT zur Vermeidung der Verwendung von Chrom(VI)-Verbindungen bei der Passivierung besteht in der Verwendung anderer metallhaltiger Lösungen (z. B. mit Mangan, Zink, Titanfluorid, Phosphaten und/oder Molybdaten) oder organischer Polymerlösungen (z. B. mit Polyurethanen oder Polyestern). |
Anwendbarkeit
Die Anwendbarkeit kann aufgrund von Produktspezifikationen (z. B. Oberflächenqualität, Lackierbarkeit, Schweißbarkeit, Formbarkeit, Korrosionsbeständigkeit) eingeschränkt sein.
1.1.4. Energieeffizienz
BVT 10 |
Die BVT zur Steigerung der allgemeinen Energieeffizienz der Anlage besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.
|
BVT 11 |
Die BVT zur Steigerung der Energieeffizienz beim Heizen (einschließlich Erhitzung und Trocknung von Einsatzmaterialien sowie Erhitzung von Bädern und Verzinkungskesseln) besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der unten aufgeführten Techniken.
Weitere sektorspezifische Techniken zur Steigerung der Energieeffizienz sind in den Abschnitten 1.2.1, 1.3.1 und 1.4.1 dieser BVT-Schlussfolgerungen enthalten. Tabelle 1.1 BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für den spezifischen Energieverbrauch für die Erhitzung des Einsatzmaterials beim Warmwalzen
Tabelle 1.2 BVT-assoziierter Umweltleistungswert für den spezifischen Energieverbrauch beim Glühen nach dem Kaltwalzen
Tabelle 1.3 BVT-assoziierter Umweltleistungswert für den spezifischen Energieverbrauch für die Erhitzung des Einsatzmaterials vor der kontinuierlichen Schmelztauchveredelung
Tabelle 1.4 BVT-assoziierter Umweltleistungswert für den spezifischen Energieverbrauch bei der Stückverzinkung
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 6. |
1.1.5. Materialeffizienz
BVT 12 |
Die BVT zur Erhöhung der Materialeffizienz bei der Entfettung und zur Verringerung des Aufkommens an verbrauchter Entfettungslösung besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.
|
BVT 13 |
Die BVT zur Erhöhung der Materialeffizienz beim Beizen und zur Verringerung des Aufkommens an verbrauchter saurer Beizlösung beim Erhitzen der sauren Beizlösung besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken und nicht in der direkten Einleitung von Dampf.
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BVT 14 |
Die BVT zur Erhöhung der Materialeffizienz beim Beizen und zur Verringerung des Aufkommens an verbrauchter saurer Beizlösung besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.
Tabelle 1.5 BVT-assoziierter Umweltleistungswert für den spezifischen Verbrauch saurer Beizlösung bei der Stückverzinkung
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 6. |
BVT 15 |
Die BVT zur Steigerung der Materialeffizienz beim Fluxen und zur Verringerung der zu entsorgenden Menge an verbrauchtem Flussmittel besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken a, b und c in Kombination mit der Technik d oder in Kombination mit der Technik e.
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BVT 16 |
Die BVT zur Steigerung der Materialeffizienz bei der kontinuierlichen Schmelztauchveredelung von Drähten und bei der Stückverzinkung sowie zur Verringerung des Abfallaufkommens besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.
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BVT 17 |
Die BVT zur Steigerung der Materialeffizienz und zur Verringerung der Menge des zu entsorgenden Abfalls aus der Phosphatierung und Passivierung besteht in der Anwendung der Technik a und einer der folgenden Techniken b oder c.
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BVT 18 |
Die BVT zur Verringerung der Menge der zu entsorgenden verbrauchten sauren Beizlösung besteht in der Rückgewinnung verbrauchter saurer Beizlösungen (d. h. Salzsäure, Schwefelsäure und Mischsäure). Die Neutralisierung von verbrauchten sauren Beizlösungen oder die Verwendung von verbrauchten sauren Beizlösungen zur Emulsionsspaltung ist keine BVT. |
Beschreibung
Zu den Techniken zur Rückgewinnung verbrauchter saurer Beizlösung vor Ort oder außerhalb des Standorts gehören:
i) |
Sprührösten oder die Verwendung von Wirbelschichtreaktoren für die Rückgewinnung von Salzsäure; |
ii) |
Kristallisation von Eisen(III)-Sulfat für die Rückgewinnung von Schwefelsäure; |
iii) |
Sprührösten, Verdampfung, Ionenaustausch oder Diffusionsdialyse zur Rückgewinnung von Mischsäure; |
iv) |
Verwendung von verbrauchter saurer Beizlösung als Sekundärrohstoff (z. B. für die Herstellung von Eisenchlorid oder Pigmenten). |
Anwendbarkeit
Wenn bei der Stückverzinkung die Verwendung von verbrauchter saurer Beizlösung als Sekundärrohstoff durch mangelnde Verfügbarkeit auf dem Markt eingeschränkt ist, kann in Ausnahmefällen eine Neutralisierung der verbrauchten sauren Beizlösung erfolgen.
Weitere sektorspezifische Techniken zur Steigerung der Materialeffizienz sind in den Abschnitten 1.2.2, 1.3.2, 1.4.2, 1.5.1 und 1.6.1 dieser BVT-Schlussfolgerungen enthalten.
1.1.6. Wasserverbrauch und Abwasseranfall
BVT 19 |
Die BVT zur Optimierung des Wasserverbrauchs, zur Verbesserung der Wiederverwendbarkeit des Wassers und zur Verringerung des Abwasseranfalls besteht in der Anwendung der beiden Techniken a und b sowie einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken c bis h.
Tabelle 1.6 BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für spezifischen Wasserverbrauch
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 6. |
1.1.7. Emissionen in die Luft
1.1.7.1. Emissionen in die Luft durch Erhitzung
BVT 20 |
Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von Staubemissionen in die Luft durch Erhitzung besteht entweder in der Verwendung von Elektrizität aus nicht-fossilen Energiequellen oder in der Anwendung der Technik a in Kombination mit der im Folgenden beschriebenen Technik b.
Tabelle 1.7 BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Staubemissionen in die Luft durch Erhitzung des Einsatzmaterials
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 7. |
BVT 21 |
Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von SO2-Emissionen in die Luft durch Erhitzung besteht in der Verwendung von Elektrizität aus nicht-fossilen Energiequellen oder eines Brennstoffs bzw. einer Kombination von Brennstoffen mit niedrigem Schwefelgehalt. |
Beschreibung
Zu den Brennstoffen mit niedrigem Schwefelgehalt gehören zum Beispiel Erdgas, Flüssiggas, Hochofengas, Konvertergas und CO-reiches Gas aus der Ferrochromherstellung.
Tabelle 1.8
BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste SO2-Emissionen in die Luft durch Erhitzung des Einsatzmaterials
Parameter |
Sektor |
Einheit |
BVT-assoziierter Emissionswert (Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme) |
SO2 |
Warmwalzen |
mg/Nm3 |
|
Kaltwalzen, Drahtziehen, kontinuierliche Schmelztauchveredelung von Blechen |
20 -100 (29) |
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 7.
BVT 22 |
Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von NOX-Emissionen in die Luft durch Erhitzung bei gleichzeitiger Begrenzung der CO-Emissionen und der NH3-Emissionen bei Anwendung der selektiver nicht-katalytischen Reduktion (SNCR) und/oder selektiven katalytischen Reduktion (SCR) besteht in der Verwendung von Elektrizität aus nicht-fossilen Energiequellen oder in einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.
Tabelle 1.9 BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste NOX-Emissionen in die Luft und indikative Emissionswerte für gefasste CO-Emissionen in die Luft aus der Erhitzung des Einsatzmaterials beim Warmwalzen
Tabelle 1.10 BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste NOX-Emissionen in die Luft und indikative Emissionswerte für gefasste CO-Emissionen in die Luft aus der Erhitzung des Einsatzmaterials beim Kaltwalzen
Tabelle 1.11 BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste NOX-Emissionen in die Luft und indikativer Emissionswert für gefasste CO-Emissionen in die Luft aus der Erhitzung des Einsatzmaterials beim Drahtziehen
Tabelle 1.12 BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste NOX-Emissionen in die Luft und indikativer Emissionswert für gefasste CO-Emissionen in die Luft aus der Erhitzung des Einsatzmaterials bei der kontinuierlichen Schmelztauchveredelung
Tabelle 1.13 BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste NOX-Emissionen in die Luft und indikativer Emissionswert für gefasste CO-Emissionen in die Luft aus der Erhitzung des Verzinkungskessels bei der Stückverzinkung
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 7. |
1.1.7.2. Emissionen in die Luft durch Entfettung
BVT 23 |
Die BVT zur Verringerung der Emissionen von Ölnebel, Säuren und/oder Laugen aus der Entfettung beim Kaltwalzen und der kontinuierlichen Schmelztauchveredelung von Blechen in die Luft besteht in der Erfassung der Emissionen mithilfe der Technik a und der Behandlung der Abgase mithilfe der Technik b und/oder der Technik c (siehe unten).
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 7. |
1.1.7.3. Emissionen in die Luft durch Beizen
BVT 24 |
Die BVT zur Verringerung der Emissionen von Staub, Säuren (HCl, HF, H2SO4) und SOX in die Luft durch Beizen beim Warmwalzen, beim Kaltwalzen, bei der kontinuierlichen Schmelztauchveredelung und beim Drahtziehen besteht in der Anwendung der Technik a oder b in Kombination mit der Technik c (siehe unten).
Tabelle 1.14 BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Emissionen von HCl, HF und SOX in die Luft durch Beizen beim Warmwalzen, beim Kaltwalzen und bei der kontinuierlichen Schmelztauchveredelung
Tabelle 1.15 BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste HCl- und SOX-Emissionen in die Luft durch Beizen mit Salzsäure oder Schwefelsäure beim Drahtziehen
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 7. |
BVT 25 |
Die BVT zur Verringerung der NOX-Emissionen in die Luft durch Beizen mit Salpetersäure (allein oder in Kombination mit anderen Säuren) und der NH3-Emissionen durch die Verwendung der SCR beim Warm- und Kaltwalzen besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.
Tabelle 1.16 BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste NOX-Emissionen in die Luft durch Beizen mit Salpetersäure (allein oder in Kombination mit anderen Säuren) beim Warm- und Kaltwalzen
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 7. |
1.1.7.4. Emissionen in die Luft durch Schmelztauchen
BVT 26 |
Die BVT zur Verringerung von Staub- und Zinkemissionen in die Luft beim Schmelztauchen nach dem Fluxen bei der kontinuierlichen Schmelztauchveredelung von Drähten und der Stückverzinkung besteht in der Verringerung von Emissionen mithilfe der Technik b oder der Techniken a und b, in der Erfassung der Emissionen mithilfe der Techniken c oder d und in der Reinigung der Abgase mithilfe der Technik e (siehe unten).
Tabelle 1.17 BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste Staubemissionen in die Luft beim Schmelztauchen nach dem Fluxen bei der kontinuierlichen Schmelztauchveredelung von Drähten und bei der Stückverzinkung
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 7. |
1.1.7.4.1.
BVT 27 |
Die BVT zur Vermeidung von Ölnebelemissionen in die Luft und zur Verringerung des Ölverbrauchs bei der Schmierung der Einsatzmaterialoberfläche besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken.
|
1.1.7.5. Emissionen in die Luft durch Nachbehandlung
BVT 28 |
Die BVT zur Verringerung der Emissionen in die Luft durch Chemikalien-Bäder oder -Behälter bei der Nachbehandlung (d. h. Phosphatierung und Passivierung) besteht in der Erfassung der Emissionen mithilfe der Technik a oder b und in diesem Fall in der Reinigung der Abgase mithilfe der Technik c und/oder der Technik d (siehe unten).
|
1.1.7.6. Emissionen in die Luft durch Säurerückgewinnung
BVT 29 |
Die BVT zur Verringerung der Staub-, Säure- (HCl, HF), SO2- und NOX-Emissionen in die Luft durch die Rückgewinnung von verbrauchten Säuren (bei gleichzeitiger Begrenzung der CO-Emissionen) und der NH3-Emissionen durch die Verwendung der SCR besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.
Tabelle 1.18 BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Emissionen von Staub, HCl, SO2 und NOX in die Luft bei der Rückgewinnung von verbrauchter Salzsäure durch Sprührösten oder durch den Einsatz von Wirbelschichtreaktoren
Tabelle 1.19 BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Staub-, HF- und NOX-Emissionen in die Luft bei der Rückgewinnung von Mischsäure durch Sprührösten oder Verdampfung
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 7. |
1.1.8. Emissionen in das Wasser
BVT 30 |
Die BVT zur Verringerung der Belastung mit organischen Schadstoffen in öl- oder schmierfettkontaminiertem Wasser (z. B. von Ölaustritten oder von der Reinigung von Walz- und Dressieremulsionen, Entfettungslösungen und Schmierfetten für das Drahtziehen), das einer weiteren Behandlung zugeführt wird (siehe BVT 31), besteht in der Trennung der organischen und der wässrigen Phase. |
Beschreibung
Die organische Phase wird von der wässrigen Phase getrennt, z. B. durch Abschöpfen oder durch Emulsionsspaltung mit geeigneten Mitteln, Verdampfung oder Membranfiltration. Die organische Phase kann zur Energie- und Materialrückgewinnung genutzt werden (siehe z. B. BVT 34 Buchstabe f).
BVT 31 |
Die BVT zur Verringerung der Emissionen in das Wasser besteht in der Behandlung der Abwässer durch Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.
Tabelle 1.20 BVT-assoziierte Emissionswerte für Direkteinleitungen in ein aufnehmendes Gewässer
Tabelle 1.21 BVT-assoziierte Emissionswerte für indirekte Einleitungen in ein aufnehmendes Gewässer
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8. |
1.1.9. Lärm und Erschütterungen
BVT 32 |
Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Minderung von Lärmemissionen und Erschütterungen besteht in der Einführung und Umsetzung und regelmäßigen Überprüfung eines Managementplans für Lärm und Erschütterungen im Rahmen des UMS (siehe BVT 1), der alle nachstehenden Elemente beinhaltet:
|
Anwendbarkeit
Die Anwendbarkeit ist auf die Fälle beschränkt, in denen eine Lärm- oder Erschütterungsbelastung an sensiblen Standorten zu erwarten ist und/oder nachgewiesen wurde.
BVT 33 |
Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Verminderung von Lärmemissionen und Erschütterungen besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.
|
1.1.10. Rückstände
BVT 34 |
Die BVT zur Verringerung der zu entsorgenden Abfallmenge besteht in der Vermeidung der Entsorgung von Metallen, Metalloxiden, ölhaltigen Schlämmen und Hydroxidschlämmen mithilfe der Technik a und einer geeigneten Kombination der Techniken b bis h (siehe unten).
|
BVT 35 |
Die BVT zur Verringerung der zu entsorgenden Abfallmenge aus der Schmelztauchveredelung besteht in der Vermeidung der Entsorgung von zinkhaltigen Rückständen durch die Anwendung aller folgenden Techniken.
|
BVT 36 |
Die BVT zur Verbesserung der Rezyklierbarkeit und des Verwertungspotenzials der zinkhaltigen Rückstände vom Schmelztauchen (d. h. Zinkasche, Oberflächenschlacke, Hartzink, Zink-Spritzer und Gewebefilterstaub) sowie zur Vermeidung oder Verringerung des mit ihrer Lagerung verbundenen Umweltrisikos besteht in der getrennten Lagerung dieser Rückstände voneinander und von anderen Rückständen,
|
BVT 37 |
Die BVT zur Steigerung der Materialeffizienz und zur Verringerung der zu entsorgenden Abfallmenge aus der Texturierung von Arbeitswalzen besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.
Weitere sektorspezifische Techniken zur Verringerung der zu entsorgenden Abfallmenge sind in Abschnitt 1.4.4 dieser BVT-Schlussfolgerungen enthalten. |
1.2. BVT-Schlussfolgerungen für das Warmwalzen
Die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1.1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.
1.2.1. Energieeffizienz
BVT 38 |
Die BVT zur Steigerung der Energieeffizienz bei der Erhitzung von Einsatzmaterialien besteht in der Anwendung einer Kombination der in der BVT 11 genannten Techniken zusammen mit einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.
|
BVT 39 |
Die BVT zur Steigerung der Energieeffizienz beim Walzen besteht in einer Kombination der folgenden Techniken.
Tabelle 1.22 BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für den spezifischen Energieverbrauch beim Walzen
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 6. |
1.2.2. Materialeffizienz
BVT 40 |
Die BVT zur Steigerung der Materialeffizienz und zur Verringerung der zu entsorgenden Abfallmenge aus der Aufbereitung von Einsatzmaterialien besteht in der Vermeidung oder, falls dies nicht durchführbar ist, in der Verringerung der Notwendigkeit der Aufbereitung durch Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.
|
BVT 41 |
Die BVT zur Steigerung der Materialeffizienz beim Walzen für die Herstellung von Flacherzeugnissen besteht in der Verringerung des anfallenden Metallschrotts durch die Anwendung der beiden folgenden Techniken.
|
1.2.3. Emissionen in die Luft
BVT 42 |
Die BVT zur Verringerung von Staub-, Nickel- und Bleiemissionen in die Luft bei der mechanischen Bearbeitung (einschließlich Längsschneiden, Entzundern, Schleifen, Vorwalzen, Walzen, Fertigbearbeiten und Richten) sowie beim Flämmen und Schweißen besteht in der Erfassung der Emissionen mithilfe der Techniken a und b und in diesem Fall in der Reinigung der Abgase mithilfe einer oder einer Kombination der Techniken c bis e (siehe unten).
Tabelle 1.23 BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Staub-, Blei- und Nickelemissionen in die Luft bei der mechanischen Bearbeitung (einschließlich Längsschneiden, Entzundern, Schleifen, Vorwalzen, Walzen, Fertigbearbeiten, Richten), Flämmen (außer manuellem Flämmen) und Schweißen
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 7. |
BVT 43 |
Die BVT zur Verringerung der Staub-, Nickel- und Bleiemissionen in die Luft beim Vorwalzen und Walzen im Falle einer geringen Staubentwicklung (z. B. unter 100 g/h (siehe BVT 42 Buchstabe b) besteht in der Verwendung von Wassersprühsystemen. |
Beschreibung
An der Auslaufseite einer jeden Vorwalz- oder Walzstraße sind Wassersprühsysteme installiert, um die Staubentwicklung zu verringern. Die Befeuchtung von Staubpartikeln erleichtert die Agglomeration und das Absetzen von Staub. Das Wasser wird am Boden des Walzgerüsts aufgefangen und aufbereitet (siehe BVT 31).
1.3. BVT-Schlussfolgerungen für das Kaltwalzen
Die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1.1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.
1.3.1. Energieeffizienz
BVT 44 |
Die BVT zur Steigerung der Energieeffizienz beim Walzen besteht in einer Kombination der folgenden Techniken.
Tabelle 1.24 BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für den spezifischen Energieverbrauch beim Walzen
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 6. |
1.3.2. Materialeffizienz
BVT 45 |
Die BVT zur Steigerung der Materialeffizienz und zur Verringerung der zu entsorgenden Abfallmenge vom Walzen besteht in der Anwendung der folgenden Techniken.
|
1.3.3. Emissionen in die Luft
BVT 46 |
Die BVT zur Verringerung von Staub-, Nickel- und Bleiemissionen in die Luft beim Abhaspeln, mechanischen Vorentzundern, Richten und Schweißen besteht in der Erfassung der Emissionen mithilfe der Technik a und in diesem Fall in der Behandlung der Abgase mithilfe der Technik b.
Tabelle 1.25 BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Staub-, Nickel- und Bleiemissionen in die Luft beim Abhaspeln, mechanischen Vorentzundern, Richten und Schweißen
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 7. |
BVT 47 |
Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von Ölnebelemissionen in die Luft beim Dressieren besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken.
|
BVT 48 |
Die BVT zur Verringerung der Ölnebelemissionen in die Luft beim Walzen, Nassdressieren und Fertigbearbeiten besteht in der Anwendung der Technik a in Kombination mit der Technik b oder in Kombination mit den beiden Techniken b und c (siehe unten).
Tabelle 1.26 BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste TVOC-Emissionen in die Luft durch Walzen, Nassdressieren und Fertigbearbeiten
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 7. |
1.4. BVT-Schlussfolgerungen für Drahtziehen
Die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1.1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.
1.4.1. Energieeffizienz
BVT 49 |
Die BVT zur Steigerung der Energie- und Materialeffizienz von Bleibädern besteht in der Verwendung einer schwimmenden Schutzschicht auf der Oberfläche der Bleibäder oder von Behälterabdeckungen. |
Beschreibung
Schwimmende Schutzschichten und Behälterabdeckungen reduzieren Wärmeverluste und Bleioxidation auf ein Mindestmaß.
1.4.2. Materialeffizienz
BVT 50 |
Die BVT zur Steigerung der Materialeffizienz und zur Verringerung der zu entsorgenden Abfallmenge beim Nassziehen besteht in der Reinigung und Wiederverwendung des Schmiermittels für das Drahtziehen. |
Beschreibung
Ein Reinigungskreislauf, z. B. mit Filtration und/oder Zentrifugation, wird verwendet, um das Schmiermittel für das Drahtziehen zur Wiederverwendung zu reinigen.
1.4.3. Emissionen in die Luft
BVT 51 |
Die BVT zur Verringerung der Staub- und Bleiemissionen von Bleibädern in die Luft besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.
Tabelle 1.27 BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Staub- und Bleiemissionen in die Luft aus Bleibädern
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 7. |
BVT 52 |
Die BVT zur Verringerung der Staubemissionen in die Luft durch schmierstofffreies Drahtziehen besteht in der Erfassung der Emissionen mithilfe der Technik a oder b und in der Reinigung der Abgase mithilfe der Technik c (siehe unten).
Tabelle 1.28 BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste Staubemissionen in die Luft durch schmierstofffreies Drahtziehen
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 7. |
BVT 53 |
Die BVT zur Verminderung der Ölnebelemissionen aus Ölabschreckbädern in die Luft besteht in der Anwendung der beiden folgenden Techniken.
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 7. |
1.4.4. Rückstände
BVT 54 |
Die BVT zur Verringerung der zu entsorgenden Abfallmenge besteht in der Vermeidung der Entsorgung von bleihaltigen Rückständen durch deren Recycling, z. B. in der Nichteisenmetallindustrie zur Herstellung von Blei. |
BVT 55 |
Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung des Umweltrisikos im Zusammenhang mit der Lagerung von bleihaltigen Rückständen aus Bleibädern (z. B. Schutzschichtmaterialien und Bleioxide) besteht in der getrennten Lagerung bleihaltiger Rückstände von anderen Rückständen, auf undurchlässigen Oberflächen und in geschlossenen Bereichen oder in geschlossenen Behältern. |
1.5. BVT-Schlussfolgerungen für die kontinuierliche Schmelztauchveredelung von Blechen und Drähten
Die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1.1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.
1.5.1. Materialeffizienz
BVT 56 |
Die BVT zur Steigerung der Materialeffizienz beim kontinuierlichen Schmelztauchen von Bändern besteht in der Vermeidung einer übermäßigen Beschichtung mit Metallen mithilfe der beiden folgenden Techniken.
|
BVT 57 |
Die BVT zur Steigerung der Materialeffizienz beim kontinuierlichen Schmelztauchen von Drähten besteht in der Vermeidung einer übermäßigen Beschichtung mit Metallen mithilfe einer der folgenden Techniken.
|
1.6. BVT-Schlussfolgerungen für die Stückverzinkung
Die BVT-Schlussfolgerungen in diesem Abschnitt gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1.1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.
1.6.1. Rückstände
BVT 58 |
Die BVT zur Vermeidung der Entstehung von verbrauchten Säuren mit hohen Zink- und Eisenkonzentrationen oder, wo dies nicht möglich ist, zur Verringerung der Menge der zu entsorgenden Säuren besteht in der getrennten Durchführung von Beizen und Entzinken. |
Beschreibung
Beizen und Entzinken werden in separaten Behältern durchgeführt, um die Entstehung von verbrauchten Säuren mit hohen Zink- und Eisenkonzentrationen zu verhindern bzw. um die Menge der zu entsorgenden Säuren zu verringern.
Anwendbarkeit
Die Anwendbarkeit in bestehenden Anlagen kann durch Platzmangel eingeschränkt sein, wenn zusätzliche Behälter für das Entzinken benötigt werden.
BVT 59 |
Die BVT zur Verringerung der zu entsorgenden Menge an verbrauchter Entzinkungslösung mit hohen Zinkkonzentrationen besteht in der Rückgewinnung der verbrauchten Entzinkungslösung und/oder des darin enthaltenen ZnCl2 und NH4Cl. |
Beschreibung
Zu den Techniken zur Rückgewinnung verbrauchter Entzinkungslösungen mit hohen Zinkkonzentrationen vor Ort oder außerhalb des Standorts gehören die folgenden:
— |
Zinkentfernung durch Ionenaustausch Die behandelte Säure kann zum Beizen verwendet werden, während die ZnCl2- und NH4Cl-haltige Lösung, die bei der Entfernung des Ionenaustauscherharzes entsteht, zum Fluxen verwendet werden kann. |
— |
Zinkentfernung durch Solventextraktion Die behandelte Säure kann zum Beizen verwendet werden, während das zinkhaltige Konzentrat, das beim Entzinken und Verdampfen entsteht, für andere Zwecke verwendet werden kann. |
1.6.2. Materialeffizienz
BVT 60 |
Die BVT zur Steigerung der Materialeffizienz beim Schmelztauchen besteht in der Anwendung der beiden folgenden Techniken.
|
BVT 61 |
Die BVT zur Steigerung der Materialeffizienz und zur Verringerung der zu entsorgenden Abfallmenge, die durch das Abblasen von überschüssigem Zink von verzinkten Rohren entsteht, besteht in der Rückgewinnung von zinkhaltigen Partikeln und ihrer Wiederverwendung im Verzinkungskessel oder in ihrer Weiterleitung zur Zinkrückgewinnung. |
1.6.3. Emissionen in die Luft
BVT 62 |
Die BVT zur Verringerung der HCl-Emissionen in die Luft beim Beizen und Entzinken in der Stückverzinkung besteht in der Kontrolle der Betriebseinstellungen (d. h. Temperatur und Säurekonzentration im Bad) und der Anwendung der folgenden Techniken in der folgenden Reihenfolge:
Die Technik d ist nur in bestehenden Anlagen und unter der Voraussetzung BVT, dass sie mindestens einen gleichwertigen Umweltschutz im Vergleich zur Anwendung der Technik c in Kombination mit der Technik a oder b sicherstellt.
Tabelle 1.29 BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste HCl-Emissionen in die Luft beim Beizen und Entzinken mit Salzsäure in der Stückverzinkung
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 7. |
1.6.4. Einleitung von Abwasser
BVT 63 |
Die Ableitung von Abwasser aus der Stückverzinkung ist nicht BVT. |
Beschreibung
Es fallen nur flüssige Reststoffe (z. B. verbrauchte saure Beizlösung, verbrauchte Entfettungslösungen und verbrauchtes Flussmittel) an. Diese Rückstände werden gesammelt. Sie werden in geeigneter Weise für das Recycling oder die Rückgewinnung behandelt und/oder der Entsorgung zugeführt (siehe BVT 18 und BVT 59).
1.7. Beschreibung von Techniken
1.7.1. Techniken zur Erhöhung der Energieeffizienz
Technik |
Beschreibung |
Coilboxen |
Zwischen der Vorwalzstraße und der Fertigwalzstraße werden isolierte Boxen aufgestellt, um die Temperaturverluste des Einsatzmaterials beim Auf- und Abwickeln auf ein Mindestmaß zu reduzieren und geringere Walzkräfte in den Warmbandwalzwerken zu ermöglichen. |
Optimierung der Verbrennung |
Maßnahmen zur Maximierung der Effizienz der Energieumwandlung im Ofen bei gleichzeitiger Minimierung der Emissionen (insbesondere von CO). Dies wird durch eine Kombination verschiedener Techniken erreicht, u. a. einer guten Konstruktion des Ofens, Optimierung der Temperatur (z. B. effiziente Mischung von Brennstoff und Verbrennungsluft) und der Verweildauer in der Verbrennungszone sowie Automatisierung und Steuerung des Ofens. |
Flammenlose Verbrennung |
Die flammenlose Verbrennung wird erreicht, indem Brennstoff und Verbrennungsluft separat mit hoher Geschwindigkeit in die Verbrennungskammer des Ofens eingespritzt werden, um die Flammenbildung zu unterdrücken und die Bildung von thermischem NOX zu reduzieren und gleichzeitig eine gleichmäßigere Wärmeverteilung in der Kammer zu erreichen. Die flammenlose Verbrennung kann in Kombination mit der Oxy-Fuel-Verbrennung eingesetzt werden. |
Automatisierung und Steuerung des Ofens |
Der Erhitzungsprozess wird durch den Einsatz eines Computersystems optimiert, das in Echtzeit wichtige Parameter wie die Temperatur des Ofens und des Einsatzmaterials, das Luft-Brennstoff-Verhältnis und den Druck im Ofen kontrolliert. |
Endkonturnahes Gießen für Dünnbrammen und Trägerrohlinge mit anschließendem Walzen |
Dünnbrammen und Trägerrohlinge werden durch die Kombination von Gießen und Walzen in einem Prozessschritt hergestellt. Dadurch muss das Einsatzmaterial vor dem Walzen nicht mehr erwärmt und die Anzahl der Walzstiche kann reduziert werden. |
Optimierung der Konzeption und der Durchführung von SNCR/SCR |
Optimierung des Reaktionsmittel-zu-NOX-Verhältnisses über den Querschnitt des Ofens oder Kanals, der Größe der Reaktionsmitteltropfen und des Temperaturfensters, in dem das Reaktionsmittel eingespritzt wird. |
Oxy-Fuel-Verbrennung |
Die Verbrennungsluft wird ganz oder teilweise durch reinen Sauerstoff ersetzt. Die Oxy-Fuel-Verbrennung kann in Kombination mit der flammenlosen Verbrennung eingesetzt werden. |
Vorwärmen der Verbrennungsluft |
Ein Teil der aus dem Verbrennungsabgas zurückgewonnen Wärme wird zum Vorheizen der in der Verbrennung genutzten Luft wiedergewonnen. |
Managementsystem für Prozessgase |
Ein System, mit dem die Prozessgase aus der Eisen- und Stahlherstellung je nach Verfügbarkeit zu den Öfen für die Einsatzmaterialien geleitet werden können. |
Rekuperativbrenner |
Rekuperativbrenner verwenden verschiedene Arten von Rekuperatoren (z. B. Wärmetauscher mit Strahlung, Konvektion, Kompakt- oder Strahlrohrbrennern) zur direkten Rückgewinnung von Wärme aus den Rauchgasen, die dann zur Vorwärmung der Verbrennungsluft verwendet wird. |
Verringerung der Walzreibung |
Die Walzöle werden sorgfältig ausgewählt. Es werden reine Öl- und/oder Emulsionssysteme verwendet, um die Reibung zwischen den Arbeitswalzen und dem Einsatzmaterial zu verringern und den Ölverbrauch auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Beim Warmwalzen wird dies in der Regel in den ersten Phasen der Fertigwalzstraße durchgeführt. |
Regenerativbrenner |
Regenerativbrenner bestehen aus zwei Brennern, die abwechselnd betrieben werden und die Schichten aus feuerfesten oder keramischen Materialien enthalten. Während ein Brenner in Betrieb ist, wird die Wärme des Rauchgases von den feuerfesten oder keramischen Materialien des anderen Brenners absorbiert und dann zum Vorwärmen der Verbrennungsluft verwendet. |
Wärmerückgewinnungskessel |
Die Wärme der heißen Abgase wird zur Dampferzeugung in einem Wärmerückgewinnungskessel genutzt. Der erzeugte Dampf wird in anderen Prozessen der Anlage, zur Versorgung eines Dampfnetzes oder zur Elektrizitätserzeugung in einem Kraftwerk verwendet. |
1.7.2. Techniken zur Reduzierung von Emissionen in die Luft
Technik |
Beschreibung |
Optimierung der Verbrennung |
Siehe Abschnitt 1.7.1. |
Tropfenabscheider |
Tropfenabscheider sind Filtereinrichtungen, die mitgerissene Flüssigkeitströpfchen aus einem Gasstrom entfernen. Sie bestehen aus einem Gewebe aus Metall- oder Kunststoffdraht mit einer hochspezifischen Oberfläche. Die im Gasstrom vorhandenen kleinen Tröpfchen treffen durch ihre Eigendynamik auf dem Draht auf und bilden dort größere Tropfen. |
Elektrofilter |
Elektrofilter funktionieren so, dass die Partikel in einem elektrischen Feld geladen und voneinander getrennt werden. Elektrofilter können unter ganz unterschiedlichen Bedingungen eingesetzt werden. Die Filterleistung kann von der Anzahl der Felder, der Verweilzeit (Größe) und den vorgeschalteten Partikelfiltern abhängen. Sie umfassen im Allgemeinen zwei bis fünf Felder. Elektrofilter können trocken oder nass betrieben werden, je nachdem, welche Technik zur Abscheidung des Staubs von den Elektroden verwendet wird. Nasselektrofilter werden in der Regel in der Polierphase eingesetzt, um Reststaub und Tröpfchen nach der Nasswäsche zu entfernen. |
Gewebefilter |
Gewebefilter, häufig auch als Schlauchfilter bezeichnet, bestehen aus porösem Gewebe oder Filz. Gase werden hindurch geleitet, um Partikel zu entfernen. Je nach Art der Abgase und der höchstmöglichen Betriebstemperatur sind Filter mit dafür geeignetem Gewebe auszuwählen. |
Flammenlose Verbrennung |
Siehe Abschnitt 1.7.1. |
Automatisierung und Steuerung des Ofens |
Siehe Abschnitt 1.7.1. |
Low-NOX-Brenner |
Diese Technik, die auch Ultra-Low-NOX-Brenner einschließt, beruht auf dem Prinzip der Reduzierung der Spitzentemperatur der Flammen; Durch das Vermischen von Luft und Brennstoff wird die Verfügbarkeit von Sauerstoff verringert und die Spitzentemperatur der Flammen gesenkt. Auf diese Weise wird die Umwandlung des brennstoffgebundenen Stickstoffs in NOX und die Bildung von thermischem NOX verzögert, dabei aber eine hohe Verbrennungseffizienz aufrechterhalten. |
Optimierung der Konzeption und der Durchführung von SNCR/SCR |
Siehe Abschnitt 1.7.1. |
Oxy-Fuel-Verbrennung |
Siehe Abschnitt 1.7.1. |
Selektive katalytische Reduktion (SCR) |
Die SCR-Technik beruht auf der Reduktion von NOX zu Stickstoff durch Reaktion mit Harnstoff oder Ammoniak in einem Katalysatorbett bei einer optimalen Betriebstemperatur von ca. 300 °C-450 °C. Es können mehrere Katalysatorschichten verwendet werden. Eine stärkere NOX-Reduktion wird durch den Einsatz mehrerer Katalysatorschichten erreicht. |
Selektive nichtkatalytische Reduktion (SNCR) |
Die SNCR beruht auf der Reduktion von NOX zu Stickstoff durch Reaktion mit Ammoniak oder Harnstoff bei hohen Temperaturen. Zur Erzielung einer optimalen Reaktion wird das Betriebstemperaturfenster zwischen 800 °C und 1 000 °C gehalten. |
Nasswäsche |
Das Entfernen gasförmiger Schadstoffe oder Schadstoffpartikel aus einem Gasstrom durch Massentransfer in ein flüssiges Lösungsmittel, häufig Wasser oder eine wässrige Lösung. Dabei kann es zu einer chemischen Reaktion kommen (z. B. in einem Säure- oder Laugenwäscher). In manchen Fällen können Verbindungen aus dem Lösungsmittel zurückgewonnen werden. |
1.7.3. Techniken zur Reduzierung von Emissionen in das Wasser
Technik |
Beschreibung |
Adsorption |
Entfernung löslicher Stoffe (gelöste Stoffe) aus dem Abwasser durch Übertragung auf die Oberfläche fester, hochporöser Partikel (üblicherweise Aktivkohle). |
Aerobe Behandlung |
Die biologische Oxidation gelöster organischer Substanzen mit Sauerstoff über den Stoffwechsel von Mikroorganismen. In Gegenwart von gelöstem Sauerstoff — eingespritzt in Form von Luft oder reinem Sauerstoff — werden die organischen Verbindungen in Kohlenstoffdioxid und Wasser mineralisiert oder in andere Metaboliten und Biomasse umgewandelt. |
Chemische Fällung |
Umwandlung gelöster Schadstoffe in eine unlösliche Verbindung durch Zugabe von Fällungsmitteln. Die festen Niederschläge werden anschließend durch Sedimentation, Luftflotation oder Filtration getrennt. Falls erforderlich, kann eine Mikro- oder Ultrafiltration folgen. Multivalente Metallionen (z. B. Calcium, Aluminium, Eisen) werden für die Phosphorfällung verwendet. |
Chemische Reduktion |
Die Umwandlung von Schadstoffen durch chemische Reduktion von Agenzien in ähnliche, aber weniger schädliche oder gefährliche Verbindungen. |
Koagulation und Flockung |
Koagulation und Flockung werden eingesetzt, um Schwebstoffe vom Abwasser zu trennen, und oft in aufeinanderfolgenden Schritten ausgeführt. Die Koagulation erfolgt durch Zusatz von Koagulationsmitteln mit Ladungen, die denen der Schwebstoffe entgegengesetzt sind. Die Flockung erfolgt durch Zusatz von Polymeren, sodass Mikroflocken kollidieren und sich zu größeren Flocken verbinden. |
Mengen- und Konzentrationsvergleichmäßigung |
Ausgleich von Zuflüssen und Schafstofffrachten am Zulauf der Abwasserendbehandlung durch die Verwendung von Ausgleichsbecken. Die Mengen- und Konzentrationsvergleichmäßigung kann dezentralisiert erfolgen oder nach anderen Techniken durchgeführt werden. |
Filtration |
Verfahren zur Abscheidung von Feststoffen aus Abwässern, die durch ein poröses Medium geleitet werden, z. B. Sandfiltration, Mikrofiltration und Ultrafiltration. |
Flotation |
Verfahren zur Abscheidung fester oder flüssiger Partikel aus Abwässern durch Anlagerung an feine Gasblasen, in der Regel Luftblasen. Die schwimmenden Partikel akkumulieren an der Wasseroberfläche und werden mit Skimmern abgeschöpft. |
Nanofiltration |
Filtrationsverfahren, bei dem Membranen mit Porengröße von etwa 1 nm verwendet werden. |
Neutralisierung |
Die Annäherung des pH-Wertes von Abwasser durch Zusatz von Chemikalien an einen Neutralpunkt (ungefähr 7). Natriumhydroxid (NaOH) oder Calciumhydroxid (Ca(OH)2) werden im Allgemeinen zur Erhöhung des pH-Werts verwendet, Schwefelsäure (H2SO4), Salzsäure (HCl) oder Kohlendioxid (CO2) zu dessen Senkung. Während der Neutralisation kann es zur Fällung bestimmter Stoffe kommen. |
Physikalische Trennung |
Trennung von groben Feststoffen, Schwebstoffen und/oder Metallpartikeln aus dem Abwasser mithilfe von z. B. Rechen, Sieben, Sandfanganlagen, Fettabscheidern, Hydrozyklonen, Öl-/Wassertrennung oder Absetzbecken. |
Umkehrosmose |
Membranverfahren, bei dem ein Druckunterschied zwischen den durch die Membran getrennten Kompartimenten dazu führt, dass Wasser aus der stärker konzentrierten Lösung in die weniger konzentrierte fließt. |
Sedimentierung |
Abscheidung von Schwebeteilchen und Schwebstoffen durch schwerkraftbedingtes Absetzen. |
(1) Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1).
(2) Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3).
(3) Für Parameter, bei denen eine 30-minütige Probenahme/Messung und/oder eine Mittelung von drei aufeinanderfolgenden Messungen aus Gründen der Probenahme oder Analyse und/oder aufgrund der Betriebsbedingungen nicht sinnvoll ist, kann ein repräsentativeres Probenahme-/Messverfahren angewendet werden.
(4) Nach Möglichkeit werden die Messungen beim höchsten erwarteten Stand der Emissionen unter Normalbetrieb durchgeführt.
(5) Die Überwachung ist nicht anwendbar, wenn nur Elektrizität verwendet wird.
(6) Wenn die Messungen kontinuierlich erfolgen, gelten die folgenden allgemeinen EN-Normen: EN 15267-1, EN 15267-2, EN 15267-3 und EN 14181.
(7) Erfolgen die Messungen kontinuierlich, gilt auch EN 13284-2.
(8) Sind die Emissionswerte nachweislich ausreichend stabil, kann eine geringere Überwachungshäufigkeit angesetzt werden; Überwachungen müssen jedoch mindestens einmal im Dreijahreszeitraum stattfinden.
(9) Falls die Techniken a und b in der BVT 62 nicht anwendbar sind, wird die HCl-Konzentration in der Gasphase über dem Beizbad mindestens einmal jährlich gemessen.
(10) Überwacht wird nur, wenn der betreffende Stoff gemäß der in der BVT 2 aufgeführten Liste der Abgasströme als relevanter Stoff im Abgasstrom festgestellt wird.
(11) Die Überwachung findet keine Anwendung, wenn nur Erdgas als Brennstoff verwendet wird oder wenn nur Elektrizität verwendet wird.
(12) Wenn die chargenweise Einleitung seltener als mit der Mindesthäufigkeit der Überwachung stattfindet, wird die Überwachung einmal pro Charge vorgenommen.
(13) Überwacht wird nur bei Direkteinleitung in ein aufnehmendes Gewässer.
(14) Die Überwachungshäufigkeit kann auf einmal pro Monat reduziert werden, wenn die Emissionswerte eine ausreichende Stabilität aufweisen.
(15) Überwacht wird entweder der CSB oder der TOC. Die TOC-Überwachung wird bevorzugt, weil dafür keine stark toxischen Verbindungen verwendet werden.
(16) Bei indirekter Einleitung in ein aufnehmendes Gewässer kann die Überwachungshäufigkeit auf einmal alle drei Monate reduziert werden, wenn die nachgeschaltete Abwasserbehandlungsanlage angemessen ausgelegt und ausgerüstet ist, um die betreffenden Schadstoffe zu reduzieren.
(17) Überwacht wird nur, wenn der Stoff/Parameter in der in BVT 2 genannten Liste der Abgasströme als relevanter Stoff/Parameter im Abgasstrom aufgeführt ist.
(18) Bei hochlegiertem Stahl (z. B. austenitischem rostfreiem Stahl) kann das obere Ende des BVT-assoziierten Umweltleistungswertebereichs höher liegen und bis zu 2 200 MJ/t betragen.
(19) Bei hochlegiertem Stahl (z. B. austenitischem rostfreiem Stahl) kann das obere Ende des BVT-assoziierten Umweltleistungswertebereichs höher liegen und bis zu 2 800 MJ/t betragen.
(20) Bei hochlegiertem Stahl (z. B. austenitischem rostfreiem Stahl) kann das obere Ende des BVT-assoziierten Umweltleistungswertebereichs höher liegen und bis zu 4 000 MJ/t betragen.
(21) Beim Haubenglühen kann das untere Ende des BVT-assoziierten Emissionswertebereichs beim Einsatz der BVT 11 Buchstabe g erreicht werden.
(22) Der BVT-assoziierte Umweltleistungswert kann in Durchlaufglühanlagen, in denen eine Glühtemperatur von über 800 °C erforderlich ist, höher sein.
(23) Der BVT-assoziierte Umweltleistungswert kann in Durchlaufglühanlagen, in denen eine Glühtemperatur von über 800 °C erforderlich ist, höher sein.
(24) Das obere Ende des BVT-assoziierten Umweltleistungswertebereichs kann höher liegen, wenn das überschüssige Zink durch Zentrifugieren entfernt wird und/oder wenn die Temperatur des Verzinkungsbads höher als 500 °C ist.
(25) Das obere Ende des BVT-assoziierten Umweltleistungswertebereichs kann höher liegen und bis zu 1 200 kWh/t für Stückverzinkungsanlagen betragen, die mit einem durchschnittlichen jährlichen Produktionsdurchsatz von weniger als 150 t/m3 Kesselvolumen betrieben werden.
(26) Bei Stückverzinkungsanlagen, in denen hauptsächlich dünne Erzeugnisse (z. B. < 1,5 mm) hergestellt werden, kann das obere Ende des BVT-assoziierten Umweltleistungswertebereichs höher liegen und bis zu 1 000 kWh/t betragen.
(27) Das obere Ende des BVT-assoziierten Umweltleistungswertebereichs kann höher liegen und bis zu 50 kg/t betragen, wenn hauptsächlich Werkstücke mit einer hohen spezifischen Oberfläche verzinkt werden (z. B. dünne Erzeugnisse < 1,5 mm, Rohre mit einer Wandstärke < 3 mm) oder wenn eine Wiederverzinkung durchgeführt wird.
(28) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht, wenn der Staubmassenstrom weniger als 100 g/h beträgt.
(29) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht für Anlagen, die zu 100 % mit Erdgas oder zu 100 % mit Elektrizität beheizt werden.
(30) Das obere Ende des BVT-assoziierten Emissionswertebereichs kann höher liegen und bis zu 300 mg/Nm3 betragen, wenn ein hoher Anteil an Kokereigas (> 50 % des Energieeinsatzes) verwendet wird.
(31) Das obere Ende des BVT-assoziierten Emissionswertebereichs kann höher liegen und bis zu 550 mg/Nm3 betragen, wenn ein hoher Anteil an Kokereigas oder an CO-reichem Gas aus der Ferrochromherstellung (> 50 % des Energieeinsatzes) verwendet wird.
(32) Das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Emissionswerte kann höher liegen und bis zu 300 mg/Nm3 bei kontinuierlichen Glühanlagen betragen.
(33) Das obere Ende des BVT-assoziierten Emissionswertebereichs kann höher liegen und bis zu 550 mg/Nm3 betragen, wenn ein hoher Anteil an Kokereigas oder an CO-reichem Gas aus der Ferrochromherstellung (> 50 % des Energieeinsatzes) verwendet wird.
(34) Das obere Ende des BVT-assoziierten Emissionswertebereichs kann höher liegen und bis zu 550 mg/Nm3 betragen, wenn ein hoher Anteil an Kokereigas oder an CO-reichem Gas aus der Ferrochromherstellung (> 50 % des Energieeinsatzes) verwendet wird.
(35) Dieser BVT-assoziierte Emissionswert gilt nur für das Beizen mit Salzsäure.
(36) Dieser BVT-assoziierte Emissionswert gilt nur für das Beizen mit fluorwasserstoffsäurehaltigen Säuregemischen.
(37) Dieser BVT-assoziierte Emissionswert gilt nur für das Beizen mit Schwefelsäure.
(38) Dieser BVT-assoziierte Emissionswert gilt nur für das Beizen mit Salzsäure.
(39) Dieser BVT-assoziierte Emissionswert gilt nur für das Beizen mit Schwefelsäure.
(40) Das obere Ende des BVT-assoziierten Emissionswertebereichs kann höher liegen und bis zu 200 mg/Nm3 im Falle der Rückgewinnung von Mischsäure durch Sprührösten betragen.
(41) Die Techniken sind in Abschnitt 1.7.3 beschrieben.
(42) Die Mittelungszeiträume sind in den allgemeinen Erwägungen definiert.
(43) Es gilt entweder der BVT-assoziierte Emissionswert für den CSB oder der BVT-assoziierte Emissionswert für den TOC. Die TOC-Überwachung wird bevorzugt, weil dafür keine stark toxischen Verbindungen verwendet werden.
(44) Dieser BVT-assoziierte Emissionswert gilt nur, wenn der/die betreffende(n) Stoff(e)/Parameter gemäß der in der BVT 2 genannten Liste der Abwasserströme als relevanter Stoff im Abwasserstrom festgestellt wird.
(45) Das obere Ende des BVT-assoziierten Emissionswertebereichs liegt bei 0,3 mg/l im Falle von hochlegiertem Stahl.
(46) Das obere Ende des BVT-assoziierten Emissionswertebereichs liegt bei 0,4 mg/l im Falle von Anlagen, in denen austenitischer rostfreier Stahl hergestellt wird.
(47) Das obere Ende des BVT-assoziierten Emissionswertebereichs liegt bei 35 μg/l im Falle von Drahtziehanlagen, bei denen Bleibäder verwendet werden.
(48) Das obere Ende des BVT-assoziierten Emissionswertebereichs kann höher liegen und bis zu 50 μg/l betragen, wenn es sich um Anlagen handelt, in denen bleilegierter Stahl verarbeitet wird.
(49) Die Mittelungszeiträume sind in den allgemeinen Erwägungen definiert.
(50) Die BVT-assoziierten Emissionswerte gelten möglicherweise nicht, wenn die nachgeschaltete Abwasserbehandlungsanlage angemessen ausgelegt und ausgerüstet ist, um die betreffenden Schadstoffe zu mindern, sofern dadurch keine höhere Umweltverschmutzung verursacht wird.
(51) Dieser BVT-assoziierte Emissionswert gilt nur, wenn der/die betreffende(n) Stoff(e)/Parameter gemäß der in der BVT 2 genannten Liste der Abwasserströme als relevanter Stoff im Abwasserstrom festgestellt wird.
(52) Das obere Ende des BVT-assoziierten Emissionswertebereichs liegt bei 0,3 mg/l im Falle von hochlegiertem Stahl.
(53) Das obere Ende des BVT-assoziierten Emissionswertebereichs liegt bei 0,4 mg/l im Falle von Anlagen, in denen austenitischer rostfreier Stahl hergestellt wird.
(54) Das obere Ende des BVT-assoziierten Emissionswertebereichs liegt bei 35 μg/l im Falle von Drahtziehanlagen, bei denen Bleibäder verwendet werden.
(55) Das obere Ende des BVT-assoziierten Emissionswertebereichs kann höher liegen und bis zu 50 μg/l betragen, wenn es sich um Anlagen handelt, in denen bleilegierter Stahl verarbeitet wird.
(56) Bei hochlegiertem Stahl (z. B. austenitischem rostfreiem Stahl) liegt das obere Ende des BVT-assoziierten Umweltleistungswertebereichs bei 1 000 MJ/t.
(57) Wenn kein Gewebefilter eingesetzt werden kann, kann das obere Ende des BVT-assoziierten Emissionswertebereichs höher liegen und bis zu 7 mg/Nm3 betragen.
(58) Dieser BVT-assoziierte Emissionswert gilt nur, wenn der betreffende Stoff gemäß der in der BVT 2 genannten Liste der Abgasströme als relevanter Stoff im Abgasstrom festgestellt wird.
(59) Bei hochlegiertem Stahl (z. B. austenitischem rostfreiem Stahl) kann das obere Ende des BVT-assoziierten Umweltleistungswertebereichs höher liegen und bis zu 1 600 MJ/t betragen.
(60) Dieser BVT-assoziierte Emissionswert gilt nur, wenn der betreffende Stoff gemäß der in der BVT 2 genannten Liste der Abgasströme als relevanter Stoff im Abgasstrom festgestellt wird.