27.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 198/14


BESCHLUSS (EU) 2022/1311 DES RATES

vom 17. Juni 2022

über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Königreich Norwegen zur Änderung der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 113 in Verbindung mit Artikel 218 Absätze 3 und 4,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Zusammenarbeit im Rahmen der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (1) (im Folgenden „Übereinkunft“) hat zu sehr positiven Ergebnissen geführt, wie die zweite Sitzung des mit der Übereinkunft eingesetzten Gemischten Ausschusses am 25. November 2021 in Oslo gezeigt hat.

(2)

Die Mitgliedstaaten würden von einer wirksameren Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden mit Norwegen profitieren, sollte eine solche Zusammenarbeit durch die Hinzufügung neuer Instrumente verstärkt werden, insbesondere in Bezug auf die Folgemaßnahmen im Rahmen von Eurofisc.

(3)

Es sollten Verhandlungen zwischen der Union und dem Königreich Norwegen mit dem Ziel aufgenommen werden, die Übereinkunft zu ändern.

(4)

Dieser Beschluss dient auch als Grundlage für die Standpunkte, die im Namen der Union im mit der Übereinkunft eingesetzten Gemischten Ausschuss für die Zwecke des Verfahrens nach Artikel 41 Absatz 5 der Übereinkunft und im Einklang mit den im Addendum zu diesem Beschluss aufgeführten Verhandlungsrichtlinien des Rates zu vertreten sind —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Union Verhandlungen mit dem Königreich Norwegen aufzunehmen, um die Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer zu ändern.

Artikel 2

Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.

Artikel 3

Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Arbeitsgruppe „Steuerfragen“ des Rates geführt.

Artikel 4

Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.

Geschehen zu Luxemburg am 17. Juni 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

B. LE MAIRE


(1)   ABl. L 195 vom 1.8.2018, S. 3.