21.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 273/22


BESCHLUSS (EU) 2022/1995 DES RATES

vom 17. Oktober 2022

zur Ernennung von drei Vertreter der Mitgliedstaaten zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (1), insbesondere auf Artikel 25 Absatz 1,

in Anbetracht der dem Rat von Bulgarien, Tschechien und Irland unterbreiteten Kandidaturen,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Unabhängigkeit und die hohe wissenschaftliche Qualität, Transparenz und Effizienz der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sind unbedingt zu gewährleisten. Auch muss unbedingt sichergestellt sein, dass die EFSA mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeitet.

(2)

Gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 benennt jeder Mitgliedstaat ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied als Vertreter im Verwaltungsrat der EFSA. Die so benannten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden vom Rat für einen Zeitraum von vier Jahren ernannt, der verlängert werden kann, und sind stimmberechtigt.

(3)

Der Rat hat mit seinem Beschluss vom 7. April 2022 (2) Vertreter der Mitgliedstaaten für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2026 zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der EFSA ernannt.

(4)

Am 1. Mai 2022 ist Herr Georgi GEORGIEV, Mitglied (Bulgarien), verstorben.

(5)

Mit Schreiben vom 23. August 2022 hat Frau Patricia REILLY ihren Rücktritt als stellvertretendes Mitglied (Irland) erklärt.

(6)

Mit Schreiben vom 15. September 2022 hat Frau Jitka GÖTZOVÁ ihren Rücktritt als stellvertretendes Mitglied (Tschechien) erklärt.

(7)

Daher sollten drei neue Vertreter für die verbleibende Amtszeit ihrer entsprechenden Vorgänger ernannt werden.

(8)

Die von Bulgarien, Tschechien und Irland benannten Vertreter verfügen über einschlägige und umfassende Erfahrung und einschlägiges und umfassendes Fachwissen auf dem Gebiet der Gesetzgebung zur Lebensmittelkette und der diesbezüglichen politischen Maßnahmen, einschließlich der Risikobewertung, sowie in den Bereichen Management, Verwaltung, Finanzen und Recht. Ihre Ernennung gewährleistet daher die höchste Kompetenz sowie ein möglichst breites Spektrum an einschlägiger Erfahrung im Verwaltungsrat der EFSA —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die folgende Person wird für die Zeit bis zum 30. Juni 2026 zum Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ernannt:

Herr Koycho KOEV (Bulgarien).

Artikel 2

Die folgenden Personen werden für die Zeit bis zum 30. Juni 2026 zu stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ernannt:

Herr Martin ŠTĚPÁNEK (Tschechien),

Frau Geraldine DUFFY (Irland).

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 17. Oktober 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

Z. NEKULA


(1)   ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

(2)  Beschluss des Rates vom 7. April 2022 zur Ernennung von Vertretern der Mitgliedstaaten zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (ABl. C 159 vom 12.4.2022, S. 6).