12.9.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 235/28


BESCHLUSS (GASP) 2022/1505 DES RATES

vom 9. September 2022

zur Änderung des Beschlusses 2012/392/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 16. Juli 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/392/GASP (1) über die Errichtung einer GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger angenommen, um den Ausbau der Kapazitäten der nigrischen Sicherheitsakteure zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zu unterstützen (EUCAP Sahel Niger).

(2)

Am 7. September 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/1254 (2) angenommen und die Mission bis zum 30. September 2022 verlängert.

(3)

Am 15. Juni 2022 hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) die strategische Überprüfung der Mission geprüft und vereinbart, die EUCAP Sahel Niger bis zum 30. September 2024 zu verlängern. Zudem hat das PSK beim Abschluss der strategischen Überprüfung der Mission am 28. Juni 2022 unter anderem vereinbart, dass die Mission in der Lage sein sollte, im Rahmen ihres Mandats EU-Verschlusssachen mit den Agenturen der Union in den Bereichen Justiz und Inneres auszutauschen.

(4)

Der Beschluss 2012/392/GASP sollte entsprechend geändert werden.

(5)

Die EUCAP Sahel Niger wird in einer Situation durchgeführt, die sich verschlechtern kann und das Erreichen der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union behindern könnte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2012/392/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 3 Absatz 4 erhält folgende Fassung und ein neuer Absatz wird angefügt:

„(4)   Die EUCAP Sahel Niger entwickelt eine Kommunikationsstrategie zur Förderung der Werte der EU und zur Steigerung des Bekanntheitsgrads der Maßnahmen der EU in der Sahelzone, insbesondere in Niger, und setzt diese um, dabei stimmt sie sich eng mit der Delegation der Union in Niamey ab.

(5)   Die EUCAP Sahel Niger hat keine Exekutivbefugnisse.“

2.

Dem Artikel 13 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUCAP Sahel Niger für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024 beläuft sich auf 72 161 381,16 EUR.“

3.

Dem Artikel 14 wird folgender Absatz angefügt:

„(4)   Der Missionsleiter arbeitet mit anderen GSVP-Missionen, insbesondere mit der EUCAP Sahel Mali, einschließlich der regionalen Beratungs- und Koordinierungszelle, und der EUBAM Libya zusammen.“

4.

Artikel 15 Absatz 4 erhält folgende Fassung und ein neuer Absatz wird angefügt:

„(4)   Der Hohe Vertreter ist befugt, als EU-Verschlusssachen eingestufte Informationen, die für die Zwecke der EUCAP Sahel Niger generiert werden, unter Einhaltung des Beschlusses 2013/488/EU jeweils bis zum entsprechenden Geheimhaltungsgrad an die Agenturen der Union in den Bereichen Justiz und Inneres, insbesondere Frontex und Europol, weiterzugeben. Zu diesem Zweck werden technische Vereinbarungen getroffen.

(5)   Der Hohe Vertreter kann die in den Absätzen 1 bis 4 genannten Befugnisse wie auch die Befugnis, die in den Absätzen 2 und 4 genannten Vereinbarungen zu schließen, an ihm unterstellte Personen, den Zivilen Operationskommandeur und/oder den Missionsleiter delegieren.“

5.

Artikel 16 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Er gilt bis zum 30. September 2024.“

Artikel 2

Der vorliegende Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 9. September 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. SÍKELA


(1)  Beschluss 2012/392/GASP des Rates vom 16. Juli 2012 über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (ABl. L 187 vom 17.7.2012, S. 48).

(2)  Beschluss (GASP) 2020/1254 des Rates vom 7. September 2020 zur Änderung des Beschlusses 2012/392/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) (ABl. L 294 vom 8.9.2020, S. 3).