1.9.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 227/4


BESCHLUSS (GASP) 2022/1447 DES RATES

vom 1. September 2022

zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen.

(2)

Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine und verurteilt weiterhin Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben.

(3)

Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass drei Personen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden sollten.

(4)

Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 1. September 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. BEK


(1)  Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16).


ANHANG

Die folgenden Personen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:

Personen

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

„1230.

Alla Viktorovna POLYAKOVA

(Алла Викторовна ПОЛЯКОВА)

Geburtsdatum: 26.11.1970

Geburtsort: Ryazan (Rjasan), Russische Föderation

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: weiblich

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 ‚Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘‘ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

1.9.2022

1231.

Anton Olegovich TKACHEV

(Антон Олегович ТКАЧЁВ)

Geburtsdatum: 31.3.1994

Geburtsort: Voronezh, Russische Föderation

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Mitglied der Staatsduma, das für die Entschließung Nr. 58243-8 ‚Zur Aufforderung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation ‚An den Präsidenten der Russischen Föderation W. W. Putin über die Notwendigkeit der Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk‘‘ gestimmt und somit Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt und umgesetzt hat, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und die Ukraine weiter destabilisieren.

1.9.2022

1232.

Valery Andreevich PONOMAREV

(Валерий Андреевич ПОНОМАРЕВ)

Geburtsdatum: 17.8.1959

Geburtsort: Bezirk Kurilsky, Region Sakhalin, Russische Föderation

Staatsangehörigkeit: Russisch

Geschlecht: männlich

Mitglied des Föderationsrates, das die Regierungsbeschlüsse betreffend den ‚Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Donezk und zwischen der Russischen Föderation und der Volksrepublik Luhansk‘ ratifiziert hat.

1.9.2022“